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Autor: Betreff: Verdutzte Rennleitung



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  erstellt am: 24.10.2015 um 13:17 Uhr:
Hat mich doch letztens die Race Control seit Jahren mal wieder gefilzt!

Es schloss ein Fahrzeug mit relativ hoher Geschwindigkeit zu mir auf und klebte mir dann eine ganze Weile am Heck.
Ich konnte jedoch nicht erkennen was das für'n Idiot war, bis schließlich doch überholt wurde mit der BITTE FOLGEN Laufschrift.
Der Grund dafür erschien mir allerdings vollkommen lächerlich:
Nur weil ich unter der Woche früh Morgens gegen 03:00 Uhr mit ca. 90 bis 100 km/h auf einer ansonsten total ausgestorbenen BAB dahingetuckert bin!
Die StVO gibt doch vor daß Autobahnen von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt!
So what?
Die 'allgemeine Verkehrskontrolle' war dann aber auch sehr oberflächlich, denn die Begründung für meine 'Schleichfahrt' hatten sie schnell geschluckt:
"Wenn ich ihn bei 338.000 km Laufleistung trete steigt der Ölverbrauch zu sehr!"
War zwar nicht ganz der wahre Grund, aber ich hatte wirklich viel Zeit und wollte einfach nur gemütlich cruisen.
"Angenehme Weiterfahrt!"
 
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  erstellt am: 24.10.2015 um 15:37 Uhr:
Naja, wenn um die Uhrzeit 'unter der Woche' einer auffällig nicht sehr schnell auf der BAB unterwegs ist, können die Gründe dafür von ... bis gehen.
So harmlos, wie in Deinem Fall, ist es bei der Kontrolle in der Situation sicherlich nicht immer. So eine Begründung hören sie sicherlich nicht so oft.

Schätze mal, dass Du unter dem Strich verdutzter warst, als die Rennleitung, die mit dem Ergebnis der Kontrolle offenbar gar kein Problem hatte.

Du eigentlich auch nicht und gut is.



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erstellt am: 24.10.2015 um 22:56 Uhr:
Hatte mal bei 160km/h (der Corsa steht mit 151 in den Papieren) auch nen Benz am Heck (<5m) kleben... das waren auch die Zivis. Da fragt man sich wer da wirklich kontrolliert werden sollte. Die fanden meinen Einwand bezüglich Sicherheitsabstand dann auch eher unlustig, ich ebenso wenig. Aber sowas finde ich geht einfach nicht, bei normalen Fahrern wäre Abstandsunterschreitung aller erster Güte gewesen. Wenn die es eilig haben sollen die ihr Blaulicht auspacken oder einfach überholen, ich war auf der Mittelspur und links war frei.
 
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erstellt am: 24.10.2015 um 23:49 Uhr:
@ Phin

Dann lass die Beamten sich doch dir gegenüber ausweisen. Du hast dann die Möglichkeit, dir die Namen der Kollegen zu notieren und kannst dich später bei deren Vorgesetzen beschweren.

Hab ich selber auch schon zweimal gemacht.

Je nach Dienstgrad machen sich Beschwerden auch richtig toll, wenn es um die Karriere geht...
 
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erstellt am: 25.10.2015 um 12:57 Uhr:
"Beamte" und "Karriere" in einem Satz. YMMD
 
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Wir sind nicht auf dieser Welt, um perfekt zu sein.



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erstellt am: 25.10.2015 um 14:02 Uhr:
Arschlxxx
 
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erstellt am: 25.10.2015 um 14:21 Uhr:
Äh, also ..

Matze, hast Du 'ne Ahnung.

Immerhin sind Beamtinnen/Beamte bis kurz vor der Altersgrenze regelmäßig zu beurteilen
oder aus deren Sicht formuliert: Sie werden ein Berufsleben lang regelmäßig beurteilt.
Regelmäßig bedeutet z.B. in S-H alle 4 Jahre.

Rate mal, was meist letztlich maßgeblich bei Beförderungsentscheidungen (= Karriere) ist ...

@Neo: Was hast Du nachgelagert und gesichert so über den Verlauf der 'Karriere' von den versicherungsfrei Tätigen erfahren, die Dir auf Deine Anfrage ihren Dienstausweis gezeigt haben?

By the way: Soldaten haben einen Dienstgrad und Beamte haben eine Amtsbezeichnung.



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erstellt am: 25.10.2015 um 14:51 Uhr:
Die dachten sich womöglich halt auch, aus langerweile schauen wir uns den mal an.



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erstellt am: 25.10.2015 um 16:14 Uhr:
Ich wollte denen jetzt nicht noch mehr Grund geben nach was zu suchen, die hatten schon keine Lust mehr weil sie nicht in den Kofferraum gucken durften (Dreieck und Verbandkasten lagen hinterm Fahrersitz). Im Roadster habe ich jetzt so eine Kombitasche die per Klett am Teppich auch hinter dem Fahrersitz hängt...
 
