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Autor: Betreff: Spurverbreiterung



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erstellt am: 15.7.2014 um 16:29 Uhr:
Ich weiß das die Betriebserlaubnis erloschen ist, daher fahre ich zur Zeit ja auch mit meinem Zweitwagen. Ich hatte Heute noch keine Zeit für die Abnahme.
 
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Beiträge: 138
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erstellt am: 15.7.2014 um 18:17 Uhr:
Hatte auch schon eine Anfrage an Eibach gemailt. Mal sehen was da kommt

Gruß Mikel
 
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Beiträge: 5
Registriert: 3.6.2014
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erstellt am: 16.7.2014 um 15:42 Uhr:
So,
gerade habe ich die Kombination Eibach Federn 25mm tiefer und Distanzscheiben 25/30 mm in Verbindung mit Spikeline Felgen eingetragen bekommen. Kotflügelverbreiterungen waren nicht nötig. Prüfer war von der GTÜ, gekostet hat die Eintragung 53 Euro.

Von der Fa. Eibach habe ich bisher keine Antwort bekommen.

Gruß
Harald
 
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  erstellt am: 16.7.2014 um 22:49 Uhr:
Zitat:
So,
gerade habe ich die Kombination Eibach Federn 25mm tiefer und Distanzscheiben 25/30 mm in Verbindung mit Spikeline Felgen eingetragen bekommen. Kotflügelverbreiterungen waren nicht nötig. Prüfer war von der GTÜ, gekostet hat die Eintragung 53 Euro.

Wow, der Prüfer von der GTÜ traut sich entweder zu viel oder die GTÜ darf jetzt auch Begutachtungen im Sinne von § 21 Abs. 1 StVZO machen - äh, dann war die Abnahme aber günstig:

Hinten z.B. bis Du mit Spikelines ( Felge = -20 mm ET) und 30mm Platten bei einer GesamtET -50mm. Schau mal in den Text des Teilegutachtens z.B. hier.

Im Anhang W-2 auf Seite 3 steht doch ganz klar, dass bei einer Distanzringbreite von 30 mm und bei einer Radgröße hinten von 7 x 16 Zoll die Einpresstiefe der Felge nicht weniger als -10mm EigenET betragen darf, damit die GesamtET von -40 mm dieses Teilegutachtens nicht überschritten wird.
Eine Spikeline-Hinterradfelge mit nur -10mm ET wäre für mich eine Sensation.

Mit dem verlinkten Teilegutachten der Fa. Eibach sind bei Spikes hinten maximal 20er Platten abnehmbar, weil die Felge daneben bis zur 40mm Grenze selbst ET -20mm haben darf und dann ist mit Spikes auf Kante genäht.

Schau Dir weiter Auflage A27) auf Anlage A Blatt 2 an. Danach muss für die Geltung des Teilegutachtens zu den Platten das Fahrwerk dem Serienzustand entsprechen. Die Eignung ist bei der Verwendung von Umrüstungen gesondert zu überprüfen.

Der GTÜ-Prüfer kann es trotzdem. Ihm doch egal. Er hat offenbar einfach den ordnungsgemäßen Anbau der Platten bestätigt, ohne sich ernsthaft näher mit dem im Teilegutachten angegebenen Verwendungsbereich der Platten zu befassen.

Du hast den Prüfzettel mitbekommen, den Du ab jetzt immer schön unterwegs mit dabei hast. Zum Straßenverkehrsamt musst Du nicht unbedingt.

Hoffentlich kommt es nie wegen eines Unfalles zu eine Begutachtung durch einen fähigen Sachverständigen und zur nächsten HU würde ich an Deiner Stelle bevorzugt wieder zur selben GTÜ-Prüfstelle fahren.

Bei einer tatsächlich vollzogenen Kombifahrwerksänderung "tiefer und breiter" führt an einer Begutachtung nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO (= "Einzelabnahme") trotz Teilegutachten sowohl zu den Federn als auch zu den Platten nur dann der Weg vorbei, wenn man gar nicht vor hat, einen Antrag im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 StVZO auf Wiedererteilung der erloschenen Betriebserlaubnis zu stellen.

Du bist ja nicht der Erste, der schlicht mit einer einfachen Änderungsabnahme und -bestätigung nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO in Sachen "tiefer und breiter" davongekommen ist.

