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Autor: Betreff: Elektroauto (Umrüstung)



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 16:56 Uhr:
Klimaanlage in nem Stromer für Kurzstrecken der ein elektrisch in 15 Sekunden zu öffnendes Faltdach besitzt ist Blödsinn. Wenn man damit Winterbetrieb machen will, dann braucht man halt ne beheizte Garage und eine sehr gute Isolierung, ggf. mit Verbrenner-Standheizung. Wer bei den ganzen Öl- und Gasheizungen Krämpfe bekommt wenn er im Auto ein Schnapsglas Alkohol verbrennt sollte einfach Fahrrad fahren.

.

Beiträge: 3715
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 17:27 Uhr:
Moin,
viel interessanter als Heizung finde ich die Abwärme eines Verbrennungsmotors als Rangeextender....dann stimmt auch der Wirkungsgrad.
Gruß Kalle



Beiträge: 969
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 17:38 Uhr:
Joo,bau nen kleinen Stromgenerator dazu,der die Akkus wärend der Fahrt läd.
Für Stromgeneratoren braucht man keine KFZ Steuer bezahlen und die arbeiten
einigermaßen wirtschaftlich,weil die immer in optimalen Drehzahlbereich drehen.
Die Abwärme kann man dann auch gleich zum heitzen nutzen.
 
____________________
Gruß Macke

.

Beiträge: 3715
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 19:28 Uhr:
Sach ech doch ...
ein Rangeextender ist ein Verbrennungsmotor mit Generator....jenau datt....gibts dann auch wieder mit Wankel...das wäre doch was.



Beiträge: 37
Registriert: 17.7.2008
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 20:31 Uhr:
ist nicht ganz das Thema, muss es aber loswerden:

@ mit 3 Pünktchen
qoute:
Ach ja, du musst dir auch die richtige Gruppe bei solchen Ausfahrten aussuchen, klar das man da
bei den Anfängern bzw. Rentnern selbst mit 3 Bar noch ganz gut mitkommt..


keine Ahnung ob deines Alters - aber - deine Erwähnung "Rentner" zeugt nicht vor Respekt des Alters.
Komm du einmal mit auf eine meiner Touren, vergiss bitte die "Lufthansatüte" nicht.

Noch 'nen schönen Abend

Dieter (Rentner)
 
____________________

* Moderator *

Beiträge: 1734
Registriert: 5.1.2008
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 21:09 Uhr:
@Rentner
Lass dich mal lieber auf nen Trackday o.ä sehen, dann schauen wir mal..

Bitte nicht immer gleich alles auf die Goldwaage legen!
Das Wort wird nun mal gerne mit einer bestimmten Personenguppe gleichgestzt, dafür kann ich leider auch nichts.. hätte wohl eher Blümchenpflückergruppe schreiben sollen.
PS: Wenn mans streng nimmt, bin ich ja auch schon lange "Rentner"...*Insider*
lg

[Editiert am 9/1/2013 von M.D.W.74]
 
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Smart Roadster 45 Kw (Basis)
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Nur Hardtop
Umbau auf Brabus



Beiträge: 173
Registriert: 30.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 22:34 Uhr:
Elektromobile sind zwar schön und gut,vor allem das leise Fahren ist super,aber wenn ich sehe wieviele Warnlampen etc in deinem Kombiinstrument leuchten und blinken macht das nicht gerade den Eindruck eines professionellen Umbaus.Und mit leuchtender ESP/ABS-Warnleuchte bekommst Du regulär kein TÜV.Zudem hätte man die Ladestandsanzeige der Batterie,statt einfach auf das Armaturenbrett zu stellen,vielleicht auch in den nicht funktionierenden Drehzahlmesser einbauen können.
Die Idee des Umbaus ist gut,aber die Ausführung wirkt im Video schon nicht ausgereift.



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.1.2013 um 22:44 Uhr:
Wieso soll er mit leuchtender ESP-Lampe bei der HU durchfallen? Deiner fällt damit auch nicht durch. ESP ist nicht Pflicht auf deutschen Straßen...
 
