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Autor: Betreff: Spurverbreiterung

.

Beiträge: 3715
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erstellt am: 29.12.2013 um 17:01 Uhr:
Zitat:
Alles schön und gut, aber das beantwortet nicht den Eingangsthread!
Fakt ist, das den Eibach Spurplatten ein Teilegutachten beiliegt, mit dem es problemlos
möglich ist bei einer Prüforganisation (bei mir die Dekra in 2013) die Verbreiterung
abnehmen zu lassen.
Sorry,
das habe ich schon als Kind gelernt, wer am lautesten schreit hat Unrecht......und die Lebenserfahrung, dass wer mit "Fakt" argumentiert noch mehr

Die Gesetzeslage ist genau so wievon SRCinSE hier verlinkt.
http://www.a3-freunde.de/wiki/RadAbdeckung
Bis 1% Spurverbreiterung pro Rad, also 15mm, darf mit dem Gutachten jede Prüforganisation nach §19 StVZO eine Prüfbescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt austellen, darüber darf eine "Eintragung" nach §21 nur von in dem jeweiligen Bundesland zugelassenen Prüfstelle erfolgen.
Bei anderen Eintragungen auch unter Missachtung der Gesetzeslage sind diese rechtlich nicht gültig und bewahren den Nutzer nicht vor Folgen, z.B. Nichtbestehen der nächsten "Hauptuntersuchung" oder "Mängelkarte" oder Mitschuld als unschuldiges Opfer bei einem Unfall.
Eintragungen nach alter Rechtslage haben noch Bestandschutz, doch bei jetzigen Neueintragung muss das gültige ECE-Recht angewendet werden.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html
Das Leben ist weder ein Ponyhof noch ein Wunschkonzert.
Gruß Kalle



[Editiert am 29/12/2013 von KalleR]

[Editiert am 29/12/2013 von KalleR]

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erstellt am: 29.12.2013 um 17:44 Uhr:
@Haegar28:
Ja, doch: Bekanntlich können einfache Änderungen mit einem passenden Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO bei jeder Sachverständigen-Orga. abgenommen werden.

In den Auflagen dieses Teilegutachtens zu den Eibachplatten auf Seite 8 (A 27) ist z.B. nachzulesen, das Fahrwerk und Bremsen dem Serienzustand entsprechen müssen, soll die Abnahme über das Teilegutachten laufen: http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/12014/2299/E82XT0058-00A.PDF

Die Eignung der Platten ist bei Umrüstungen (z.B. bereits tiefer als die Schmalspurgiraffe) gesondert zu überprüfen und zwar gemäß §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO.
Diese Prüfung darf in den älteren Bundesländern nur der TÜV und in den jüngeren Bundesländern nur die DEKRA abnehmen - die Mitbewerber schauen zu.

Wenn es denn eine einfache Abnahme mit Teilegutachten wird und ETmäßig die Maße zwar eingehalten sind, aber das Fehlen von zusätzlichen Radabdeckungen moniert wird (Auflagen H1 und H2 laut Beispielteilegutachten) und man den Kleinen damit aber nicht verschandeln möchte, ist die Frage nach ausreichender Radabdeckung und wie diese zu überprüfen ist, nicht unwichtig.
Weniger breit gekauft kann dann mehr sein.

Wenn man sich auf Treffen in Sachen Radabdeckung mal so umschaut, traut am oft den eigenen Augen kaum: Roadys, die seit 4 oder 5 Jahren so unterwegs, durch die HU usw. waren, ist die Radabdeckung besonders hinten - wegen der nach innen abfallenden Linie des Kotflügels - eher ein Witz und z.B. im Regen hinterher zu fahren, ist wahrlich kein Vergnügen.
Mich wundert es deshalb kaum, dass bei Änderungsabnahmen in Sachen Radabdeckung seit einiger Zeit genauer hingesehen wird.

