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Autor: Betreff: Letzte Rettung meines Roadys



Beiträge: 49
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:05 Uhr:
Hallo allerseits,

heute hab ich meinen roady von der werkstatt abgeholt die ein geräusch im motorraum beseitigen sollte. der mechaniker meinte es sei die wasserpumpe und das hätten alle roadys irgendwann mal. soweit so gut
heute hab ich ihn dann allerdings abgeholt und bin aus allen wolken gefallen:

das geräusch ist nicht die wasserpumpe sondern der motor. über kurz oder lang würde er die flügel strecken.
eine teilinstandsetzung wäre sinnlos und ein austauschmotor kostet mich 2,5-3000!!

das wäre vermutlich das todesurteil für meinen roady

ABER
ich habe ihn erst im mai dieses jahr gekauft
kann ich da wegen dem sich anbahnenden schaden garantieansprüche geltend machen?? oder wäre das komplett sinnlos und ich muss mich schweren herzens von meinem heiß geliebten ersten auto schon so schnell wieder trennen? 3000 kann ich momentan nicht aufbringen

mit froher hoffnung auf hilfe,
RedRoady



Beiträge: 77
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:14 Uhr:

dasist ja schrecklich....

soweit ich weiß, gilt bei Gewährleistung innerhalb der ersten sechs monate, die Annahme, dass der Schaden zum Verkauf schon bestanden hat und nach sechs Monaten die Beweislastumkehr. Aber das ist geschriebenes Recht. Wir haben es mal mit einem drei Jahre alten Crafter probiert (Rußpartikelfilter nach vier Wochen kaputt) und sind gescheitert bei einem Händler. Bei einem Privatverkäufer haben wir einen anderen Schaden wenigstens Halbe Halbe regulieren können.
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert...
 
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Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Geographieunterricht geschlafen.



Beiträge: 226
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:15 Uhr:
Hallo,

Was ist es denn genau? Hat die Werkstatt das gesagt?

Hast du beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie unterschrieben? Wirf mal einen Blick in den Vertrag.... falls überhaupt einer besteht.


mfg rekler

[Editiert am 3/11/2011 von rekler]



Beiträge: 960
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:16 Uhr:
Zitat:
ABER
ich habe ihn erst im mai dieses jahr gekauft
kann ich da wegen dem sich anbahnenden schaden garantieansprüche geltend machen?

wo hast du ihn gekauft? bei wem?
 
____________________
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Beiträge: 49
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:18 Uhr:
ich hab ihn vom händler und ein vertrag besteht natürlich auch

die werkstatt sagte es ist die steuerkette aber nur die zu machen wäre sinnlos weil mir innerhalb kurzer zeit weitere motorteile kaputt gehen würden



Beiträge: 49
Registriert: 22.5.2011
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:22 Uhr:
Zitat:
Zitat:
ABER
ich habe ihn erst im mai dieses jahr gekauft
kann ich da wegen dem sich anbahnenden schaden garantieansprüche geltend machen?

wo hast du ihn gekauft? bei wem?

SL Autohaus in Berlin hat mir den roady verkauft
ist das so wichtig?

Ausgeschlossen

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erstellt am: 3.11.2011 um 13:23 Uhr:
......solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, gehst Du am besten direkt zum Anwalt, wenn die kostenlose Reparatur auf Garantie abgelehnt werden sollte. Da das halbe Jahr noch nicht rum ist, stehen die Chancen nicht schlecht.
So bekommst Du wenigstens für den ganzen Ärger einen neuen Motor......
 
____________________



Beiträge: 226
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:34 Uhr:
Wenn man die Steuerkette NICHT macht können weitere Teile folgen..... Warum kommt die Werktstatt zu der Annahme wenn man die Kette macht folgen weitere Teile? Haben die noch mehr festgestellt als nur die Kette?

Die Steuerkette ist natürlich nicht gerade billig aber garantiert keine 3000¤.... bei normalen Autos zumindestens, vllt ist es beim Smart anders...

Wieviel km hast du denn drauf?



