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Autor: Betreff: Voll-LED-Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen

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erstellt am: 13.2.2012 um 17:21 Uhr:
@ Zapfe:

der war gut XD
 
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erstellt am: 13.2.2012 um 17:31 Uhr:
Wird schon seine Gründe haben.

Finde das Thema jedenfalls sehr interessant und hier gut aufgestellt
 
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Beiträge: 519
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erstellt am: 14.2.2012 um 00:11 Uhr:
Zitat:
Mannomann Leute, lest doch mal.

@Merlin: minime hat doch jetzt schon zig mal geschrieben, dass die Teile laut seinem Tüvler nicht eingetragen werden müssen, warum redest du dann immernoch dauernd, als wenn du drauf gespannt bist, ob die wirklich eingetragen werden. Werden sie nicht.

@cju: einfach deshalb, weil hella bestimmt net so blöd ist und schreibt, daß so ne kontrolle notwendig ist und sich somit den verkauf erschwert...aber hast recht, die haben das net geprüft und sind einfach so blöd und schrecken die leute mit so statements vom kauf ab

und keine sorge...besseres licht möchte ich auch und zwar ohne reinigungsanlage und ohne tüv abnahme / eintragung...aber legal, sonst kann mir auch 20 euro china xenons kaufen bei ebay.....



Beiträge: 265
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erstellt am: 14.2.2012 um 10:09 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Mannomann Leute, lest doch mal.

@Merlin: minime hat doch jetzt schon zig mal geschrieben, dass die Teile laut seinem Tüvler nicht eingetragen werden müssen, warum redest du dann immernoch dauernd, als wenn du drauf gespannt bist, ob die wirklich eingetragen werden. Werden sie nicht.

@cju: einfach deshalb, weil hella bestimmt net so blöd ist und schreibt, daß so ne kontrolle notwendig ist und sich somit den verkauf erschwert...aber hast recht, die haben das net geprüft und sind einfach so blöd und schrecken die leute mit so statements vom kauf ab

und keine sorge...besseres licht möchte ich auch und zwar ohne reinigungsanlage und ohne tüv abnahme / eintragung...aber legal, sonst kann mir auch 20 euro china xenons kaufen bei ebay.....

Hi Merlin, du hast wohl recht. Ich habe jetzt nochmal die ECE R48 (Link von SRCinSE) durchgeschaut und tatsächlich ist für Kurvenlicht und für LED-Hauptlicht eine Ausfallkontrollleuchte vorgeschrieben (Punkt 6.2.8.2).
Solange ich sowas nicht in amtlichen Richtlinien lese, sondern nur von irgendwelchen Lieferanten, ist das für mich nix wert. Daher bin ich auf deinen Link zu Hella nicht weiter eingegangen. Aber hier hast du mit deinen dringlichen wiederkehrenden Hinweisen einfach recht und ich war etwas vorschnell.

@minime: Da solltest du deinen Prüfer nochmal mit der Nase drauf stoßen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst. Er hat zwar recht, dass diese Leuchte bei Kurvenlicht Pflicht ist, aber eben nicht nur da, sondern auch bei Scheinwerfern, deren Hauptlichtbündel von LED erzeugt wird.

Die Frage ist doch jetzt, wie aufwendig ist die Nachrüstung einer solchen Kontrollleuchte. Ich bin leider mit solchen Elektrikspielereien überfordert, aber es gibt hier bestimmt jemanden, der das einschätzen kann.



Beiträge: 9193
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erstellt am: 14.2.2012 um 10:20 Uhr:
Jetzt werdet mal nicht päpstlicher als der Papst. Wer weiss bzw. kontrolliert denn ob wirklich so eine Kontrolllampe verbaut ist bzw. was wäre die Strafe wenn nicht?

Zuerst müsste ja Jemand raffen das es LED Scheinwerfer sind und dann müsste derjenige wissen das dafür eine Ausfallkontrollleuchte vorhanden sein muss und dann muss er nachweisen das keine Verbaut ist. Zeigen kann man die ja nicht, denn schliesslich leuchtet die ja nur bei Ausfall
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 10:58 Uhr:
Hm, also eine Ausfallkontrolleuchte muss ja nicht zwingend Leuchten wenn die vordere LED kaputt ist.
Sie kann ja auch dauerhaft leuchten, und durch Ausfall anzeigen (nichtleuchten) das die Hauptleuchte ebenfalls platt ist.