Ein passendes Teilegutachten zu den Platten zu haben, ist schon mal gut, macht die Abnahme aber nicht zum Selbstgänger.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 29.12.2013 um 17:58 Uhr:
Zitat:
Diese Prüfung darf in den älteren Bundesländern nur der TÜV und in den jüngeren Bundesländern nur die DEKRA abnehmen - die Mitbewerber schauen zu.
Aber hoffentlich nicht mehr lange, man munkelt schon eine geraume Zeit, dass es damit bald vorbei sein wird.
Wann die Gleichbehandlung jedoch erfolgen wird und damit dieses verdammte Monopol endlich fällt, steht leider noch in den Sternen.. die Klagen dazu sollen wohl schon länger anhängig sein.
lg
 
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erstellt am: 29.12.2013 um 17:58 Uhr:
Hast ja immer wieder recht. Dennoch kann man nicht alle Autos über einen Kamm scheren.
Woran die Erschaffer der "15cm über Drehpunkt muss alles abgedeckt sein" nicht gedacht haben ist dass heute mehr Geländewagen auf der Straße als im richtigen Einsatzort unterwegs sind.

Mein G Benz war höhergelegt und mein Jeep auch...da war eigentlich kaum noch ein Radhausausschnitt nötig weil die Räder eher unterhalb des Aufbaus drehten.
Bei der Abnahme von Spurverbreiterungen machte sich die Dekra lächerlich als sie beim Verschränkungstest versuchten das Rad dicht an die Karosserie zu bekommen.
Am Ende wurde festgestellt dass ich verbreitern könne wie ich wolle....die Räder sind schon ab Werk kaum abgedeckt. treckergleich
Mein Smart hatte 25mm vorn und 35mm hinten ...die Lauffläche war dabei nicht schlechter abgedeckt als bei jedem unsinnigen SUV.
 
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erstellt am: 29.12.2013 um 20:04 Uhr:
Bei Geländewagen gelten andere Bestimmungen als bei PöhKahWeh, die Welt ist sooo Komplifiziert Kalle

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erstellt am: 29.12.2013 um 20:28 Uhr:
Ja eben ... erklär mal den Dekraleuten hier ihre Arbeit.
Die Klassifizierung was ist was ergibt das nächste Problem. "Ihr Fahrzeug ist doch ein PKW" (JEEP) bzw. "...ein Kombinationskraftwagen" (G)

Ich kann Sachverständige die wenig Sachverstand haben, dafür umso mehr Vorschriften kennen wollen, nicht leiden
Bräuchte man nur Vorschriften lesen können sollten Sachverständige bald vom Schuster und Bäcker ersetzt werden können.

Alle sind gleich ...einige noch viel gleicher.
 
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erstellt am: 29.12.2013 um 23:25 Uhr:
Na ja, hier als Grossmaul bezeichnet zu werden finde ich zwar nicht besonders nett, aber wenn derjenige meint...

Fakt bleibt trotzdem Fakt, ob er will oder nicht, so steht es zumindest für meinen Roadster schwarz auf DEKRA-buntem Papier:

https://picasaweb.google.com/107182866308645652081/Pictures?authkey=Gv1sRgC
M3Pm9DLud2_YQ#5962919909613716754


Dort ist die nachträgliche Eintragung der Eibach Federn und vorhergehende Abnahmen (u.a. die Spurverbreiterung) zu lesen.

Die Namen und die Unterschrift des Prüfingenieurs sind zum Schutze der Personen unkenntlich gemacht worden.

Damit ist zumindest für mich meine Sorgfaltspflicht erfüllt und mir kann niemand
vorwerfen fahrlässig, oder gar grob fahrlässig gehandelt zu haben. Sollte dies
ein Richter anders sehen oder empfinden, dann ist das halt so.
Aber bis dahin werden wahrscheinlich auch nicht eingetragene (gem. §22 StVZO) Duftbäumchen am Innenspiegel unter Todesstrafe gestellt.

