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Autor: Betreff: Der "Mein Roadster hat was Neues..."-Thread (3)



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erstellt am: 17.11.2016 um 09:22 Uhr:
Und noch eins..

Lasierte Rückleuchten gekommen und gleich verbaut..


 
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erstellt am: 17.11.2016 um 15:45 Uhr:
Zitat:
Pitchblack hat geschrieben: Und noch eins..

Lasierte Rückleuchten gekommen und gleich verbaut..




Sieht nett aus.. wie hast Du die Heckscheiben getönt ? Folie ?

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 11:06 Uhr:
Moin Jörg,

Heckdeckel ist mit Folie abgedunkelt..
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 14:25 Uhr:
Zitat:
Pitchblack hat geschrieben: Moin Jörg,

Heckdeckel ist mit Folie abgedunkelt..

Mit welcher Folie ? Mein Folierer meint, dass ginge nicht, da Seitenscheiben aus Makrolon.

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 14:54 Uhr:
Hallo Jörg,

der Heckdeckel vom Coupe ist aus Glas, sowohl die große als auch die kleine Scheibe und können daher ganz normal getönt werden.
Nur die hinteren Seitenscheiben sind aus Makrolon.

Viele Grüße
Markus
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 14:57 Uhr:
Zitat:
Markus20 hat geschrieben: Hallo Jörg,
der Heckdeckel vom Coupe ist aus Glas, sowohl die große als auch die kleine Scheibe und können daher ganz normal getönt werden.
Nur die hinteren Seitenscheiben sind aus Makrolon.

..das ist mir durchaus bewusst. Deswegen schrieb ich "Seitenscheiben" .. doch genau die hat Pitchblack ebenfalls getönt - siehe Foto.

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 15:22 Uhr:
du schriebst "Heckscheibe" , aber ist ja kein Problem. Ich habe meine vom lackierer tönen lassen. Er hat Klarlack mit schwarzer Farbe gemischt. So ist auch ein individueller Tönungsgrad möglich. Ich habe einen gewählt bei dem ich von auch noch gut rausgucken kann.
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 15:46 Uhr:
Zitat:
Markus20 hat geschrieben: du schriebst "Heckscheibe" ,
Nein, "HeckscheibeN" ..was ich im Beitrag danach auch noch mal konkretisierte mit "Seitenscheiben".

Zitat:
aber ist ja kein Problem. Ich habe meine vom lackierer tönen lassen. Er hat Klarlack mit schwarzer Farbe gemischt. So ist auch ein individueller Tönungsgrad möglich. Ich habe einen gewählt bei dem ich von auch noch gut rausgucken kann.

Ah, auch gute Idee.. Warten wir mal ab wie es Pitchblack gelöst hat.

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 17:28 Uhr:
Leute bleibt mal locker..

Seitenscheiben sind auch von innen Foliert..am Anfang war es noch perfekt, doch jetzt löst sich die Folie wieder bzw. hat Blasen bekommen...hat aber fast 1 Jahr gebraucht dafür.

War ein Versuch wert..

Denke werde nach dem Winter auch die Variante des Lackieren probieren so wie es Markus20 beschrieben hat..
 
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erstellt am: 18.11.2016 um 19:50 Uhr:
Hier meine Lösung.

Zitat:
Matrix.69 hat geschrieben: Mein Kleiner hat jetzt Haifischkimen.

[img]https://s15.postimg.org/sge0d66bv/P1180295.jpg

https://s13.postimg.org/h5mxgdssn/P1180296.jpg

https://s21.postimg.org/5m15tyyaf/P1180299.jpg

https://s18.postimg.org/ktahl7rbd/P1180303.jpg

https://s14.postimg.org/6edxu3jmp/P1180305.jpg

https://s3.postimg.org/508yuq1yr/P1180306.jpg

https://s22.postimg.org/oh1g4g49t/P1180309.jpg [img]
 
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ÜBERHOL RUHIG! Jagen macht eh mehr SPAß!!!

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erstellt am: 19.11.2016 um 09:52 Uhr:
Zitat:
Pitchblack hat geschrieben: Leute bleibt mal locker..

Seitenscheiben sind auch von innen Foliert..am Anfang war es noch perfekt, doch jetzt löst sich die Folie wieder bzw. hat Blasen bekommen...hat aber fast 1 Jahr gebraucht dafür.

Wir sind stets locker Genau das hat mir mein Folierer gesagt, dass die Folie nicht lange halten wird.

Wenn Du es lackieren lässt, freuen wir uns schon auf die Fotos.

gruß, Jörg
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 10:40 Uhr:
Aber wenn es lackiert ist bleibt es doch auch so für immer und man bekommt es auch nicht mehr raus, richtig? :/
Dann muss man da auch jemand haben, der weiß was er tut... In dem Sinne hat dann die Methode wohl auch einen kleinen Nachteil, oder?
 
