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Autor: Betreff: Brabus Lenkrad TÜV Gutachten



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erstellt am: 11.6.2015 um 13:47 Uhr:
Hallo zusammen,

mein Baby war heute beim TÜV und ist leider durchgefallen. U.a. wurde das nicht eingetragene Brabus Lenkrad bemängelt. Leider war dies meine erste TÜV-Prüfung, da ich ihn vor genau zwei Jahren mit frischem TÜV gekauft habe. Mir war nicht bewusst, dass die Brabus-Lenke eintragungspflichtig ist. Aber die Eintragung sollte ja kein Problem sein, wenn man denn ein TÜV-Gutachten hat. (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.)

Woher kriege ich denn jetzt so ein TÜV Gutachten? Ich hab mir vor einem Jahr neue Felgen/Spurverbreiterung eintragen lassen, da gab es das TÜV-Gutachten sogar als PDF-Download beim Felgenhersteller. Gibt es sowas auch für die Brabus-Lenke? Google findet nichts, die Forensuche ebensowenig.

Über Tipps und Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 14:51 Uhr:
... da gibts 'ne ABE dafür; d.h. muß nicht eingetragen werden:

...bekommst Du hier http://www.tunershop.de/ABE_Atiwe_Lenkrad_340mm_Typ_3_AB_340L_KBA_70255_x25
00_2530_2566x_p250638.html
für 25 Euronen oder direkt bei ATIWE für umme per mail

Mein Tüvler hat mir das sogar ausgedruckt mit der KBA-Nr(siehe link!)

An Deiner Stelle würde ich nochmal mit dem Prüfer reden und ihn auf das Vorhandensein einer ABE hinweisen. Wenn er nicht zu faul ist schaut er sich das an seinem PC an und gut ist.

[Editiert am 11/6/2015 von Mitleser]
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 14:54 Uhr:
Also ich hab meine Brabus-Lenke eintragen lassen. Meines Wissens gab's da ein Teilegutachten, ist aber schon ne Ecke her... Die Unterlagen liegen im Wagen müsste direkt heute Abend mal schauen.
 
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Beiträge: 9193
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erstellt am: 11.6.2015 um 15:18 Uhr:
Gib mal in Google 70255 gutachten ein

6ter Eintrag das PDF



Beiträge: 46
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erstellt am: 11.6.2015 um 15:23 Uhr:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich hab nun dank der KBA Nummer ein Teile-Gutachten gefunden, wobei ich es schon sehr seltsam finde, dass es dort keine ABE geben soll. Deshalb habe ich gleichzeitig eine Mail an Atiwe geschrieben.

Mit dem TÜV Prüfer reden werde ich auf jeden Fall auch noch, aber leider war dies ja nicht der einzige Mangel. Kümmere mich jetzt erst mal um die Behebung der restlichen Mängel.
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 16:46 Uhr:
... restliche Mängel
Waren die denn vorher nicht ersichtlich
Im Allgemeinen weiß man doch was am eigenen Wagen nicht i.O. ist
Ich mach' generell 'nen persönlichen Vorabcheck und lasse bzw. repariere selbst, bevor ich zum TÜV fahre
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 18:26 Uhr:
Als ich letztens beim TüV war, wollte ich die Lenke auch eintragen, der Prüfer meinte das wäre
gem. meines Gutachtens nicht notwendig. Ich habe dann auf Eintragung bestanden, einfach damit
die Sache auch in Zukunft diskussionsfrei bleibt beim TüV.

Es gibt wohl unterschiedliche Gutachten zur Brabus Lenke!
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 20:12 Uhr:
Habe meine Brabuslenke ebenfalls eintragen lassen. War etwas kurios weil mich der Prüfer wie einen Lehrling neben sich gesetzt hat und dann sind wir das Gutachten Seite für Seite durch und er hat mich immer wieder gefragt wie es denn nun weiter geht

Wichtig ist die Bezeichnung der Nabe passend zum Lenkrad und die Einhaltung der Auflagen.

