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Autor: Betreff: Spurverbreiterung



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  erstellt am: 30.4.2014 um 19:54 Uhr:
so...nächster Versuch...und ich kann das immer noch nicht glauben was mir da heute passiert ist

hab jetzt ganz vorschriftsmäßig vorne und hinten die Abdeckungen dran.
Mit dem Supersonderaufmeinefahrgestellnummerschreiben zur Fahrwerksfestigkeit für mitlerweile 149,00 Teuros ( hab die scc 25mm vorne und 35mm hinten ) also letzte Woche wieder einmal zum TÜV und mal wieder eine andere Station probiert. (Recht kleine auf'm Dorf)

Ich: Guten Tag...bin zur $21 Abnahme meiner Spurverbreiterung da.

Prüfer: Oh, tut mir leid aber der Kollege für die §21 Abnahmen ist diese Woche nicht da

Noch ein wenig Smalltalk und einen Termin für nächste Woche Mittwoch gemacht.

Heute Morgen war das dann so weit:

Ich: Guten Tag...ich war letzte Woche schon einmal hier wegen $21 Abnahme meiner Spurverbreiterung und sollte heute Morgen wieder kommen.

Prüfer: Der Kollege für §21 kommt erst um 10:00 Uhr, wollen sie so lange Warten ?

Ich: ja dann warte ich...(Wieso mach man hier eigentlich Termine ?)

...10:45 §21 Prüfer immer noch nicht da

Prüfer: Der Kollege hat gerade angerufen er kommt heute nicht...dann muss ich das wohl machen, sie waren ja letzte Woche schon mal hier.

Ahha..zumindest wissen die worum es geht.

Prüfer: der Kollege hatte sich das Auto ja schon angesehen, war da alles in Ordnung ?

Ich: Ja war alles in Ordnung...( ??? Der §21 Kollege war doch gar nicht da ? wie soll er sich da was angesehen haben ?)

Prüfer: haben Sie die Gutachten dabei ? und erklären mal kurz was gemacht wurde.

Ich: erst mal den Erklärbär gemacht, vorne 25mm, hinten 35mm, Serienfelge ET's usw.

Prüfer: So viel Papier ? (Blättert das Gutachten mindestens 5 mal durch) und wozu dieses Schreiben das es ein Gutachten zur Fahrwerksfestigkeit gibt ?...(Blättert wieder völlig hilflos in den Papieren rum)

Ich: größer 2% und ET außerhalb des Teilegutachtens.

Prüfer: ja wenn das so ist dann brauche ich aber das richtige Gutachten, die Bestätigung reicht nicht.

Ich bei bei SCC angerufen, Situation beschreiben und darum gebeten das Fahrwerksfestigkeitsgutachten per Fax zu senden.
10 min später war das Gutachten dann auch auf dem Faxgerät.

Prüfer: mmh..Stufengutachten...(blättert wieder Ratlos im Gutachten rum)...können Sie nicht noch mal wieder kommen wenn der Kollege wieder da ist ?

Ich: Hab mir heute extra einen Tag frei genommen von daher wäre das ganz gut wenn Sie das fertig machen könnten

Mittlerweile steh draußen schon eine Schlange an Autos die alle TÜV wollen und der Vorraum ist mit Menschen gerammelt voll. (Der Arme TÜV Onkel ist heute ganz alleine da). Einige murren schon rum warum das nicht weitergeht.

Prüfer: (inzwischen hektisch und hoch rot im Gesicht) ja wenn das denn alles so in Ordnung ist ...können Sie heute Nachmittag noch mal wieder kommen ? Ich mach die Papiere fertig, Sie brauchen die nur noch rausholen.

Ich: na gut (und dabei grimmig aus der Wäsche kuck), dann komm ich heute Nachmittag noch mal wieder.

Also um 15:00 Uhr noch mal zum TÜV, Prüfbericht war tatsächlich schon fertig, noch 84,00 Teuros bezahlt und einen schönes Wochenende gewünscht.

Er hat mir dann noch die Papiere und..räusper... ALLE FAXE gegeben.