[Editiert am 3/11/2011 von rekler]



Beiträge: 77
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erstellt am: 3.11.2011 um 13:49 Uhr:
also steuerkettenwechsel mit dem drum und dran hat das smartcenter Daimlerstr. mit ca. 1200,- euro veranschlagt........
 
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Beiträge: 960
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erstellt am: 3.11.2011 um 14:25 Uhr:
Zitat:
Hast du beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie unterschrieben? Wirf mal einen Blick in den Vertrag.... falls überhaupt einer besteht.

wie bereits erwähnt, Gang zum Händler und die Sache schildern. Die werden vermutlich Mauern und alle Schuld von sich weisen. Hier wird i.d.R. eine Versicherung im Spiel sein die für solche Fälle einspringt (Gewährleistung). Die werden bestimmt auch alle Schuld von sich weisen, wichtig ist aber das du in Erfung bringst wie diese heißt. Letztlich

Zitat:
......solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, gehst Du am besten direkt zum Anwalt, wenn die kostenlose Reparatur auf Garantie abgelehnt werden sollte. Da das halbe Jahr noch nicht rum ist, stehen die Chancen nicht schlecht.
___________________
Zitat:
Wenn man die Steuerkette NICHT macht können weitere Teile folgen..... Warum kommt die Werktstatt zu der Annahme wenn man die Kette macht folgen weitere Teile? Haben die noch mehr festgestellt als nur die Kette?

Beim Steuerkettentausch sollten die Kettenräder auch gleich mit getauscht werden, sonst ist die Kette nach ca. 1000km wieder für die Katz. Dies gilt auch für den Kettenspanner. Die Teile sind günstig, nur die Arbeit ist nicht ohne.
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 14:41 Uhr:
ähm und was ist mit den Schienen?? Zumindest wurden die bei mir auch gleich mitgetauscht.......
 
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Beiträge: 49
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erstellt am: 3.11.2011 um 14:48 Uhr:
wieso es nicht lohnen würde nur die kette zu tauschen hat mir die werkstatt nicht gesagt sondern nur das es keinen sinn hätte nur die teilinstandsetzung zu machen
warum das so ist hab ich nicht gefragt...dafür war der schock als sie mir sagten ich brauch nen tauschmotor zu heftig
ich werd mal bei gelegenheit nachfragen und mir auch noch ne zweite meinung einholen falls der händler nicht mitspielt

er hat 66500 drauf...plus minus 300km genau weiß ichs grade nicht



Beiträge: 93
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erstellt am: 3.11.2011 um 17:49 Uhr:
Hallo,
auf jede Fall darfst Du keine Reparatur bei einem anderen Händler als dem Verkäufer in Auftrag geben, dann kann er alle Zahlungen ablehnen. Du musst Deinen Verk. schriftlich mit Frist auffordern den Schaden zu beheben, wenn er das ablehnt geht es zum Anwalt und dann beginnt der Spass. Falls es allerdings Verschleisteile sind die bei der Laufleistung schon mal kaputt gehen hast du schlechte Karten. Das entscheidet im Zweifel der Richter.
Falls Du im adac bist, kannst Du dir das eine Rechtsberatung geben lassen und eine Beratung bei einem Anwalt ist da kostenlos.
Schick mir mal ne pn mit Deiner e-mail, dann schicke ich Dir einen Infotext v. Adac zur Sachmängelhaftung.
Lg
Ingo

[Editiert am 3/11/2011 von Hugi]
 
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Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.

Ausgeschlossen

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erstellt am: 3.11.2011 um 18:24 Uhr:
......am besten gehst Du zu dem Händler, wo Du das Auto gekauft hast und lässt es dort KOSTENLOS reparieren. Für die Garantie hast du bezahlt. Dafür sollte diese dann auch leisten.
Sollte dieser Händler Dich vollsülzen von wegen Beweispflicht etc., gehst Du am besten sofort zum Anwalt.
Wichtig: Nimm Dir einen Zeugen mit und bringt gemeinsam das gesagte soffort mit Datum zu Papier und unterschreibt beide!
Hier geht es darum, dass du die Fristen noch wahren kannst, das langsam knapp wird mit dem halben Jahr.

