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Autor: Betreff: SRC Heckseitenscheiben polieren?



Beiträge: 191
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erstellt am: 15.3.2015 um 09:27 Uhr:
Hallo
bin seit letzten Freitag Stutzer Besitzer eines Smart Roadster Coupes

wollte mal wieder Cabrio fahren und irgendwie hat mir der kleine schon immer gefallen.

natürlich ist das Auto schon einige Jahre alt und hat ein paar optische Mängel aber was solls das einzige was mich doch ein wenig mehr stört ist der zustand der hinteren Seitenscheiben

die sind sehr matt und rau entweder ist der Vorbesitzer im Winter mit dem Eiskratzer drüber oder hat ein falsches Linderungsmittel verwendet hat jemand Erfahrung damit ob man das wie zum Beispiel Scheinwerferabdeckungen aufpolieren kann mit Kunststoffpolitur oder so?

Gruß

Angel

P.s.: habe noch weitere fragen werde sie in den entsprechenden Bereichen platzieren

[Editiert am 11/4/2015 von SRCinSE]

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Beiträge: 5909
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  erstellt am: 15.3.2015 um 14:57 Uhr:
Liest Du z.B. hier

Es gibt knapp zehn Jahre nach Produktionsschluss nur noch ganz wenige Pflegefragen, die hier noch nicht beantwortet sind.
Entsprechend zielorientiert gesucht, findet sich was, das passt.

Dass auf mein Kuhpee ein Siegertreppchen folgte und nicht wieder ein QP, hat u.a. auch mit den Heckseitenscheiben eines WME4523 zu tun.

Nordische Grüße
SRBinSE



Beiträge: 191
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erstellt am: 15.3.2015 um 15:46 Uhr:
Hmm

mir gefällt einfach optisch das Coupe besser als das Siegertreppchen

mir gehts auch nicht um die pflegen sondern ob man das wieder aufbereiten kann so wie es sich anhört weniger aber evtl. sind ja in den Letzten 5 Jahren neue Erkenntnisse dazugekommen oder Erfahrungen

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Beiträge: 127
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erstellt am: 15.3.2015 um 16:36 Uhr:
Servus zusammen,
ich hatte das Aufbereiten selbst mal versucht, bin dann am Ende beim Erneuern raus gekommen
Hab aber einen Link zu einer eng. Website gefunden (weiß nicht der Link aus einem Fred hier im Forum kam),
dort wird, reichlich bebildert, ein Aufbereiten demonstriert:

http://www.detailingworld.co.uk/forum/showthread.php?t=322995

Bedeutet aber mehrere Tage Arbeit und das ungelöste Problem der Versiegelung.
Was aber auf den Bildern zu erkennen ist, scheint schon ordentlich zu sein.
 
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Beiträge: 5909
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  erstellt am: 15.3.2015 um 17:16 Uhr:
Zitat:
...aber evtl. sind ja in den Letzten 5 Jahren neue Erkenntnisse dazugekommen oder Erfahrungen

Nicht wirklich. Liegt meines Erachtens in der Natur der Sache:

Lese mal hier unter "Eigenschaften", was mit Makrolon im Laufe der Zeit z.B. unter freiem Himmel geschieht: http://de.wikipedia.org/wiki/Polycarbonate

Ein trockener, weitgehend UV-armer Stellplatz ist gerade für das QP kaum ein überflüssiger Luxus, hat man eigentlich schon vor, lange an dem Kleinen Freude zu haben.

Blöd irgendwie, dass die UV-Stahlenbeständigkeit offenbar nicht wenigstens einer der Aufgabenschwerpunkte bei der Prüfung
nach § 22a Abs. 2 StVZO i.V.m. § 6 Abs. 1 Fahrzeugteileverordnung (FzTV) für die Erteilung der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) - Autoglas muss nach § 40 Abs. 1 S. 1 und 2 StVZO aus Sicherheitsglas bestehen, dessen Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können und es muss nach § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein - war.