Ich dann schnell raus und wech. Ähhh..ich hab jetzt eine $21 Abnahme ohne das sich auch nur ein Prüfer das Auto angesehen hat

Und im Eintragungstext steht auch nichts von Kotflügelverbreiterungen ?



Was mach ich nun, Kotflügelverbreiterungen dran lassen oder wieder abbauen ?


 
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erstellt am: 30.4.2014 um 20:04 Uhr:
Was gibt es doch für Spacken auf der Welt... nicht du Rollofax

Lg cooper
 
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...schön blau isser, oder ?

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erstellt am: 30.4.2014 um 22:58 Uhr:
Wenn die Verbreiterungen in den Papieren nicht expliziet erwähnt werden kannste wieder abmachen.
Ich hab vorn und hinten pro Seite 30mm mit Trackis und die extra mitgegebenen Verbreiterungen mussten nicht dran und stehen auch nicht in den Papieren.Die hinteren würd ich evtll. dranlassen.Musste aber für Dich selbst wissen.
LG
 
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Zu Cäsars 10. Todestag
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Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E



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erstellt am: 1.5.2014 um 12:21 Uhr:
Ja Rallofax dann hat es ja endlich geklappt, aber ich würde die Verbreiterung dran lassen, schön ich Jackblack lackieren, dann passt es super in dein Farbkonzept, für hinten muss ich mir auch noch welche holen, nur vorne wirkt komisch finde ich.

Aber so wie bei dir schaute doch jetzt schick aus.

Gruss Daniel
 
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erstellt am: 1.5.2014 um 14:38 Uhr:
Glückwunsch zu der unkomplizierten Eintragung!

Ich würde die Kotflügel Verbreiterungen drann lassen!
Das passt ganz gut zu der Rot/Schwarzen Farbkombination.

Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 1.5.2014 um 15:34 Uhr:
Ich werd die erst mal dran lassen. In natura sieht das auch besser aus.
Hier fehlt das 3D auf dem Foto. Die in Rot zu lackieren wäre auch eine Option
das schwarz verstärkt irgendwie das SUV aussehen
Hätte ich das vorher gewusst das die TÜV Kollegen so im Kaos versinken
hätte ich dehnen gleich das Gutachten für andere Federn mit untergeschoben

Auf jeden Fall ist das jetzt meine TÜV Lieblings Station

Wenn ich zurück denk an die letzten Versuche was einzutragen wo die TÜV Onkels
den kleinen mit ner Lupe abgesucht haben....
 
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erstellt am: 1.5.2014 um 15:45 Uhr:
Zitat:
Wenn ich zurück denk an die letzten Versuche was einzutragen wo die TÜV Onkels
den kleinen mit ner Lupe abgesucht haben....

Das kenne ich nur zu gut... das hört nur leider bei der regelmäßigen TÜV HU nicht auf.

Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 1.5.2014 um 21:52 Uhr:
Zitat:
Prüfer: der Kollege hatte sich das Auto ja schon angesehen, war da alles in Ordnung ?

Ich: Ja war alles in Ordnung...( ??? Der §21 Kollege war doch gar nicht da ? wie soll er sich da was angesehen haben ?)

....

Also um 15:00 Uhr noch mal zum TÜV, Prüfbericht war tatsächlich schon fertig, noch 84,00 Teuros bezahlt und einen schönes Wochenende gewünscht.

Er hat mir dann noch die Papiere und..räusper... ALLE FAXE gegeben.

Ich dann schnell raus und wech. Ähhh..ich hab jetzt eine $21 Abnahme ohne das sich auch nur ein Prüfer das Auto angesehen hat

Nicht schlecht, Herr Specht. Aber ganz sicher kein Standard.

Zitat:
Und im Eintragungstext steht auch nichts von Kotflügelverbreiterungen ?



Im Text selbst zwar nicht, aber bestimmt doch in einem der Teilegutachten, die dem Prüfer vorlagen, so als Auflage mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "ausreichende Radabdeckung muss sein". Wenn man sich Deinen Post vom 08.04.2014 weiter oben nochmal so durchliest ...

