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Autor: Betreff: Sportlenkrad von Atiwe mit Schaltwippen und ABE!



Beiträge: 826
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  erstellt am: 4.4.2013 um 19:49 Uhr:
Liebe Freunde der Artenvielfalt,
die Brabuslenkrad-Monokultur hat ein Ende!

Von Atiwe gibt es ein 34 cm-Sportlenkrad mit Alu-Schaltwippen und ABE:





Das ist eine Sonderaktion, bei der das Lenkrad mit Schaltwippen 795,- ¤ kostet.

Jaaaaa, ich weiß, da steht "smart fortwo 451"....
Auf Nachfrage bei Atiwe hat sich herausgestellt, dass dieses Lenkrad - zumindest in der Bauform ohne Schaltwippen - eine ABE für den 452 besitzt, mit einem Vermerk "nicht für Fahrzeuge mit Funktionstasten am Lenkrad" - ergo Schaltwippen.
Atiwe war so freundlich, mir für mein Fahrzeug eine Herstellererklärung auszustellen, die besagt, dass aus ihrer Sicht kein Grund besteht, diese Auflage aufrecht zu erhalten.

Nach einem Telefonat mit dem TÜV sah ich zumindest gute Chancen, das Lenkrad im Rahmen einer Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.

So sieht das Lenkrad im Originoool vor dem Einbau aus:


So sehen die Alu-Schaltwippen im Detail aus:




Gestern war Einbau bei meinen SC. Ich will nicht verschweigen, dass die ganz schön geackert haben, unter anderem musste der Lenkwinkelsensor meine Dreispeichenlenkrads übernommen werden, weil an dem Lenkrad keiner dran war. Außerdem hat wohl ein Airbagstecker nicht gepasst und musste ebenfalls vom alten Lenkrad übernommen werden.

So sieht das ganze nach Einbau aus:


Ich war gestern Abend und heute Nachmittag damit schon auf Tour,fährt sich absolut Bombe! Die Wippen sind etwas gewöhnungsbedürftig, ich empfinde sie als etwas schwergängiger als die Serienwippen. Das Brabuslenkrad hab ich noch nicht ausprobiert, dazu hab ich keinen Vergleich.

Heute war TÜV-Termin zur Einzelabnahme. Nachdem das Lenkrad selbst eine ABE besitzt, sind für den Prüfer noch die Schaltwippen abzunehmen (anhand der Herstellererklärung nebst Funktionsprüfung) sowie die Lenkkräfte in Verbindung mit dem Bilsteinfahrwerk und der Spurverbreiterung zu überprüfen. Die Testfahrt des Prüfers mit den Spikes war bisher positiv, allerdings möchte er das Fahrzeuug auch noch mit den Brabusfelgen sehen, bevor er eine Eintragung vornimmt. Deshalb habe ich einen weiteren Termin in 2 Wochen, sobald ich die Sommerreifen draufgeschraubt habe.
Ich sehe aber gute Chancen auf eine Abnahme, andernfalls hätte er mich heute vermutlich postwendend zum Wiederausbau geschickt....

Ich werde über den weiteren Verlauf berichten! Sofern bei der Abnahme alles glatt geht, könnt ihr auf dem CS Opening das Lenkrad in Natura sehen.

Wer Interesse hat, kann Atiwe per Email kontaktieren:
http://www.atiwe-rdi.com
atiwe@atiwe-rdi.com

Ggf. kann ich auch per PN noch ein paar Detailinformationen bereitstellen.

Wer Interesse hat, sollte sich vielleicht beeilen, die Sonderaktion läuft schon seit Ende letzen/Anfang diesen Jahres, und ich weiß nicht, wie lange dieser Preis noch haltbar ist. Ich weiß allerdings auch nicht, was der Normalpreis wäre.
 
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erstellt am: 4.4.2013 um 20:15 Uhr:
Die wippen sehen chick aus....das lenkrad muss man aber mal in natura sehen und fühlen.....