Okay, muss jeder für sich selbst wissen, wie er sich dazu stellt.

Bin lieber mit zweifellos gültiger Betriebserlaubnis für meinen kleines Autochen unterwegs, weil nur dann kein Problem mit dem Versicherungsschutz besteht und mir im Haftpflichtfall kein Regress droht und oben drauf nicht auch noch die Vertragsaufkündigung winkt.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 17.7.2014 um 07:57 Uhr:
Ja, es handelt sich um einen Schreibfehler im Gutachten. Ist dem Prüfer auch aufgefallen. Da dieser aber rechnen konnte, sein Kollege ebenfalls, beide auch human drauf sind und den Leuten das Leben nicht unnötig schwer machen wollen, ist es dann durch gegangen. War doof, hat aber geklappt.
 
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erstellt am: 17.7.2014 um 09:08 Uhr:
Der Prüfer hat beide Gutachten ausgiebig studiert, und sah keinen Grund eine Abnahme nach §19 Abs. 3 zu verweigern. Auch die Sache mit der Einpresstiefe von -10 bei der Spikeline-Felge ist ihm aufgefallen, auch er sah darin einen Schreibfehler.

Ich glaube kaum, das man mir im Falle eines Unfalles einen Strick draus drehen kann. Letztendlich muß ich mich als Laie auf die Aussagen und die Kompetenz des Prüfers verlassen.
 
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erstellt am: 17.7.2014 um 09:26 Uhr:
Zitat:
Ja, es handelt sich um einen Schreibfehler im Gutachten. Ist dem Prüfer auch aufgefallen.

Meinst Du das wirklich?

Hat doch irgendwie System, dass laut dem verlinkten Eibach-Teilegutachten zu den Platten

1. fast durchgängig bei -40mm GesamtET das Ende des Verwendungsbereiches erreicht ist (Ausnahme: Bei 6x15 Zoll hinten (z.B. Spines) geht es bis -50mm GesamtET)

2. und man zu vielen Felgendaten, die auf dem Anhang W-2 verzeichnet sind, in der Realität genauso lange wie vergeblich nach Felgen mit diesen Abmessungen suchen kann.

Nee, einen Schreibfehler im Gutachten halte ich nicht für wahrscheinlich. Es wurde auch gecheckt, wie es im Verwendungsbereich um die Betriebsfestigkeit bei einer Spurweitenänderung von mehr als 2% bestellt ist und sie haben sich das vom TÜV Pfalz bestätigen lassen.

Bei Monos hinten (-15 mm ET) z.B. ist danach bei -30mm GesamtET bereits Schluss in Sachen Verwendungsbereich. Ergo damit hinten maximal 15er Platten.

Aber mal sehen, was die Fa. Eibach auf die oben geposteten Anfragen antwortet.

Vor dem Hintergrund, dass das maximal abnehmbare Limit hinten bei -55mm GesamtET liegt (äh, die Laufflächenabdeckung lassen wir mal außen vor), kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es mal wieder schlicht darauf (klick) hinausläuft.



Aber bei der beliebten Kombi-Fahrwerksänderung des Kleinen "tiefer & breiter" eben nicht nur über die einfache und gebührengünstige Änderungs- und Bestätigungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO, sondern über die Begutachtung zwecks Neuerteilung der Betriebserlaubnis für den nicht nur optisch "optimierten" Kleinen von der Straßenverkehrsbehörde (§§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO - "Einzelabnahme").

Mittelholsteinische Grüße
SRBinSE




[Editiert am 17/7/2014 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 8.8.2014 um 22:50 Uhr:
...Also bisher keine Antwort von Eibach
Habe erstmal eine neue Anfrage an Eibach gesendet, steter Tropfen höhlt den Stein...

Gruß Mikel
 
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erstellt am: 14.6.2016 um 12:58 Uhr:
Hi

Thema mal rauswühle :-)
Habe eine Frage zu diesem Set :
http://www.ebay.de/itm/381554621236?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPage
Name=STRK%3AMEBIDX%3AIT


Kann ich 50/60 an meinem QP mit Tracklinefelgen verbauen, ohne dass die Lauffläche aus dem Radhaus steht ?

