deezlepower productions
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Login Smart by Matze
 Benutzername
 Kennwort
 in Cookie speichern


Registrierung
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Hauptmenü Smart by Matze
· Home
· Mein Profil
· Logout

Bereiche
· Forum
· User-Galerie
· Hardware Guide

================
· Regionalforen
· Galerie
· Downloads
· Web-Links
· Nutzungsbestimmungen
· Mitglieder
· Team & Kontakt
· Spende an den Club

================
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Wer ist online? Smart by Matze
Aktuell sind hier 706 Besucher und 2 Mitglieder online.

Anmeldung


Wir haben 10592 registrierte Mitglieder.
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Neueste Posts Smart by Matze
 Schon wieder Auspuff
 Herzliche Einladun...
 Schalterabdeckung ...
 Suche diverse Teile
 Smart Roadster 452...
 RoadsterTimes 2024...
 Hilfe, Schlüssel p...
 Lichtmaschine PHIN...
 Suche Spiegeldreie...
 Passwort ändern ni...
 Roadster in Teilen
 Zukünftig Smart Ro...
 Beitritt in den SRC
 Roadster mit Lambo...
 Neuer Auspuff für ...
 Kupplung als Pfand
 Lüfter
 Ein neuer aus Hürth
 Batterie leer - Pr...
 Roadster Dachteile

zum Forum
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Themen Smart by Matze
· alle Themen
· Bild / Video
· Presse
· Technik
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Inhalte Smart by Matze
· techn. Daten
· Motorpflege


Du bist nicht eingeloggt!

 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Tieferlegung

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 18:45 Uhr:
Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe da einmal eine Frage zur Tieferlegung:

Der Smarti wurde original mit 16 Zöllern Spikeline ausgeliefert. Nun könnte eine Tieferlegung durchgeführt werden mit ABE vom TÜV. Auf dieser wäre aber nur die Erienbereifung mit 15 Zoll freigegeben. Auto hätte aber ab Werk die 16 Zöller Spikeline drinnen.

Würde das Probleme bei der TÜV Vorführungmachen?
Serienmäßig wären ja 16 Zöller ausgeliefert worden. Somit wären es Serienmäßige Reifen

Was sagt ihr dazu?

Gruß

AC



Beiträge: 1190
Registriert: 29.8.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 18:55 Uhr:
Hallo, entscheidend ist mit welchen Felgen du beim TÜV zur Eintragung der Tieferlegung warst. Es gibt serienmäßig auch 17 Zoll Felgen.
Gruß Ralle

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 19:02 Uhr:
Hallo,
Das Auto war mit 16 Zöllern beim Tüv. Nur in den Papieren steht nur 15 Zoll zulässig, da dass so eine Sammel ABE aus Österreich ist.. Da habe ich Besorgnis vorm nächsten TÜV, ob der so durch kommt



Beiträge: 1190
Registriert: 29.8.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 19:06 Uhr:
Wie das bei euch in Österreich ist, keine Ahnung. Gibt es in Österreich eine ABE für die Tieferlegung? Hier muß das beim TÜV vorgeführt werden und wird dann so in die Papiere eingetragen. Es gibt auch einige die haben alle Serien Bereifungen eingetragen von 15 Zoll bis 17 Zoll.
Gruß Ralle

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 19:14 Uhr:
Ich komme aus Deutschland Das Gutachten ist vom TÜV Österreich.



Beiträge: 1272
Registriert: 17.9.2007
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 19:38 Uhr:
Moin, sollte in Deutschland keine Rolle spielen da du ja im Cocpapier eine Freigabe für alle Serienfelgen hast und es hier keine Vorschrift gibt wie hoch oder wie tief ein Auto sein muss also die Bodenfreiheit.
 
____________________
Gruß Holger
´



Beiträge: 178
Registriert: 8.1.2018
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 19:53 Uhr:
Was genau hast du denn zu den Federn?

Eine ABE die explizit nur für max 15Zoll-Felgen gültig ist (so wie du es beschreibst)? Dann musst du die Kombination Tieferlegungsfedern und 16Zoll vom Prüfer begutachten lassen.

Eine ABE, die für alle serienmäßig zugelassenenen Rad-Reifen-Kombinationen gilt? Dann musst du nix machen, solang du mit Serienrädern untwerwegs bist.

Ein Teilegutachten? Dann heißt es sowieso Abnahme nach §19/§21.

Hilfreich wäre hierbei zu wissen um welche Federn genau es sich handelt. Evntuell hat ja jemand eine ABE aus/für Deutschland, die genau diese Umschärfe beseitigt.