Ausblick (aus dem Fenster lehn ...):
Ein bisschen weiter gelesen im Bereich § 10 Abs. 3 Nr. 2 FzTV ist zukünftig richtig Ärger seitens des KBAs wegen dieser Heckseitenscheiben aus Makrolon keineswegs ausgeschlossen.

Wie sich der Hersteller wohl dazu stellen wird,
wenn die allgemeine Bauartgenehmigung dafür nach Materialveränderung durch jahrelangen Stahlenbeschuss von jenem Wasserstofffusionsreaktor (klick), der zum Glück so weit weg von unserem Planten ist, dass die Strahlung trotz Lichtgeschwindigkeit ca. 10 Minuten bis hierher braucht,
wegen "Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs" vom KBA widerrufen oder zurückgenommen werden muss.

Denn immerhin müssen nach § 40 Abs. 1 S. 3 StVZO Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Eben auch nach 20 oder 30 oder noch mehr Jahren "in freier Wildbahn".

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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</font



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erstellt am: 15.3.2015 um 17:25 Uhr:
"die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind" -> da es ja keine FRONTscheiben sind und der Roadie einen rechten und einen linken Aussenspiegel hat, muss doch eine Sicht durch die HECK-Makrolonscheiben nicht zwangsläufig gegeben sein ... oder sehe ich das falsch?
 
____________________
ONE LIFE. LIVE IT.



Beiträge: 1272
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  erstellt am: 15.3.2015 um 17:55 Uhr:
@ sundriver

Kannst sogar alle Scheiben hinten Schwarz anmalen und ne LKW Zulassung beantragen

[Editiert am 15/3/2015 von roadie1949]
 
____________________
Gruß Holger
´



Beiträge: 100
Registriert: 18.8.2011
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erstellt am: 15.3.2015 um 20:01 Uhr:
Hallo zusammen,

das problem hatte ein rms mitglied auch,
er hatte es abgeschliffen und dann mit Klarlack wieder auf gefrischt.

Setzt dich mal mit Smartipercy in verbindung

Rhein-Main-Smarties

Er ist der Chef von uns rmsler.


gruß

Hermann

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Beiträge: 5909
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erstellt am: 15.3.2015 um 21:50 Uhr:
Zitat:
er hatte es abgeschliffen und dann mit Klarlack wieder auf gefrischt.

An nach amtlich genehmigter Bauart ausgeführten, glasähnlichem Stoff im Sinne des §§ 40 i.V.m. 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO ändert man selbst besser gar nichts.



Beiträge: 191
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Status: Offline
erstellt am: 15.3.2015 um 22:13 Uhr:
@FmXs danke für den link da sieht man mal das das nicht völlig unmöglich ist lese mir das mal in ruhe durch

@Sundriver & roadie1949 das war auch mein letzter Kenntnisstand das die hinteren Scheiben zur Fahrersicht irrelevant sind solange das Auto 2 Außenrückspiegel hat sonst wären ja alle Kleintransporter illegal *G*
wobei einfach schwarz Lackierern erst als Option C oder lieber D ins Auge fassen will


@Smartfadder danke für den tip werde ihn dann mal anschreiben wie er das gemacht hat wo seid ihr als Rhein-Main samrties so unterwegs??



Beiträge: 193
Registriert: 13.9.2014
Status: Offline
erstellt am: 9.4.2015 um 12:29 Uhr:
Hier aus dem Forum:

http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=33110
 
____________________
Bla bla bla ...



Beiträge: 403
Registriert: 11.7.2006
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  erstellt am: 11.4.2015 um 14:40 Uhr:
@SRCinSE
Hi,
das Ergebnis von smartpiercy kannst Du an meinem Coupe bewundern. Das ist nämlich das Corpus delicti. Ich finde, das ist echt gut geworden. Wie er das genau gemacht hat, weiss ich aber leider nicht mehr.
LG HeikoS

Zitat:
Zitat:
er hatte es abgeschliffen und dann mit Klarlack wieder auf gefrischt.

