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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Kennzeichen behalten bei Umzug von NRW nach Schleswig Holstein???



Beiträge: 258
Registriert: 19.2.2010
Status: Offline
erstellt am: 6.4.2011 um 11:43 Uhr:
Hallo, ich habe mal gehört dat geht....`????
Ist das so oder eher wie die Storry der Wechselkennzeichen?


Dank und Gruss

Werner



Beiträge: 258
Registriert: 19.2.2010
Status: Offline
erstellt am: 6.4.2011 um 11:50 Uhr:
ok,
geht nur innerhalb des gleichen Bundeslandes.

Bitte löschen.

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 6.4.2011 um 12:51 Uhr:
Warum denn löschen?

Die Frage kommt früher oder später nochmal, wenn z.B. jemand von Fuhlbüttel (HH) nach Norderstedt (Kreis SE, S-H) oder z.B. von Berlin nach Potsdam (Brandenburg) umzieht.

Stimmt: Nur innerhalb des eigenen Bundeslandes kann man das bisherige Kennzeichen behalten, weil die jeweilige oberste Landesbehörde nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV (Klick) nur für den eigenen Bereich Ausnahmen dieser Art genehmigen darf.

Darüber hinaus: Es kann also in den 16 Bundesländern auch welche geben, in denen es nicht genehmigt ist / wird.
Auskunft erteilt jeweils die nach dem Umzug zuständige Zulassungstelle, wenn man im bisherigen Ländle geblieben ist.
Dabei gilt dann regelmäßig: Wie man in den Wald hineinruft, so ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
____________________

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Beiträge: 21
Registriert: 4.12.2008
Status: Offline
  erstellt am: 6.6.2011 um 11:19 Uhr:
Momentan geht das "Nummernschildbehalten" nur in Schleswig-Holstein und
Hessen. Die anderen 13 BLänder sind noch nicht soweit
 
____________________
Engel fliegen tief



Beiträge: 266
Registriert: 7.8.2010
Status: Offline
erstellt am: 6.6.2011 um 14:56 Uhr:
13?
 
____________________



Beiträge: 21
Registriert: 4.12.2008
Status: Offline
erstellt am: 7.6.2011 um 13:21 Uhr:
ja 14 andere BLänder, hab mich vertan
 
____________________
Engel fliegen tief

* Unterstützer *

Beiträge: 403
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
erstellt am: 7.6.2011 um 13:36 Uhr:
Eine Möglichkeit gibts.

Dein Hauptwohnsitz muss weiterhin dort sein wo du aktuell wohnst.
Falls du den Wagen also über einen Freund, bzw. Familienmitglied anmeldest,
bleibt das Nummernschild!

LG, Vayce
 
____________________


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