Hier gibt es übrigens noch einen allgemeinen Leitfaden:

http://www.dekra.de/fileadmin/user_upload/pdf/DEKRA-Tunig-Tipps-mit-Sicherh
eit.pdf


Tipp: Seite 2/3 mitte links

[Editiert am 29/12/2013 von Haegar28]

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erstellt am: 30.12.2013 um 01:46 Uhr:
Zitat:
Fakt bleibt trotzdem Fakt, ob er will oder nicht, so steht es zumindest für meinen Roadster schwarz auf DEKRA-buntem Papier:

https://picasaweb.google.com/107182866308645652081/Pictures?authkey=Gv1sRgC
M3Pm9DLud2_YQ#5962919909613716754


Dort ist die nachträgliche Eintragung der Eibach Federn und vorhergehende Abnahmen (u.a. die Spurverbreiterung) zu lesen.

Die Namen und die Unterschrift des Prüfingenieurs sind zum Schutze der Personen unkenntlich gemacht worden.

Wow, die trauen sich ja was bei der DEKRA...

Der Eintrag der Spinlinefelge (Typenmäßig freigegebene Serienfelge) als 'vorangegangene zulässige Änderung' lässt kaum einen guten Rückschluss auf die Sachkunde des Prüfers zu. Es sei denn, er gehört auch zu den Fachleuten, die jede Serienfelge wegen der Kombi-Fahrwerksänderung 'tiefer & breiter' einzeln abnehmen wollen. Hast Du wirlich nur vorne 25er Platten verbaut? Serienmäßig im Sinne der Auflage A 27 des Teilegutachtens war der Kleine bei der Prüfung deswegen aber nicht mehr.

Mein QP war damals auch schon breiter (SCC-Platten per Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO bei KÜS abgenommen), als die Eibachfedern (auch mit Teilegutachten) hinzukommen sollten: Der DEKRA-Mann hat die Hände gehoben und mich zum TÜV geschickt.

Noch mal ganz deutlich: Der entscheidende rechtliche Unterschied zwischen der 19er Abnahme (mit Teilegutachten) und der sogenannten Einzelabnahme nach § 21 StVZO besteht darin, dass es nach der 19er Abnahme bei der bisherigen Betriebserlaubnis bleibt - man muss deswegen meist nicht nochmal zur Straßenverkehrsbehörde - während nach der sogenannten Einzelabnahme kein Weg am Amt vorbeiführt, weil man nur dort für das geänderte Fahrzeug die Betriebserlaubnis erneut erteilt bekommen kann.

Die Reichweite des Tatbestandes von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO wird allgemein oft unterschätzt, von der Rechtsfolge (= bisherige typmäßige Betriebserlaubnis ist mit dem Vollzug der Fahrzeugänderung erloschen) möchte aber kaum jemand betroffen sein.

Kombifahrwerksänderung 'tiefer & breiter' ohne anschließende Abnahme nach §§ 21 i.Vm. 19 Abs. 2 StVZO und damit ohne Betriebserlaubnis unterwegs sein? Muss ja jeder selber wissen und wird ja vielleicht auch gar nicht entdeckt. Äh, zwecks HU ausgerchnet zum TÜV würde ich nicht fahren ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 30.12.2013 um 01:54 Uhr:
Ganz unten steht doch die Eintragung 30mm auf der Hinterachse.

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erstellt am: 30.12.2013 um 02:23 Uhr:
Da der Prüfingenieur die Freigängigkeit etc. gem A27 des Teilegutachtens geprüft hat, ist eine zusätzliche Prüfung gem. §§ 21 i.Vm. 19 Abs. 2 StVZO nicht nötig bzw. wäre nur zulässig wenn nach § 19 Absatz 2 die Betriebserlaubnis erloschen wäre. Ist sie aber nicht, da alle Punkte in beiden Fahrwerksrelevanten Teilegutachten vom Prüfingenieur abgearbeitet und beachtet wurden.
Mann, hat der meinen Roadie auf der Probefahrt rangenommen!!! Wenn man selbst fährt kommt einem das garnicht so schlimm vor, aber wenn man von Aussen zusieht...