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Lg, brodalf

24.2.2015:
I'm infected. What do i do now?
HELP!
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signal-2020-09-1</font></td></tr>
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erstellt am: 19.11.2016 um 12:26 Uhr:
Was lackiert ist bleibt natürlich so. Aber ich wüsste auch keinen Grund, warum ich es nochmal entfernen sollte



Habe leider kein genaueres Bild.
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 12:52 Uhr:
hast du die von innen oder außen lackiert?
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 15:07 Uhr:
Zitat:
Markus20 hat geschrieben: Was lackiert ist bleibt natürlich so. Aber ich wüsste auch keinen Grund, warum ich es nochmal entfernen sollte

Wie schauts mit dem TÜV aus .. oder wenn Dir mal beim rückwärts ausparken jemand hinten in die Seite rauscht!?

Die Folien haben eine ABE..

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 15:26 Uhr:
Hintere Seitenscheiben sind egal beim Tüv. Die Makrolonteile wurden abgeschliffen und von Aussen lackiert. Von Innen sehe Kacke aus.
 
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DerFalk

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erstellt am: 19.11.2016 um 15:32 Uhr:
Zitat:
DerFalk hat geschrieben: Hintere Seitenscheiben sind egal beim Tüv. Die Makrolonteile wurden abgeschliffen und von Aussen lackiert. Von Innen sehe Kacke aus.

Ok. Bleibt die Frage, was passiert, wenn beispielsweise ein Fahrradfaher hinten seitlich einschlägt beim Rückwärts ausparken und ein Anwalt/Gutachter feststellt, dass man ihn mit transparenten Seitenscheiben gesehen hätte...
Aber das geht hier wirklich langsam aber sicher am Thema vorbei und wir wollen ja auch nicht päpstlicher sein als eben jener

Gruß, Jörg
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 16:10 Uhr:
garnichts passiert. zur pkw zulassung müssen nur heckscheibe und zwei
außenspiegel montiert sein.



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erstellt am: 19.11.2016 um 16:11 Uhr:
Du kannst weiterhin von innen durch die Scheiben durch gucken. Das wollte ich auch so, um weiterhin einen Schulterblick machen zu können.
Weiterhin hat man auch schon mal Sachen im Kofferraum, die die Sicht aus den hinteren Seitenfenstern versperren. Dagegen könnte der Anwalt dann auch nichts sagen.
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 16:13 Uhr:
Hi
Wenn Ihr die hinteren Seitenscheiben lackiert, egal ob nun von aussen oder innen, kann der TÜV oder die Rennleitung nicht meckern. (Vorausgesetzt, ihr habt beide Aussenspiegel montiert.
Klebt Ihr jedoch eine Folie, MUSS diese eine E-Nr. sprich ABE haben !
Das hat dann auch in erster Linie nichts mit der Durchsichtigkeit der Folie zu tun, sondern mit der Materialbeschaffenheit.
Autoscheiben müssen nach einem bestimmten Muster brechen / splittern. Beklebt man diese nun mit Folien, müssen die Folien eben so beschaffen sein, dass die Brucheigenschaft nicht verändert wird.
Nicht geprüfte Folie z.B. in Form eines Aufklebers, darf nicht mehr als 10% der Scheibenfläche ausmachen. Ist der Aufkleber größer, MUSS er geprüft sein, sprich eine ABE haben.

Und für alle die, die beim rückwärtsfahren wen übersehen, da seit ihr dann eh dran, ob mit getönten Scheiben oder mit klaren ! (§9 (5) StVO)
Der Fahrzeugführer muss sich vor der Rückwärtsfahrt vergewissern, dass der Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug frei ist. Dies gilt auch für die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht einsehen kann (OLG Nürnberg NZV 1991, 67; OLG Oldenburg NZV 2001, 377). Während des Rückwärtsfahrens muss er darauf achten, dass kein anderer von der Seite oder von hinten in den Gefahrenraum gelangt. Er muss dabei so langsam fahren, dass er notfalls sofort anhalten kann (OLG Köln NZV 1994, 321). Kommt es im Zuge des Rückwärtsfahrens zu einer Kollision, so spricht wegen der gesteigerten Sorgfaltspflicht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer (KG zfs 2010, 436).

Edit: Die Rede ist hier jetzt nur von Seitenscheiben ab B-Säule nach hinten, sowie der Heckscheibe.
Die E-Nr. der Folie muss dann auch auf JEDER Scheibe, auf die die Folie aufgebracht wurde, erkennbar / ablesbar sein.
 
