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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Spurverbreiterung unterschiedliche Hersteller Probleme

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erstellt am: 3.12.2016 um 14:19 Uhr:
war mit meinem neuen schwarzen heute beim GTÜ
2 Jahres Check und Eintragung Tieferlegung, Spurplatten.
Neben einer Standlicht Birne ;-) war alles ok bis auf eben die Spurplatten
Vorne hatte ich günstige gebrauchte von SCC a 10 mm mit Durchsteckschrauben verbaut
hinten geschraubte von race x 20 mm ( Hersteller Bähringhaus )

Aufgrund der Tatsache das es unterschiedliche Hersteller sind wollte er es nicht abnehmen. Bei SCC steht halt wie bei allen anderen Platten auch entweder Achse 1und2 oder nur an 2

Damit ist ja eigentlich gemeint das hinten immer breiter sein muss als vorne
oder ?

Die 20 mm SCC Platten sind ja nicht gerade der Schnapper.
von race-x gibts 15 mm Platten - aber wo

da der Rest soweit ok war , ist es nun halt nur noch ein kleiner Schritt bis zur 1. Plakette in meiner Hand

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erstellt am: 3.12.2016 um 15:54 Uhr:
Nimmst Kontakt auf und guckst Du hier.

Hat der Hersteller überhaupt Teilegutachten für die Platten anfertigen lassen?
Von dem Hersteller lese ich heute zum ersten Mal .....

Toi, toi, toi.

Adventliche Grüße
SRBinSE

Geschrieben am Tag 33 des Winterschlafes 2016/17 meiner Flachkugel.
 
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erstellt am: 3.12.2016 um 18:21 Uhr:
ja Gutachten hab ich.

Bei SCC steht halt wie bei allen anderen Platten auch

entweder Achse 1und2 oder nur an 2

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erstellt am: 4.12.2016 um 09:03 Uhr:
Moin,

Das Problem hatte ich auch. Entweder nur hinten Spurplatten oder wenn an beiden Achsen, dann vom selben Hersteller/Typ.

Hatte zuerst nur hinten 20mm H&R.. diese habe ich nach vorn geschraubt und hinten neu SCC30mm verbaut -> nix TÜV. Vordere gegen 25mm SCC getauscht -> TÜV.
H&R vertickt.

Gruß, Jörg
 
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  erstellt am: 4.12.2016 um 09:57 Uhr:
irgendwie ist das alles unnötig fürchterlich kompliziert...
Warum es da keine richtige EDV Unterstützung gibt ??
Die Gutachten lesen und verstehen grrrrrrrrr
Wäre doch ein Kinderspiel das so zu machen wie bei Komplettreifenreifen.

Hab Trackline, da scheint hinten ohne größere Umbauten maximal 20 mm bzw 40 Achse zu gehen
Vorne hatte der GTÜ bei 10 mm also 20 auf der achse ncihts zu bemöängeln, halt nur Heresteller grrr
SCC Platten in 20 sind recht teuer
race x in 15 mm fraglich zu bekommen ( hab die angeschrieben )

Von H&R gibts welche mit angeblich ABE, damit bräcuhte man nicht zum GTÜ ???

Abnehemer für die 20 mm Platten hab ich in Familie ;-)

Hab schon viel gelesen,
oder
doch vorne ohne Platten ???



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erstellt am: 4.12.2016 um 10:36 Uhr:
Hi
Ja, das ist hier leider so. Kompliziert, verwirrend und manchmal auch doof.
Bau hinten die Platten drauf die du haben willst, lass die vorne weg und fahr zum TÜV / GTÜ.
Nach erfolgreicher Abnahme fährste nach Hause und machst vorne die Platten drauf die du da hast und gut.
Glaubst du allen ernstes das du kontrolliert und deine Platten vorne beanstandet werden ?

Und alle 2 Jahre mal vorne die Räder runter nehmen ist ja jetzt nicht so der Akt.

Soll jetzt keine Anstiftung zur OWi sein !! Aber manchmal hab ich das Gefühl die wollen das nicht anders.

Ich hab ja auch Trackline drauf und möchte vorne 25mm und hinten 30mm pro Rad.
Entweder frisst der TÜV das oder ich fahr ohne dahin und gut.
 
