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Autor: Betreff: Spurplatten entdeckt beim Räderwechsel

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erstellt am: 26.11.2010 um 00:18 Uhr:
Hi Ihrs,

Habe meinen Roadie ja noch nicht so lange, und habe mich gewundert warum die Spikelines schon bündig waren als ich ihn gekauft habe. Nun hab ich die Spikes runter geschmissen und Winterreifen drauf gemacht, und siehe da, Spurplatten. Da diese leider schon etwas "verschlissen" sind, also grau, und man nicht mehr viel lesen kann ausser 20mm, 30mm, und CS - Tuning, wollte ich fragen ob jmd ein Gutachten dafür hat. Die Teile sind nicht eingetragen.

Habe überlegt ob ich sie mal sandstrahlen soll, habe aber angst dass dann das "CS-Tuning" auch weg ist.

Hat jmd das Gutachten für die Scheiben? Wäre super!

Grüße, Micha
 
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  erstellt am: 26.11.2010 um 00:40 Uhr:
Ist schon ein kleiner Hammer.
Nimm die Platten besser erst mal ab, dann gilt auch wieder, was das angeht, die Betriebserlaubnis für Dein Auto.

Bei Alu besser Glasperlen nehmen.

Frage an die 'alten Hasen': Sind CS-Platten herstellermäßig nicht auch von SCC?

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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  erstellt am: 26.11.2010 um 01:16 Uhr:
Einfachste Lösung,
ruf doch Thomas mal an....

20mm, 30mm....

kann ich leider nicht weiterhelfen, habe 25, 40/50
 
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greetz Irishman...


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften...

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erstellt am: 26.11.2010 um 18:25 Uhr:
Klar, mit Glasperlen. Meinte ich auch!

Hm, gut ich ruf ihn mal eben an ;-)
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 19:15 Uhr:
Gab es das Gutachten nicht auch bei SCC auf der Homepage ?

http://www.spurverbreiterung.de/technik/gutachten/gutachten_anz.php?lan=de&
amp;pdfnr=10661a410b253e07&marke=MCC%20Smart&bez=roadster&typ=4
52
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 19:24 Uhr:
Hab grade mit ihm telefoniert. Kostet wohl 120¤.

Kann ich nicht einfach das SCC Gutachten nehmen?!
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 19:35 Uhr:
Der meinte wohl das erweiterte Gutachten, für die normelen Gutachten kann das nicht sein
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 19:51 Uhr:
FESTIGKEITS-Gutachten...
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 23:08 Uhr:
Das Problem an der Sache ist, dass da garnichts steht.
Nur CS Tuning, und 20 bzw. 30mm.

Finde das irgendwie ziemlich teuer,
Also fürn Gutachten 120¤, bei meinen
Anderen Autos hatte ich auch immer
Spurplatten, und da war für 80¤ das Gutachten
Immer dabei! Also Teilegutachten.
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 23:15 Uhr:
Der tufftuff hat bestimmt auch an das hier gedacht:
http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=22428


Wenn das Teilegutachten und der Prüfer 'passen', könnte das was werden. Toi, toi, toi ...

Edit meint, dass SmartyBBs Link zu was anderem führt, als es von ihm offenbar gewollt war. Jedenfalls, wenn Edit ihn anklickt.

[Editiert am 26/11/2010 von SRCinSE]
 
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Ausgeschlossen

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erstellt am: 27.11.2010 um 00:36 Uhr:
@Vayce
Habe meine (VA: 30mm, HA: 45mm, Herst.: SCC) auch ohne Festigkeitsgutachten eingetragen bekommen. Habe die Teile aber bei Michalak gekauft, einbauen lassen und gleich mit Stempel des TÜV's absegnen lassen.

Wie schon per PN gesagt würde ich auf den Teilen mal schauen, ob Du da die Nr. von SCC finden kannst, dann sind es wohl auch SCC. Vielleicht hat Thomas ja auch bei denen eingekauft!

