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Autor: Betreff: Knast für Kurven räubern?



Beiträge: 764
Registriert: 9.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 10:17 Uhr:
word!



Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 10:41 Uhr:
Zitat:
Ich bleibe dabei!
Gerade diese Brummis auf "Abwegen"erfüllen diesen Straftatbestand!
Als unbeteiligter Bürger in eine Situation eines illegalen Autorennens zu geraten ist im Vergleich dazu statistisch gesehen sehr gering!

Ich gehe davon aus, dass du noch nie einen LKW der Größenordnung ab 18 t bewegt hast. Ich kann deinen Hass nicht nachvollziehen. Es liegt sicher nicht an der Maut - zumindest nicht ausschließlich. Dir ist auch bekannt, dass der Güter- und vorallem der Stückgutverkehr stark zugenommen haben? Vielleich ist die von dir angesprochende Route auch einfach günstig zu entsprechenden Gewerbe und Gewerke gelegen?

Und deine Fahrweise ist krank. Überholen im Überholverbot ist in keinster Weise zu rechtfertigen!
 
____________________
452
Support - wenn Zeit - in Hannover / München
4*Smart // 3*Audi

https://www.e-fuels.de --> gerne teilen!



Beiträge: 619
Registriert: 19.1.2012
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 11:13 Uhr:
Als ich den Eröffnungthreat hier las, war mir klar, das Feuer ist nur mit Öl und Sauerstoff zu löschen. Meiner Meinung nach sollte das hier geschlossen werden, bevor es weiter persönlich wird.
Denn jeder kennt jetzt den Gesetzestext und sollte sich der Folgen seines Handelns klar sein.
Meine Hoffnung liegt darin, das die Moderatoren das auch so sehen.
Viele Grüße...
 
____________________




www.Roadster-Hamburg.de

* Roadster-Messi *

Beiträge: 6454
Registriert: 17.7.2005
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 12:48 Uhr:
Ein bischen sehe ich das auch so. Ich lasse auf, denn ich haue lieber Jemandem auf die Finger, der meint
ausfallend zu werden, anstatt den ganzen Thread zu schließen und anderen den Spaß an der Diskussion zu
nehmen.
 
____________________
...3xQP / 4 x Roadster / 2 x 450 / 5 x Calibra + diverse Andere



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 14:42 Uhr:
Diskussionen zu beenden hat etwas totalitäres. Ich sehe keinen Grund, die Diskussion zu schließen, nur weil sie ein einzelner gekapert und sabotiert hat. Sie bleibt nicht nur für uns aktuell und wird sicherlich fortgeführt werden, spätestens dann, wenn es erste Verurteilungen gibt. Man könnte auch einfach den Bullshit rauslöschen, inklusive meiner Antworten darauf.
 
____________________
Wir sind nicht auf dieser Welt, um perfekt zu sein.

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 27.9.2017 um 17:00 Uhr:
Zitat:
Dude hat geschrieben: Letzten Endes könnte es schwierig werden, wenn man alleine im Auto sitzt und zwei Exektivbeamte ein solches Verhalten bezeugen.

Wenn der Streifenwagen irgendwo im Weserbergland steht, bist Du bei Tour-Tempo (= noch keine Höchstgeschwindigkeit) ja nur für Sekunden überhaupt zu sehen.
Und ein üblicher Videowagen wird die Gangart in dem Geläuf auch nur kurz (zu kurz?) schaffen.
Also Heli oder Kontrollstelle (muss ja aktuell nicht wegen der Autofahrer eingerichtet sein).

Solange nichts Nachteiliges passiert, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass der § 315 d Abs. 3 StGB-Verstoß als erfüllt festgestellt und damit offiziell wird. Gibt es dagegen einen Schaden mit Notarzteinsatz, oha nicht nur, wenn die passive Sicherheit des kleinen (Brabus-)Kurvenglücks für den Einzelnen selbst gerade noch ausreichend war.

Zieht man daraus Schlüsse und ändert sein bisheriges Fahrverhalten, hat der Gesetzgeber sein Ziel erreicht.

Über das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetze einschließlich der RVO-Änderungen habe ich bisher noch nichts erfahren. Offenbar steht die Veröffentlichung im Sinne des Artikel 82 GG zurzeit noch bevor.

So gesehen wäre es vielleicht sogar besser, die Weserbergland-Tour2017 auf den 30.09. vorzuziehen ...

LG
SRBinSE
 
____________________

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Beiträge: 176
Registriert: 6.5.2014
Status: Offline
erstellt am: 5.10.2017 um 12:13 Uhr:
Wer hier fährt denn tatsächlich neben überhöhter Geschwindigkeit noch zusätzlich grob verkehrswidrig und rücksichtslos? das wäre für mich z.B. Kurvenschneiden ohne Rücksicht auf entgegenkommenden Verkehr an unübersichtlichen Stellen. Fährt einer hier tatsächlich mit "Mut zur Lücke"? Also so, dass er in Kauf nimmt auch mal nen Radfahrer mitzunehmen, oder einen Frontalaufprall zu riskieren? So Leute gehören gerne aus dem Verkehr gezogen.

Man kann auch schnell fahren ohne dabei mutwillig die Gefährdung anderer in Kauf zu nehmen. Eine "nur" überhöhte Geschwindigkeit reicht wohl für den neuen Tatbestand nicht aus. Wer um an seinen Kumpels dran zu bleiben über eine rote Ampel fährt, liegt dann wohl schon eher im Straftatbereich - warum auch nicht?

Ich war auch erst mal besorgt als ich die neue Regelung gelesen habe. Vielleicht riskiere ich mal ein Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit, aber eine Gefährdung Dritter schließe ich bei meinem Fahrstil immer aus.
Für mich ändert sich also dadurch nichts. Und ich denke bei jedem verantwortungsbewussten Fahrer auch nicht.



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 5.10.2017 um 13:52 Uhr:
Ganz ehrlich meine Meinung dazu: Du hast vermutlich nicht ganz verstanden, was ich hier vermitteln wollte.

Es sind immer verschiedene Dinge: was man selber tut, was dabei herauskommt und wie es andere sehen. Und ich habe explizit das Willkürpotential angesprochen. Willkür mit hohen Strafen kombiniert ist immer ein sehr hohes Risiko.

Ja, ja, der Rechtsweg. Ein Problem ist nur: Dein Fahrzeug wird sofort eingezogen! Selbst wenn du nach 3 Jahren und zig-zehntausend Euros recht bekämst, wärst Du eben für diese Zeit Dein Auto los.

Wäre eine Geschwindigkeit denn überhaupt noch "überhöht", wenn man rücksichtsvoll und nicht-verkehrswidrig fährt? Oder beinhaltet überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit nicht immer auch ein erhöhtes Risiko, das im Zweifelsfall immer zu Lasten Dritter geht? Wäre der geschehene Unfall mit angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen..?

Das Beispiel mit der roten Ampel hast Du auch missverstanden. Es ging mir darin nicht um das Delikt an sich sondern um den Kontext des "Veranstalters". Heißt: Als Veranstalter wirst Du für das Fehlverhalten eines Mitfahrenden bestraft.
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