Wenn man das ganze in Reihe schalten würde, müsste bei durchgebrannter Hauptscheinwerfer LED ja auch kein Strom mehr an der mini Led im Fahrzeuginnenraum ankommen. So dürfte das doch auch klappen oder?!
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 11:04 Uhr:
Zitat:
Jetzt werdet mal nicht päpstlicher als der Papst.

Genau.
Erstmal müsste auch feststehen, dass diese Ausfallkontrollleuchte nicht nur bei Neufahrzeugen mit LED-Scheinwerfern an Bord sein muss, sondern auch bei Fahrzeugen, denen die LED-Scheinwerfer lediglich nachgerüstet werden. Möglich, aber keineswegs bereits sicher.

Immerhin soll ein Sachverständiger z.B. im Rahmen der Hauptuntersuchung prüfen, ob der Ist-Zustand des geprüften Fahrzeugs den dafür geltenen Vorschriften entspricht, es insoweit vorschriftmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1 StVZO ist.
Wenn ja, gibt's die Plakette, wenn nein, dann eben - hoffentlich nur erstmal - nicht.

Stichwort 'Strafe': Hoffentlich ist dann noch kein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 5 Nr. 1 StVZO in Auftrag gegeben, die Gelegenheit dazu besteht im Rahmen einer ganz normalen HU nach § 29 StVZO ....

Man müsste in Erfahrung bringen, an was und an welchen Zusammenhang der Prüfer denkt, wenn er sieht, dass der vorgeführte Roady LED-Scheinwerfer hat. Vor dem Einkauf und dem Basteln klären, ist mein Tipp.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 11:23 Uhr:
Daher schrieb ich ja, er soll das nochmal ansprechen, wenn er auf Nummer sicher gehen will. Im Prinzip kann niemand ernsthaft erwarten, dass man noch mehr macht, als sich vorher mit dem Prüfer abzusprechen, das wurde in diesem Fall gemacht, also würde ich die Scheinwerfer auch einbauen. Allerdings sollte klar sein, dass es theoretisch nicht sauber ist.

Was ist denn der Aufwand, sich eine entsprechende LED in den Innenraum zu legen, die leuchtet, wenn der Scheinwerfer defekt wäre? Kann doch nicht so schwierig sein. Es ist ja nirgends festgelegt, dass diese Leuchte im KI sein muss, die kann man dann irgendwo relativ unauffällig, aber eben noch so, dass man sie leuchten sehen würde, hinlegen und fertig. So wäre mein Ansatz.

@Vayce: Wenn du dich an die ECE R48 halten willst, dann muss die Leuchte bei Störung leuchten, nicht erlöschen (lies mal Punkt 6.2.8.2).



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erstellt am: 14.2.2012 um 11:27 Uhr:
wir bräuchten einfach einen Roadster fahrenden TÜV Prüfer -_- das würde einiges leichter machen. achso und er müsste sich natürlich hier im forum einbringen ;D ich bin jedenfalls gespannt darauf wie es aussehen wird

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erstellt am: 14.2.2012 um 11:39 Uhr:
Würde ja auch ohne weiteres genauso funtkionieren. Nur das man dann ein Realis verbaut, welches einen zweiten Stromkreis auf "an" schaltet, wenn Stromkreis eins auf "aus" geht. Gibts bestimmt für 5¤ bei Conrad XD
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 11:49 Uhr:
Zitat:
Würde ja auch ohne weiteres genauso funtkionieren. Nur das man dann ein Realis verbaut, welches einen zweiten Stromkreis auf "an" schaltet, wenn Stromkreis eins auf "aus" geht. Gibts bestimmt für 5¤ bei Conrad XD

Wenn das geht, wäre super, wie gesagt, ich hab keine Ahnung von Elektrik. Wo die Leuchte sein muss und wie die aussehen muss, ist scheinbar nirgends geregelt, also sollte das recht einfach machbar sein.



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erstellt am: 14.2.2012 um 12:08 Uhr:
Laut dem TÜV ist es auch möglich die Ausfallkontollleuchte durch eine Funktionskontrollleuchte zu ersetzen.

Dies geht bei einer LED ganz einfach, da die LED den Strom immer nur in eine richtung durchlässt.
Das dürfte eigentlich nur ein kleiner Aufwand sein.