[Editiert am 26/11/2010 von Escape99]
 
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Viele Grüße aus Deutschlands Toskana

Tom
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erstellt am: 27.11.2010 um 01:10 Uhr:
Ich werd morgen mal in die Firma Fahren und die Dinger auf Vordermann bringen. Mal schaun, vll sieht man dann eine Kennnummer oder ähnliches.
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 12:44 Uhr:
@ SRCinSE,
jep, der Link funzt nicht mehr... Seltsam... Es sollte eigentlich das Standard-Gutachten von SCC als Download erscheinen...
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 13:16 Uhr:
Zitat:
Zitat:
... Kann ich nicht einfach das SCC Gutachten nehmen?!

Nur wenn die eingeprägte Teilenummer der Distanzen mit denen auf dem Gutachten übereinstimmen und der TüV-Prüfer kein Festigkeitsgutachten verlangt ... ansonsten ...

F A L S C H !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Mit diesen scheiben lleigt man über den erlaubten 2% Spurerweiterung.

Einzutragen geht es dann nur, wenn eine Fahrwerksfestigkeitsprüfung vorliegt.


@Escappe99

In der Regel haben das die Kunden auch bei mir so gemacht.
Kaufen, montieren lassen mit TÜV - Abnahme.

Das Fahrwerksfestigkeitsgutachten gibt es bei SCC auch nicht zum Nulltarif.
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 15:56 Uhr:
@t.komo: Grundsätzlich hast Du natürlich Recht.

Rein technisch wird aber niemand ernsthaft bestreiten, dass festigkeitsmäßig auch 30er Platten hinten - obwohl über der 2%-Grenze - oder eventuell sogar 35er Platten dort realisierbar sind.
Die Festigkeit hängt ja nicht davon ab, ob sie per Gutachten bestätigt werden kann oder nicht.

Wichtig in dem Zusammenhang ist offenbar lediglich, dass hinten die GesamtET (Felge minus Platte) von -55 mm nicht überschritten wird.

Allerdings sind verschiedene Abnahmeprüfungen mit 30er Platten hinten auch ohne Extra-Festigkeitsgutachten erfolgreich gelaufen. Bezüglich dieser Detailfrage gibt es ganz offensichtlich solche und solche Prüfer. Schau die doch mal den Thread 'Legal breiter, die 27te, oder so' in Ruhe an, den ich gestern Abend auch hierher verlinkt hatte.
Mit der 'Geiz ist geil'-Mentalität habe ich nichts am Hut, aber unter dem Strich sehe ich den 'Extra-Aufwand' für das Extra-Festigkeitsgutachten einfach nicht ein.

@SmartyBB: Das scheint an der Gestaltung der SCC-Page zu liegen. In dem besagten Thread kann man nachlesen, dass es mir letztes Jahr auch nicht gelungen war.

@all: Wenn man das Teilegutachten des TÜV Österreich i.S.d. § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO (deutsches Recht!) dann doch dort gefunden und ausgedruckt hat, stellt man - hoffentlich - ganz schnell fest, dass damit hinten bei einer GesamtET von -35 mm Schluss ist.
Smart-Serienfelgen für den WME 452 hinten haben aber von sich aus wenigstens eine ET von -15 mm (Spinelines z.B.). Streng genommen ist bei dem Teilegutachten also idealerweise mit 20er Platten hinten oder - abhängig von der FelgenET - noch weniger das Ende er Fahnenstange erreicht.
Ich sage mal: Kaum praxistauglich und der Lebenswirklichkeit nicht gerade zugewandt.

Sollen Platten abgenommen werden, mit denen die GesamtET noch negativer als im Teilgutachten ist, aber noch nicht unterhalb von -55 mm liegt (Beispiel: Spikes hinten ET -20mm minus 30er Platte = GesamtET -50 mm - also 15 mm negativer als im Teilegutachten und deswegen eigentlich Festigkeitsgutachten nötig), kann es sich finanziell lohnen, vor der Montage ein Gespräch mit dem Prüfer zu führen, der für den Auftrag für die Abnahme in Frage kommt. Wie gesagt: Es gibt solche und solche Prüfer.

Ein User hat es mal - wie ich denke - völlig zutreffend so formuliert:
Zitat:
aber da nicht alle menschen gleich sind, und erst recht nicht alle tüv's kommt halt immer was anderes raus wenn du mit so was bei denen aufschlägst.