____________________
Wir sind nicht auf dieser Welt, um perfekt zu sein.



Beiträge: 619
Registriert: 19.1.2012
Status: Offline
erstellt am: 10.1.2013 um 00:31 Uhr:
Hi E-Roadster.
Schön dich wieder zu sehen. Vermtlich bin ich hier in der Gemeinde der einzige, der mit dir schon mal mitgefahren ist und die Sache annähernd beurteilen kann. Da es ja ein "Traum" für dich war, finde ich es klasse, wie du ihn umgesetzt hast. Ich war überrascht wie laut die Reifen beim Smart Roadster sind.

Der Roadster ist natürlich kein Sportgerät mehr, wie manche ihn hier sehen. Es ist ein Projekt mit einem Smartgehäuse. Aber wie du schon passend gesagt hattest, ist er Dank Leergewicht, CW-Wert und Preis das ideale Chassi dafür.

Inzwischen durfte ich auch den ED Smart fahren. Ups... Das war ne Rakete. Das hätte ich nicht erwartet. An der Ampel gewendet und das Heck driftete herrlich mit rum. Von 0 auf 60 ohne zu schalten ist ein irres Gefühl. Leider waren wir mit deinem Smart nicht so schnell unterweg.

Ich finde, das dein Projekt gelungen ist. Natürlich rechnet sich das nie. Aber Modelleisenbahnen, -flugzeuge usw. rechnen sich auch alle nicht. Es ist eben ein Hobby.
Wie ist eigentlich dein Verhältnis zum Umbauer? Sind die Aufkleber ab?

Viele Grüße


[Editiert am 10/1/2013 von Mr.Eight]
 
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www.Roadster-Hamburg.de

* Moderator *

Beiträge: 1734
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erstellt am: 10.1.2013 um 01:14 Uhr:
Zitat:
Ich war überascht wie Laut die Reifen beim Smart Roadster sind
Runflatreifen, abgefahren oder doch Sägezahn?
Kann auch ein Problem von falschem Luftdruck sein..
lg
 
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Smart Roadster 45 Kw (Basis)
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Beiträge: 9193
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 10.1.2013 um 07:50 Uhr:
Zitat:
Inzwischen durfte ich auch den ED Smart fahren. Ups... Das war ne Rakete. Das hätte ich nicht erwartet. An der Ampel gewendet und das Heck driftete herrlich mit rum. Von 0 auf 60 ohne zu schalten ist ein irres Gefühl.

Den sollte jeder mal fahren, so viel Spaß beim fahren hatte ich selten. In der Stadt unschlagbar das Teil und auf der Landstrasse geniesst man die Ruhe. Leider viel viel zu teuer
 
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Beiträge: 12
Registriert: 18.7.2012
Status: Offline
erstellt am: 12.1.2013 um 10:33 Uhr:
@Jetter
Nach Auslieferung in Glinde, Fahrzeugübergabe, Unterschreiben etc. UND BEZAHLUNG war leider das Kombiinstrument nicht dabei. Das musste der Umrüster wieder mitnehmen, um die blinkenden Lampen abzukleben. (Umrüstungsanleitung u. Bedienungsanleitung fehlt bis heute. Wurde mir vertraglich zugesichert. Wollte ich für Werkstätten haben, die meinen Wagen pflegen, da kein Service des Umrüsters vor Ort möglich ist.)
Man sagte mir, auf unserem Hof dürfte ich schon einmal fahren und den Wagen der Familie zeigen. Das hatte ich auch gemacht, da der Wagen schließlich wegen technischer Probleme vorher nicht durch den TÜV kam und mich erst mit mehreren Wochen Verspätung erreichte.

OK, nach einer Woche war dann das Kombiinstrument zurück. Ich sollte es einbauen (Stecker zusammenstecken + mechanisch montieren), was für mich ein Klacks war (bin beruflich vorbelastet). Leider zeigte der Tacho nur 'Mondwerte' an, die ABS-Leuchte blinkte und die Scheibenwischwaschanlage funktionierte nicht..