Deinem DEKRA Prüfer wünschte ich mal etwas mehr Mumm in den Knochen, oder besser "Arsch in der Hose"

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erstellt am: 30.12.2013 um 08:25 Uhr:
Ich verstehe nicht wie man ein System "verteidigen" kann bei dem der Kunde mehr als der Sachverständige wissen soll.

Ich für meinen Teil habe weder ein schlechtes Gewissen noch Bedenken bei Eintragungen die es hundertfach (ohne Beziehungen, Schmiergeld usw.) gibt.
Wenn ich alles anzweifeln würde dürfte ich auch keinen Roadster fahren bei dem werksseitig das Kennzeichen zu tief hängt.

Heagar kann ich nur zustimmen dass es wohl kaum vorsätzlich oder fahrlässig sein kann wenn es ein zugelassener Prüfer abgenickt hat.

Nach eurer Ausführung müsste sich jeder Kunde besser als der Prüfer und besser als der darüber richtende Richter auskennen.

Und ja jeder der etwas Ahnung vom Roadster hat findet an fast jedem Fahrzeug hier problematische Stellen.
nichteingetragene Lenken, Fahrwerksänderungen, Leuchtmittel, Kennzeichenhöhe, Höhe der Positionsleuchten, geklebte Rückleuchten, Auspuff ohne Eintragung /Zulassung, verdunkelte Scheiben sogar lackierte, lackierte Leuchten, elektrische Änderungen, Pedalauflagen ohne Abnahme usw. ...erkennt ihr euch wieder ?

Man sollte sich darauf besinnen wozu diese Abnahmen eigentlich nötig sind.
Von einem Sachverständigen erwarte ich sorgfältige Arbeit und Überprüfung der Verkehrsicherheit.
Hat er geträumt soll er dem Ärger dafür bekommen aber wohl kaum der Kunde.
 
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erstellt am: 30.12.2013 um 15:34 Uhr:
Stimmt, stimmt, habe ich übersehen: Ganz unten auf dem Gutachtenbild sind auch die 30er Platten hinten genannt zu sehen, okay, I'm so sorry.

Nee, nee, es geht nicht um eine Sytemverteidigung.

Ius vigilantibus scriptum geht sicherlich auch nicht soweit, dass der Kunde besser als der Sachverständige wissen muss, welche Prüfungskompetenz er hat oder eben nicht hat.

Ich ziehe es vor, für meinen Roady eine gültige Betriebserlaubnis zu haben (äh, soweit ich das beurteilen kann) und wenn Änderungen am Fahrzeug im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO gemacht werden, ist der Bestand der Betriebserlaubnis bereits sehr weit fortgeschritten gefährdet.

Über eine Abnahme mit Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO bekommt man die Sache wieder hin, wenn der zuständige Sachverständige grünes Licht gibt und sämtliche Bedingungen des Teilegutachtens erfüllt sind, wovon ich in Haegars Fall im Hinblick auf den verlinkten Text des Beispiel-Teilegutachtens und den Zustand des bereits verbreiterten Fahrwerks allerdings nicht ausgehe.
Der Sachverständige, mit dem er zu tun hatte, aber offenbar schon.

Habe in Sachen Kombinationsfahrwerkänderung 'tiefer & breiter' hinsichtlich Prüfungsart und Zuständigkeit dafür eben andere Erfahrung gemacht, aber das soll es dann auch gewesen sein, weil ich nicht auf Streit aus bin.

@M.D.W74: Ja, das kann besser als bisher werden, weil es nach § 10 Abs. 1 Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, Sache der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Behörde ist, die Stellen zu bestimmen, die eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr unterhalten dürfen.

@Schraube: Jepp, so ist. Deswegen ja auch mal wieder der Hinweis auf die allgemeine Unterschätzung der Tatbestandsreichweite von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO und den damit verbundenen, im Ernstfall möglicherweise unliebsamen Folgen.

Bin ansonsten soweit raus und wünsche guten Rutsch.