Wo ich inzwischen null Verständnis für habe:
Wenn es schon eine §§ 21 Abs. 1a i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO Begutachtung wird - 84 Steinchen sind dafür mittelprächtig - und man sich klar macht, dass man laut Überschrift der Vorschrift dabei ist, sich über das Gutachten eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge bezogen auf das eigene, kleine Autochen auf der Grundlage dieses Gutachtens im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 6 StVZO zu besorgen, dann aber doch bitte auch gleich und mit großer Selbstverständlichkeit mit allen Serienrädern (gut, gerne auch ohne die Gulaschtöpfe - irgendwas ist ja immer) und nicht nur mit den Felgen, die gerade drauf sind.
Ganz ohne Felgen geht es ja nicht, also idealerweise schön mit Spikes drauf, denn die sind hinten mit -20mm ET "topextrem" unter den Serienfelgen des WME452 und insofern erste Wahl. Wenn die passen, passen alle Anderen auch.

Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

Zitat:
Was mach ich nun, Kotflügelverbreiterungen dran lassen oder wieder abbauen ?

Abgesehen davon, dass es auf Deinem schwarzroten Siegertreppchen doch recht stimmig aussieht, das Thema Radabdeckung laut EU-Marschrichtung aber ohnehin ein Thema bleiben wird - wann steht die nächste HU an? - und jeder, der bei Regen hinter Dir herfährt, gar nicht böse ist, wenn die Gischt nicht ganz so heftig ist, ist die Antwort doch eigentlich klar, oder?

Inzwischen bereits meine Dauerthese:
Während für die Betriebserlaubnis für den eigenen Kleinen die Wenigsten die Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO haben wollen, wird die vergleichsweise enorme Reichweite des Tatbestands dieser Vorschrift vom Durchschnitts-User grob unterschätzt, was die unbekümmerte Sorglosigkeit angeht, mit der Änderungen am Roady einfach mal so gemacht werden.
Die Rechtsfolge sind die ersten beiden Worte der Vorschrift und das Wort "Sie" bezieht sich dabei auf die Worte aus Satz 1 von § 19 Abs. 2 StVZO , die da lauten: "Die Betriebserlaubnis".

Ist ein bisschen ausführlicher geworden, weil davon auszugehen ist, dass dieser Fred immer mal wieder über die Suche gefunden noch oft gelesen werden wird.

149,00 EUR inzwischen für so gut wie gar Nichts

Äh, habe erstmal fertig.



Nordische Grüße
SRBinSE
 
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Ausgeschlossen

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erstellt am: 1.5.2014 um 23:31 Uhr:
Zitat:
Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Zum Thema Betriebserlaubnis könnte man noch so einige Seiten füllen und sich darüber streiten, ob der SMART Roadster überhaupt eine Betriebserlaubnis ab Werk hätte bekommen dürfen!?!
Siehe Thematik manuelle Leuchtweitenregulierung!



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erstellt am: 1.5.2014 um 23:55 Uhr:
Zitat:
Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

da steht zu 15.1 A. Gen 205/50R15....also "Auch Genehmigt", ist so schon OK.
Damit sind alle Kombinationen nach EU Übereinstimmung fahrbar nur mit Platten eben nur die Trackline.

Zitat:
Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Nach einer §21 Abnahme muss diese sofort in die Papiere eingetragen werden da die alte Betriebserlaubnis erloschen ist
und eine neue ausgestellt werden muss.
Bei einer §19 reicht es den TÜV Prüfbericht mitzuführen, eine Eintragung in die Papiere ist hier zurückgestellt.

Da waren halt mehrere unglückliche Faktoren im Spiel

Und sollten noch mal andere Felgen kommen:
Die 149,00 waren für mich sozusagen eine einmal Investition da der Prüfer den Satz "Diese Bestätigung ist nach der Begutachtung der Fahrwerksveränderung durch den Sachverständigen einzuziehen" übersehen hat und mir das gefaxte Gutachten von SAT auch mitgegeben hat
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 09:06 Uhr:
moin,

ich hatte ja so einen ähnlichen Tanz, siehe hier:
http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=30013


Und bei mir steht bei der Abnahme der Distanzen auch unter dem TÜV-Gutachten, dass die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen hat.
Und es steht auch drin: ZU 15.1,2: WAHLW. ...