Lenkrad hatte bei mir Bezeichnung 3AB 340L und Nabe kann die Bezeichnung 300 bzw. 301 haben.

Viele Grüße,
Markus

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erstellt am: 11.6.2015 um 20:24 Uhr:
Bei meiner in 2009 mir neu gelieferten, kleinen schwarzen Bombe war ein Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO mit dabei.
Wichtig für die Abnahmeprüfung im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO scheint auch zu sein, dass auf der Lenke der Aufkleber mit der KBA-Nummer mit drauf ist.

Dass es für die sogenannte Brabus-Lenke außerdem auch eine Fahrzeugteile-ABE im Sinne von § 22 StVZO gibt, wäre mir neu.

Für andere Lenken mag das sein.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 20:59 Uhr:
...vorher wars ein Teilegutachten §19 aus 2005; jetzt gibt es ein Nachtragsgutachten §22 von 2011- also ABE
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 21:25 Uhr:
Verwirrt bin??? In der Anzeige steht doch:

Zur Eintragung bei TÜV, Dekra, etc.. (bzw. zur Typisierung in Österreich) des ATIWE Lenkrades Typ 3 AB 340L mit einem Durchmesser von 340mm

Für weitere Informationen zu ABE, Gutachten, Teilegutachten und Einzelabnahmen wenden
Sie sich bitte telefonisch an die TÜV Hotline.

Sorry, ich hab davon absolut keine Ahnung! Aber mir hat man nach dem Einbau einen Zettel und eine rechnung über den ordnungsgemäßen Einbau mit dem Hinweis gegeben, dass das Lenkrad eingetragen werden muss.

Gibt es da regionale Unterschiede? Dummfrag?!

VG Bernd
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 22:31 Uhr:
Zitat:
Gibt es da regionale Unterschiede?
Ja, sogar prüferabhängig.

Zitat:
Dummfrag?!

Nein.

Du schreibst an der Stelle "Zettel", an der ich "Abnahmebestätigung" schreiben würde ...

Nein, ganz locker nebenbei zu lesen ist er eher nicht, der Absatz 4 von § 19 StVZO, aber da müssen wir nu' durch:

(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1.
des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2.
des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.


Äh, Brabus-Lenke änderungsabgenommen ist ein Fall von Absatz 3 Nummer 4 und eine denkbare Auflage wäre z.B. die Vorgabe, beim Amt die Lenke in die Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen, weil der Prüfer ein Fan von Absatz 4 Satz 2 und nicht gut gelaunt ist - bei einem anderen Prüfer geht es auch ohne diese Auflage und man ist stattdessen immer mit dem Änderungsabnahmezettel unterwegs.

Ist einem das mit der Zettelei irgendwann zu blöd, lässt man es sich freiwillig eintragen.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 22:59 Uhr:
Also wer die ABE §22(=allgemeine Betriebserlaubnis) braucht wendet sich am besten per email mit Nennung der KBA-Nr.(und vielleicht einem freundlichen Anschreiben- schließlich wollt Ihr ja was für umme!) an:

Mirko Keuser

Verkauf / Sales


r.d.i. Deutschland GmbH

Gahlenfeldstraße 36

58313 Herdecke/Ruhr

Telefon: +49(0) 2330 - 805 - 152

Telefax: +49(0) 2330 - 805 - 150

E-mail: mirco.keuser@raid-rdi.com

Hompage: www.tuning-rdi.de


Der war auch am Telefon sehr nett und hat mir die ABE innerhalb von 10 min. per mail als pdf zugeschickt. Wie er reagiert wenn er plötzlich mit Anfragen überschwemmt wird kann ich natürlich nicht in meiner Glaskugel sehen.
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 23:05 Uhr:
Och, wieso, Du hast sie jetzt ja auch als PDF-Datei ...

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  erstellt am: 11.6.2015 um 23:08 Uhr:
jo; ich schon!!!
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 23:15 Uhr:
Zitat:
weil der Prüfer ein Fan von Absatz 4 Satz 2 und nicht gut gelaunt ist - bei einem anderen Prüfer geht es auch ohne diese Auflage und man ist stattdessen immer mit dem Änderungsabnahmezettel unterwegs.

