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Autor: Betreff: Das äussere ändern



Beiträge: 64
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erstellt am: 23.5.2018 um 18:27 Uhr:
Hallo, hab mal was neues in Sachen Karosse ausprobiert
https://s26.postimg.cc/ck4hoq895/Bild004.jpg Das hässliche grau mit Mattschwarz Sprühfolie
klappt super und ist auch für Leute gedacht wo nicht lackieren können so wie ich.
Ach ja und das Nummernschild ist von TÜV abgesegnet und erlaubt.

Geschmacksache aber ich finde es sieht super aus



Beiträge: 9193
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erstellt am: 23.5.2018 um 20:54 Uhr:
Wieso sollte das Kennzeichen auch nicht abgesegnet sein. Ist ja nen riesen Kuchenblech und verdeckt schön die Luftzufuhr zum Kühler. Das TFL ist übrigens mit der Anbringung nicht zugelassen
 
____________________



Beiträge: 64
Registriert: 24.4.2015
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erstellt am: 24.5.2018 um 22:00 Uhr:
Zitat:
SmartRoadsterCoupe hat geschrieben: Wieso sollte das Kennzeichen auch nicht abgesegnet sein. Ist ja nen riesen Kuchenblech und verdeckt schön die Luftzufuhr zum Kühler. Das TFL ist übrigens mit der Anbringung nicht zugelassen

was meint Du mit TFL? Die Tante auf der Zulassungstellle hat mir das Kennzeichen doch vorgeschlagen da mein altes was 520 breit war trotz Halter sich immer verbogen hat und dadurch den Halter gesprengt hat so das ich den mit Draht zusammenhalten musste. Einmal hatte ich das Schild schon verloren und zum Glück hatte ein guter Bürger es auf der Zulassungsstelle abgegeben. Ein anderes mal hab ich es selbst gemerkt das es abgefallen war. Leider lässt meine Buchstaben zahlen Kombi kein kleineres zu. UM die Luft brauche ich mir kein sorgen machen. Das funkt. Vorher war noch viel mehr abgedeckt.



Beiträge: 934
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 24.5.2018 um 22:32 Uhr:
TFL = Tagfahrlicht
 
____________________
Wenn nicht jetzt...wann dann !?



Beiträge: 671
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erstellt am: 24.5.2018 um 23:33 Uhr:
Hallo
Du hast bestimmt so mini nummernschildhalter oder?
Einfach wie früher zwei Schrauben durch und gut.
Ein normales Nummernschild deckt weniger vom kühler ab wie dein jetziges, da hat src recht.

Ein tfl Licht Miss einen bestimmten abstand zu einander haben, deines hat es nicht.

Deine schwarzen kunstoffteile sehen allerdings gut aus.
Grüße Ralle
 
____________________
Das Pack aus dem Sauerland



Beiträge: 64
Registriert: 24.4.2015
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erstellt am: 25.5.2018 um 06:54 Uhr:
Zitat:
Ralle hat geschrieben: Hallo
Du hast bestimmt so mini nummernschildhalter oder?
Einfach wie früher zwei Schrauben durch und gut.
Ein normales Nummernschild deckt weniger vom kühler ab wie dein jetziges, da hat src recht.

Ein tfl Licht Miss einen bestimmten abstand zu einander haben, deines hat es nicht.

Deine schwarzen kunstoffteile sehen allerdings gut aus.
Grüße Ralle

Hallo und Danke für die Anmerkung vom TFL nur wenn der Abstand nicht stimmt dann hat das Smartcenter Scheisse gebaut. Ich habe es extra dort montieren lassen weil ich davon ausgehen wollte das alles richtig gemacht wird. Nun ja werde die Rechnung einfach mitschleppen Falls die Polizei was meckert dann können die sich mit den Smartcenter rumärgern Und ja mein Nummernschild ist halt Geschmacksache. Zu heiß wird der Motor nicht 28°C und Bergfahrt keine 85 ° Ach ja habs so gemacht wie Du schreibst, einfach mit Schrauben montiert



Beiträge: 9193
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erstellt am: 25.5.2018 um 07:46 Uhr:
Zitat:
smartfanny hat geschrieben: Falls die Polizei was meckert dann können die sich mit den Smartcenter rumärgern
Das glaubst auch nur du! Du bist Halter und Führer des Fahrzeugs. Die einzuhaltenden Maße des TFL kann man sich leicht ergooglen und sind halt beim Roadster nicht umzusetzen. Es sei denn man nimmt Bi-Xenon, Bi-LED oder Bi-Halogen Scheinwerfer und setzt dann das TFL in die freiwerdende Scheiwerferöffnung. Es gibt schon nen Grund wieso kaum ein Roadster TFL verbaut hat

min. 250mm Höhe über dem Boden
max. 1500mm Höhe über dem Boden
min. 600mm Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche muss mindestens 600 mm betragen Und die 600mm hast du nicht. Wird im Grunde keiner was gegen sagen, kann aber Ärger geben
 