Die 149,- Euro sind eh eine Einmalinvestition, denn auch wenn der Prüfer das Fax eingezogen hätte, bist du bei SCC gelistet und kannst das Gutachten jederzeit wieder anfordern. Wenn ich Herrn Gundel richtig verstanden habe, auch wenn du nach dem jetzigen einen anderen Roadster fährst.

LG, Vince
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 10:57 Uhr:
Liebe Roadster Club Kollegen,

an dieser Stelle noch eine kleine Bitte, keine PN wegen dem Gutachten.

Ich kann es durch aus Verstehen das ihr das Gutachten gerne hättet und 149,00 Teuros eine Menge Geld sind. Aber die Weitergabe des Gutachtens ist Urheberrechtlich eine äußert heikle Angelegenheit die mir sehr viel Ärger einbringen kann.

Seht das mal so, es gibt nur noch eine Handvoll Firmen die Produkte für unseren kleinen anbietet oder sich überhaupt darum kümmern. Die Erstellung von Gutachten kostet eine Menge Teuros und angesichts der wenigen Roadster die auf unseren Straßen unterwegs sind ist die Marge für Roadster Teile schwindend gering.

Wenn jeder von uns seinen Beitrag (Teuros) dazu leistet wird es auch in Zukunft noch diese Firmen geben die Teile für den kleinen anbieten. Der Smart Roadster ist eben mehr eine Liebhaberei als ein Massenprodukt.

Viele Grüße
Ralf
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 11:43 Uhr:
Ich sitze gerade im Wartebereich beim TüV und will mir die Distanzen eintragen lassen. Vorne 25mm hinten 30mm je Seite, für die Spikes und wenn er es macht auch gleich für meine Trackies. Ich werde berichten Will vermeiden mir irgendwas ans Auto zu klippsen... Ausserdem haben die mir im Herbst kurz vor Saisonende bei einem Vorgespräch bestätigt (nur Mündlich halt...) das es kein Problem sei, steht ja alles im Eibach Gutachten drin. Das gibt es bei Eibach übrigens völlig GRATIS zum Download
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 12:37 Uhr:
Dadadadadaaaaaaaa

Distanzen sind drin. Keine Verbreiterungen, kein Dummstellen, alles schön. Nett wie immer. Einen Kaffee gabs auch und gekostet hat mich der Spaß 81,00¤. Darf alle Serienfelgen fahren, nur keine Schneeketten, also so, wie es im Gutachten vonEibach auch drin steht. Bei den Spikes ist dem TüV Rheinland leider ein Tipp
fehler bei der Einpresstiefe HA für genau die 30mm unterlaufen, aber bei den anderen Stärken stand es richtig und da der 1+1 rechnen konnte, passte das.

Freu
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 14:20 Uhr:
Na dann herzlichen Glückwunsch...

Das Gutachten von Eibach ist wirklich total Konfus.

Bei 5 bis 20er Platten sind die Spike richtig mit 6,5x16 ET +24 und hinten 7x16 ET -20 angegeben
Bei 25er vorne stimmst aber hinten steht 7x16 ET -15
Bei den 30er vorne 6,5x16 ET +29 hinten 7x16 ET -10

Bei den Trackis sieht genauso aus
Bei 5 bis 25er stimmt es
Bei 30er steht vorn 6x15 ET +29 hinten 7x15 ET -10

Da sollte man Eibach mal drauf aufmerksam machen das die da Müll im Gutachten stehen haben.

Hat man nun einen TÜVler als Erbsenzähler wird's wieder interessant.

Dummerweise hat Eibach keine Platten > 30mm hier gibt es ja anscheinend auch so was wie ein Festigkeitsgutachten:

Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt eine Bestätigung der
Betriebsfestigkeit vor: Nr. 640 / 3327 / 00026-01 - TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH

Wäre interessant was da drin steht
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 16:24 Uhr:
Sagen wir, wenn man einen Prüfer hat, der nicht selbstständig denken kann...