Sofort rief ich den Verkäufer an. Der sagte mir, dass es ihm Leid täte, es aber kein großes/teures Problem wäre. Der Tacho müsse lediglich neu mit dem Wagen bekanntgemacht werden (15-Minuten-Sache). Da ich nun soooo lange gewartet hatte sollte ich mir doch bitte einfach kurz eine Werkstatt in meiner Nähe aussuchen, um das Problem zu lösen &#8211; inkl. Instandsetzung der Scheibenwischwaschanlage. Die geringen Kosten würde der Umrüster tragen und mit einem Ladekabel verrechnen. Das schien mir schlüssig.

Ich fuhr nun so ein paar Test-km und besorgte mir einen Termin um den Wagen, wie beauftragt, instandsetzen zu lassen. Beim Luft-Check an einer Tankstelle überraschte mich der niedrige Luftdruck vorne links. Das chekcte ich auch am Folgetag und bemerkte, dass der Reifen Luft ließ und unterrichtete den Umrüster per E-Mail.

Allerdings war es extrem schwer Hilfe in einer Werkstatt zu finden. Niemand war in der Lage, das Kombiinstrument anzulernen. Ich musste mir einen Termin bei Mercedes geben lassen. Dieses ging jedoch nicht sofort (ambulant), da das länger dauern würde. Wie für die wohl normal, unterschrieb ich einen Reparaturauftrag.

Ich merke schon, es wird zu lang und kürze hier ab.....
1500 EUR kostete mich die Reparatur:
- neues Kombiinstrument (Defekt gegangen vermutlich bei Abkleben)
- defekter Lenkwinkelsensor (neues Lenkrad) wegen ABS-Problem-
- neue Scheibenwischwaschanlagen-Pumpe
- neuer Reifen (war anscheinend vorher platt gewesen und dadurch beschädigt worden)

Der Umrüster will diese Kosten bis heute nicht übernehmen. Ich war zu blauäugig und hätte besser noch ein paar Wochen gewartet, bis der Umrüster den Wagen instandsetzt. Außerdem hätte ich lediglich 2 Jahre Garantie auf den Elektroumbau und keine 24 Monate Gewährleistung für den gesamten Gebrauchtwagen. Das Vertrauen in den Umrüster ist nun aber weg.

Also fuhr ich erst einmal mit blinkenden Lampen (Film gedreht). Ich stellte fest, dass es mitten im Beschleunigen oft zu einer plötzlichen Schubabschaltung kommt (Motor geht quasi aus). Nach neuer 'Zündung' geht es dann aber weiter. Ich bat den Umrüster das zu reparieren und auch gleich den Tacho abzukleben.

Nach ein paar Monaten war es dann so weit. Der Umrüster reparierte den Wagen am Erfüllungsort (Glinde). Der Motor-Controller wurde neu programmiert und die Lampen alle abgeklebt. Leider auch die ABS-Leuchte. Nun blinkt nichts mehr. Die Rekuperetion ist nach dem Softwareupdate leider fast gar nicht mehr vorhanden.

Wie sich jedoch herausstellte, ist das Problem mit der plötzlich Schubabschaltung keineswegs behoben. Leider reagiert der Umrüster nun fast gar nicht auf meine Einsprüche und interessiert sich auch nicht für gesetzte Fristen. Auch wäre es ihm am liebsten, wenn wir nur telefonisch Kontakt hätten (Handy). Ich wurde sogar als Stalker bezeichnet.
Der Umrüster will nun keine Reparatur am Erfüllungsort, sondern, dass ich den Wagen auf meine Kosten 500km in den Süden der Republik bringe.

Es stünde nun an den Umrüster zu verklagen, sollte sich keine andere Lösung finden.
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 10:41 Uhr:
Hallo Mr.Eight,

schön, von dir zu lesen.
Ja, die Werbung am Wagen ist ab ;-) Der Umrüster wollte nichts dafür zahlen und ich sah jetzt auch nicht wirklich noch einen Grund Werbung für ihn zu machen. Obwohl, wenn sich ab jetzt alles zum Guten wenden würde, dann würde da anders aussehen.