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Greetz Webghost

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erstellt am: 19.11.2016 um 19:41 Uhr:
Nabend,

um mal festzuhalten welche Anordnungen die Polizei dazu hat:

"Scheibentönungen sind nur an der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben zulässig und dürfen in der Regel nur mit Tönungsfolien durchgeführt werden. Von einigen Firmen wird das Fluten der Scheiben angeboten. Teilweise in Verbindung mit aufwändigen Einzelgutachten... wobei die erforderliche Lichtdurchlässigkeit garantiert wird.
Alle Arten von Lackauftrag sind also ohne entsprechende Abnahme unzulässig und müssen entfernt werden."

Ob sich jemand drum kümmert steht auf einem anderen Blatt ...als die Ratschläge für die Polizei.

Die Weiterfahrt bei einsetzender Dunkelheit zu beenden und auch Beweisfotos werden ebenso empfohlen.

Gruß Mark

edit:
nicht nur im Leitfaden für die Polizei sondern auch hier nachschlagbar ->
https://www.amazon.de/Manipulation-Kraftfahrzeugen-Praxisleitfaden-Durchf%C
3%BChrung-Fahrzeug-Kontrollen/dp/3000345167
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 19:55 Uhr:
Man könnte auch die Scheiben wie original transparent lacken und hinter die Scheiben Solarplexius o.ä.hängen,und die dann mit der farblich passenden Folie beziehen.Da muss dann nichtmal nen Prüfzeichen drauf.

Gruß
 
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https://m.youtube.com/watch?v=om_5cYgD2bc
Zu Cäsars 10. Todestag
https://m.youtube.com/watch?v=a7iaUKKu8GA
Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E

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  erstellt am: 19.11.2016 um 19:56 Uhr:
Zitat:
Webghost hat geschrieben: Hi
Wenn Ihr die hinteren Seitenscheiben lackiert, egal ob nun von aussen oder innen, kann der TÜV oder die Rennleitung nicht meckern. (Vorausgesetzt, ihr habt beide Aussenspiegel montiert.
...
Edit: Die Rede ist hier jetzt nur von Seitenscheiben ab B-Säule nach hinten, sowie der Heckscheibe.
Die E-Nr. der Folie muss dann auch auf JEDER Scheibe, auf die die Folie aufgebracht wurde, erkennbar / ablesbar sein.

Und wie sieht es aus, wenn die Makrolon-Heck-Seitenscheiben beim WME4523 (Coupe) selbst ab Werk mit einem E-Zeichen daherkommen? Kommt es nach irgendeiner Änderung an einem Fahrzeugteil mit E-Zeichen noch darauf an, dass beide Außenspiegel (Serie!) vorhanden sind?
 
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erstellt am: 19.11.2016 um 23:15 Uhr:
Hi
Welche Scheibe am Fahrzeug hat denn keine E-Nr, ?
Und trotzdem kann man, wenn man alles beachtet, auf bestimmte Scheiben Folien aufbringen.

Auch die "Lösung" von Matrix.69 ist nicht in Ordnung.
Es gibt diese Kiemen oder getönte Scheiben, die man hinten einsetzen kann. Aber auch diese haben eine ABE.
Also wenn man da was Selbstgebasteltes einsetzt ist das wieder nicht Gesetzeskonform.
 
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Greetz Webghost

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erstellt am: 20.11.2016 um 01:44 Uhr:
Äh - nochmal OT
Zitat:
Webghost hat geschrieben: Hi
Welche Scheibe am Fahrzeug hat denn keine E-Nr, ?

Eben. Staune nur ein wenig über diese Info:
Zitat:
Webghost hat geschrieben: Hi
Wenn Ihr die hinteren Seitenscheiben lackiert, egal ob nun von aussen oder innen, kann der TÜV oder die Rennleitung nicht meckern. (Vorausgesetzt, ihr habt beide Aussenspiegel montiert.

Passt hiermit nicht wirklich zusammen:
Zitat:
Unbequeme (Rechts)Wahrheit:
Original-Fahrzeugteile mit E-Zeichen nach ECE-Regelung im Kreis lackieren, lasieren oder sonst wie abändern ist nach § 69a Abs. 2 Nr. 8 StVZO leider ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und Bestandteil des Bußgeldkatalogs im Sinne des § 26a StVG, ergo ticketbewährt.

Kommt man damit bei Prüfungen (z.B. bei der HU) unbeanstandet durch, kennt der prüfende Mensch entweder den genehmigten Originalzustand nicht oder er lässt es schlicht gut sein - passt scho ....