Lass Dich auf jeden Fall nicht veralbern!!
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 19:03 Uhr:
wenn das nichts wird hab da ne adresse da hab ich meinen auch ne generalüberholung zu gute kommen lassen für alles in allem mit bremsen und tüv 1800,-
allerdings im ruhrgebiet!!!!!!!!!!!



Beiträge: 1377
Registriert: 3.10.2007
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erstellt am: 3.11.2011 um 19:11 Uhr:
Zitat:
Das entscheidet im Zweifel der Richter.
nö, das festzustellen obliegt einem gut bezahltem gutachter bei dem man im zweifelsfall erstmall in vorleistung gehen muss.

versuch deinen gewährleistungsanspruch (hat mit garantie nix zu tun) schnellstmöglich bei dem händler geltend zu machen. du musst IHM auf jeden fall erstmal die möglichkeit der nachbesserung einräumen.wenn der allerdings blockt, haste- und da bin ich erfahrener realist- schlechte karten sofern du keine rechtschutz hast.
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 19:44 Uhr:
Die Frage wäre noch wie viel km bist du in den 5 Monaten gefahren und hast du ein File aufspielen lassen? Wie die Anderen schon geschrieben haben ist die 6 Monatsfrist sehr wichtig.
Unten noch ein Link von Wiki.
Gruß Ralle
Mangel (Kaufrecht) [Bearbeiten]

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 20:32 Uhr:
Hallo
Kennt sich die Werkstatt mit Smart aus?
Hast Du mal einen anderen Roadsterfahrer nach dem Geräusch hören lassen.
In Berlin würde ich Bap um Rat fragen.
Grüße Ralle



Beiträge: 49
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erstellt am: 3.11.2011 um 21:14 Uhr:
also....nachdem ich jemanden aus dem juristischen bereich über den vertrag habe drübergucken lassen wurde mir klargemacht das es sinnlos ist auf gerantie zu bestehen denn der vertrag enthält eine klausel die sämtliche bei kauf verstecken mängel aus der haftung ausschließt
und das scheint wasserdicht zu sein also wird es sinnlos da was zu versuchen

klagen möchte ich nicht, ich bin nicht rechtschutzversichert und ausserdem dauert mir das zu lange bis da mal ein urteil gefallen ist hab ich den motorschaden schon

ich bin der meinung die werkstatt kennt sich mit smart aus...sie bezeichnen sich als mercedes und smart spezialwerkstatt und kümmern sich schon um die smarts seit die marke smart existiert
aber ne zweite meinung einzuholen kann ja nicht schaden


aus dem rheinland komme ich leider nicht...sondern aus berlin wie schon geschrieben....
wer allerdings grade nen günstigen überholten anzubieten hat darf sich gerne bei mir melden



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erstellt am: 3.11.2011 um 21:31 Uhr:
wenns ein gewerblicher verkauf war, und nicht , wie so gerne "im kundenauftrag" , ist jede klausel welche die gewährleistung ausschließt nicht rechtskräftig. ein mensch mit einem gewerbe, der dir dieses auto verkauft MUSS dir die gesetzliche gewährleistung geben, egal was er in den vertrag schreibt. desweiteren würd ich halt erstmal beim verkäufer nachfragen, kann ja sein das er ok ist und sich an den kosten beteiligt....
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 21:39 Uhr:
Zitat:
also....nachdem ich jemanden aus dem juristischen bereich über den vertrag habe drübergucken lassen wurde mir klargemacht das es sinnlos ist auf gerantie zu bestehen denn der vertrag enthält eine klausel die sämtliche bei kauf verstecken mängel aus der haftung ausschließt
und das scheint wasserdicht zu sein

Ich kann mir nicht vorstellen das ein gewerblicher Verkäufer bei einem Verkauf an eine Privatperson die gesetzliche Sachmängelhaftung umgehen kann. Nicht alle Klauseln sind rechtens. Vielleicht solltest Du es erst mal mit der schriftlichen Reklamation versuchen damit Du die Frist nicht verstreichen lässt und dann eine richtige Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Das geht vom Preis her in der Gesamtsumme wohl unter.

Vielleicht ist der Verkäufer ein Innungsbetrieb und Du kannst einen Schlichter einschalten.
 