Was bei diesen Texten leider viel zu kurz kommt ist, dass der E-Roadster Spaß bringt. Die Idee des Umrüsters halte ich nach wie vor für sehr gut. Lediglich der Umrüster bringt keinen Spaß. Aber da gibt es Andere.


[Editiert am 12/1/2013 von E-Roadster]
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 11:47 Uhr:
Zitat:
Wieso soll er mit leuchtender ESP-Lampe bei der HU durchfallen? Deiner fällt damit auch nicht durch. ESP ist nicht Pflicht auf deutschen Straßen...

lol den tüv zeigste mir. esp ist zwar keine pflicht, aber wenn es im wagen drinne war in der serie, darf man nicht mit defektem esp fahren bzw kommt nicht über den tüv, definitiv ;-)
rückrüsten ist "normalerweise" auch nicht möglich, war glaub ich auch einer der gründe warum das mit dem a-klasse roadster nix wurde
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 12:03 Uhr:
Ein abgeschaltetes ESP ist etwas anderes als ein defektes ESP.

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  erstellt am: 12.1.2013 um 13:00 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Wieso soll er mit leuchtender ESP-Lampe bei der HU durchfallen? Deiner fällt damit auch nicht durch. ESP ist nicht Pflicht auf deutschen Straßen...

lol den tüv zeigste mir. esp ist zwar keine pflicht, aber wenn es im wagen drinne war in der serie, darf man nicht mit defektem esp fahren bzw kommt nicht über den tüv, definitiv ;-)
rückrüsten ist "normalerweise" auch nicht möglich, war glaub ich auch einer der gründe warum das mit dem a-klasse roadster nix wurde

Sorry, Klugsch..ßer-Modus on:

In der Typen-ABE (vgl. § 20 StVZO beziehungsweise - im Fall des Verbrenner-WME452 aus der französischen Republik - die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nummer 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nummer L 370 S. 8) in der zum Erteilungszeitpunkt geltenden Änderungsfassung), die der Hersteller im Februar 2003 vom KBA für diese Type bekommen hat, steht sicherlich auch drin, dass das Fahrzeug ein funktionierendes ESP an Bord haben muss.

Leuchtet die ESP-Kontollleuchte zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (= HU im Sinne des § 29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa), gilt das als erheblicher Mangel mit der Folge, dass es zunächst mal keine neue Plakette gibt.

Äh, also im Fall der Type eines VerbrennerWME452s.

Für den E-Roadster dürfte eine 'Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge' im Sinne des § 21 StVZO erteilt worden sein. Danach ist das ESP vielleicht mit Rücksicht auf die spezifischen Fahrzeugeigenschaften gar nicht vorgeschrieben und die im Kombi-Instrument blinkende Leuchte nervt zwar ziemlich, verhindert für sich allein genommen bei der HU aber nicht, dass eine neue Plakette geklebt wird.

Bei der HU stellt sich immer die Frage, was ein Fahrzeug dieses Betriebserlaubnis-Typs an Bord haben muss und ob das auch alles mangelfrei funktioniert.

Exkurs: Wenn an einem schmalspur-giraffen VerbrennungsWME452 die beliebte Fahrwerkskombinationsänderung 'tiefer & breiter' gemacht wird, ist die Typen-ABE aus dem Februar 2003 für das so geänderte Fahrzeug mit Rücksicht auf die Rechtsfolge aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO schlicht Geschichte.
Der so veränderte Kleine bekommt ebenfalls eine 'neue' Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge im Sinne des § 21 StVZO (i.V. § 19 Abs. 2 StVZO), die anstelle der wegen der Änderung erloschenen Typen-ABE, die seit Februar 2003 bis zum Änderungszeitpunkt bestand, tritt.

Klar, Irrtum nicht ausgeschlossen.