So - habe erstmal fertig.

Grüße aus dem weißen und dauerfrostigen Norden
SRCinSE
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 17:43 Uhr:
@ SRCinSE

Im wesentlichen geht es hier ja um das Grundsätzliche.
Sicher gibt es Prüfer die eine Kombi auch von 25-35 eintragen, sieht ja nicht wirklich dramatisch aus.
Fakt ist aber, dass bei einer Spurerweiterung von über 2% eine Fahrwerksfestigkeit nachgewiesen sein muss.
Fakt ist auch, dass bei einer Prüfung der Abnahme, dies kann auch Jahre später sein, eine solche Abnahme vom TÜV widerrufen werden kann. Dies hat zur Folge, dass dies ausgetragen werden muss oder entsprechende Unterlagen vorgelegt werden müssen. Das Problem hat dann definitiv der Fahrzeughalter.

Glaube mir, ich habe da einschlägige Erfahrungen.

Den von Dir zitierten Thread schaue ich mir nicht an, da hier und da sicher auch wohlwollen der oder des Prüfers vorliegt.
Die Fahrwerksfestigkeit von SCC geht bis zu einer ET-Grenze von minus 55 an der Hinterachse, es gibt aber eine Festigkeit bis minus 75mm an der Hinterachse.
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 20:46 Uhr:
@t.komo
Wir verstehen uns. Bin ganz bei Dir. Alles ist gut.

Zitat:
Fakt ist aber, dass bei einer Spurerweiterung von über 2% eine Fahrwerksfestigkeit nachgewiesen sein muss.
Sicher. Ist es für den Kleinen zum Glück ja. Man muss nur Geld in die Hand nehmen und schon kann man den entsprechenden Nachweis sogar mit der FIN des eigenen Autos bekommen, weil es eben auch ein WME542 (erste sechs Stellen der FIN) ist. Die Festigkeit des Fahrwerks selbst ändert sich aber nicht, nur weil der Nachweis erbracht ist.

Zitat:
Fakt ist auch, dass bei einer Prüfung der Abnahme, dies kann auch Jahre später sein, eine solche Abnahme vom TÜV widerrufen werden kann. Dies hat zur Folge, dass dies ausgetragen werden muss oder entsprechende Unterlagen vorgelegt werden müssen. Das Problem hat dann definitiv der Fahrzeughalter.
Na klar, wer sonst?
Sollte das Thema ausnahmsweise doch noch mal ernsthaft unter dem Gesichtpunkt 'Widerruf' auf den Prüfstand kommen - halte ich nicht für sehr wahrscheinlich, wenn es keine extremen Änderungen sind und z.B. die Hinterradfelgen eben schön bündig im Radhaus stehen - dann würde ich aus diesem Anlass eben Geld in die Hand nehmen (s.o.) und den Nachweis insoweit nachträglich führen oder alternativ eben erstmal wieder ohne die Platten fahren. Entscheidender Gedanke für mich dabei: In Sachen Fahrwerksfestigkeit selbst ist es kein Problem, weil sonst kein entsprechendes Gutachten für Geld zu bekommen wäre.
Ganz am Rande: Verwaltungsverfahrensrechtlich wäre das 'Wiedereinkassieren' sicherlich unter dem Gesichtspunkt der Rücknahme des Verwaltungsaktes und nicht unter dem seines Widerrufs zu betrachten. Um ihn überhaupt widerrufen zu können, muss er aber wenigstens zu Beginn rechtmäßig gewesen sein. Wenn, dann also Rücknahme und mein Widerspruch gegen diese belastende Entscheidung (vgl. §§ 68 ff. VwGO) würde bei denen noch am gleichen Tag eingehen. Äh, sorry, kleiner insight in ein Alltagsthema eines Bürofuzzis ...

Vielleicht klammerst Du ja Deinen kaufmännischen Sachverstand in dieser Frage kurz mal aus und stimmst mir immerhin in technischer Hinsicht zu.