Einen grossen Vorteil sehe ich noch nicht...wenn hier steht uvp 795? Die brauslenke laut letztem Fred für 818 an geboten wird...dafur ist beim atiwe der lenkwinkelsensor zu übernehmen, der stecker umzubauen und eine tüv einzelabnahme? Oder ist der preis deutlich niedriger?



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erstellt am: 4.4.2013 um 20:21 Uhr:
Die 818,- für das Brabuslenkrad sind ja nicht überall zu realisieren. In Augsburg im SC verlangen sie die regulären 998,-. Herr Huber vom Erlanger SC Pickel bietet - 20% auf das Brabuslenkrad, also 798,-. Das bedeutet aber in jedem Fall, dass ich nach Erlangen fahren und das Lenkrad dort einbauen lassen muss. Je nachdem, wo jemand wohnt, ist das auch nicht grad ums Eck.

Mir persönlich ging es weniger um den preislichen Aspekt, als vielmehr, dass ich gern ein etwas individuelleres Lenkrad wollte. Nebenbei gefällt mir das Silberpfeil mit den Aluwippen generell besser als das Brabuslenkrad.

[Editiert am 4/4/2013 von Piano]
 
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erstellt am: 4.4.2013 um 20:32 Uhr:
Schön das der Einbau geklappt hat, drücke dir jetzt die Daumen für die Abnahme.. wenn es nicht klappen sollte, hätte ich da eine Idee..
Der abgeflachte Teil gefällt mir nicht, ich hatte mal ein ähnliches getestet, das "lief" nicht sonderlich gut durch die Hand, die schwarzen Hupentasten sind allerdings klasse.
lg
 
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erstellt am: 4.4.2013 um 21:24 Uhr:
@ Kurvenfan: Ja richtig, du hattest aber geschrieben, das wäre damals nicht auf den Markt gekommen. Ob das Silberpfeil nun das Lenkrad ist, von dem dem du gesprochen hast, weiß ich nicht. Fakt ist, es ist auf dem Markt und derzeit für 795,- erhältlich.
 
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erstellt am: 4.4.2013 um 22:28 Uhr:
Zitat:
Heute war TÜV-Termin zur Einzelabnahme. Nachdem das Lenkrad selbst eine ABE besitzt, sind für den Prüfer noch die Schaltwippen abzunehmen (anhand der Herstellererklärung nebst Funktionsprüfung) sowie die Lenkkräfte in Verbindung mit dem Bilsteinfahrwerk und der Spurverbreiterung zu überprüfen. Die Testfahrt des Prüfers mit den Spikes war bisher positiv, allerdings möchte er das Fahrzeuug auch noch mit den Brabusfelgen sehen, bevor er eine Eintragung vornimmt. Deshalb habe ich einen weiteren Termin in 2 Wochen, sobald ich die Sommerreifen draufgeschraubt habe.
Ich sehe aber gute Chancen auf eine Abnahme, andernfalls hätte er mich heute vermutlich postwendend zum Wiederausbau geschickt....

Äh, der Prüfer nimmt keine Eintragung vor, er schreibt nur ein Gutachten zur Vorlage bei der Straßenverkehrbehörde und mit der Eintragung wird es dort erst was.

Hast du für die Zwischenzeit noch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung?

Darf ich vorstellen:
§ 19 Absatz 5 Sätze 1 bis 5 StvZO mal im Wortlaut (die Durchnummerierung der Sätze habe ich zusätzlich eingefügt):

S. 1 Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. S. 2 Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. S. 3 Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. S. 4 Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. S. 5 Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

Und weil das ja offenbar eine bayrische Spezialität ist: Was - zum Henker - wird in Sachen 'Lenkkräfte' geprüft und vor allem wie? Was machen die deswegen mit dem Kleinen?
Aber Bayern ist ja bekanntlich ein Freistaat: Bleiben wenigstens fahrwerksmäßig geänderte BMWs oder Audis von der Lenkkraftüberprüfung verschont, soweit sie 'gebürtige' Bayern sind?

Jepp, die dunklen Hupenknöpfe haben was.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 5.4.2013 um 00:05 Uhr:
Ich als Bayer, der gestern auch sein Lenkrad bei TÜV begutachten lassen hat, kann dass mit der "Lenkkraftüberprüfung" auch nicht verstehen...