Sssssss ...

Klugsch..ßer-Modus besser wieder aus.

Mittelholsteinische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 14:48 Uhr:
Zitat:
Ein abgeschaltetes ESP ist etwas anderes als ein defektes ESP.

oh mann du MUSST recht haben was? ein abgeschaltetes esp würde bedingen das man es wieder einschalten kann.
und es ist definitiv so. leuchtet das lämpchen bekommste keine plakette- fakt, ende, aus!da brauch man garnet drüber diskutieren, da kann und wird dir kein mensch was anderes erzählen können, ES IST SCHLICHTWEG FALSCH DUDE!!!!

[Editiert am 12/1/2013 von lowmega]
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 15:41 Uhr:
Ich weiß zwar nicht ob ich euch da helfen kann.
Aber mir ist nichts bekannt von einer 'Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge'.

Hilft das eventuell: http://www.evroadster.de/html/Dokumente.html
 
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Smart Roadster - umgerüstet zu Elektroauto (6/2012 erworben)




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erstellt am: 12.1.2013 um 18:15 Uhr:
Für mich ist dieser Umbau einfach nur ärgerlich.
Mal abgesehen, davon dass das Ding wohl nach 5 Minuten leer ist, wenn man den Roadster artgerecht ausfährt, was soll ständig der Mist mit der Aussage, der getankte Strom sollte grün sein? Dass ist erst möglich, wenn es kein Gas-, Öl-, Kohle oder Atomkraftwerke mehr gibt. Bis dahin sollen erneuerbare Energien diese ersetzen und nicht zusätzlich in Liebhaberfahrzeugen verpuffen.

Im Roadster hat kein E-Antrieb was zu suchen, im fortwo von mir aus eher. Da gibt es auch deutlich mehr davon...



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erstellt am: 12.1.2013 um 18:50 Uhr:
Zitat:
Im Roadster hat kein E-Antrieb was zu suchen, im fortwo von mir aus eher. Da gibt es auch deutlich mehr davon...
Lustig das es immer kleine Lichter gibt die meinen anderen Besitzern etwas vorschreiben zu müssen oder können
 
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erstellt am: 12.1.2013 um 20:49 Uhr:
Zitat:
Ich weiß zwar nicht ob ich euch da helfen kann.
Aber mir ist nichts bekannt von einer 'Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge'.

Oh,manno, schon wieder : Klugsch..ßer-Modus on

Vom Wortlaut her ist Dir dieser Begriff, mit dem lediglich die Überschrift des § 21 StVZO wiedergegeben ist, sicherlich noch nicht untergekommen.
Uns Fans von Verbrenner-Roadys mit bereits korrigiertem Radstand (= mit Kombifahrwerksänderung 'tiefer&breiter') auch eher selten und bei entsprechender eigener Aufmerksamkeit, die während der Abnahmeprüfung und auch später auf dem Amt bei der Neuerteilung der Betriebserlaubnis meist woanders ist.

Im Rahmen der Umrüstung vom Verbrenner- zum E-Roady werden mit einer gewissen Selbstverständlichkeit Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, mit denen die in der bisherigen Typen-Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Formulierung wurde nahe an den Wortlaut des Tatbestandes von § 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StVZO angelehnt gewählt). Rechtsfolge diese Umstandes nach dieser Vorschrift: Die (bisherige Typen-) Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.

Wie kommen wir Bastler wieder an eine Betriebserlaubnis für den geänderten Kleinen, dessen Typen-Betriebserlaubnis für ihn wegen und seit der Änderung Geschichte ist?
Gebe eigentlich nicht gerne den Wortlaut von Vorschriften wieder, weil das ja jeder selbst im Netz suchen und lesen kann:
§ 19 Absatz 2 Satz 3 StVZO lautet: Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend.

Wie war noch der Wortlaut der Überschrift von § 21 StVZO (s.o.) ?

Puuuh, Klugsch..ßer-Modus wieder off

Mittelholsteinische Grüße
SRCinSE
 
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