Aber bitte darauf achten, dass die Kontrollleuchte auch über ein E-Prüfzeichen verfügt

Hat der Smart eigentlich keine Kontrollleuchte im Bordcomputer, wenn eine Lampe ausfällt?

Ich werde die Kontrollleuchte nicht nachrüsten, laut dem TÜV sollte die Lampe kein Hindernis dar stellen.

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erstellt am: 14.2.2012 um 12:16 Uhr:
Zitat:
aber da nicht alle menschen gleich sind, und erst recht nicht alle tüv's kommt halt immer was anderes raus wenn du mit so was bei denen aufschlägst.

[Editiert am 19/11/2009 von 2eck]

Der nächste Prüfer - bei der nächsten HU? - ist vielleicht weniger großzügig ...

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erstellt am: 14.2.2012 um 12:44 Uhr:
Also bei einer Lebensdauer von über 15.000 Stunden (laut Hella) für einen LED Scheinwerfer, glaube ich nicht, dass die Ausfallkontrollleuchte überhaupt jemals zum Einsatz kommt.

LED Scheinwerfer und dazu noch der OptiGear Optiprotexion Scheinwerferschutz und alles ist geritzt.
Also ich würde jedenfalls keine Kontrollleuchte verbauen... halte das für total übertrieben. Die TÜV Prüfer haben bei unseren Auto sowieso keine Ahnung.
Wo wollt Ihr überhaupt so eine Kontrollleuchte verbauen? Ein Loch ins Armaturenbrett oder den KI-Träger bohren?!

Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 12:54 Uhr:
Zitat:
Zitat:
aber da nicht alle menschen gleich sind, und erst recht nicht alle tüv's kommt halt immer was anderes raus wenn du mit so was bei denen aufschlägst.

[Editiert am 19/11/2009 von 2eck]

Der nächste Prüfer - bei der nächsten HU? - ist vielleicht weniger großzügig ...

Genau deswegen lieber gleich richtig machen.


@Zapfestreich: Dir ist schon klar, dass jedes technische Produkt gewissen Fertigungstoleranzen unterliegt und das Teil daher oder auch aus anderen Gründen vorzeitig versagen kann?

Zum Einbauort der Kontrollleuchte würde ich irgendwas unterhalb des Armaturenbretts wählen, was man grade noch sieht, wenn es leuchten sollte, damit der gesetzlichen Vorgabe genüge getan ist. Eventuell noch so, dass mans einfach wegbiegen kann, wenn kein Tüvler da ist. Scheint ja einfach mit zwei Drähten zu gehen mehr oder weniger. Wenn man sich in der Lage sieht den Scheinwerfer zu tauschen, sollte das auch noch drin sein.



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  erstellt am: 14.2.2012 um 13:01 Uhr:
@cju: danke

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erstellt am: 14.2.2012 um 13:22 Uhr:
@cju:
Okay, mit den Fertigungstoleranzen hast du natürlich recht. Bin ich schon wach?

Es bleibt natürlich jeden selbst überlassen, ob er so eine Kontrollleuchte nachrüstet, aber auf irgendein gebastel mit einer dauereingeschalteten LED Lampe habe ich jedenfalls keine lust. Schließlich muss diese doch auch sichtbar und wenn schon im blickfeld des Fahrers sein.

Außerdem... zur Eintragung / Abnahme der LED Scheinwerfer musst du durch das E-Prüfzeichen doch sowieso nicht.
Du bräuchtest somit die Ausfallkontrolleuchte nur alle 2 Jahre bei der TÜV Hauptuntersuchung vorzuweißen und selbst dann kannste das mit irgendeiner dauerleuchtenden Birne faken. Mein Gott so schwierig ist das doch nicht.

Der Verlust der ABE durch eine kleine fehlende Birne, die den Ausfall des Abblendlichts bestätigt, halte ich für ein Witz.

@Merlin:
Wie schon "SRC" sagte: "Sei mal nicht päpstlicher als der Papst".

Gruß Zapfe
 
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  erstellt am: 14.2.2012 um 13:35 Uhr:
Zitat:
Du bräuchtest somit die Ausfallkontrolleuchte nur alle 2 Jahre bei der TÜV Hauptuntersuchung vorzuweißen und selbst dann kannste das mit irgendeiner dauerleuchtenden Birne faken. Mein Gott so schwierig ist das doch nicht.