Meinem ist es ja vorhin aufgefallen, hat den Fehler erkannt, hat in seinem System geprüft, hat das Gutachten von H&R und SCC und die Räderliste auch nochmal aufgerufen um sicher zu gehen - ja, die Möglichkeit hatte er - und gut war. Überstehen tut da laut ihm nix, warum manche eine Spurverbreiterung verlangen, konnte er sich auch nicht erklären. Da wo es abgedeckt sein muss, ist es abgedeckt. Dank dem Fehler vom TüV Rheinland (nicht Eibach) hat das ganze halt etwa eine halbe Stunde gedauert, sonst wären wir nach 10-15 Minuten fertig gewesen. Es handelt sich um eine TüV-Nord Niederlassung.
 
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erstellt am: 2.5.2014 um 22:31 Uhr:
Zitat:
da steht zu 15.1 A. Gen 205/50R15....also "Auch Genehmigt", ist so schon OK.
Damit sind alle Kombinationen nach EU Übereinstimmung fahrbar nur mit Platten eben nur die Trackline.

Über die Brücke gehe ich nicht:
Dein "A." bezieht sich auf den Wert, der im Feld 15.1 steht.
Steht da nicht sowas wie 185/55R15 auf hinten 6Jx15 (also Gulaschtöpfe und spins) drin, also die schmalste typmäßig von Haus aus bereits freigegebene Radkombi (= Felge mit Decke)?

Dein Text bedeutet, dass Du weiterhin - ohne Distanzen - sämtliche Serienfelgen montieren darfst, ohne damit den Bestand der Betriebserlaubnis ab Werk zu gefährden.
Auf den eingetragenen Platten darfst Du lediglich Trackies montieren. Kommt da noch ein anderer Felgensatz hinzu und die Distanzen sollen aber bleiben, fährst Du erstmal wieder zum TÜV für die erneute gebührenpflichtige Begutachtung nach § 21 Abs.1a StVZO ff., um anschließend wieder beim Amt Gebühren für die wieder neu ausgestellte Zulassungebescheinigung mit noch längerem Text oben drauf zu löhnen. Spätestens beim dritten Felgensatz auf den Distanzen muss die Zulassungsbescheinigung geeignet amtlich verlängern werden, damit genug Platz für den ganzen Text bleibt ...
Eine Begutachtung gleich unter dem Blickwinkel wirklich aller Serienalufelgen erspart enormen Aufwand.

Zitat:
Zitat:
Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Nach einer §21 Abnahme muss diese sofort in die Papiere eingetragen werden da die alte Betriebserlaubnis erloschen ist
und eine neue ausgestellt werden muss.
Bei einer §19 reicht es den TÜV Prüfbericht mitzuführen, eine Eintragung in die Papiere ist hier zurückgestellt.

Genau - so sieht es aus.
Es ist schon zu unterscheiden zwischen diesen beiden Abnahmearten:

Bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO eben mit Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe a StVZO guckt sich der Prüfer an, ob der An- oder Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist und der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. Ist das der Fall, schreibt er die Bestätigung und es bleibt bei der bisherigen Betriebserlaubnis. By the way: Alle drei Unterpunkte (bezeichnet mit den Buchstaben a bis c ) müssen erfüllt sein, soll nicht die Rechtsfolge von §19 Abs. 2 S. 2 StVZO gelten, was ja regelmäßig vermieden werden soll.
Ob man zukünftig das Muster-Gutachten von der Abnahme ständig mitführt oder sich die Änderung beim Amt eintragen lässt, kann man halten wie ein Dachdecker (vgl. § 19 Abs. 4 Nr. 2 StVZO).

Bei der Begutachtung nach § 21 StVZO hingegen soll ein Gutachten zur Vorlage im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde erstellt werden, weil ohne diesen Zettel dort nicht über den Antrag auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug im Sinne des § 21 Abs. 1a i.V.m. Abs. 1 S. 1 StVZO entschieden werden kann.
Die neue Betriebserlaubnis für den geänderten Kleinen wird dort nicht wortwörtlich erteilt, sondern konkludet dadurch, dass eine neue Zulassungsbescheinigung ausgefertigt wird. Dabei wird der Text aus dem Gutachten des Prüfers wortwörtlich in den Text der neuen Zulassungsbescheinigung übernommen (vgl. § 21 Abs. 1 S. 6 StVZO).