Nordische Grüße
SRCinSE

Edit hat nur einen fehlenden Buchstaben nachgetragen.

[Editiert am 3/11/2014 von SRCinSE]

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erstellt am: 30.12.2013 um 17:33 Uhr:
Wie gut, das nur der zuständige sachverständige und staatlich zugelassene Prüfingenieur massgeblich ist und nicht irgendwelche Meinungen und/oder Interpretationen über/von der StVZO!

Damit ist dieses Thema für mich abgehakt und ein schlechtes Gewissen habe ich mir jetzt auch nicht einsuggerieren lassen, da ALLE Punkte der Teilegutachten eingehalten wurden!

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erstellt am: 30.12.2013 um 22:35 Uhr:
Zitat:
Damit ist dieses Thema für mich abgehakt und ein schlechtes Gewissen habe ich mir jetzt auch nicht einsuggerieren lassen, da ALLE Punkte der Teilegutachten eingehalten wurden!

Was den Wortlaut des Teilegutachtens zu den Federn angeht, stimme ich Dir zu.

Hinsichtlich der Platten jedoch nicht, weil deren Teilegutachten vom ansonsten serienmäßigen Fahrwerkszustand ausgeht.
Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht und Dein DEKRA-Prüfer hatte eben ein wenig zu viel 'Arsch in der Hose'. Ist aber kaum Dein Problem.

Abgesehen davon, dass den Meisten die Details herzlich egal sind, solange alles glatt über die Bühne geht, halte ich Deinen Fall der Abnahme der Kombinationsfahrwerkänderung 'tiefer & breiter' im Rahmen einer einfachen Einbauabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO für einen sehr seltenen Einzelfall - Respekt.

Einsuggerieren musst Du Dir gar nichts und hier wiederholt nachlesen würde ich an Deiner Stelle allerdings auch nicht machen.
Alles wird gut, die Startfrage zu diesem Fred ist sicherlich auch beantwortet worden und ja, das Thema ist wirklich durch.

Nordische Grüße
SRCinSE



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erstellt am: 15.1.2014 um 20:57 Uhr:
Heute sind ENDLICH meine Spurverbreiterungen gekommen.
Pro Rad 25mm, habe sie gleich montiert - sieht Super aus!
Bin dann gleich zur DEKRA gefahren und hab sie eintragen lassen mit
meinen Spinline.
Jetzt muss ich nur noch die Spikeline eintragen lassen. Habe den Prüfingenieur
gefragt ob es da Probleme geben könnte, dass er glücklicherweise verneinte.
Aber gleich mit eingetragen hat er sie leider nicht ohne nochmaligen vorfahren.
Naja macht ja nix - warten wir bis zum Frühling und Zahlen nochmal 40¤



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erstellt am: 16.1.2014 um 14:38 Uhr:
mit spurverbreiterungen liebäugel ich auch schon länger. merkt man die im fahrverhalten? was für welche hast du denn verwendet und wie werden die montiert? Ich fahre spikeline-felgen und im winter stahlies.
 
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erstellt am: 16.1.2014 um 15:49 Uhr:
Zitat:
Bin dann gleich zur DEKRA gefahren und hab sie eintragen lassen mit
meinen Spinline.
Jetzt muss ich nur noch die Spikeline eintragen lassen. Habe den Prüfingenieur
gefragt ob es da Probleme geben könnte, dass er glücklicherweise verneinte.
Aber gleich mit eingetragen hat er sie leider nicht ohne nochmaligen vorfahren.
Naja macht ja nix - warten wir bis zum Frühling und Zahlen nochmal 40¤



Sch..ß Geldschneiderei

Genau das ist es, wenn jede Einzelne der Serienfelgen, die für den Kleinen als Schmalspurgiraffe 'von Geburt an' typmäßig freigegeben ist, nach Plattenmontage latürnich nur jeweils einzeln abgenommen werden soll. Passt eine, passen alle.

Schlicht Umsatzmaximierung zu Gunsten der DEKRA, aber zu wessen Lasten?

