Schnubbinator
* Regio MOD * * Sauerland * Beiträge: 201 Registriert: 8.5.2010 Status: Offline |
erstellt am: 13.1.2011 um 20:43 Uhr: |
Ich habe wie hier http://www.smartroadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&
;file=viewthread&tid=25884 beschrieben festgestellt das ich einen Unfallwagen gekauft habe wo mir beim kauf nichts von mittgeteilt worden ist. jetzt meine frage an euch was kann ich dagegen tun und wie gravieren ist der schaden für mich als Fahrer? muss ich das richten lassen oder kann ich damit weiterfahren.
ich habe das Auto jetzt schon seid Mai letzten Jahres
THX schonmal für infos bzw ratschläge
Gruss Markus |
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M.D.W.74
* Moderator * Beiträge: 1734 Registriert: 5.1.2008 Status: Offline |
erstellt am: 13.1.2011 um 21:00 Uhr: |
Das sieht nach einer (leicht) verbogenen Crashbox aus, die ist austauschbar und
kostet auch nicht die Welt, da von einem Unfallwagebn zu sprechen ist galub ich
etwas übertrieben, der Vorbesitzer ( oder Du ) muss das nicht mal bemerkt haben.
Da kann durchaus einer beim Ausparken o.a dagegen gefahren sein,
derr Kunststoff gibt i.d.R bis zu einer gewissen Geschwindigkeit nach, sodass hier nicht
mal etwas sichtbaren´s zurückbleiben muss.
Entferne doch aber mal den Kotflügel bzw. die Front und schau halt genau nach,
ob da evtl. noch etwas an den Kunststoffteilen o.ä abgebrochen ist.
Die verbogene Ecke, ist so erst mal "nur" ein Schönheitsfehler, wenn da nicht noch
mehr auftaucht...
Mfg ____________________ Smart Roadster 45 Kw (Basis)
Jack Black
Nur Hardtop
Umbau auf Brabus |
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julian
Beiträge: 153 Registriert: 16.12.2010 Status: Offline |
erstellt am: 13.1.2011 um 21:07 Uhr: |
Hui.
Grundsätzlich erstmal Glückwunsch zu der Entdeckung...
Wenns dir egal ist und nur um eine neue Nebelscheinwerferhalterung geht, dann tue dir den folgenden Stress nicht an.
Grundsätzlich würde ich bei deinem Sachverhalt nämlich den Betrug reinschmeißen. Dabei gilt es dann aber die Tatbestandsmerkmale zu erfüllen und schlussendlich kommt es drauf an, ob du deinem alten Verkäufer Absicht oder nur Fahrlässigkeit unterstellen kannst.
Hartes Brot ansich, denn bei einem Privatverkäufer kann das schon kniffelig werden. Bei einem Händler müsste das einfacher gehen, da es bei ihm im Beruf liegt, sich mit Fahrzeugen zu beschäfftigen und diese zu kontrollieren.
Dazu musst du beweisen, dass der Unfall ein Altschaden ist, was günstiger Weise durch einen Gutachter belegt werden sollte.
Mai letzten Jahres sollte meines Wissens nach erstmal keine Probleme bereiten, solange du es halt belegen kannst, dass der Schaden alt ist.
Unterlagen sammeln, ab zur Polizei und vom Verkauf zurücktreten. Evt. noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. *hust*
Aber das hat dann wieder bestimmte Regularien, lieber über PN. ____________________
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schraubelocka
* Unterstützer * Beiträge: 3415 Registriert: 7.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 13.1.2011 um 21:50 Uhr: |
die kratzer auf dem schwarzen blech und die abdrücke auf dem alu sehen nach provisorischem richten aus ...hammer, schraubendreher, zange, schraubstock
den stress mit dem vorbesitzer wirst du für ca. 50-100 euro los ...nen gebrauchtes crashelement und alles ist vergessen ____________________
Nur wer keinen Schimmer hat, kann mit blindem Gehorsam glänzen. |
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