Der deutlich höhere Preis für eine 21er-Begutachtung als für lediglich eine 19er-Änderungsabnahme ist sicherlich auch damit zu begründen, dass dafür Prüfprotokolle zu erstellen sind, die zusammen mit dem Gutachten 10 Jahre aufzubewahren sind (vgl. § 21 Abs. 2 StVZO).

Mal sehen, ob und wann ich dazu komme, einen aus meiner Sicht optimalen Eintragungsmustertext für ein Gutachten im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO zur Vorlage beim Amt hier zu posten.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 3.5.2014 um 12:17 Uhr:
Bin am Frohlocken

Habe heute endlich erfolgreich meine eintragungs Tortur hinter mir.
Nach mehreren Anläufen bei Tüv, Dekra und Küs. Habe ich heute endlich
einen Prüfer bei der Dekra erwischt der mir meine Eibach Distanzen mit 25mm
auf Spikline eingetragen hat



Hatte mir ja auch die Radabdeckungen vom 450 besorgt, da ein Prüfer meinte die
brauche ich. Aber der heute meinte geht auch ohne
Also habe ich jetzt das gleiche Problem wie Rallofax.
Wieder runter damit oder drauf lassen?





Denke aber ich werde sie wieder runter machen.

Nächstes Jahr werde ich dann versuchen eine Tieferlegung eingetragen zu bekommen.
Bei dem Prüfer heute wären die Chancen nicht schlecht gestanden.

Aber jetzt freue ich mich erst mal, dass es heute endlich glatt über die Bühne ging.

viele Grüße vom kalten und verregneten Alpenrand

yogi



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erstellt am: 3.5.2014 um 13:26 Uhr:
na yogi dann auch Dir Glückwunsch...

müsstest mal von hinten zeigen, bei 35er ist hinten durch die Verbreiterung noch Luft. Da könnten auch 40 noch durchgehen. (Wenn denn der Prüfer... )
Könnte mir vorstellen das es bei deinen 25er hinten ohne besser aussieht. Aber ansonsten passen die zu eben gut zu rot/schwarz.

PS. Du brauchst dringend schwarze Seitenblinker
 
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erstellt am: 3.5.2014 um 15:12 Uhr:



Im Rahmen einer einfachen 19er-Abnahme mit Teilegutachten zu den Platten war bereits Prüferhopping nötig?

Man, man, man (Kopfschüttel):
Und dann auch noch mit dem Ergebnis, dass Du weiterhin alle Serienfelgen außer Spikes ohne Platten fahren darfst (eben laut Typgenehmigung für den Kleinen).
Und wenn aber Spikes montiert werden, müssen die im Rechtssinne von der Dekra bestätigten 25mm Eibach-Platten montiert sein. Spikes ohne Platten zu montieren, ist bei dem Bestätigungstext nicht mehr ohne erneute Änderungsabnahme möglich, ohne es gleich mit der Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO zu tun zu bekommen.

Dann viel Spaß nächstes Jahr bei der 21er Begutachtung der Kombinationsfahrwerksänderung "tiefer&breiter", die exklusiv nur vom TÜV gemacht werden darf (in den jüngeren Bundesländern exklusiv nur von der Dekra - kann sich inzwischen geändert haben).

Jepp, schwarze Seitenblinker, das wäre es.
Gibt es - meine ich mal gelesen zu haben - für die A-Klasse aus der Generation, der auch der Kleine angehört und kommen gleich mit E-Zeichen daher, also alles gut.

@Rallofax: Spikes hinten bringen schon mal -20mm ET mit. Abzüglich 40er Platte ergeben sich -60mm ET. Das sind dann auch für das "Stufengutachten" 5mm über dem Limit von -55mm GesamtET.

