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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Anmeldung von Kfz in jeder Stadt möglich?

* Roadster-Messi *

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  erstellt am: 3.12.2015 um 12:34 Uhr:
Mit der Änderung der Regulierung des KzK meine ich mich zu erinnern, dass man nun ein Kfz auch direkt dort
anmelden kann, wo man es gekauft hat - selbstverständlich mit den Kürzeln der eigenen Stadt.
Beispiel: Ich kaufe in Frankfurt, melde dort aber mit "SB" an.

Google hat mir nicht geholfen - hat da Jemand aktuelle Informationen?
 
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erstellt am: 3.12.2015 um 12:41 Uhr:
Das wäre toll, denn ich kämpfe gerade um Siegelung eines Kennzeichens bei dem sich meine Zulassungsstelle querstellt, ich aber ne Zulassungsstelle kenne, die es macht.

Hab auch gerade vorhin eine Mail an das Niedersächsische Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gesendet, wo ich auch eben eine Lesebstätigung erhielt.



Abmeldung geht jedenfalls: Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.

[Editiert am 3/12/2015 von SmartRoadsterCoupe]

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 3.12.2015 um 12:44 Uhr:
Ich weiß, das es geplant war - genau so wie das "mitnehmen" eines Kennzeichens bei Ummeldung in einen
anderen Bezirk.

Warum nur bekommen wir sowas in D nicht auf die Reihe?

Edit: Ja, Abmeldung weiß ich - geht sogar vom Sofa aus!

[Editiert am 3/12/2015 von Techmodrome]
 
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erstellt am: 3.12.2015 um 13:09 Uhr:
Mahlzeit.

Bei uns in Sachsen-Anhalt geht das noch nicht.
Ich muss selbst für eine Eintragung rund 50km weit fahren ...da "unsere" Zulassungsstelle nur für An- und Abmeldungen zuständig ist.
Sachsen-Anhalt kocht eigene Suppen:
- Bei Oldtimeranmeldungen möchte die Zulassungsstelle prüfen ob man das darf.
- 100Km/h Zulassungen für neue Anhänger werden nicht akzeptiert.
- Die 2007 einheitlich geregelten Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot (z.B. für Sport- und Freizeitzwecke) werden nicht anerkannt.
- In den Papieren angegebene Kennzeichengrößen werden nicht ausgegeben. (z.B. US Fahrzeuge)

Hier klappt noch nichts richtig.

Gruß Mark
 
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Nur wer keinen Schimmer hat, kann mit blindem Gehorsam glänzen.

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erstellt am: 3.12.2015 um 13:19 Uhr:
hier in Ba.Wü. kann man sein Kennzeichen schon mitnehmen.
wenn du dich von Saarbrücken nach Stuttgart ummeldest.
dein KFZ wird auch umgemeldet auf Stuttgart im Kfz Schein
aber dein SB Kennzeichen kannst du behalten.

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 3.12.2015 um 13:25 Uhr:
Hmmm.

Konkret geht es darum, das mein Chef einen Roadster bei mir abholen will, diesen direkt anmelden möchte.
Er wohnt im Raum Mönchengladbach.

D.h. Anmeldung auf meiner Zulassung mit MG Kennzeichen wird dann wohl nicht möglich sein.
 
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  erstellt am: 3.12.2015 um 13:40 Uhr:
Geht meines Wissens (in Niedersachsen) nicht
Hab im Oktober in Osnabrück beim Händler ein
Auto gekauft und nach einer möglichen *Online*
-Zulassung im Landkreis OsterHolz-Scharmbeck gefragt,
die Antwort war ein müdes lächeln.
Bin dann nach Zusendung der Papiere selber zur örtlichen
Zulassungsstelle und dann mit den Kennzeichen unterm Arm
nach Osnabrück
Abmelden sollte (theoretisch) überall gehen.
Theoretisch, weil die Zulassungsstelle in Bremen meinen
Roadster aus dem Landkreis Ohz im System nicht finden
konnte...hat letztendlich dann aber auch geklappt
Sabine



 
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erstellt am: 3.12.2015 um 13:41 Uhr:
Er kann aber doch mit auf ihn reservierten Kennzeichen und versicherungstechnisch hinterlegten auch ungesiegelt zu seiner Zulassungsstelle fahren



Kurzbeschreibung
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, oder nach einer Außerbetriebsetzung ( Abmeldung ) das Fahrzeug zu seinem Standort bringen.
Beschreibung

Nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Fahrten mit nicht gesiegelten amtlichen Kennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.



Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen wie:

zur Abstempelung der zugeteilten amtlichen Kennzeichen
zur Rückfahrt nach der Außerbetriebsetzung ( Stilllegung )
zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.



Fahrten nach Entfernen der Stadtsiegel dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges innerhalb Deutschlands durchgeführt werden. Die Fahrzeugpapiere müssen dabei mitgeführt werden.



Die Fahrten müssen von dem Haftpflichtversicherer genehmigt sein. Es muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer ( eVB ) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung mitgeführt werden, auf der der Zusatz " Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" nicht gestrichen ist ( weitere Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung siehe "Downloads/Links" ). Im Rahmen einer Wiederzulassung ist die Fahrt mit den ungesiegelten amtlichen Kennzeichen nur erlaubt, wenn bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert wurde.



Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Rotes Dauerkennzeichen ( Händler ) benötigt. Hierzu zählen auch Fahrten zur Werkstatt. Dies gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten.

[Editiert am 3/12/2015 von SmartRoadsterCoupe]

* VIP-Deluxe *

Beiträge: 1106
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erstellt am: 3.12.2015 um 13:54 Uhr:
Zitat:
Hmmm.

Konkret geht es darum, das mein Chef einen Roadster bei mir abholen will, diesen direkt anmelden möchte.
Er wohnt im Raum Mönchengladbach.

D.h. Anmeldung auf meiner Zulassung mit MG Kennzeichen wird dann wohl nicht möglich sein.

deinem Chef einfach die Papiere zum anmelden schicken und er holt das Auto angemeldet bei dir ab??



Beiträge: 7
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erstellt am: 3.12.2015 um 20:25 Uhr:
Hallo ,
dabei reicht eigentlich eine Kopie des Fahrzeugschein für ein Kurzzeitkennzeichen (5Tage) und den Nachweis bei Zulassung der KFZ-Versicherung .
LG



Beiträge: 245
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erstellt am: 3.12.2015 um 20:56 Uhr:
Das Anmelden in einer anderen Stadt funktioniert nicht, frage mich auch, warum die alles so umständlich machen.

Du kannst nur am Ort des KFZ-kaufs ein Kurzzeitkennzeichen beantragen...Versicherungs Nummer für Kurzzeitkennzeichen nicht vergessen, ein Anruf bei der Versicherung.

Gruß
 
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* VIP-Deluxe *

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erstellt am: 3.12.2015 um 21:47 Uhr:
Zitat:
Ort des KFZ-kaufs ein Kurzzeitkennzeichen beantragen...

nein genau das geht nichtmehr. nurnoch an deinem wohnort.
genau das Problem hat ja techmo.
deshalb will er in SB das fahrzeug auf Mönchengladbach anmelden.



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erstellt am: 3.12.2015 um 22:13 Uhr:
Nö, geht. So hab ich meinen Roady abgeholt. Vorbesitzer hat die Kiste zur seiner Zulassungsstelle gefahren und abgemeldet, ich bin hin und hab vor Ort Kurzzeitkennzeichen und Schilder geholt. Einzig die Versicherung (40¤, schweineteuer für die kurze Zeit...) hab ich vorher schon online abgeschlossen für die eVB.

Was sich beim Kurzzeitkennzeichen geändert hat: du bekommst es nur noch registriert auf ein bestimmtes Fahrzeug, früher konnte man das einfach an irgend eine Karre schrauben. Das heißt, du bekommst es selbst in deinem Wohnort nicht wenn du nicht TÜV-Bericht und Fahrzeugbrief bei hast. Bekommen kann man das Kurzzeitkennzeichen an der Zulassungsstelle am Wohnort und am Kaufort.
 
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erstellt am: 3.12.2015 um 22:25 Uhr:
stimmt. seit dieses jahr april.

Zitat:
Erleichtert wird der Autokauf für diejenigen, die ein Auto mit gültiger Plakette kaufen und es über eine größere Distanz überführen müssen. Während bislang ein Kurzzeitkennzeichen nur von der Zulassungsstelle am Wohnort ausgegeben werden durfte, kann das seit April 2015 auch die am Standort des Autos tun. Soll heißen: Wenn ein Hamburger in München ein Auto kauft, musste er früher nochmals nach Hause, um sich ein Überführungskennzeichen zu holen, bevor er wieder nach Bayern juckeln und das Auto abholen durfte. Seit der Gesetzesänderung kann er das Kurzzeitkennzeichen direkt in München holen und spart sich damit eine Fahrt quer durch Deutschland.

dann sollte der techmo ja keine probleme haben.
bezüglich der versicherung kannst du dir auch eine evb bei DEINER versicherung holen
dann werden nur die 5 tage angerechnet. somit verschiebt sich halt deine versicherung
um die tage des KZK. das ist wesentlich billiger.



