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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Mal mit, mal ohne Distanzen ...

* Moderator *
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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
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erstellt am: 26.10.2010 um 19:41 Uhr:
Zitat:
Schätze mal das wir - da mächtig OT - einen separaten Thread aufmachen sollten!

Okay - auf geht's:
Habe eine an sich ganz simple Frage:

Wenn der Kleine Distanzen verpasst bekommen hat, die auch abgenommen und eingetragen sind, darf man dann wahlweise mit oder ohne Distanzen unterwegs sein

ooooder

muss insoweit der Ist-Zustand des Fahrwerks jederzeit mit dem Eintragungstext in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen, will man in dem Zusammenhang jedem Ärger aus dem Weg gehen?


Fallbeispiel: Im Sommer angenehm tief und breit und im Winter aber wenigstens ohne die Distanzen (und eventuell sogar mit Gulaschtöpfen ...) und in dem Zustand dann auch noch im Februar zur HU. Gibt es die neue Plakette dann ohne Diskussion in Sachen 'Fahrwerk'?

Dass es rein technisch machbar ist, wenn die Tiefer-Legung der Art ist, dass für den Radfreilauf keine Distanzen notwendig sind, ist mir klar und auch nicht das Problem, um das es mir geht.

Hat vielleicht jemand eine Eintragung, die die Wahl lässt, wahlweise mit oder ohne Distanzen unterwegs zu sein? Oder mit einer Auflage (bestimmte Felge?)

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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Regionalforenmoderator
Franken

Beiträge: 1027
Registriert: 9.10.2006
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erstellt am: 27.10.2010 um 05:49 Uhr:
welches Fahrwerk hast du denn?

Bilstein ist z.B. nur mit Distanzen eingetragen, da musst du auch im Winter mit Gulaschtöpfen Distanzen drauf haben!
 
____________________



Beiträge: 1882
Registriert: 6.2.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.10.2010 um 08:04 Uhr:
Kommt auf die eintragung an, was steht im Schein.

Bei mir sind die zB. so eingetragen.
Alufelge nur in verbindung mit Distanzscheibe XYYSS, ohne Schneekette. Sprich ich darf diese Alufelge ohne Distanzscheibe nicht fahren.
 
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Beiträge: 68
Registriert: 9.4.2010
Status: Offline
erstellt am: 27.10.2010 um 12:23 Uhr:
Mein TüVér hat es damals richtig Eingetragen. Es stehen bei mir einmal nur die Felgen drin, und es stehen die gleichen Felgen mit Distanzen drin. Aber rein von der Optik her ... nie mehr ohne Distanzen
 
____________________
Greetz Micha


* Moderator *
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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 27.10.2010 um 13:35 Uhr:
Für das Bilstein habe ich schon mal gelesen, dass vorne wenigstens eine 10mm Distanz drauf sein muss. Klammern wir das Bilstein deswegen einfach mal aus ...

@Kurve: Sehr interessante Version des Eintragungstextes mit der Formulierung 'auch mit'. Damit hat man dann ja echt die Wahl, mit oder ohne Distanzen unterwegs zu sein, ohne dass wegen dieser Änderung am Fahrwerk möglicherweise Ärger ins Haus steht.

In dem Text auf der Zulassungsbescheinigung zu meinem QP steht leider das Wörtchen 'auch ...' nicht mit dabei.
Zitat der insoweit entscheidenen Passage daraus:"*M.DISTAZSCHEIB.AN VA.U.HA.SCC, Kennz. ....". Äh, dieses eine 'N' fehlt wirklich.

Bedeutet das also, dass für mich die erste Fahrt nach einem Rädertausch unter Weglassung der Distanzen wieder zur Abnahmeprüfung beim TÜV führen sollte, damit dort ein Gutachten erstellt wird, wonach entweder die Distanzen gar nicht mehr im Eintragungstext auf der Zulassungsbescheinigung auftauchen oder - deutlich besser - zumindest das kleine Wörtchen "auch" nachgetragen wird?

@teslamo: Nein, 'nur' Eibachfedern. Distanzen sind deswegen rein technisch nicht zwingend. Habe dafür auch ein Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO. Ebenso, wie für die Distanzen.
Aber durch diese Kombinationsänderung des Fahrwerks war eine Vollabnahme ('Einzelabnahme') im Sinne der §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO notwendig, die zu dem oben zitierten Eintragungstext geführt hat, Teilegutachten hin oder her.

Das mit dem Zusatzwörtchen 'auch' ist mir echt neu.

Will man lieber mit gültiger Betriebserlaubnis für den Kleinen unterwegs sein, muss also der Text der Eintragung jederzeit mit dem Ist-Zustand des Fahrwerks übereinstimmen.

@tutur: Meinst Du, dass die Prüfer, denen Du bisher in der Hammburg begegnet bist, auch über den Schatten des Texteinschluss des Wortes 'auch' springen?

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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Beiträge: 902
Registriert: 9.4.2009
Status: Offline
  erstellt am: 27.10.2010 um 13:57 Uhr:
Also, ich habe auch dieses kleine Wörtchen "auch" eingetragen, und dieses sogar für 2 verschiedene Kombinationen von Distanzen VA/HA, allerdings nur in Verbindung mit "205/45 R16 83H a.LM-Rad Borbet (...)Typ0010848V002", sprich, den Spikes ...

Danach darf ich Distanzen 15/25 oder 25/30 fahren (da beides eingetragen), aber nur in Verbindung mit den Spikeline (nach meinem Verständnis ... *kratzamkopf*). Stahlfelgen wären somit ausgeschlossen, mal abgesehen von der hinlänglich diskutierten Material(un)verträglichkeit.
 