Oder ist das zu viel und ich sollte besser das hier nehmen http://www.ebay.de/itm/271882682466?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPage
Name=STRK%3AMEBIDX%3AIT30/40


Es sollte nicht nur erlaubt sein, sondern eben auch gut aussehen. (geht das überhaupt )
Möchte keine Platten kaufen und dann feststellen, shit zu viel oder schlimmer noch zu wenig ...
 
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Greetz Webghost

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erstellt am: 14.6.2016 um 13:33 Uhr:
Zitat:
Webghost hat geschrieben:
Kann ich 50/60 an meinem QP mit Tracklinefelgen verbauen, ohne dass die Lauffläche aus dem Radhaus steht ?

Miss doch einfach mit einem Zollstock nach, wie weit sie drin stehen .. dann kannst Du die maximale Verbreiterung ablesen.

Gruß, Jörg
 
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Wer driftet braucht kein Kurvenlicht



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erstellt am: 14.6.2016 um 14:31 Uhr:
hab die Kombi mit den Spiklines gerade drauf passt gut

hatte auch schon die tracklines drauf da hätten es hinten fast 5 mehr sein dürfen für meinen geschmack oder vorne 5 weniger sofern du auf den Tracklines die 205/50 drauf hast passen tut es auf alle fälle wurde letztes Jahr auch anstandslos eingetragen allerdings ist meiner nicht Tiefergelegt

evtl kannst hier noch ein paar euros sparen

http://www.duw-tuner.de/advanced_search_result.php?keywords=Smart+roadster



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erstellt am: 14.6.2016 um 16:15 Uhr:
Zitat:
Angryangel hat geschrieben:
hatte auch schon die tracklines drauf da hätten es hinten fast 5 mehr sein dürfen für meinen geschmack oder vorne 5 weniger sofern du auf den Tracklines die 205/50 drauf hast passen tut es auf alle fälle wurde letztes Jahr auch anstandslos eingetragen allerdings ist meiner nicht Tiefergelegt

Hi
Cool danke !
(Denke ja du meinst das Set mit 50/60 !?)
Und ja, hab 205er drauf.
 
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Greetz Webghost



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erstellt am: 14.6.2016 um 17:52 Uhr:
Ja ich meinte die kombi mit 50/60

und wie gesagt etwas Geschmackssache bei den trackline mit den 205er reifen würde zumindest für mich entweder hinten 5 mehr oder vorne 5 weniger besser aussehen



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erstellt am: 14.6.2016 um 19:48 Uhr:
Hi
Du hast nicht zufällig ein Foto davon ?

Hab mir aus deinem Link daher mal die Art.-Nr. für 40/60 rausgeschrieben.
Der soll ja auch noch bissi was tiefer ... so 25-35mm ;-)
 
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Greetz Webghost



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erstellt am: 14.6.2016 um 20:21 Uhr:
mit den trackline leider nicht

allerdings Achtung wenn ich nicht falsch liege sind die 20er Spurplatten zum durchstecken erst ab 25 wird bei Eibach separat verschraubt früher gabs mal 20er zum verschrauben von H&R aber die gibt es meines Wissens nach auch nicht mehr

ich bevorzuge irgendwie immer die separat verschraubten wenn irgendwie möglich

der link von mir ist der günstigste Anbieter den ich gefunden habe der einzige wo günstiger sein kann ist kfzteile 24 wenn die gerade ne Rabat Aktion wie 25% auf alles haben



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erstellt am: 14.6.2016 um 21:04 Uhr:
Hii
Ok
Stimmt, man sollte alles lesen ... sind zum durchstecken und die Radbolzen kommen da dann extra.
Ich schau mal ... ist eh noch bischen was hin bis die dran sitzen ;-)
 
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Greetz Webghost

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Auf Seite 6 im Fred"Mein Roadster hat was Neues 2"hab ich zwei Bilder verlinkt mit v /h 60mm und Trackis.

Gruß

Ähm,und 25mm Tieferlegung v/h.
 
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Der Motor
https://m.youtube.com/watch?v=om_5cYgD2bc
Zu Cäsars 10. Todestag
https://m.youtube.com/watch?v=a7iaUKKu8GA
Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E



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Wie sieht das mit dem Fahrverhalten dann aus ? Spurrillen jagen ?