Ein Gedanke daran im Anschluss:
Es gibt nicht viele Autos, bei denen die vom Hersteller im Rahmen der Typprüfung nach § 20 StVZO mit freigebenen Felgen hinten alle eine negative ET im Bereich zwischen -15 bis -20 mm haben. Das Design der Spikelinehinterradfelge macht es meiner Meinng nach ganz besonders deutlich. Ist das eine logische Folge davon, dass die Hinterachsen des WME452 und des WME450 (MC01) gleiche Abmessungen haben?

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 21:32 Uhr:
@ SRCinSE

Sei mir nicht böse, aber das wird mir langsam zu anstrengend.
Habe eine solche Aktion, da gng es um über 100 Fahrzeuge, selbst durchleben müssen, auch mit Rechtsbeistand gegen den TÜV-Hessen. Es war ein Jahr Stress, eines noch dazu, stillgelegt wurde keiner!

Nur weil ich diese Erfahrungen machen durfte, ich andere davor bewahren möchte, äussere ich mich hier.

Ich habe gelernt:
Um Teilegutachten erstellen lassen zu können muss man min. vom TÜV certifiziert sein.
Dadurch konnte ich eigene Gutachten in Auftrag geben und diese auch erstellen lassen.

Dies werde ich mir zukünftig sparen, denn es kostet viel Geld - viel Zeit und viele Nerven.

Nun sollte dieser Thread aber zum eigentlichen zurück kommen.
 
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erstellt am: 27.11.2010 um 22:05 Uhr:
Zitat:
....
Ich habe gelernt:
Um Teilegutachten erstellen lassen zu können muss man min. vom TÜV certifiziert sein.
Dadurch konnte ich eigene Gutachten in Auftrag geben und diese auch erstellen lassen.

Dies werde ich mir zukünftig sparen, denn es kostet viel Geld - viel Zeit und viele Nerven.

Nun sollte dieser Thread aber zum eigentlichen zurück kommen.

Ah, okay, von dem Hintergrund wusste ich bisher nichts
und Deinen 'Humor' habe ich ganz offensichtlich falsch eingeschätzt. Sorry.

Wirklich? Gutachten hast Du selbst erstellen lassen?
Schätze mal, dass Du Dir die Mühe zwangsläufig weiter machen musst.
Denn viele Prüfer wollen das Gutachten ja auch sehen ...

Ja, B2T.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 28.11.2010 um 10:00 Uhr:
Zitat:
Ah, okay, von dem Hintergrund wusste ich bisher nichts
und Deinen 'Humor' habe ich ganz offensichtlich falsch eingeschätzt. Sorry.

Wirklich? Gutachten hast Du selbst erstellen lassen?
Schätze mal, dass Du Dir die Mühe zwangsläufig weiter machen musst.
Denn viele Prüfer wollen das Gutachten ja auch sehen ...

Ja, B2T.
Nordische Grüße
SRCinSE

Meine bisherigen Gutachten haben Bestand, da ändert sich nichts.

Meinte damit, dass ich mir sehr überlegen werde, ob ich künftig neue Gutachten erstellen lasse.
 
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erstellt am: 28.11.2010 um 12:24 Uhr:
Siehste, alles ist gut. Wir verstehen uns.

Edit meint das auch und ist darüber hinaus der Meinung, dass Vayce als erwachsener Mensch jetzt ja ziemlich genau wissen dürfte, was zu tun ist, um die Sache wieder ins Lot zu bekommen.
Mal sehen, was sonst noch wieder lesbar wird, wenn er - wie angekündigt - 'die Dinger auf Vordermann bebracht hat'.

[Editiert am 28/11/2010 von SRCinSE]



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erstellt am: 28.11.2010 um 17:07 Uhr:
Zitat:
Das Problem an der Sache ist, dass da garnichts steht.
Nur CS Tuning, und 20 bzw. 30mm.

Finde das irgendwie ziemlich teuer,
Also fürn Gutachten 120¤, bei meinen
Anderen Autos hatte ich auch immer
Spurplatten, und da war für 80¤ das Gutachten
Immer dabei! Also Teilegutachten.





Zeig uns doch einmal ein Bild von diesen Spurverbreiterungen.
 
