DocSnow
Beiträge: 193 Registriert: 13.9.2014 Status: Offline |
erstellt am: 27.10.2015 um 22:38 Uhr: |
Hallo zusammen,
wie im Titel schon geschrieben, bin ich auf der Such nach einem Teilgutachten um mir ein Chip-Tuning (ca. 74 KW) eintragen zu lassen.
Wenn mir einer von euch eine Kopie zur Verfügung stellen könne, währe ich sehr dankbar.
Kontakt bitte per PN.
Danke und Grüße
Edit hat in die Betreffzeile nur kurz ein fehlendes 'e' nachgetragen.
[Editiert am 28/10/2015 von SRCinSE] ____________________ Bla bla bla ... |
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HeikoS
Beiträge: 403 Registriert: 11.7.2006 Status: Offline |
erstellt am: 28.10.2015 um 00:32 Uhr: |
Ich denke mal, dass die Angaben ein bisschen zu dünn sind, um hier zu helfen, oder?
Ich könnte auch ein Gutachten für ein CS-Tuning mit ca. 110 PS gebrauchen, daher interessiert mich das Thema.
LG HeikoS ____________________ LG HeikoS
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Kein Roadster mehr - Peugeot 308 CC - Kawasaki GTR 1400 ABS - und unser TDI-Trecker Skoda Octavia Combi |
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killerbarbie
* Moderatorin * Beiträge: 1084 Registriert: 13.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 28.10.2015 um 01:31 Uhr: |
Mmmmm...., also das CS Gutachten, gibt es normalerweise zum Tuning mit dazu!
Soweit wie es mir bekannt ist, werden alle Gutachten auf die FIN (WME452....) ausgestellt.
Da helfen Euch die "zur Verfügung gestellten" gar nix!
PS: Ich find es auch ganz schön "dreist", die Tuner so um ihr Geld bringen zu wollen...
Schließlich haben sie auch für die Erstellung des Gutachtens Geld gezahlt! ____________________
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 28.10.2015 um 07:39 Uhr: |
Sehr grenzwertig das Ganze hier |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 28.10.2015 um 09:26 Uhr: |
Zitat: Soweit wie es mir bekannt ist, werden alle Gutachten auf die FIN (WME452....) ausgestellt.
Nee, nee, das ist ein Wunschtraum für die Programmierer.
Der Verwendungsbereich in einem Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für eine einfache,
relativ gebührengünstige Änderungsabnahme bezieht sich immer nur auf einen bestimmten amtlichen Fahrzeugtyp
(z.B. WME452), nicht auf eine einzelne FIN.
Sonst hätten ja der Auftraggeber für das Gutachten und der nächste Kunde nach der ersten Änderungsabnahme
bereits nichts mehr davon.
Edit meint: So ein Teilegutachten zu einer Software kann natürlich eine Auflage enthalten,
wonach die Gültigkeit des Gutachtens vom Vorhandensein von Stempel und Unterschrift des Tuners (quasi als Ersatz-FIN) abhängig ist.
Zitat: Da helfen Euch die "zur Verfügung gestellten" gar nix!
Jepp, so isses.
Wird an anderer Stelle beim Thema Chiptuning hier in diesem Forum auch Grauzone genannt, ohne natürlich ernsthaft eine zu sein.
Sodele, Marktplatz-OT-Ende ab hier,
sonst ist hier dicht.
[Editiert am 28/10/2015 von SRCinSE] |
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Techmodrome
* Roadster-Messi * Beiträge: 6449 Registriert: 17.7.2005 Status: Offline |
erstellt am: 28.10.2015 um 10:15 Uhr: |
Nicht nur GrenzWERTIG, sondern Grenze ÜBERSCHRITTEN!
Daher zu!
Wenn Du ein Gutachten möchtest, KAUFEN!
Langsam frage ich mich wirklich was für "Vögel" mittlerweile mit dem Roadster unterwegs sind. ____________________ ...3xQP / 4 x Roadster / 2 x 450 / 5 x Calibra + diverse Andere |
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