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erstellt am: 25.10.2015 um 17:37 Uhr:
@ SRC

Genau aus den Gründen der Beurteilung. Ich werde übrigens alle zwei Jahre beurteilt.

Ich Polizisten (Schutz und BPL) persönlich kenne und ausserdem die Zusammenarbeit schon öfter gegeben war (ja man spricht dann miteinander).

Soll jetzt hier nicht zu offtopic werden, wollte Phin nur mal Möglichkeiten aufzeigen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen...
 
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erstellt am: 25.10.2015 um 17:55 Uhr:
Zitat:
Soll jetzt hier nicht zu offtopic werden, wollte Phin nur mal Möglichkeiten aufzeigen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen...

Erstmal das, genau,

und außerdem sich im Dienst ordnungswidrig
- wie war das noch mit dem Mindestabstand?
Auf der Autobahn ohne gesonderte optische Hilfsmittel bei Dunkelheit die Fälligkeit des nächsten HU-Termins
kurz mal checken, besser nur mit Blaulicht ... -

verhalten, ist 'ne ganz eigene Kiste.



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erstellt am: 25.10.2015 um 22:43 Uhr:
Du kannst Polizisten in solchen Situationen halt nichts anlasten, selbst zu zweit würde die Zeugenaussage doch nicht ausreichend sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da so eine Beschwerde viel ausmacht - wir kennen doch unsere Mitbürger, da kommt sicher einiges rein.

OT: Deine Auszeichnung nehm ich mit Würde, Sven Keine Ahnung, wie oft ich bewertet werde. Im Stundentakt, so fühlt es sich manchmal zumindest an Fluch der flachen Hierarchie...



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erstellt am: 26.10.2015 um 00:28 Uhr:
Nichts desto trotz, kann der Disziplinarvorgesetzte einen Aktenvermerk machen um ggf. bei anstehenden Beurteilungen ein solches Verhalten zu berücksichtigen. Und sollte es so wie SRC gerade geschrieben hat gewesen sein, dürfte da sogar eine Vernehmung für den Kollegen drin sein.

Ansonsten lohnt es sich mal die AMTSBEZEICHNUNGEN anzuschauen, dann weiß man bei der nächsten Kontrolle wer noch zur Polizeischule geht und seine Praxiszeit ableisten oder wer wohl gerade bestanden hat und jetzt Streife fahren darf oder wem man so schnell nichts mehr vor machen kann.
 
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erstellt am: 26.10.2015 um 13:07 Uhr:
Zitat:
Nur weil ich unter der Woche früh Morgens gegen 03:00 Uhr mit ca. 90 bis 100 km/h auf einer ansonsten total ausgestorbenen BAB dahingetuckert bin!
Die StVO gibt doch vor daß Autobahnen von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt!
So what?

Grundsätzlich gilt auf den deutschen Autobahnen aber auch eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/sicherheit-im-strassenverkehr/ri
chtgeschwindigkeit.php
 
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erstellt am: 27.10.2015 um 11:40 Uhr:
@ SmaryBB

Starke Quelle...

Hier der originale Gesetzestext vom BMJ: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/babrigeschwv_1978/gesamt.pdf
 
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erstellt am: 27.10.2015 um 13:09 Uhr:
Hmm, genau geguckt, ist es eine Verordnung, die empfiehlt, auf Autobahnen u.a. mit PKWs auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller als 130 km/h zu fahren.

Kann und soll man machen, muss man aber nicht.
Auf der BAB schneller oder langsamer zu fahren, ist nicht ordnungswidrig.

Recht interessant wäre es, zu erfahren, warum diese VO überhaupt gekommen ist.

Hat im Kern sicherlich 'nur' mit der Haftung aus der Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen
während Fahrten auf in Deutschland geschwindigkeitsunlimitierten Straßen
und deren Aufteilung bei Unfällen zu tun.
Demnach wäre auf der BAB etwas langsamer zu fahren als unproblematisch anzusehen.

@Neo: Auf die hoffentlich bestandene Laufbahnprüfung folgt eine beamtenrechtliche Probezeit
im Beamtenverhältnis aus Probe mit einer zeitlichen Dauer,
die in einem Arbeitsvertrag wegen Überlänge schlicht rechtswidrig wäre
und während der es sich zu bewähren gilt.

Wird das nach Ablauf positiv festgestellt (wie wohl?),
folgt eine Urkunde, in deren Text das Wort 'Lebenszeit' enthalten ist.

Nach dem bis zum 31.03.2009 geltenden Statusrecht musste für diese Ernennung
außerdem auch noch das 27. Lebensjahr vollendet sein.


@Dude: Gerade in dem Bereich ist es IMO besonders problematisch,
dass Recht haben und Recht bekommen im Einzelfall durchaus zwei unterschiedliche,
dabei aber passgenaue Paar Schuhe sein können.


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