Der Verlust der ABE durch eine kleine fehlende Birne, die den Ausfall des Abblendlichts bestätigt, halte ich für ein Witz.

@Merlin:
Wie schon "SRC" sagte: "Sei mal nicht päpstlicher als der Papst".

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Fred weiter unter Beobachtung

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erstellt am: 14.2.2012 um 13:37 Uhr:
Zitat:
Hat der Smart eigentlich keine Kontrollleuchte im Bordcomputer, wenn eine Lampe ausfällt?
Nein, es handet sich ja auch um ein fast 10 jahre altes Auto..
Mfg
 
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erstellt am: 14.2.2012 um 13:42 Uhr:
Wär ja möglich gewesen, selbst der 13 Jahr alte Punto meiner Freundin hat die so ne Ausfallleuchte drin.



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erstellt am: 14.2.2012 um 13:44 Uhr:
Eben, auch mein 2003er Opel Vectra zeigt mir an wann welche Lampe defekt ist, also die Technik ist eher alt.

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erstellt am: 14.2.2012 um 13:51 Uhr:
..wir reden hier aber von SMART!
EDIT: Die Technik hierfür stammt hauptsächlich aus dem 42 (450)
entwickelt noch vor dem Jahr 98..
Mfg

[Editiert am 14/2/2012 von M.D.W.74]
 
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erstellt am: 15.2.2012 um 22:03 Uhr:
Ich bin am Montag mit dem Datenblatt der Scheinwerfer beim TÜV gewesen.Der Prüfer war wenigstens so ehrlich und sagte das er sich da erstmal erkundigen muß.Heute sagte er mir,daß ich die Scheinwerfer legal einbauen und betreiben kann,wenn das E-Zeichen am Scheinwerfer ist und zusätzlich "HC" oder "HR" auf dem Glas steht,denn erst dann sind die Scheinwerfer geprüft und zugelassen.Nur das E-Zeichen reicht nicht.
Wäre schön wenn minime-66 mal auf den Scheinwerfern nachschauen könnte.

Gruß

Jetter

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erstellt am: 15.2.2012 um 22:12 Uhr:
ja tufftuff war mal wieder schneller, da istn HC drauf.
 
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Hier gibts Knöppe fürs KI



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erstellt am: 15.2.2012 um 22:25 Uhr:
Sehr gut,dann muß minime-66 mal sagen wo man die bestellen kann.Wenn ich "Fahrzeugtechnik Haas" google bekomme ich recht viele Firmen angezeigt.
Jetzt jucket es in den Fingern .



Beiträge: 51
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erstellt am: 15.2.2012 um 23:02 Uhr:
Hallo,
Bei den Abblendlichtern ist die HC Kennung drauf.
Bei den Fernlichtern die HR Kennung.

Bezug habe ich über die
Fa. xxx

Herr Sxxx xxxxxxx
Tel. 0151-230xxxxx

Bin mal sehr gespannt auf die Teile.
Laut Händler sollen die am Freitag kommen.

Edit: Sorry, war die falsche Handynummer


[Editiert am 16/2/2012 von minime-66]

Kontaktdaten auf Grund von Beschwerden der Kontaktperson entfernt.

[Editiert am 28/2/2012 von Techmodrome]

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erstellt am: 16.2.2012 um 11:06 Uhr:
Wär es da nicht von Vorteil direkt beim Hersteller anzufragen?
Jeder der seine Finger irgendwo im Spiel hat will was verdienen, direkt vom Hersteller
könnte eventuell noch günstiger sein!


[Editiert am 16/2/2012 von tufftuff ]
 
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erstellt am: 16.2.2012 um 11:16 Uhr:
Ich werde mal sammelbestellung Anfragen,
Wieviele wären denn dabei?

Direkt vom Hersteller geht nit.
Fa. Haas hat die Deutschland Vertretung von BMAC.

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erstellt am: 16.2.2012 um 12:48 Uhr:
Bevor du diese anfängt denke ich will jeder erstmal Bilder / Videos/ Livevorführungen und Tüv-Kram sehen
 
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DerFalk

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erstellt am: 16.2.2012 um 12:54 Uhr:
So schauts aus Mich würde insbesondere die Optik interessieren,
also welche Farbe das Licht hat, und wie die Dinger in eingeschaltetem Zustand überhaupt aussehen.
 
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