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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
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erstellt am: 27.10.2010 um 22:28 Uhr:
Fasse kurz wie folgt zusammen:

Die ideale Version des Eintragungstextes, wenn man legal mal mit oder ohne Distanzen (z.B. im Winter) unterwegs sein will (Bilstein und Ähnliches, was Distanzen braucht, ausgenommen), hat folgenden Wortlaut:

Zitat:'*AUCH.M.DISTANZSCHEIB.AN VA.U.HA. ...'

@tutur: Du wärst doch schon recht zufrieden, wenn Du - wie offenbar die Mehrzahl hier - auch einfach alle Serienräder fahren dürftest. Das wäre doch schon richtig gut. Und wenn Du es doch noch realisieren willst, schreibe mir bitte eine PN - äh, noch wieder - zurück.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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Beiträge: 201
Registriert: 30.4.2006
Status: Offline
erstellt am: 27.10.2010 um 23:29 Uhr:
also bei mir hat der TÜVer einfach nur die Distanzen eingetragen ohne eine Reifenkombinatinon...naja für mich das beste...
 
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Gruß der Jo

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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 27.10.2010 um 23:50 Uhr:
Zitat:
also bei mir hat der TÜVer einfach nur die Distanzen eingetragen ohne eine Reifenkombinatinon...

Wie lautet der Text genau? Kannst Du Dir danach auch selber aussuchen, ob Du mit oder ohne Distanzen fährst?
 
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Beiträge: 109
Registriert: 26.2.2009
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erstellt am: 28.10.2010 um 00:13 Uhr:
Also bei mir steht, -->Distanzringe, Hersteller SCC Fahrzeugtechn. GmbH, (Kennzeichnung der Scheiben), Breite 20mm, gepr. m. 205/45R16

Was bei mir aber egal ist, da ich die Gulaschtöpfe, ob man soll oder nicht, auch so fahren muß, da ich ein Billstein Fahrwerk hab.
Stellt sich mir die Frage, was schlimmer ist.
Gulschtöpfe auf den Aludistanzen oder keine Distanzen mit dem Billstein Fahrwerk und Gulaschtöpfen!
Und jetzt bitte keine :"Fahr halt Alus im Winter" Sprüche.
 
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CU Chickster
Wer der Herde nachläuft, frisst die Scheiße, nicht das Gras.
http://www.onlinewahn.de/ende.htm



Beiträge: 398
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erstellt am: 28.10.2010 um 00:21 Uhr:
Bei mir lautet der Text im Gutachten:

ZIFF:20-23:AUCH GEN:M.25 / 35MM SCC-DISTANZSCHEIBEN VA / HA, KENNZ. : 13.268 /13.093 (VERW.VON SHNEEKETTEN NICHT MÖGL.)

Auf dem (neuen) Schein ist dann natürlich statt 20-23 der Verweis auf die Ziffern 15.1 und 15.2 eingetragen. Die Formulierung sollte sich also auf alle von Haus aus erlaubten Felgen-Reifenkombinationen erstrecken. Ich werde aber bei Gelegenheit meinen TÜVler fragen...

Gruß Jens
 
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smart Roadster - Die Antwort auf das Leben, das Universum und alles!



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erstellt am: 28.10.2010 um 07:05 Uhr:
Wie man sehen kann ist jede eintragung etwas anders.

Wenn aber nur im Schein steht, Distanzscheibe an VA und HA von XXXYY ohne beschreibung der Felge, ist das Perfekt. Somit kann man alle Felge auf diese Distanze fahren. Was besseres kann einem garnicht passieren.
 
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Beiträge: 244
Registriert: 16.3.2010
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erstellt am: 28.10.2010 um 08:52 Uhr:
jeep, so lese ich das auch!

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Status: Offline
  erstellt am: 28.10.2010 um 09:02 Uhr:
Joa, so verstehe ich den Eintragungstext 'auch'.

Ohne Distanzen alle Serienfelgen laut Typprüfung (vgl. § 20 StVZO), mit Distanzen der genau beschriebenen Beschaffenheit aber nur Spikelines.

Du musst wieder hin zur Prüfung, wenn Du andere Felgen auf den Distanzen montiert hast. Ich muss bei der derzeitigen Textfassung wieder hin, wenn ich ohne Distanzen unterwegs sein will.

Lindi hat völlig recht, wenn er feststellt:
Zitat:
Kommt auf die eintragung an, was steht im Schein.

Allerdings sollte es beim Verständnis dessen, was da steht, besser zu keinem Missverständnis im Sinne von 'Ach was, passt schon' kommen.

Nordische Grüße
SRCinSE

* Moderator *
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Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 28.10.2010 um 09:24 Uhr:
Bei dem Text in meinem Abnahmegutachten fehlt unter diesem Aspekt gesehen 'nur' das Wörtchen 'auch'. Dann wäre es genauso frei wie bei Jela.

Das Schneeketten-Argument dürfte aber stechen, denn sonst muss ich die Dinger, wenn es dabei bliebe, im Erstfall auf die Räder an der verbreiterten Hinterachse aufziehen ...
Naja, habe ja ein Saisonkennzeichen.

Und Gulaschtöpfe auf Alu-Distanzen montieren? Damit würde ich keinen Meter fahren.

Langsam fange ich aber an, ein wenig zu verstehen, warum der eine dem anderen Prüfer am Ende des Tages nicht wirklich über den Weg traut ....

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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