____________________



Beiträge: 64
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erstellt am: 25.5.2018 um 16:00 Uhr:
Zitat:
SmartRoadsterCoupe hat geschrieben:
Zitat:
smartfanny hat geschrieben: Falls die Polizei was meckert dann können die sich mit den Smartcenter rumärgern
Das glaubst auch nur du! Du bist Halter und Führer des Fahrzeugs. Die einzuhaltenden Maße des TFL kann man sich leicht ergooglen und sind halt beim Roadster nicht umzusetzen. Es sei denn man nimmt Bi-Xenon, Bi-LED oder Bi-Halogen Scheinwerfer und setzt dann das TFL in die freiwerdende Scheiwerferöffnung. Es gibt schon nen Grund wieso kaum ein Roadster TFL verbaut hat

min. 250mm Höhe über dem Boden
max. 1500mm Höhe über dem Boden
min. 600mm Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche muss mindestens 600 mm betragen Und die 600mm hast du nicht. Wird im Grunde keiner was gegen sagen, kann aber Ärger geben

Nun ja, das mit den Maßen hat wahrscheinlich seine Richtigkeit aber die Dinger sind jetzt seit 7 Jahren dran und der TüV hat nie gemeckert und weil hier darüber geschrieben wurde hab ich mal nachgeschaut und die Dinger sin sogar eingetragen. Na ja der TÜV weiss auch nicht alles aber wie sagt man so, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter Schönes Wochenende alle zusammen und ne gute Ausfahrt



Beiträge: 9193
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erstellt am: 25.5.2018 um 20:22 Uhr:
Das der TÜV die so eingetragen hat, finde ich schon faszinierend
 
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Beiträge: 64
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erstellt am: 26.5.2018 um 11:33 Uhr:
Zitat:
SmartRoadsterCoupe hat geschrieben: Das der TÜV die so eingetragen hat, finde ich schon faszinierend

manchmal geschehen noch Wunder oder es lag daran weil ich es beim Smartcenter einbauen lassen habe und da ja auch der Tür gemacht wurde



Beiträge: 61
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erstellt am: 29.5.2018 um 12:27 Uhr:
Dein Nummernschild muss mit der Unterkante mind. 200 mm über Fahrbahn sein....das sieht mir bei deiner Version aber nicht so aus.



Beiträge: 2384
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erstellt am: 29.5.2018 um 12:54 Uhr:
Zitat:
Ronin hat geschrieben: Dein Nummernschild muss mit der Unterkante mind. 200 mm über Fahrbahn sein....das sieht mir bei deiner Version aber nicht so aus.
Das war bei mir mit dem Serienfahrwerk schon nicht der Fall

... aber ich bin auch schon mal bei Rot über die Fußgängerampel gelaufen. :-)
 
____________________



Beiträge: 9193
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 29.5.2018 um 13:19 Uhr:
Zitat:
Cobold hat geschrieben:

... aber ich bin auch schon mal bei Rot über die Fußgängerampel gelaufen. :-)
Echt? Ich bisher nur über die Strasse gelaufen bei roter Fußgängerampel
 
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erstellt am: 29.5.2018 um 15:09 Uhr:
Vor allem muss das Nr.Schild auf der dafür vorgesehenen Halterung sitzen,und nicht im viel zu kleinen Kühlergrill.Da hätte das KBA mal lieber aufgepasst was es denn so auf unseren Straßen zulässt.Die hätten ja auch Arsch haben können und für D einen umdesignten Grill fordern können...ham se aber nich.
Beim Alfa gings...

Gruß
 
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Der Motor
https://m.youtube.com/watch?v=om_5cYgD2bc
Zu Cäsars 10. Todestag
https://m.youtube.com/watch?v=a7iaUKKu8GA
Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E

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erstellt am: 30.5.2018 um 09:17 Uhr:
es gibt noch ein anderes Anbaumass das hier nicht einghalten wird


Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie

Auch für die Positionierung von separaten Tagfahrleuchten in der Fahrzeugfront existieren Vorschriften. Diese sind in der Richtlinie ECE-R48 beschrieben. Sie besagen im Wesentlichen folgendes:
&#8226;Tagfahrlichter müssen in der Fahrzeugfront montiert werden
&#8226;maximal 2 Tagfahrlichter zulässig
&#8226;maximal 2 Positionsleuchten zulässig
&#8226;Tagfahrlichter müssen gerade nach vorne ausgerichtet sein
&#8226;Aktivierung der Tagfahrlichter muss mit dem Einschalten der Zündung erfolgen (Anschluss an Klemme 15)
&#8226;Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
&#8226;Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
&#8226;Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
&#8226;Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
&#8226;die Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL tragen


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