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erstellt am: 14.6.2016 um 22:24 Uhr:
SpurRillen jagen kannste überall auf der Welt , egal wie breit die eigene Spur ist , da sie ja nun mal auch kein festes Maß haben . Von daher . . .

Gruß
 
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Also ich fand das Fahrverhalten mit den Tracklines besser als den Spikelines deswegen hab ich mir sogar nen Satz Türkise gekauft bin nach dem aufarbeiten nur noch nicht dazu gekommen neu reifen zu besorgen und sie zu montieren



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erstellt am: 14.6.2016 um 23:41 Uhr:
Zitat:
Tomor008 hat geschrieben: Auf Seite 6 im Fred"Mein Roadster hat was Neues 2"hab ich zwei Bilder verlinkt mit v /h 60mm und Trackis.

Gruß

Ähm,und 25mm Tieferlegung v/h.

Hi
Super !
Dann weiß ich jetzt was ich da drauf mache, Danke !
 
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Greetz Webghost



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erstellt am: 15.6.2016 um 01:33 Uhr:
Mit 205er Reifen auf Trackline und mit Serienfahrwerk schmeisst es den Roadster ständig und heftigst in Spurrillen, mit 195er Reifen nicht mehr. Bei anderen Leuten hat das Experimentieren mit der genauen Spurverbreiterung auch dazu geführt, dass er nicht mehr den Spurrillen so hinterhergegangen ist wie im Originalzustand. Daher die Frage.

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erstellt am: 15.6.2016 um 06:04 Uhr:
Es gibt Straßen in D , wo es egal ist wie breit die Spur ist . Deswegen hab ich die Teile nicht verbaut . Meine Motivation war das schnellere und sicherere Kurvenheizen .

Gruß
 
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erstellt am: 15.6.2016 um 09:00 Uhr:
Kann mir übrigens dabei mal einen Tipp geben wo ich mit meiner Sonderkombi (vorn 185 auf 15", hinten 205 auf 15" Spinlines) Spurplatten eingetragen bekomme? Die ET-24 wird da das Problem sein....
 
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erstellt am: 28.6.2016 um 11:16 Uhr:
Nach langem googeln SuFu:

- Hat jemand irgendwo Bilder der Fortwo-verbreiterung auf unserem Roadster als Anhaltspunkt? Konnte keine finden.

Bezüglich des fehlerhaften Eibach-Distanzengutachten:

- Hat jemand eine Antwort/korrigiertes Gutachten von Eibach bekommen? Das aktuelle 2010er Gutachten gibts ja überall im Netz (welches ich auch auf CD und ausgedruckt habe, jedoch falsch teilweise).

Es ging ja um die falsch ausgewiesenen ETs der Serienräder

Für Hilfe in einem, oder in beiden Fragen wäre schon geholfen

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erstellt am: 28.6.2016 um 12:31 Uhr:
Zitat:
enrico-palazzo hat geschrieben: :

- Hat jemand eine Antwort/korrigiertes Gutachten von Eibach bekommen? Das aktuelle 2010er Gutachten gibts ja überall im Netz (welches ich auch auf CD und ausgedruckt habe, jedoch falsch teilweise).

Es ging ja um die falsch ausgewiesenen ETs der Serienräder

Für Hilfe in einem, oder in beiden Fragen wäre schon geholfen

Schätze mal, dass es bei dem bisherigen Gutachten zu den Eibachplatten schlicht bleibt und sich das Problem nur lösen lässt,
wenn Du auch einen Prüfer findest, der darin einen Schreibfehler sieht. Viel Vergügen ...

Das KBA erfasst die Teilegutachten zentral und wenn darin ein Fehler wäre, hätte der Plattenhersteller ein echtes Problem. Liest nach, wer möchte, hier (klick).
Nein, es ist nicht Aufgabe des Teilegutachtens, die ET der typgenehmigungsmäßig für den WME452 freigegeben Räder anzugeben.
Angenehm ist es aber schon, wenn in dem angegeben Verwendungsbereich sich doch die eine oder andere wirlich existierende Serienfelge ET-mäßig wiederfinden lässt, nur leider nicht bei jeder Plattenstärke.

Äh, 20mm SCC-Platten gibt es zum Selbstverschrauben.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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