An nach amtlich genehmigter Bauart ausgeführten, glasähnlichem Stoff im Sinne des §§ 40 i.V.m. 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO ändert man selbst besser gar nichts.
 
____________________
LG HeikoS
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Kein Roadster mehr - Peugeot 308 CC - Kawasaki GTR 1400 ABS - und unser TDI-Trecker Skoda Octavia Combi

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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
  erstellt am: 11.4.2015 um 17:13 Uhr:
Zitat:
das Ergebnis von smartpiercy kannst Du an meinem Coupe bewundern. Das ist nämlich das Corpus delicti.

Gelegentlich gerne.

My 2 cents:

Nach § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO müssen Scheiben aus Sicherheitsglas im Sinne des § 40 StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
Als Sicherheitsglas gilt nach § 40 Abs. 1 S. 2 StVZO Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können.

§ 40 Abs. 1 S. 1 StVZO hat folgenden Wortlaut: Sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten, müssen aus Sicherheitsglas bestehen.

Fahrzeugteile nach amtlich genehmigter Bauart lassen sich daran erkennen, dass sie ein amtlich vorgeschriebenes Prüfzeichen im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO aufweisen. Für die Ausgestaltung des Prüfzeichens und das Vergabeverfahren gilt nach § 22a Abs. 2 S. 2 StVZO die Fahrzeugteileverordnung (FzTV) vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

Wortlaut von § 22a Abs. 6 StVZO: Die Absätze 2 und 5 gelten entsprechend für Einrichtungen, die einer EWG-Bauartgenehmigung bedürfen.

Hier dann mal § 4 FzTV im Wortlaut:
Abs. 1: Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt die Bauartgenehmigung schriftlich. In der Bauartgenehmigung werden der genehmigte Typ, das zugeteilte Prüfzeichen sowie Nebenbestimmungen (§ 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) und, soweit erforderlich, Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt.
Abs. 2: Abweichungen vom genehmigten Typ sind nur zulässig, wenn die Bauartgenehmigung durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt worden ist oder wenn das Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage schriftlich erklärt, dass für die vorgesehene Änderung eine Nachtragsgenehmigung nicht erforderlich ist.

In dem Zusammenhang besser nicht unerwähnt lassen:
§ 11 S. 1 FzTV lautet:
Gehört eines der in § 22a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Fahrzeugteile nicht zu einem genehmigten Typ, so kann eine Einzelgenehmigung unter Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle (§ 5) bei der nach § 68 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) beantragt werden.

Oder kurz zusammengefasst:
Zitat:
An nach amtlich genehmigter Bauart ausgeführten, glasähnlichem Stoff im Sinne des §§ 40 i.V.m. 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO ändert man selbst besser gar nichts.

Klar, kann ich mich auch irren. Bitte dann aber auch den Rechtsfehler meiner Darstellung aufzeigen.

Während von uns hier niemand die Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO ernsthaft für den eigenen WME452 gelten haben möchte, wird die Reichweite des Tatbestandes dieser Vorschrift i.V.m. § 19 Abs. 7 StVZO hier weitgehend unterschätzt, wie hier im Forum immer mal wieder zu lesen ist.
Ab wann durch die Fahrzeugänderung die in der EG-Typengenehmigung genehmigte Fahrzeugart bereits geändert ist oder doch eher noch nicht, ist oft nicht leicht zu beantworten. Blöd, dass man bei der Antwort auf diese Rechtsfrage im Ernstfall selbst eher nicht das letzte Wort hat.

Aber glücklicherweise wird ja nicht jede insoweit relevante (?) Fahrzeugänderung überhaupt offiziell und damit erst zum (Rechts-)Problem.

Wären die Gewächshausscheiben aus haltbareren Material als aus Makrolon,
wäre meinem schwarz-silberfarbenen Kuhpee eher kein Siegertreppchen gefolgt. Sind sie aber nicht.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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