Kurios...im Gutachten für z.B. die Brabus Pedalauflagen steht direkt drin das der Ordnungsgemäße Anbau von einer amtlich anerkannten Prüfstelle bestätigt werden muss. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere aber zurückgestellt ist, ergo eine typische 19.3 er Abnahme. Kann sich ein Prüfer über die Angaben im Gutachten hinweksetzten? (Kombiabnahme mal ausgenommen, also das aus mehreren 19.3 dann eine 21er wird).

Es sieht aber so aus als wenn sich eh div. Dinge ändern.
Meine MDC Türen stehen nur in der Zulassungsbescheinigung II (§21 Abnahme) Im Brief ist nichts eingetragen.
Als ich den Kollegen von der Zulassungsstelle darauf hingewiesen hab das er da was vergessen hat einzutragen bekam ich zu hören das dies neu sei. Im Brief wird nichts mehr eingetragen weder 19.3 noch 21. Es zählt nur noch was im Computer steht, aus diesen Angaben wird die Zulassungsbescheinigung II erstellt. Hää...?
Na dann will ich mal hoffen das dehnen nie die Rechner oder Datenbanken abstürzen, sonst fahr ich plötzlich mit vielen nicht eingetragenen Sachen rum...kopfkartz.
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 08:26 Uhr:
Zitat:
Es sieht aber so aus als wenn sich eh div. Dinge ändern.
Meine MDC Türen stehen nur in der Zulassungsbescheinigung II (§21 Abnahme) Im Brief ist nichts eingetragen.
Wichtig ist doch nur das Deine Änderungen im "Schein" sichtbar eingetragen sind; für etwaige Kontrollen unterwegs.

Der "Brief" ist nur eine Besitzurkunde.

Zitat:
Es zählt nur noch was im Computer steht, aus diesen Angaben wird die Zulassungsbescheinigung II erstellt.

ganz wichtig bei der nächsten technischen Änderungsabnahme darauf achten, das auch bei allen technischen Änderungen das "Häckchen" gemacht wird, damit alle mit ausgedruckt werden.

In Bayern, ob es evtl. auch bundesweit so ist weiß ich nicht, werden sogar bei jeder Änderung alle vorgelegten Unterlagen eingescannt....



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erstellt am: 12.6.2015 um 09:52 Uhr:
Vielen Dank für die Nordische Aufklärung! Trotzdem ein Witz! Die regionalen Unterschiede und wir sprechen von EU Übereinstimmungserklärungen etc.! Darf irgendwie nicht wahr sein........ das ist ja nun mal wirklich nur Geldabzocke

VG Bernd
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 16:00 Uhr:
Zitat:
Wichtig ist doch nur das Deine Änderungen im "Schein" sichtbar eingetragen sind; für etwaige Kontrollen unterwegs.
Der "Brief" ist nur eine Besitzurkunde.

Dumm nur wenn er abgemeldet ist z.B. für den Verkauf. Dann hast nur noch den grünen Abmeldezettel.
(ist zumindest hier in Bremen so). Wie will ich dem potenziellen Käufer jetzt nachweisen das alles ordnungsgemäß eingetragen ist ?

Was würdest Du machen als Käufer wenn nichts im Brief steht ?
Ich als Käufer würde erst einmal annehmen das der mich verulken will und die TÜV Zettel belegen ja noch nicht das diese tatsächlich auch beim Amt eingereicht wurde, weil kostet ja wieder TEURO.

Wäre nicht das erste mal das bei einem Roadster laut Verkäufer alles ordnungsgemäß eingetragen ist und dann kommt das böse Erwachen.