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erstellt am: 3.11.2011 um 22:30 Uhr:
Wie schon mehrfach gesagt, fahr in Berlin zu Alex Bap Tech und hol Dir eine 2. Meinung.
 
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erstellt am: 4.11.2011 um 09:34 Uhr:
Zitat:
wenns ein gewerblicher verkauf war, und nicht , wie so gerne "im kundenauftrag" , ist jede klausel welche die gewährleistung ausschließt nicht rechtskräftig. ein mensch mit einem gewerbe, der dir dieses auto verkauft MUSS dir die gesetzliche gewährleistung geben, egal was er in den vertrag schreibt. desweiteren würd ich halt erstmal beim verkäufer nachfragen, kann ja sein das er ok ist und sich an den kosten beteiligt....

So ist es, sehr schön formuliert. Die Klausel, dass er es ausschließt ist nichtig und nicht rechtskräftig.
 
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erstellt am: 4.11.2011 um 09:47 Uhr:
als gebrauchtwagenkäufer sollte man ahnung... oder wenigstens jemanden mit erfahrung dabei haben
wenn die kette durch schleifgeräusche unangenehm auffällt dann nicht von jetzt auf gleich
die "händlergarantie" greift nur bei <70tkm bzw. bei unter dreijährigen fahrzeugen
alles andere ist kulanz
so steht es jedenfalls in der innungszeitung

das geräusch von der steuerkette ist ein typenbedingtes problem ...fast jeder dritte smart hört sich nach lockerer kette mit mehr oder weniger starkem schleifgeräusch an
versterben tut der motor daran so schnell nicht...und nach kettentausch auch nicht
der steuergehäusedeckel wird eventuell mal feucht... weil durchgeschliffen..das wird sehr schmutzig

[Editiert am 4/11/2011 von schraubelocka]
 
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Nur wer keinen Schimmer hat, kann mit blindem Gehorsam glänzen.



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erstellt am: 10.11.2011 um 18:46 Uhr:
also hier der neuste stand:

roady übernachtet heute im sc. paar tests machen für ne ordentliche fehlerlese mit wintercheck (und danach noch ne wäsche...das nenn ich service) danach seh ich dann erstmal weiter was kommt

bei baptech war ich auch schon. ich brauche keinen neuen motor (hallelujah!)

meine ex-werkstatt wird mich definitiv nie wieder sehen...neben dem das offensichtlich niemand überhaupt mal richtig in den roady rein geguckt hat hat er jetzt auch noch zu viel öl drin was er vorher auf keinen fall hatte da bin ich absolut sicher



Beiträge: 1377
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Status: Offline
erstellt am: 10.11.2011 um 18:49 Uhr:
Zitat:
ich brauche keinen neuen motor

schön zu lesen. wieso aber lässt du ihn denn nicht gleich beim alex?
 
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Beiträge: 49
Registriert: 22.5.2011
Status: Offline
erstellt am: 10.11.2011 um 19:02 Uhr:
Zitat:
Zitat:
ich brauche keinen neuen motor

schön zu lesen. wieso aber lässt du ihn denn nicht gleich beim alex?

weil ich von anfang an 3meinungen haben wollte



Beiträge: 49
Registriert: 22.5.2011
Status: Offline
erstellt am: 12.11.2011 um 20:08 Uhr:
kommando zurück:
laut dem befund des sc stimmt der kompressionsdruck im zweiten zylinder nicht. es sind nur noch 8 bar.

heißt wohl oder übel ich werde ihn überholen lassen müssen



Beiträge: 671
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 12.11.2011 um 22:09 Uhr:
Hallo
Also ich würde auf dem Befund von BapTech eher vertrauen als von einem SC.
Grüße Ralle



Beiträge: 93
Registriert: 6.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 12.11.2011 um 22:42 Uhr:
Zitat:
kommando zurück:
laut dem befund des sc stimmt der kompressionsdruck im zweiten zylinder nicht. es sind nur noch 8 bar.

heißt wohl oder übel ich werde ihn überholen lassen müssen

Die 8 bar sind aber vermutlich nicht gerade erst aufgetreten, da wärst Du dann wieder bei der Sachmängelhaftung.....
 
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