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erstellt am: 3.12.2015 um 22:44 Uhr:
Wollte ich machen, aber die Spezis der SparkassenDirekt Versicherung haben das nicht hinbekommen. Da hieß es an der Hotline "bieten wir nicht an". Was man davon halten soll... naja was solls. Die ist jetzt eh gekündigt.
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 12:01 Uhr:
Also:

KzK würde gehen, brauchen wir aber nicht - der Wagen steht schon beim Chef.

Ich gehe jetzt mal ins Detail:
Er soll schon auf ihn zugelassen werden, der Brief aber noch bei mir verbleiben bis er komplett bezahlt ist.
Gebe ich den Brief mit, kann er ihn in GLadbach anmelden. Wollte den Brief aber nicht vorher rausrücken.

Daher meine Frage.
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 12:13 Uhr:
Was ist denn das für ein Chef der nen gebrauchtes Auto abstottern muss?

* Roadster-Messi *

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Einer der vom Staat genau so gebumst wird, wie wir auch
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 13:03 Uhr:
Was ist denn das für ein Arbeitsverhältnis bei dem man dem CHEF nicht traut und ihm den Brief nicht mitgibt ?
Oh shit, ich wollte ja nicht OT, sorry!!
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 15:29 Uhr:
Dein Chef kann bei Dir vor Ort ein Gewerbe anmelden. Dann Kfz anmelden. Danach Gewerbe wieder abmelden, wenn es nicht gebraucht wird. So werde ich es in Bayern machen.
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 15:34 Uhr:
Hat sich erledigt - er hat jetzt den Brief dabei.
Es geht nicht um Vertrauen - es geht darum das man den Brief behält bis der Wagen komplett bezahlt ist.
Das macht man eigentlich so.
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 18:07 Uhr:
Warum fährt er nicht mit ungesiegelten Schildern wie ich es schrieb?



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erstellt am: 4.12.2015 um 21:13 Uhr:
Ungesiegelt weiter als nur im Zulassungsbezirk auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren? RTespekt wenn man mehr als 10km bis zur Kelle schafft.
 
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erstellt am: 4.12.2015 um 23:27 Uhr:
Ich konnte nirgendwo nachlesen das dieses nur im Zulassungsgebiet zugelassen ist. Versicherungsnachweis ist ja Bedingung und stellt ja auch kein Problem da



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erstellt am: 5.12.2015 um 02:11 Uhr:
Sekunde, ging es nicht um eine Überführungsfahrt? Fahrten ungestempelt sind doch nur zur Zulassungsstelle zulässig. Für alles andere wäre ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Ich schau morgen mal was die Zulassungsverordnung vorsieht.

EDIT: also ich finde da nur http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#16 § 16 und 16a, andere Verweise finde ich jetzt nicht.

[Editiert am 5/12/2015 von Phin]
 
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erstellt am: 8.12.2015 um 19:13 Uhr:
.....nur zur Info.......
anmelden von KfZ ist in JEDER Stadt möglich!
Gerwerbe anmelden, eVB-Nr. von dem Ort des Gewerbes anfordern und die Zulassungstelle; egal wo in Deutschland, lassen das Auto zu!!
Die Adresse des Gewerbes sollte eine sein, wo man Zugriff auf die Post hat, in meinem Fall war es meine Mitarbeiterin in diesem Ort.
Obwohl ich im Kreis Neuwied wohne (NR Kennzeichen) ist mein Roadster nun in Bayern WOR (Wolfratshausen) zugelassen!
 
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erstellt am: 8.12.2015 um 19:53 Uhr:
Ein Gewerbe anmelden und den ganzen Rattenschwanz da dran nur wegen einer KFZ-Anmeldung? Ähm. Ich fänd es jetzt noch interessanter um eine bestimmte Buchstabenkombi zu kriegen. Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt ein paar hundert Meter weiter zu ziehen damit ich die Anfangsbuchstaben der Nachbarstadt bekomme...
 
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erstellt am: 9.12.2015 um 10:15 Uhr:
----natürlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Gewerbeanmeldung sowie die Gewerbeabmeldung Geld kostet. Ich wollte damit nur sagen: JA, ES IST MÖGLICH.
Ich musste hier sowieso ein Gewerbe anmelden, da es im Januar mit den ersten beiden Häusern hier losgeht, wenn das Wetter mitspielt......
 
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