@j-a-n: Bitte zu diesem Thema die Suchfunktion benutzen. Vorsicht - Du findest bei erfolgreicher Suche Lesestoff für Wochen, den es gibt kaum ein Thema, über das hier mehr gepostet wurde. Denn die serienmäßige Radfehlstellung im Radhaus bedarf ja der Korrektur, Kurven fahren neu erleben, weniger Spurrillennachlauf - äh, und Auto bei Mistwetter schneller und intensiver 'eingesaut'.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 14:21 Uhr:
Zitat:
@j-a-n: Bitte zu diesem Thema die Suchfunktion benutzen. Vorsicht - Du findest bei erfolgreicher Suche Lesestoff für Wochen, den es gibt kaum ein Thema, über das hier mehr gepostet wurde.

genau das ist mein problem - genauso wie wenn man nach TLE sucht.

BTT: Ich lese also hier raus, dass ihr 15mm/20mm "empfehlt", sofern man Serienbereifung (spinnline/stahl) fährt.
Sind das 15mm/20mm pro Achse oder pro Schreibe?
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 14:49 Uhr:
Wenn von "15/20 mm" die Rede ist, sind damit vorne jeweils eine 15er Platte pro Rad und hinten jeweils eine 20er Platte pro Rad gemeint.

Ja, insgesamt wird die Spur des Kleinen damit vorne um 30mm und hinten um 40mm verbreitert.

Okay?

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 17:56 Uhr:
moin,

Zitat:
sofern man Serienbereifung (spinnline/ stahl ) fährt.

... Stahlfelgen solltest du aber nicht auf die Alu-Distanzen schrauben
Die müssen dann - falls für den Winter - vorher runter!

LG, Vince
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 21:19 Uhr:
Zitat:
moin,
... Stahlfelgen solltest du aber nicht auf die Alu-Distanzen schrauben
Die müssen dann - falls für den Winter - vorher runter!

LG, Vince

Hallo Vince,
was spricht dagegen?
Der in Bezug auf Korrosion kritische Kontakt zwischen Aluminium und Stahl?
Nun, ohne die Distanzen und mit Alufelgen hast Du diesen Kontakt doch auch.
Oder siehst Du es als kritisch an, daß die Stahlfelge nicht vollflächig an der Auflagefläche anliegt, und sich damit in das Alu der Distanzen "einarbeiten" könnte und das Anzugsmoment nicht mehr gewährleistet ist?

Oder gibt es einen Grund, den ich übersehen habe?

Beste Grüße
Dieter
 
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Zitat:
mit spurverbreiterungen liebäugel ich auch schon länger. merkt man die im fahrverhalten? was für welche hast du denn verwendet und wie werden die montiert?

Hallo,
grob vereinfacht: In Bezug auf das Fahrverhalten verbessert sich nix - die Smart-Entwickler haben sich schon etwas dabei gedacht, die Spurweite genau so festzulegen, wie sie ist.
An der Hinterachse sind Distanzen dabei weniger kritisch als vorn, Stichwort Lenkrollradius.

Im besten Fall wird das Fahrverhalten nicht allzuviel schlechter.

Beste Grüße
Dieter
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 21:43 Uhr:
Zitat:
... die Smart-Entwickler haben sich schon etwas dabei gedacht, die Spurweite genau so festzulegen, wie sie ist.
...

Meinst du ? Was denn noch, ausser möglichst viele Teile vom Fortwo übernehmen zu wollen ?
 
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Lass doch gut sein, man darf doch noch träumen dürfen..
@d
Vieles aus der Theorie lässt sich in der Realität nicht so einfach übertragen, das gilt gerade auch für den Roadster.
Lg
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 22:25 Uhr:
[Quote...möglichst viele Teile vom Fortwo übernehmen zu wollen ?

Hallo,
das Argument zieht nicht, denn die Felgen des Roadsters sind keine Fortwo-Teile.
Hätte Smart eine andere Spurweite gewollt, hätte man eine andere Einpreßtiefe vorgesehen.