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Greetz Webghost

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erstellt am: 4.12.2016 um 11:09 Uhr:
Zitat:
Webghost hat geschrieben:
Ich hab ja auch Trackline drauf und möchte vorne 25mm und hinten 30mm pro Rad.
Entweder frisst der TÜV das oder ich fahr ohne dahin und gut.

Egal mit welchen Serien-Alufelgen sind 30 je Seite hinten und 25 je Seite vorn problemlos eintragbar (SCC bei RS-Parts).

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 4.12.2016 um 13:02 Uhr:
Hallo
sind die Platten von RS parts alle von SCC ?

Spurverbreiterung 20mm pro Scheibe / Satz pro Achse - System 2 ?
haben leider nciht auf der Seite stehen von welchem Hersteller, da das aber scheinbar extrem wichtig ist....


für 5 Euro Nachprüfung ist TÜV Plakette und Eintragung fertig.
Da sind die 89 incl. Schrauben ok

die race x bekommt dann mein Sohn

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erstellt am: 4.12.2016 um 13:14 Uhr:
Zitat:
focuswaltrop hat geschrieben: Hallo
sind die Platten von RS parts alle von SCC ?

Soweit ich weiss, ja. Aber ruf doch morgen einfach kurz dort an..

gruß, Jörg
 
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  erstellt am: 4.12.2016 um 14:26 Uhr:
Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Entweder nur hinten Spurplatten oder wenn an beiden Achsen, dann vom selben Hersteller/Typ.

Technische Notwendigkeit?
Oder braucht es dann einfach nur einen fähigen Sachverständigen, der seinen Job einigermaßen ernst nimmt und unter dem Strich doch kundenorientiert gut macht?

Zitat:
Webghost hat geschrieben:
Soll jetzt keine Anstiftung zur OWi sein !! Aber manchmal hab ich das Gefühl die wollen das nicht anders.

Soll zwar nicht, ist es aber.
Hoffentlich besteht vor der nächsten Prüfung immer auch noch Gelegenheit, die bisher noch nicht abgenommenen Platten noch schnell runterzunehmen.

Immer wieder fast erstaunlich, wie sehr die Reichweite des Tatbestandes des § 19 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 7 StVZO unterschätzt wird, während die Rechtsfolge (= EG-Typengenehmigung erlischt) kraft Gesetzes sofort ab Fertigstellung der Änderung gilt.
Ab dann dürfen nach § 19 Abs. 5 S. 3 StVZO nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Äh, gemäß § 19 Abs. 5 S. 5 StVZO mit den bisherigen Kennzeichen immerhin.

Zitat:
Ich hab ja auch Trackline drauf und möchte vorne 25mm und hinten 30mm pro Rad.
Entweder frisst der TÜV das oder ich fahr ohne dahin und gut.

Geht beim fähigen TÜV normalerweise durch. Gut, heutzutage wahrscheinlich Spritzschutz hinten (irgendwas ist ja immer).

Nordische Grüße
SRBinSE

Geschrieben am Tag 34 des Winterschlafs 2016/17 meiner Flachkugel mit hinten 15 mm Platten (abgenommen).
 
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erstellt am: 4.12.2016 um 14:39 Uhr:
Zitat:
SRCinSE hat geschrieben:
Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Entweder nur hinten Spurplatten oder wenn an beiden Achsen, dann vom selben Hersteller/Typ.

Technische Notwendigkeit?

Liegt im Gutachten begründet. Die Hersteller beziehen das Gutachten natürlich nur auf sich selbst bzw ihrem Material und nicht in Kombination mit dem eines anderen.. von daher eher wirtschaftliche "Notwendigkeit", wenn man so will.

Bei der einfachen Eintragung muss sich der Prüfer schon an das Gutachten halten..

Aber die Möglichkeit einer Einzelabnahme nach §21 besteht ja auch noch.. ist die Frage ob man sich das antun will, oder besser gleich Spurplatten vom selben Hersteller nimmt.

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 4.12.2016 um 14:46 Uhr:
Hallo
Mist das das nicht explizit bei den Gutachten auch so formuliert ist, aber egal.
Der TÜV Plakette steht nicht viel im Weg, das ist das wichtigste., hätte alles schlimmer kommen können.