Ich hab dem Prüfer das Teilegutachten in die Hand gedrückt, er ist ins Auto gestiegen ist einmal im Kreis gefahren hat die KBA Nummer abgelesen und hat gesagt, jo basst pfiad di .

Gute Nacht

Nobsi
 
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Mein Verstand schrie: "Brems', Junge, brems'!" Zum Glück versteht man
bei solchen Geschwindigkeiten eh' kein Wort. Also gab ich weiter Gas
und gewann. - Sir Stirling Moss



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erstellt am: 5.4.2013 um 08:37 Uhr:
Zitat:
Und weil das ja offenbar eine bayrische Spezialität ist: Was - zum Henker - wird in Sachen 'Lenkkräfte' geprüft und vor allem wie? Was machen die deswegen mit dem Kleinen?

Ich habs schon mal geschrieben: Das ist keine "bayrische Spezialität". Das hat mir der Techniker von Atiwe auch schon erklärt, dass die Veränderung der Spurbreite Einfluss auf die Lenkkräfte hat, so dass der Prüfer sich das anschauen muss.
Was die da machen? Genau das, was Nobsi geschrieben hat: einsteigen, 5 Minuten Probefahrt.
 
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erstellt am: 5.4.2013 um 10:10 Uhr:
Na, dann haben wir es ja: In Bayern sind die Prüfer einfach nur WME452-fahrgeil.

Die Geschichte mit der Überprüfung der durch das Basteln am Fahrwerk und an der Lenke veränderten Lenkkräfte halte ich für vorgeschoben.
Schon klar, wenn man fragt, ist die Probefahrt für die Prüfer natürlich notwendig, ja, nee, klar ...

Sieht man sich den Text eines Teilegutachtens im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO z.B. zu den Distanzen oder zur Lenke mal an und ist der darin genannte Verwendungsbereich für das Teil / die Teile nach dem An- oder Einbau erkennbar eingehalten (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. b StVZO), ist eine Probefahrt im Zuge einer einfachen Abnahme im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO regelmäßig schlicht unnötig.

Mit dem Probefahrtvorhaben wird quasi lediglich die Auffassung des Sachverständigen in Frage gestellt, wie sie im Teilegutachten niedergelegt ist.
Das halte ich nicht gerade für die feine englische Art.

Nordische Grüße
SRCinSE



[Editiert am 5/4/2013 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 5.4.2013 um 11:17 Uhr:
Zitat:
Sieht man sich den Text eines Teilegutachtens im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO z.B. zu den Distanzen oder zur Lenke mal an und ist der darin genannte Verwendungsbereich für das Teil / die Teile nach dem An- oder Einbau erkennbar eingehalten (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. b StVZO), ist eine Probefahrt im Zuge einer einfachen Abnahme im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO regelmäßig schlicht unnötig.

Mit dem Probefahrtvorhaben wird quasi lediglich die Auffassung des Sachverständigen in Frage gestellt, wie sie im Teilegutachten niedergelegt ist.

Ich hab mir grad den Text der ABE der Lenke durchgelesen. Von irgendwelchen Distanzen ist darin nicht die Rede. Von daher gilt die ABE nur in Verbindung mit dem Serienzustand. Ich vermute, bei den Distanzen und einer Tieferlegung ist die Sache genauso.
Von daher verstehe ich schon, dass der Prüfer sich davon überzeugen muss, das die im Fahrzeug verbauten Komponenten seinere Meinung nach zulässig ist. Hierbei ist vermutlich das Ausmaß dieser Prüfung sowie die Ansicht, was zulässig ist und was nicht, im Ermessensspielraum des Prüfers.
 
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erstellt am: 5.4.2013 um 14:35 Uhr:
Zitat:
Ich hab mir grad den Text der ABE der Lenke durchgelesen. Von irgendwelchen Distanzen ist darin nicht die Rede. Von daher gilt die ABE nur in Verbindung mit dem Serienzustand.