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erstellt am: 30.11.2010 um 00:10 Uhr:
Bin noch nicht zum Strahlen gekommen. Werde morgen ein Bild einsetzen.

Grüßle
 
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erstellt am: 30.11.2010 um 01:55 Uhr:
Sooo, war grade Spontan in der Firma, eben die Platten gestrahlt. War eine ganz schöne Rutschpartie, hier schneits wie Hölle, und die Straßen sind spiegelglatt. Aber er fährt sich trotzdem sehr gut auf schnee. Aber b2t:

Folgendes steht drauf:

SF 15/04 13267 20mm -CS- Tuning
SF 17/04 13269 30mm -CS- Tuning

Nun ja. Ich kann nur von meinen bisherigen Erfahrungen sprechen, und egal welches Auto, ob mein Corsa, oder mein Z3, alle haben Spurplatten. Entweder von H&R, oder von AC Schnitzer, und bei allen Herstellern wird das TÜV-Teilegutachten automatisch mitgeliefert.

Finde es halt ein wenig komisch das man Spurplatten kaufen muss, und dazu dann noch zusätzlich ein Teilegutachten, ich meine wenn ich mir irgendetwas kaufe, dann kann ich ja auch erwarten das ich etwas in der Hand halte was auch so funktioniert wie ich es gekauft habe. Und das ist ja offensichtlich nicht der Fall, denn damit ich 100%tig auf der sicheren Seite bin muss ich zusätzlich Geld ausgeben.

Und wir reden hier ja nicht über nachgemachte Produkte aus Fernost oder?!
 
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erstellt am: 30.11.2010 um 08:58 Uhr:
Moin,
ich finde es komisch wenn:
Spurverbreiterungen bis mm X mit Teilegutchten, siehe:

http://www.spurverbreiterung.de/frame_sv_rechts_db.php?lan=de&fzgmarke=
MCC%20Smart#


wünscht der Kunde mehr, dann geht es mit einer kostenpflichtigen Fahrwerksfestigkeit, dies kann man ( auch ich ) vom Hersteller beziehen.
Ich weis nicht genau bei wieviel Fahrzeugen sowas möglich ist.

Wen man das ganze dann ohne diese Fahrwerksfestigkeit eingetragen bekommt, wie so manche hier, ist doch auch gut.

Den Roady hast Du gebraucht gekauft, er stammt nach Deinen Angaben per Telefon am Freitag ABEND aus dem frankfurter Raum. Da es einige Kunden gibt, die EInträge nicht in die Papiere übertragen lassen und sie dann im laufe der Zeit verlieren, habe ich Dir angeboten, in meinem Archiv über Name des oder der Vorbesitzer und Fahrgestellnummer nachzuforschen, den Einträge habe ich sehr viele gemacht, so 300-400 p.A.. Du wolltest mir am Samstag eine entsprechende Mail schicken. Diese habe ich bis heute nicht!!

Ich verstehe deshalb auch überhaupt nicht, weshalb Du hier schreibst und nicht einmal das einfachste in die Wege leitest.
 
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erstellt am: 30.11.2010 um 22:00 Uhr:
Klar wir haben ABENDS telefoniert. Wenn das ein Problem für dich ist, abends zu telefonieren schreib das bitte auf deine Website.

Ja, ich habe gesagt ich schick dir eine Mail mit der FIN und den Vorbesitzern. Da ich sämtliche Fahrzeugbriefe aber in ein Bankschließfach packe, und Samstag ja keine Bank auf hat, hatte sich das wohl erledigt.

Wo und wann ich was wodrüber schreibe ist glaube ich immer noch meine Sache.
Und wenn ich der Meinung bin das ich mir eine 2te Meinung über dieses Forum holen möchte, kann ich das auch machen. Es gibt hier halt noch andere Leute die Erfahrung damit haben, und die würde ich auch gerne hören.

Nur mal so nebenbei war der Thread schon eröffnet bevor wir telefoniert hatten.

Wenn du dir meinen Post nochmal in Ruhe durchließt wirst du vll feststellen, dass ich
nichts negatives über dich gesagt habe. Ich habe lediglich angemerkt dass es bei anderen Herstellern, bzw. für andere Fahrzeuge anders ist.