Wenn die 20 er Platten bei RS Parts von SCC sind dann werde ich die nehmen. dann ist die Plakette und die Eintragung fertig.

ev meldet sich ja noch der Hersteller von race x , die sind hinten geschraubt, was ja nicht schlecht ist

als nächstes dann Steuerkette, mit Beziehungen hab ich da zum Glück einen Spezialpreis wenn ich helfe ;-)

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erstellt am: 4.12.2016 um 15:10 Uhr:
Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Aber die Möglichkeit einer Einzelabnahme nach §21 besteht ja auch noch.. ist die Frage ob man sich das antun will, oder besser gleich Spurplatten vom selben Hersteller nimmt.

Wohl wahr, machbares Beispiel einer Handlungsalternative, wenn der Sachverständige nicht mitzieht, und im Alt-Bundesgebiet nicht bei der GTÜ, sondern nur beim TÜV erhältlich ...

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erstellt am: 4.12.2016 um 15:13 Uhr:
Zitat:
SRCinSE hat geschrieben:
Zitat:
und im Alt-Bundesgebiet nicht bei der GTÜ, sondern nur beim TÜV erhältlich ...

Eben.. und da diese TÜV-Niederlassungen mittlerweile recht rar sind und oftmals nur mit einem Ingenieur besetzt, wartet man auf einen Termin schonmal mehrere Wochen.

Deswegen hab ich, wie gesagt, die vorderen ausgetauscht und die alten verkauft. Das reisst auch kein Riesenloch ins Portemonaie.

Gruß0 Jörg
 
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erstellt am: 4.12.2016 um 15:38 Uhr:
Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Eben.. und da diese TÜV-Niederlassungen mittlerweile recht rar sind und oftmals nur mit einem Ingenieur besetzt, wartet man auf einen Termin schonmal mehrere Wochen.

Kann sich aber lohnen, wenn es denn auch einer ist, der auch § 21 StVZO-Abnahmen machen darf (danach fragen beim Termin machen) und daher nicht so sehr am Wortlaut des Gutachtentextes klebt.

Gibt es auch beim TÜV solche und solche, denn die überwiegenden Änderungsabnahmen eben mit Teilegutachten laufen normal über § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO, die bisherige EG-Typengenehmigung bleibt dann bestehen und gut is'.



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  erstellt am: 4.12.2016 um 20:24 Uhr:
Hi zusammen,

möchte auch mal kurz meinen Senf dazugeben,

habe bei meinem SRC für vorne folgendes Eingetragen lassen:
1. Spurverbreiterung V/H um 20/25mm d.distanzringe, VA Hersteller Bäring
Haus & Hunger gmbh Kennz.1034-1 und
HA Heinrich Eibach gmbh, Kennz.91725035
Schneeketten nicht zulässig.
Beide wurden beim GTÜ eingetragen.

Hoffe damit ein bischen helfen können.

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  erstellt am: 4.12.2016 um 23:52 Uhr:
Du hattest offensichtlich mit einem fähigen, willigen und kundenorientierten Sachverständigen zu tun, denn die jeweiligen Texte der Teilegutachten dürften sich wie bei focuswaltrop gegenseitig im Wege gestanden haben.
Gibt es glücklicherweise immer mal wieder.

Wirklich hilfreich ist, das Änderungsvorhaben möglichst noch vor dem Teileeinkauf mit dem, der die Abnahme machen soll, abzustimmen.
Dann ist der Mensch beim Termin mit dem Autochen, bei dem die vorderen Platten von einem anderen Hersteller sind als hinten, nicht sofort überfordert, weil quasi geimpft.
Und vielleicht erkennt er vorher auch, wenn es doch nicht über eine einfache Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO) machbar ist, sondern eine sogenannte Einzelabnahme (§ 21 StVZO) erforderlich ist.
Insgesamt kommt man so unter dem Strich schneller, stressfreier und eventuell auch gebührengünstiger zum Ziel.