.. des WME451 laut der Info in Deinem Startpost, demnach für den Roady gar nicht.

§ 22 Abs. 1 S. 2 StVZO hat folgenden Wortlaut:

Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.

Aber natürlich ist so eine Fahrzeugteil-ABE im Sinne des § 22 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 StVZO eine Steilvorlage für den Ersteller des Gutachtens im Sinne des § 21 Abs. 1 StVZO, ohne das die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis für den veränderten Kleinen Wunschdenken ohne Realisierungschance bleibt, das also nicht gerade unwichtig ist.

Weil damit auch bescheinigt werden muss, dass das veränderte Fahrzeug gemäß § 19 Abs. 1 StVZO vorschriftsmäßig ist (vgl. § 21 Abs. 1 S. 6 StVZO), kann ich mir vorstellen, dass der Sachverständige dann auch mal kurz fahren will.

Aber nicht bei einer einfachen Abnahme mit Teilegutachten nach § 19 ... (s.o.)

Nordische Grüße
SRCinSE



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erstellt am: 5.4.2013 um 16:01 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Ich hab mir grad den Text der ABE der Lenke durchgelesen. Von irgendwelchen Distanzen ist darin nicht die Rede. Von daher gilt die ABE nur in Verbindung mit dem Serienzustand.

.. des WME451 laut der Info in Deinem Startpost, demnach für den Roady gar nicht.

Wie ich in meinem Startpost geschrieben habe (aber vielleicht etwas unklar ausgedrückt habe), hat das Lenkrad (auch wenn es auf dem Flyer als 42 Lenke beworben wird) in der Bauform ohne Schaltwippen auch eine ABE für den Roady (452).
 
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erstellt am: 5.4.2013 um 19:59 Uhr:
Hallo Piano,
wiie kommst du eigentlich auf dieses schmale Brett

Zitat Piano von hüben
"".. "drüben" im Club wird steif und fest behauptet, es gäbe außer dem Brabus kein Lenkrad mit Wippen. ""

Bevor du wo anders versuchst uns hier lächerlich zu machen, würde ich dir empfehlen, doch mal alle Beiträge hier sinnentnehmend zu lesen.

Mir wäre das an deiner Stelle superpeinlich

Wie sieht es denn eigentlich mit den Lenkwinkelsensoren bei den Raid-Lenkrädern aus? Wie von SRC in SE ausgeführt, kann es ohne mitgelieferten und montierten Lenkwinkelsensor weder eine ABE noch eine sonstige Zulassung für den Smart geben. Natürlich gibt es jede Menge anderer Paddellenken.
Die Brabuslenke habe ich mit identischen Schaltpaddeln und dem Label Wiesmann in ansonsten identischer Ausführung ebenda vorgefunden.
Gruß Kalle

.

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erstellt am: 5.4.2013 um 21:25 Uhr:
Sind drei Tage ein Vierteljahr
Jrooß Kalle



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erstellt am: 5.4.2013 um 21:38 Uhr:
Zitat:
Vielleicht vergisst er einfach schneller als andere.
Oder schmeisst einiges durcheinander.

Vor nem 4tel Jahr haben wir schonmal drüber geschrieben, nicht über das abgeflachte, aber immerhin...

(Hoffentlich hab ich jetzt nichts falsches behauptet)


Weniger vergessen - vielleicht hab ich da was falsch verstanden.
In dem verlinkten Thread habe ich herausgelesen, dass es mit Schaltwippen kein anderes Lenkrad als das Brabus gibt:
-->
Zitat:
warum kauft jeder das brabus, wenn es auch andere direkt vom Hersteller gibt?
 
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erstellt am: 6.4.2013 um 00:29 Uhr:
So sorry, aber abgesehen von der abgeflachten Unterseite sieht Deine neue Lenke ja kaum anders an als die Brabus-Lenke vom gleichen Hersteller.
Und dazu dann auch noch das ganze Tamtam mit der Einzelabnahme, die bekanntlich eher nicht als gebührengünstig gilt.