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 20:25 Uhr:
Danke für Eure Hilfe.

Die sind von RS Parts. Ich meine das hier: https://www.rs-parts.com/catalog/product/view/id/1021/s/rs-sportfedernsatz-
smart-roadster/category/105/


Die 40 mm Variante. Da gibt es diese TÜV Österreich ABE mit dieserr 15 Zoll Begrenzung.



Beiträge: 1272
Registriert: 17.9.2007
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 20:41 Uhr:
Das einfachste ist bei RS-Parts anrufen und nachfragen.
 
____________________
Gruß Holger
´

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 20:54 Uhr:
Ergibt Sinn



Beiträge: 9193
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 21:22 Uhr:
Das einfachste ist eigentlich beim TÜV nachzufragen, denn der soll es eintragen und nicht RS Parts
 
____________________

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 8.4.2018 um 21:38 Uhr:
Zitat:
supernasenbaer hat geschrieben:
Ein Teilegutachten? Dann heißt es sowieso Abnahme nach §19/§21.

Nein.
Ist es ein Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO, reicht eine einfache und relativ gebührengünstige Abnahmeprüfung im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO vollkommen aus. Ja, selbst der TÜV Austria bekommt sowas hin.

Wortlaut von § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
Vorspann
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

Nr. 4 für diese Teile

a)
die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b)
der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c)
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.



Problemchen könnte der Verwendungsbereich sein, der nämlich vom EG-Typengenehmigten Auto- und Fahrwerkszustand (also ohne Distanzen) ausgeht. Das Teilegutachten zu den Platten gilt für den Verwendungsbereich ohne Tieferlegung.

Und erst, wenn sich die Verwendungsbereiche quasi gegenseitig ins Gehege kommen, führt an einer Begutachtung nach § 21 Abs. 1 S. 2 bis 4 StVZO kein Weg vorbei, zieht man es vor, nach dem Einbau weiter mit Betriebserlaubnis für die eigene Flachkugel unterwegs zu sein.

40mm tiefer nur durch Federwechsel unter Beibehaltung der Dämpfer würde ich nicht machen, weil das Fahrverhalten gruselig wird.

Ach ja:
Abnahmen logischerweise "I. VERB.M.ALLEN SERIEN RAD-/REIFENKOMBINATIONEN".
So lautet jedenfalls der Text im Falle meines Autochens und deswegen sind z.B. Spikes statt den serienmäßigen Monos für den Brabus (s. Sig-Bild) problemlos auch durch die HU gegangen.
Jede EG-Typengenehmigte Felge nur einzeln abnehmen zu wollen, ist ein ertragreiches Geschäftsmodell der Prüforgas auf dem Rücken der Kunden.

Blöd, dass man sich das Teilegutachten zu den RS-Federn nicht vorab schon mal vorab ansehen kann, das laut "Details" ja mitgeliefert werden soll.

LG
SRBinSE
 
____________________

</font

* Unterstützer *

Beiträge: 681
Registriert: 9.2.2016
Status: Offline
erstellt am: 9.4.2018 um 15:19 Uhr:
Moin Axel,

diese Tieferlegung wurde eingetragen mit 16" Spikeline drauf. Genauso wie die Spurplatten.

Du darfst sämtliche Serienfelgen fahren. Sogar die 17" Runline und Monos.
Wo ist das Problem?

Ist der Schlüssel eigentlich angekommen?

Gruß, Jörg
 
____________________

Wer driftet braucht kein Kurvenlicht

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 9.4.2018 um 19:10 Uhr:
Hallo Jörg,

Danke für Deine Rückmeldung.

Der Schlüssel ist angwkommen und funktioniert.


Danke.

Ich habe noch einmal auf den Schein geschaut. Da steht mit allen Serien Rad Reifenkombinationen.

Auf dem einen Gutschten stand nur 15 Zoll.

Danke für die Aufklärung, ds brauche ich mir keine Sorgen über den nächsten TÜV Termin zu machen.

Gruß

AC



Beiträge: 1190
Registriert: 29.8.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.4.2018 um 19:14 Uhr:
Da hättest du aber auch gleich in den Schein gucken können.
Gruß Ralle

* Unterstützer *

Beiträge: 525
Registriert: 11.11.2015
Status: Offline
erstellt am: 9.4.2018 um 19:16 Uhr:
Mich hat dieses Gutachten oder ABE verwirrt.

Aber ja....


Hosted @ Falkenseer.NET
0.1469140 - 24 queries