35mm Platten hinten sind das Maximum, möchte man weiterhin die Freiheit haben, Serienfelgen der eigenen Wahl zu montieren und ohne erneute Wiedervorführung einfach mal auszuwechseln.

25mm Platten vorne wären mir allerdings wenigstens bereits 5mm zu viel. Roadster auf Anabolika.

Aber jeder natürlich so, wie er mag.

Äh, und wie es entweder die Betriebserlaubnis des Kleinen nicht gefährdet oder dass zumindest der Neuerteilung der Betriebserlaubnis über die Begutachtung und durch die Straßenverkehrsbehörde nichts im Wege steht.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 3.5.2014 um 22:55 Uhr:
Ja SRCinSE es war ein Prüferhopping.
Und Jetzt muss ich echt wenn ich die Spik's ohne Platten fahren will,
wieder eine §19 Abnahme machen?
Und hast recht vorne würden 20mm völlig reichen.
Vielleicht findet sich ja wer für ein Taschgeschäft, und dann Natürlich
wieder zu Abnahme nach §19

Und ja schwarze Blinker müssen noch, bei BT glaube habe ich welche gesehen

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  erstellt am: 4.5.2014 um 15:35 Uhr:
Schaut man sich das Eibach-Teilegutachten (klick) mal genau im Detail an, stellt man nicht nur fest, dass es vom 21.01.2010 datiert, sondern dass es für alle Eibach-Platten, die es passend für den Kleinen gibt, gilt und Dein Prüfer sich bei der Formulierung des o.g. Bestätigungstextes schlicht wortwörtlich an den Textvorschlag aus Ziffer 7 des Teilegutachtens gehalten hat.

Dass es ein Prüferhopping gab, ist angesichts der Angaben im Anhang W-2 Seite 2 eigentlich logisch, denn Spikes hinten kommen selbst bereits mit -20mm ET daher und da im 16 Zollbereich nach diesem Teilegutachten bereits bei -40mm GesamtET das Ende der Fahnenstange dessen erreicht ist, was bestätigt werden kann, sind damit hinten nur Platten bis 20mm Stärke abnehmbar.
Lediglich insoweit ist im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b StVZO der im Teilegutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten.

Also zur Bestätigung mit diesem Teilegutachten von 25mm-Platten hinten entweder

1. einen Prüfer finden, der jenseits des Verwendungsbereichs auch -45mm GesamtET durchwinkt (wie in Deinem Fall geschehen)
oder
2. spezielle Spikes hinten dahingehend finden, dass sie nur -15mm ET haben.

Ersteres ist offenbar einfacher ....

Deine Änderung macht bereits eine Begutachtung nach § 21 Abs. 1a StVZO, eventuell mit Stufengutachten eben wie bei Rallofax, nötig.
Nicht zuständig zu sein, wird von den Prüfern, die nicht dürfen, sicherlich öfter bedauert.

Unser kleines Autochen hat als gebürtiger Franzose eine EG-Typengenehmigung im Sinne des § 19 Abs. 7 StVZO.
Danach sind folgende Felgen Originalserienfelgen (wegen der dazugehörigen Maße und Decken vgl. unsere Felgenliste - in die Zulassungsbescheinigung hat es allerdings leider nur das schmalste 15''-Rad geschafft):

Gulaschtöpfe (Stahlfelgen)
Spinlines
Tracklines
Spikelines
Monoblock VI
Monoblock A
Runlines

Weil Du mit Spikes vorgefahren bist, hat sich der Prüfer aus diesem Kreis der originalen Rad/Reifenkombinationen diese Kombi raus gegriffen und nur dafür sein Okay gegeben.
Hätte er in den Text aus dem Teilegutachten ergänzend das Wörtchen "AUCH" noch vor "M. EIBACH-DISTANZRINGEN ..." hinzugenommen, könntest Du wahlweise mit oder ohne Distanzen unter den Spikes unterwegs sein, ohne Wiedervorführen zu müssen.

Der Gutachtenersteller hat bei der Formulierung des Textes an dieses Detail offenbar nicht gedacht.
Aber immerhin - bei in meinem Fall war es jedenfalls so - wird man zum Schluss gefragt, ob der Textentwurf so gefällt, was man - wie man sieht - eher nicht leichtfertig bejahen sollte.