Fast schon ein Witz aber ist, dass die gleiche 34cm-Lenke ohne Wippen sogar mit Fahrzeugteil-ABE für den WME452 daherkommen soll. Da besteht zu der Version mit Wippen ja ein riiiieeesen Unterschied und Atiwe geht demnach davon aus, dass die meisten Interessenten die Lenke lieber ohne Wippen haben wollen ...

Äh, ABE? Wird die Lenke ohne Wippen dann gleich ganz vollständig (wie die Brabuslenke mit Wippen) mit Lenkwinkelsensor geliefert? Oder gehört der Sensorumbau bei beiden Versionen immer dazu?
Und was machst Du jetzt eigentlich mit dem explosionsgefährlichen Rest der alten Drei-Speichen-Lenke? Hoffentlich ist die Entsorgung kostenlos oder wenigstens nicht so sehr teuer.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 6.4.2013 um 11:18 Uhr:
Die Lösung ist doch urlat und ewig bekannt.
Atiwe Lenkrad ohne wippen mit ABE kaufen, Umbauen lassen im SC und fertig.



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erstellt am: 6.4.2013 um 12:31 Uhr:
Zitat:
Bist du sicher das da eine ABE bei ist?

Ja, wie gesagt, das Lenkrad selbst hat eine ABE für den WME452.
 
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  erstellt am: 6.4.2013 um 15:57 Uhr:
Zum Verständnis:

Eine Fahrzeugteil-ABE mit einer Auflage im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 2 StVZO (Wortlautzitat s.o.) bezüglich des (fehlenden) Lenkwinkelsensors, den es bekanntlich bei smart nicht als Einzelteil zu kaufen gibt?



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erstellt am: 22.4.2013 um 11:33 Uhr:
Aktuelles Update:

Heute war Abnahmetermin beim TÜV, der Prüfer hat ein "Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§ 19 Abs. 2 StVZO)" erstellt und das Lenkrad abgenommen

Inzwischen habe ich auch vom SC die Rechnung für den Einbau, ich überweise denen in Dankbarkeit für die gute Arbeit 150,-. Die Einzelabnahme heute schlägt mit 145,- zu Buche. Damit liege ich etwa 150,- über einer Brabuslenke. Ich kann verstehen, wenn manchen das Geld nicht wert ist, ich freue mich über meine schönen ins Lenkrad integrierten Aluwippen.

@ SRC: in der ABE habe ich keine Auflage bzgl. LWS gefunden.
 
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erstellt am: 22.4.2013 um 15:09 Uhr:
Ist doch gut, wenn Dir das Ergebnis gefällt, äh, und die Lenkkräfte ja offenbar im Rahmen geblieben sind.

Allerdings war das mit einer für den WME452 gültigen Fahrzeugteil-ABE (§ 22 StVZO) für die Lenke eine Ente, denn hat man eine ABE, die gilt und deren Auflagen man erfüllt, braucht man keine Einzelabnahme (§ 21 StVZO) machen lassen.

Und dass die das im sC auch mit dem notwendigen LWS-Umbau hinbekommen haben: Nicht schlecht und kaum selbstverständlich.
Steht eine Drei-Speichen-Lenke ohne LWS jetzt zum Verkauf?

Weiterhin allzeit gute Fahrt mit Deinem Einzelfahrzeug (vgl. Überschrift von § 21 StVZO) ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 22.4.2013 um 15:49 Uhr:
Naja, wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Einzelabnahme aus 2 Gründen erforderlich:
a) die ABE gilt nur für die Lenke ohne Wippen, daher muss der Prüfer die Wippen abnehmen
b) die ABE gilt nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk, das heißt der Prüfer begutachtet das Lenkrad i.V.m. meinem Bilstein-Fahrwerk und den Spurverbreiterungen (inkl. Lenkkräfte )

Wow, dann habe ich ja jetzt hochamtlich ein Unikat
 
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erstellt am: 22.4.2013 um 16:03 Uhr:
Tja, die ABEs mit Auflagen sind mit Vorsicht zu genießen. Besser, man redet nicht viel darüber ...