Aber es ist ok, ich werde jetzt einfach versuchen die Scheiben eingetragen zu bekommen.

Aber eines muss ich sagen: Freundlichkeit klingt anders.

Edit: Wenn ich den Brief habe schick ich dir die Mail, falls du da noch interesse dran hast. Finde es schade das man aus ner Mücke nen Elefanten machen muss!

[Editiert am 30/11/2010 von Vayce]
 
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erstellt am: 1.12.2010 um 08:46 Uhr:
Entschuldige bitte, aber ich habe nur geschrieben, dass und wann wir telefoniert haben.
Unfreundlich, wo?
Ich habe nur Fakten geschrieben.
Bei diesem Telefonat habe ich Dir angeboten, wenn ich den Namen des Vorbesitzers und die Fahrgestellnummer habe, kann ich in meinem Archiv nachsehen, ob eine Eintragung über mich gelaufen ist, was früher nicht unüblich war.
Wenn ja, hätte ich beim TÜV eine Zweitschrift von der Eintragung beantragt.
Ich weiss jetzt überhaupt nicht, was daran unfreundlich sein soll, wenn ich Dir anbiete mein Archiv für Dich, noch dazu für lau, zu durchsuchen.
Wenn das unfreundlich sein soll, dann weiss ich nicht was Du an Freundlichkeit erwartest.
Sorry.
 
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erstellt am: 1.12.2010 um 13:21 Uhr:
Zitat:
Klar wir haben ABENDS telefoniert. Wenn das ein Problem für dich ist, abends zu telefonieren schreib das bitte auf deine Website.

Er meinte glaube dass zwischen Freitag ABENDS und Montags morgens kein Arbeitstag liegt, und man darum eher selten in alten Archiven wühlt.

Zitat:
Ja, ich habe gesagt ich schick dir eine Mail mit der FIN und den Vorbesitzern. Da ich sämtliche Fahrzeugbriefe aber in ein Bankschließfach packe, und Samstag ja keine Bank auf hat, hatte sich das wohl erledigt.

Erstens kann er das nicht wissen. Zweitens ist das DEIN Problem. Drittens wäre es wohl sinnvoll und einfach gewesen, mal eben 30 Sekunden zu opfern um ihm diesen Umstand in einer etwa dreizeiligen Email mitzuteilen, oder ?

Zitat:
Wo und wann ich was wodrüber schreibe ist glaube ich immer noch meine Sache.
Und wenn ich der Meinung bin das ich mir eine 2te Meinung über dieses Forum holen möchte, kann ich das auch machen. Es gibt hier halt noch andere Leute die Erfahrung damit haben, und die würde ich auch gerne hören.

Wenn du dir meinen Post nochmal in Ruhe durchließt wirst du vll feststellen, dass ich
nichts negatives über dich gesagt habe. Ich habe lediglich angemerkt dass es bei anderen Herstellern, bzw. für andere Fahrzeuge anders ist.

Sicher. Aber Du bemängelst einen Umstand der so im Gesetz vorgesehen ist. Bis zu einer bestimmten prozentualen Verbreiterung genügt ein generelles Teilegutachten, erst DARÜBER braucht man ein Festigkeitsgutachten. Deine Altfahrzeuge lagen schlicht unter dieser Grenze. Und das ist keine "Meinung" sondern gesetzlich geregelt.

Zitat:
Aber es ist ok, ich werde jetzt einfach versuchen die Scheiben eingetragen zu bekommen.

Das ist sicher ganz einfach ohne Festigkeitsgutachten, man muss nur ganz fest wollen. Oder auch nicht. Der Verkäufer der Teile wollte Dir dieses notwendige Dokument gerade heraussuchen und tätig werden, als Du festgestellt hast dass die dafür notwendigen Unterlagen in Deinem Bankschliessfach in der Schweiz liegen.

Zitat:
Aber eines muss ich sagen: Freundlichkeit klingt anders.