Wie wäre es mit diesem Text - kurz, knapp und gut, wenn denn vier gleiche Platten verbaut werden sollen mit einer 19er Bestätigung im Verwendungsbereich des Teilegutachtens zu den Platten:

"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX) IN VERB. M. SERIENM.RAD/REIFENKOMBI*"



Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 4.5.2014 um 17:16 Uhr:
Zitat:
"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX) IN VERB. M. SERIENM.RAD/REIFENKOMBI*"



Nordische Grüße
SRBinSE

Und wieso nicht gleich nur so?

"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX)"

weil "Serienräder" sind ja eh erlaubt.....

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  erstellt am: 4.5.2014 um 17:36 Uhr:
Stimmt.
Kann man bei Gelegenheit (z.B. wenn man das Okay zum Textentwurf geben soll) ja mal versuchen ...




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erstellt am: 4.5.2014 um 19:12 Uhr:
Wieso nur versuchen

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erstellt am: 4.5.2014 um 21:17 Uhr:
Dass die von Dir vorgeschlagene Kurzversion des Textes durchgeht, halte ich nicht für wahrscheinlich.
Versuch macht daher klug.




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erstellt am: 4.5.2014 um 21:30 Uhr:
Dann sei hiermit klug



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erstellt am: 14.7.2014 um 01:03 Uhr:
Moin Moin,

in bezug auf Neoelectirc und Rallofax...... handelt es sich hier tatsächlich um einen Fehleintrag des TÜV Rheinland? Wäre ja mal interessant zu wissen, denn ich kenne keine Spikeline mit ET -10 hinten. Dann kommt es auch für andere Felgengrößen nicht hin. Ich bin immer davon ausgegeangen, dass es sich dann um andere Felgen handeln müsste die mit der genannten Reifengröße 205/45R16 aber dann mit ET-10 kombiniert ist bei 30iger Distanzen. Richtig müsste dann im Gutachten stehen 205/45R16...7x16(h)....-20/-50 bei 30er Distanzring???...oder wie jetzt

Gruß Mikel
 
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erstellt am: 15.7.2014 um 15:13 Uhr:
Zitat:
Moin Moin,

in bezug auf Neoelectirc und Rallofax...... handelt es sich hier tatsächlich um einen Fehleintrag des TÜV Rheinland?

Gruß Mikel

Das ist eine gute Frage ! Die Antwort kennt wahrscheinlich nur Eibach, es wäre aber komisch wenn denen der Fehler noch nicht aufgefallen wäre. Hat denn noch keiner dort nachgefragt ? Ich habe gestern auch die 25 und 30mm Distanzscheiben an meinen Roadster montiert, war jedoch noch nicht beim TÜV.


PS: Ich habe gerade mal eine Anfrage an Eibach geschickt.

Gruß
Harald

[Editiert am 15/7/2014 von HaraldS.]
 
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erstellt am: 15.7.2014 um 16:20 Uhr:
Zitat:
Die Antwort kennt wahrscheinlich nur Eibach, es wäre aber komisch wenn denen der Fehler noch nicht aufgefallen wäre. Hat denn noch keiner dort nachgefragt ? Ich habe gestern auch die 25 und 30mm Distanzscheiben an meinen Roadster montiert, war jedoch noch nicht beim TÜV.


PS: Ich habe gerade mal eine Anfrage an Eibach geschickt.

Antworten auf solche Fragen holt man sich besser, bevor man bastelt und den Kleinen verändert.

Außer (vgl. § 19 Abs. 7 u. Abs. 5 S. 2 u. 3 StVZO) für die eine Fahrt noch zur Änderungsabnahme (äh, bei der Plattenstärke hinten besser gleich zur Begutachtung laut § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO) ist die Betriebserlaubnis für Dein Auto seit Montage kraft § 19 Abs. 7 u. Abs. 2 S. 2 StVZO erloschen.

Ius scripta vigilantibus est

Mittelholsteinische Grüße
SRBinSE
 
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