Hintergrund: Nach § 21a Abs. 2 und 3 S. 1 StVZO darf ein Fahrzeugteil nur dann mit einem E-Zeichen gekennzeichnet sein, wenn es (Zitat) der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Genehmigt ist sicherlich der originale, transparente Zustand.

Wenn schon lackieren oder lasieren, dann besser so, dass die E-Zeichen auf dem bearbeiteten Fahrzeugteil noch sichtbar bleibt oder wie?

Ja, lebenslanges Lernen ist angesagt ...



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erstellt am: 20.11.2016 um 02:57 Uhr:
Zitat:
Also wenn man da was Selbstgebasteltes einsetzt ist das wieder nicht Gesetzeskonform.

Das steht wo? Diese Teile sind weder mit der Scheibe verklebt noch verschraubt sondern liegen nur an. Wenn ich meinen Kofferraum voll belade und die Packstücke an der Scheibe anliegen, haben diese auch keine ABE oder E-Kennzeichnung.

Der Bob der Baumeister Sonnenschutz mit Saugnapf fürs Panze auf der Rückbank hat auch keine ABE.. Wenn das die Eltern von Malte-Torben wüssten o.O
 
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erstellt am: 20.11.2016 um 11:30 Uhr:
Hi

Oh mann, was ein Thema, und am Ende macht sowieso jeder was er will ;-)

@SRCinSE
Ich hab das nur geschrieben, da davon auszugehen ist, dass der Prüfer oder wer auch immer eher darauf achtet, dass die Sicht weiterhin gegeben ist und nicht die ABE des Bauteils und somit des Fahrzeugs erlischt, weil ich eben ein Bauteil (Scheibe) durch zB lackieren dahingehend verändert habe, das es nicht mehr dem Zustand des Prüfmoments entspricht.

@Neoelectric
Wenn es nur anliegt und NICHT verschraubt oder verklebt ist, brauchste keine ABE, dann isses gleichzusetzen mit deinem Gepäckstück (da wären wir evtl. im Bereich Ladungssicherung).
Auch der Saugnapfsonnenschutz ist nicht dauerhaft / fest mit dem Fahrzeug verbunden, wird somit nicht zum Fahrzeugteil und badarf keiner Eintragung / ABE.

Ich hab bei mir hinten im SRC die mittlere und kleine senkrechte Scheibe foliert (Nummer auf der Folie und ABE)
Die seitlichen Makrolonscheiben hab ich mit den passenden, zu kaufenden Verdunklungsscheiben (gibt es leider nicht in schwarz) versehen.
Diese werden mit dem Rahmen verschraubt und haben daher, weil ja geprüft und zugelassen, eine ABE.
 
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Greetz Webghost

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  erstellt am: 20.11.2016 um 15:41 Uhr:
Bitte nochmal Butter bei die Fische:

Zitat:
Webghost hat geschrieben:
...
@SRCinSE
Ich hab das nur geschrieben, da davon auszugehen ist, dass der Prüfer oder wer auch immer eher darauf achtet, dass die Sicht weiterhin gegeben ist und nicht die ABE des Bauteils und somit des Fahrzeugs erlischt, weil ich eben ein Bauteil (Scheibe) durch zB lackieren dahingehend verändert habe, das es nicht mehr dem Zustand des Prüfmoments entspricht.

Aha, die Ordnungsmacht für unterwegs (= "Rennleitung") und stationär (= "Baurat") gucken bei oberflächenveränderten Fahrzeugteilen mit E-Kennzeichen "nur" nach möglichst unveränderter oder wenigstens ersetzbarer Funktionalität.

Bei Heckseitenscheiben z.B. nach den verbliebenen Sichtverhältnissen und wenn es nicht reicht, als Ersatz nach dem zweiten Außenspiegel.

Bei Heckleuchten z.B., dass die Lichtaustrittsflächen selbst unverändert hell und funktional sind.

Auf den gegenüber der Genehmigung veränderten Ist-Zustand (= bereits ordnungswidrig) der nicht funktionalen Anteile des Fahrzeugteils mit E-Kennzeichen lasierte Heckleuchte achtet die Ordnungsmacht nicht?

Zitat:
Oh mann, was ein Thema, und am Ende macht sowieso jeder was er will ;-)

Jo, kanns haben ...

Geschrieben am Tag 20 des Winterschlafes 2016/17 meines xclusiven Siegertreppchens, das einem Coupe gefolgt ist.
 
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erstellt am: 20.11.2016 um 16:03 Uhr:
.....oweioweioweioweiowei....
Ich habe eine andere CD eingelegt. Hoffentlich merkt das bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle niemand!
 
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erstellt am: 20.11.2016 um 16:30 Uhr:
Mit der CD ist gar nicht so weit her... nimm doch welche die gleich als Kopie zu erkennen sind.
 
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