Der Dekra-Prüfer hat die 15er Eibach-Durchsteck-Platten hinten nur in Verbindung mit den Monos mit einer 19er Änderungsabnahme abgenickt. Meinen Wunsch nach "mit allen Serienfelgen" hat er verneint.
Okay, werden sehen, flux Kontakt mit einem der raren § 21-Befähigten beim TÜV aufgenommen, das Problemchen geschildert, Autochen beim Termin mit den Spikes darauf vorgeführt und man rate mal, wie der Abnahmetext made by TÜV Nord jetzt lautet. Ja, auch Gulaschtöpfe, Spines, Trackies und Runlines dürfen montiert sein und ich kann die Platten wahlweise auch einfach kurzerhand weglassen. Also die sechs Original-Radbolzen bis auf Weiteres gut aufbewahren.
Alles andere ist in dem Zusammenhang genau gesehen nur Umsatzmaximierung für die Prüforgas - zu wessen Lasten.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 5.12.2016 um 21:35 Uhr:
so die SCC Platten von RS Parts sind nun da.
wenn morgen trocken, bau ich die mal ein und fahre zum GTÜ
auf das ich dann die Plakette bekomme



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Hi

Na dann drück ich dir mal die Daumen !
 
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erstellt am: 6.12.2016 um 14:03 Uhr:
Hi Jörg,

Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Egal mit welchen Serien-Alufelgen sind 30 je Seite hinten und 25 je Seite vorn problemlos eintragbar (SCC bei RS-Parts).

... das ist definitiv nicht richtig
Aus leidlicher Erfahrung, bei mir war mit Spikeline hinten nicht mehr als 25mm drin
Kommt auf die jeweiligen Prüfer an

http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=35575&pid=410838#pid410838


LG, Vince
 
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erstellt am: 6.12.2016 um 14:16 Uhr:
so meiner hat nun die Plakette und die Eintragungen
Trackline

SCC 10 mm vorne 20 mm hinten 35 mm tiefer

die verschraubten race x kommen an den Wickltisch von meinem Sohn.
gut wenn man in der Familie tauschen kann

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  erstellt am: 6.12.2016 um 15:39 Uhr:
Einerseits Glückwunsch zur erteilten Plakette, andererseits schon ärgerlich, wenn einem jede Serienfelge für den WME452 laut EG-Typengenehmigung nur einzeln abgenommen wird.

Und doppelten Glückwunsch, dass die Kombinationsfahrwerkänderung "tiefer und breiter" bei der GTÜ
über eine einfache Änderungsabnahme im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO (mit Teilegutachten jeweils zu tiefer und zu breiter) gelaufen ist:

Tiefer und breiter mit Eibachfedern und 4x20 mm SCC Platten rundrum und den beiden Teilegutachten dazu
bin ich in 2008 von einem Dekra-Prüfer zum TÜV zur § 21 StVZO Einzelabnahme geschickt worden.
Liest man sich den Text der Teilegutachten durch, ist auch klar, warum:
Die in den Gutachten angegebenen Verwendungsbereiche (i.S.d. § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. b StVZO) kommen sich ins Gehege
und sind nicht gleichzeitig eingehalten.
Nur tiefer oder nur breiter ist verwendungsbereichsmäßig okay - die allseits beliebte Kombi-Änderung jedoch nicht.
Daher damit besser gleich zur 21er-Einzelabnahme beim TÜV bzw in den jüngeren Bundesländern zur Dekra.

Klar weiss der Sachverständige selbst, was er änderungsabnehmen darf und was nicht (mehr).
In Sachen Umsatz gilt aber eben auch "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach".
Der Dekra-Prüfer, mit dem ich in 2008 zu tun hatte, war wohl ein Taubenzüchter oder so.

Und wird es nie wieder ernsthaft offiziell, ist ja auch alles gut.

Nordische Grüße
SRBinSE

Geschrieben am Tag 36 des Winterschlafes 2016/17 meiner Flachkugel.
 
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erstellt am: 7.12.2016 um 00:07 Uhr:
Zitat:
Vince hat geschrieben: Hi Jörg,

Zitat:
L0B0 hat geschrieben:
Egal mit welchen Serien-Alufelgen sind 30 je Seite hinten und 25 je Seite vorn problemlos eintragbar (SCC bei RS-Parts).

... das ist definitiv nicht richtig
Aus leidlicher Erfahrung, bei mir war mit Spikeline hinten nicht mehr als 25mm drin
Kommt auf die jeweiligen Prüfer an

Doch .. deswegen direkt bei RS-Parts abnehmen lassen.. hätte ich explizit schreiben sollen.

40er Federn, 30 er Platten hinten und 25 vorn. Kein Problem.

Gruß, Jörg
 
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