Du meinst, Archive durchwühlen und den TÜV kontaktieren für etwas das man vor 6 Jahren verkauft hat ist unfreundlich ? Oder der Umstand, die Information dass Du die zugesagten notwendigen Unterlagen in Deinem Bankschliessfach hast und es auch am Montag und Dienstag nicht geöffnet werden konnte nicht per Gedankenfernübertragung erlangt hat ? Schliesslich war es ja auch zu schwierig eine Mail zu schicken dass die Information noch kommt.

Zitat:
Edit: Wenn ich den Brief habe schick ich dir die Mail, falls du da noch interesse dran hast. Finde es schade das man aus ner Mücke nen Elefanten machen muss!

-DU- hast ein Interesse daran, die erloschene Strassenzulassung Deines Fahrzeugs wiederherzustellen. -ER- wollte Dir dabei helfen. -DU- hast die zugesagten Informationen nicht geschickt, und nicht mal mitgeteilt dass die noch kommt. -ER- kann ohne diese Informationen kein Festigkeitsgutachten heraussuchen, welches der Gesetzgeber in DIESEM Fall vorsieht. -DU- hast einen Elefanten kreiert, indem Du Dich beschwerst dass -ER- nichts von Deinem Bankschliessfach weiss, obwohl -DU- Dir nicht mal 30 Sekunden Zeit für einen Anruf oder eine Email genommen hast um -IHM- das überhaupt mitzuteilen.



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erstellt am: 1.12.2010 um 14:41 Uhr:
Langeweile, Klaus?
 
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erstellt am: 1.12.2010 um 14:45 Uhr:
@Klaus: Fehlt Dir was? Können wir Dir aus der Ferne irgendwie helfen?

Zitat:
Aber Du bemängelst einen Umstand der so im Gesetz vorgesehen ist. Bis zu einer bestimmten prozentualen Verbreiterung genügt ein generelles Teilegutachten, erst DARÜBER braucht man ein Festigkeitsgutachten. Deine Altfahrzeuge lagen schlicht unter dieser Grenze. Und das ist keine "Meinung" sondern gesetzlich geregelt.

Es ist nach meiner Auffassung sehr wohl eine Meinung (Definition: Ergebnis wertender Denkvorgänge) im Hinblick auf bestehende gesetzliche Vorgaben und dem mehr oder weniger entsprechenden Ist-Zustand von Fahrzeugen.

Am Rande: Weiß jemand, wo man die Sache mit 'Spurverbreiterung maximal 2%' nachlesen kann? Irgendein Richtlinien-Papierchen aus Brüssel?

Wie schätzt Du es ein, wenn Vayce schon öfter mit Teilegutachten, aber noch nie zuvor mit einem Gutachten über die Festigkeit des Fahrwerks zu tun hatte? Genauso kritisch?

Zitat:
Der Verkäufer der Teile wollte Dir dieses notwendige Dokument gerade heraussuchen und tätig werden, als Du festgestellt hast dass die dafür notwendigen Unterlagen in Deinem Bankschliessfach in der Schweiz liegen.

Jo, stimmt soweit. Aber warum vermutest Du sein Schließfach gleich im Land der Eidgenossen? Sollte man nicht vorrangig erstmal abklären, ob der Verkäufer des Roadsters nicht noch einen Tipp hat, wo die fehlenden Papierchen gerade sind? Vielleicht hat er sie selbst ja noch. Wenn das leider ergebnislos bleibt, hat man eben noch eine weitere Option, die Sache i.O. zu bekommen.

Äh, zu dem Inhalt dieser Plastikmappe mit der Betriebsanletung u.s.w. gehören die gesuchten Papierchen aktuell hoffentlich nicht, oder? Warum soll man sie behalten, wenn das Auto weg ist?

§ 19 Abs. 2 S. 2 StVZO hat im Fall von Änderungen am Fahrzeug auf der Rechtsfolgeseite Bedeutung für den Bestand der Betriebserlaubnis. Und nicht sofort auch genauso unmittelbar für den Bestand der Zulassung (vgl. dazu § 5 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - FZV).

Nichts für Ungut, okay? Ist ist wirklich nicht böse gemeint.

Jedoch macht der Ton regelmäßig die Musik und in diesem Thread gefallen mir bisher einige Passagen diesbezüglich überhaupt nicht.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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