Beste Grüße
Dieter
 
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erstellt am: 31.3.2014 um 22:38 Uhr:
..die Hinterachse ist dabei aber weitestgehend gleich und darauf kommt es doch an!
Noch mehr neg. ET wäre auch kaum noch vertretbar gewesen.. und es sah in der Serie schon schrecklich genug aus, auch mit den geänderten Felgen.
Lg


[Editiert am 31/3/2014 von M.D.W.74]
 
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erstellt am: 1.4.2014 um 07:59 Uhr:
moin Dieter,

Zitat:
was spricht dagegen?
Der in Bezug auf Korrosion kritische Kontakt zwischen Aluminium und Stahl?
Nun, ohne die Distanzen und mit Alufelgen hast Du diesen Kontakt doch auch.
Oder siehst Du es als kritisch an, daß die Stahlfelge nicht vollflächig an der Auflagefläche anliegt, und sich damit in das Alu der Distanzen "einarbeiten" könnte und das Anzugsmoment nicht mehr gewährleistet ist?

... die Fragen hab ich mir 2012 auch gestellt
Grundsätzlich geht das schon, nur bei den Smart-Stahlfelgen scheiden sich die Geister.
Z.B. bei meinen SCC-Distanzen steht im Gutachten:

"Die Verwendung der Aluminium-Distanzringe in Verbindung mit Stahlrädern ist nur zulässig, wenn die Radauflagefläche eine durchgehend plane Auflagefläche aufweist."

Eine plane Oberfläche haben die Stahlfelgen aber nicht, siehe auch in diesem Thread, da gibt es weiter unten Bilder:

http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=30146


Wenn die Andruckfläche nicht eben - wie bei den Alufelgen - ist, kann es im schlimmsten Fall vorkommen, dass sich die breiteren Distanzen mit separater Verschraubung infolge des vergrößerten Hebels verformen.

Ob sich, wie auch schon oft angemerkt wurde, die Stahlfelge in die Aludistanzen mit der Zeit einarbeitet, kann ich nicht sagen, fahr die Kombi ja nicht
Aber da es nur wenige Berührungspunkte zw. Stahlfelge und Distanzscheibe und dazu ein hohes Drehmoment gibt, ist das durchaus nachvollziehbar.

Daher rate ich eigentlich von der Kombi Stahlfelge/Aludistanzen ab.

LG, Vince
 
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erstellt am: 8.4.2014 um 00:51 Uhr:
Erst mal Hallo,

also habe jetzt meine Sommerreifen montiert, zur erinnerung Spikelines mit 25mm Distanzscheiben.
Wollte dann gestern zur Dekra, habe mir gedacht gibt ja keine probleme. Gleicher Prüfer, super passt dachte ich, naja denken kann man viel
Er lachte nur und sagte ohne Kotflügelverbreiterung - no way
Er würde vorne nur 10mm und hinten 30mm pro Achse eintragen.
Wenigstens hat er keine 40 Tacken verlangt.
Also weiter zur Küs - gleiches ergebniss, und auch umsonst. Dachte mal wieder und fuhr zum Tüv.
Natürlich auch ohne Chance auf Eintragung, aber die wollten wenigstens meine 40¤

So wird jetzt nix anderes überbleiben als 5mm und 15mm Distanzscheiben zu bestellen, oder halt Kotflügelverbreiterungen anzubauen.
Habe aber noch keine gefunden die ich anbauen will
Wisst ihr evtl. welche die optisch einigermaßen nach was aussehen?
Über Bilder wäre ich sehr dankbar.

viele grüße

yogi

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erstellt am: 8.4.2014 um 07:07 Uhr:
Hallo Yogi,
vom 42 gibt es Verbreiterungen die an den Roady passen, da solltest du mal suchen, denn hier in den Tiefen des Forums müsste es genung Bilder dazu geben.
Gruß Kalle

Ausgeschlossen

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erstellt am: 8.4.2014 um 07:12 Uhr:
guckst Du hier!
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