Deutschland es lebe deine (nicht) Bürokratie
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 16:09 Uhr:
Der Fahrzeugschein wird bei Abmeldung entwertet mitgegeben.
Außerdem gibt es seit fast 50 Jahren die Möglichkeit des Kopierens
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 16:57 Uhr:
Zitat:
Der Fahrzeugschein wird bei Abmeldung entwertet mitgegeben.

nö...hier nicht. Gibt nur einen grünen Wisch als Abmeldebestätigung wo noch die letze HU drin steht.
Schein hab ich noch nie mitbekommen, hätte sonst schon ne kleine Sammlung Zuhause

Halt andere (Bundes) Länder andere Sitten
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 19:10 Uhr:
Die kleine Sammlung hättest Du aber nur, wenn Du noch alle Autos hättest.

Haste aber nicht, werden mit dem Brief mitgegeben.
 
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erstellt am: 12.6.2015 um 23:13 Uhr:
Das mit grünen Abmeldezettel war einmal, galt nur nach dem bis zum 28.02.2007 geltenden Recht.

Seit dem 01.03.2007 gilt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) deutschlandweit.
Ja, auch in Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg und auch in der Freien Hansestadt Bremen.

Unter § 14 Abs. 1 S. 2 FZV findet sich:

Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.

Ist auch gut so, denn ohne Teil I (mit dem Außerbetrieb-Vermerk) und II der Zulassungsbescheinigung wird es nichts mit der Wiederzulassung.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (schon mit oder noch ohne Außerbetrieb-Vermerk) als grünen Wisch zu bezeichnen, sei Dir überlassen ....

Holsteinische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 13.6.2015 um 08:14 Uhr:
Mitleser: Wenn Du die ABE für die BRABUS-Lenke schon als PDF hast, könntest Du sie hier doch anbieten, dann muss sich nicht jeder an den Herr Keuser wenden. Man könnte sie ja auch hier im Club als Download verwenden. Du mal so ne Anregung
 
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erstellt am: 13.6.2015 um 08:35 Uhr:
... wäre wohl die beste Lösung. Aber ich hab keine Lust auf Rechtsstreit wegen Urheberrecht, oder was

Rechtsverdreher sich sonst so an Begründungen aus den Fingern saugen um ohne Arbeit an Kohle zu kommen.

Wenns frei verfügbar sein soll würde Tante google unter KBA 70255*1 auch was finden, oder lieg ich hier mit dem

"gesunden Menschenverstand" falsch? Das Gutachten gibts ja schon seit 2011!

[Editiert am 13/6/2015 von Mitleser]
 
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  erstellt am: 13.6.2015 um 11:13 Uhr:
Stimmt, das mit dem Urheberrecht.

Hmm, erst gab zu jeder neuen Brabus-Lenke seitens des Herstellers "atiwe-rdi" (Klick) ein Teilegutachten für die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO.

Scheinbar in 2011 wurde dann eine Fahrzeugteile-ABE im Sinne des § 22 StVZO für alle 340mm Airbaglenken nachgesteuert. Dass die nicht kostenlos ohne Neukauf einer Lenke gibt, erscheint einigermaßen logisch.

Was sich so alles im Web finden lässt, wenn man gezielt sucht: Klick

Ohne Reseller-Marge lässt der Kostendruck nach.



Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 17.6.2015 um 11:39 Uhr:
Zitat:
Deshalb habe ich gleichzeitig eine Mail an Atiwe geschrieben.

Mit Erfolg übrigens.
 
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  erstellt am: 17.6.2015 um 14:14 Uhr:
@Brot:

...na siehste; --geht doch!
 
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erstellt am: 17.6.2015 um 17:32 Uhr:
Mal so am Rande, da ich gerade bis Montag in Süddeutschland bin.
Weiß einer ob es den Kontakt zu Herrn Huber im SC Erlangen noch gibt und ob man da ggf. noch ne Brabus- Lenke abgreifen kann ???

Danke für ne kurze Info

[Editiert am 17/6/2015 von Buckrogers]
 
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Buck, der



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erstellt am: 17.6.2015 um 18:10 Uhr:
Schreib Herrn Huber doch ne Mail , dann weißt du`s.
 
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Gruß Holger
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