Zitat:
Wow, dann habe ich ja jetzt hochamtlich ein Unikat

Jepp, wie wir alle, deren Kleiner z.B. tiefer und breiter ist.

Wievel hast Du beim Straßenverkehrsamt für die Neuausfertigung des Zulassungsbescheinigung Teil 1 (konkludent inklusive der Neuerteilung der Betriebserlaubnis ...) gelöhnt? Welcher Kurs ist dafür aktuell?



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erstellt am: 22.4.2013 um 16:17 Uhr:
Zitat:
Wow, dann habe ich ja jetzt hochamtlich ein Unikat

@Piano: NÖÖÖÖÖ
die Kombi gibt es schon lange und schon mehrfach, bist einfach ein normaler hinterherläufer



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erstellt am: 22.4.2013 um 16:34 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Wow, dann habe ich ja jetzt hochamtlich ein Unikat

Jepp, wie wir alle, deren Kleiner z.B. tiefer und breiter ist. (1)

Wievel hast Du beim Straßenverkehrsamt für die Neuausfertigung des Zulassungsbescheinigung Teil 1 (konkludent inklusive der Neuerteilung der Betriebserlaubnis ...) gelöhnt? Welcher Kurs ist dafür aktuell? (2)

(1) tief und breit lief bei mir über § 19.2. Fällt das auch unter Einzelfahrzeug nach § 21?

(2) Dort fahre ich die nächsten Tage vorbei, kann ich dann gerne kund tun.
 
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erstellt am: 22.4.2013 um 16:55 Uhr:
Zitat:
(1) tief und breit lief bei mir über § 19.2. Fällt das auch unter Einzelfahrzeug nach § 21?


Klugsch..ß-Modus ein:

Naja,

Wortlaut von § 19 Abs. 2 S. 3 StVZO:
Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend.

§ 19 Abs. 2 S. 2 StVZO hat es in der Wirksamkeitreichweite echt in sich, was hier immer mal wieder unterschätzt wird.

§ 21 Abs. 1 S. 5 StVZO knüpft an diese Fälle an.

Denn die Schmalspurgiraffe gehört ja von Haus aus erstmal sehr wohl zu einem genehmigten Typ im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 StVZO ...

Klugsch..ß-Modus off



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erstellt am: 23.4.2013 um 09:19 Uhr:
Zitat:
Wievel hast Du beim Straßenverkehrsamt für die Neuausfertigung des Zulassungsbescheinigung Teil 1 (konkludent inklusive der Neuerteilung der Betriebserlaubnis ...) gelöhnt? Welcher Kurs ist dafür aktuell?

Bei uns hab ich heute 14,80 gelöhnt. Nachdem ich gestern Tante Google bemüht hatte und Kurse um die 40 Oi gefunden hatte, finde ich den Preis sensationell.
 
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Allein als Gebühren an das Straßenverkehrsamt 40 Steinchen?

Viel mehr würde ich für eine einfache § 19 Abs. 3 StVZO Änderungsabnahme mit Teilegutachten - dann jedoch nur für die Bemühungen des Sachverständigen - nicht zahlen wollen ...



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Schau mal:
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebse
rlaubnisse/

Hatte ich gestern zu den Stichworten "21 stvzo gebühren" auf die Schnelle gefunden.

--> "... Gebühren in Höhe von 39,80 ¤ bezahlen ..."
 
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erstellt am: 23.4.2013 um 11:07 Uhr:
zu den unterschiedlichen Gebühren ( in Bayern)

kommt drauf an ob in der Zulassungsescheinigung Teil II (früher Fz-Brief geannt)
ein k oder ein a drinsteht...

k = konform mit Fahrzeug ABE, also noch keine technischen Änderungen eingetragen

a = abnorm oder anderst, es sind schon technische Änderungen eingetragen

bei einem k kostet ca. 40 ¤
es wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt und natürlich Teil I (früher Schein).

bei einem a kostet es ca. 11 ¤
es wird nur Zulassungssbescheinigung Teil I neu ausgestellt

und dabei ist es vollkommen egal ob da nur eine "Sache" nachgetragen wird
oder mehrere
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