Thema: Spurverbreiterung

yogi0911 - 27.12.2013 um 10:54

Hallo,

ich will mir Spurverbreiterungen kaufen.
Weil ich hier schon öfter gelesen habe man sollte vorher beim Tüv
nachfragen welche sie eintragen. War ich gerade bei der DEKRA und
der Prüfer meinte sobald ein Teilegutachten dabei ist, gibt es keine Probleme.

Jetzt hätte ich mir folgende augesucht:

http://www.ebay.de/itm/220724557839?_trksid=p2055119.m1438.l2648&ssPage
Name=STRK%3AMEBIDX%3AIT


Nun meine Frage. Ist bei denen ein Gutachten dabei das die DEKRA anerkennt?
Steht zwar dort das in Tüv Gutachten auf CD dabei ist. Bin mir aber nicht sicher
ob dieses genügt.
Hoffe das evtl. von euch wer mir da weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße vom Alpenrand

yogi


KalleR - 27.12.2013 um 11:07

Hallo Yogi,
das ist auf jeden Fall eine Eintragung nach §21, d.h. das darf in jedem Bundesland nur eine Prüforganisation, im Osten meist die Dekra, im Westen wahrscheinlich auch in Bayern meist nur der TÜV, eintragen.
Da sollte unbedingt vorher mit dem zuständigen Prüfer ein Vorgespräch geführt werden.
Abgesehen davon halte ich diese gewaltige Spurverbreitung fahrdynamisch für totalen Quatsch......und ich stehe damit nicht allein da .....vorne 15mm und hinten 20 mm sind noch sinnvoll...darüber . Ich kenne einige, die auf zivile Maße zurückgerüstet haben.
Du brauchst keine CD, hier kannst du dir das Gutachten herunterladen.
http://web2.carparts-cat.com/default.aspx?230=1&34=0,2047567&36=379
2&35=0&32=17106&14=1&10=2657FEB3229B474197E6315C8AB54644241
001&12=130

Vielleicht guckst du auch mal im Fachhandel nach, da hast du einen Service und oft auch bessere Preise als bei IBÄH.
Gruß Kalle



[Editiert am 27/12/2013 von KalleR]


Denon - 27.12.2013 um 11:24

Ich glaube Ihm geht es eher darum das die Räder bündig mit dem Radkasten abschließen, kann mich auch irren. Wäre das bei 15mm und 20mm auch der Fall?


yogi0911 - 27.12.2013 um 11:35

Ja, richtig mir würde es eher wegen der Optik gehen.
Fahre keine Rennen oder ähnliches. Bin ein normaler Fahrer.

Aber wenn das Auto natürlich damit unfahrbar wäre würde ich auch darauf
verzichten.


KalleR - 27.12.2013 um 11:57

Das kommt auf deine Räder an...bei Gulaschtöpfen wirds eng ....bei Brabus auch...aber umgekehrt.
Benutze doch einfach mal die Suchfunktion, dort findest du fast zu jedem Radsatz passende Spurverbreiterungen und ganz wichtig Fotos dazu.


Merlin - 27.12.2013 um 12:04

Welche Felgen fährst Du denn?


Haegar28 - 27.12.2013 um 12:42

@yogi0911, Ich habe die Spinline Felgen mit der gewaltigen Reifendimension 185/55 R15 auf meinem Roadster und den absolut identischen Spurverbreiterungen aus deinem Ebay Angebot, plus den Eibach Federn 25/25.

Damit sieht die Optik schon etwas besser aus und die Fahrdynamik ist auch bei zügiger Fahrweise nicht schlechter, sondern eher
besser geworden.

[Editiert am 27/12/2013 von Haegar28]

[Editiert am 27/12/2013 von Haegar28]


Piano - 27.12.2013 um 13:44

Ich fahre 20/25 Spurplatten mit Spikes und Monos.
Der Tüff hier bei uns in Augsburg ist ziemlich mäkelig, als ich wegen meines Lenkrads dort war, habe ich das ganze nur eingetragen bekommen, weil der Vorbesitzer die Spurplatten schon mal bewilligt bekommen hatte. Ansonsten hätter der Prüfer wegen fehlender Radabdeckung nein gesagt.


yogi0911 - 27.12.2013 um 15:37

War gerade nochmal bei der DEKRA mit dem Gutachten von Eibach
http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/12014/2299/E82XT0058-00A.PDF
Der Prüfer sieht jetzt eigentlich keine probleme mit der Eintragung. Da ich auch keine
Tieferlegung habe.

Fahre jetzt im Winter die Spinlines mit 185 R50
und für den Sommer Spikelines mit 205 R45
Hoffe nur das es bei den Spikelines auch passt. Konnte da ja nicht Nachmessen weil
sie nicht montiert sind.


Haegar28 - 27.12.2013 um 16:31

So sieht das aus mit den Spinline Felgen, Spurplatten 50/60mm und 25mm tiefer:

https://picasaweb.google.com/107182866308645652081/Roadster?authkey=Gv1sRgC
Kbih_yijKP5LA#5962108725228940546


Die Spikelines sollten eigentlich problemlos passen, da ja noch genügend "Luft"
am Kotflügel vorhanden ist.


yogi0911 - 27.12.2013 um 17:24

Sieht Super aus Haegar, ist ein richtig schönes Auto.

Würde eigentlich auch gern die 25mm tiefer gehen.
Aber da ich auch im Winter fahre und bei uns am Alpenrand
dann doch hin und wieder etwas mehr Schnee liegt geht es
leider nicht


Piano - 28.12.2013 um 00:55

25/30 mit Spikes?
das glaub ich erst, wenn ich den Eintrag im Schein seh

[Editiert am 28/12/2013 von Piano]


kissy2004 - 28.12.2013 um 07:57

ich habe auf meinem 25 vorne und 25 hinten drauf und das mit Brabus und der liebe Herr vom Tüv sagte ........ nix :-)



[Editiert am 28/12/2013 von kissy2004]


Merlin - 28.12.2013 um 09:32

Zitat:
Fahre jetzt im Winter die Spinlines mit 185 R50
und für den Sommer Spikelines mit 205 R45.

Denk dran bei der Eintragung! Oft wird mit einer bestimmten Rad/Reifen-Kombi eingetragen und dann musst bei Wechsel auf Winterreifen entweder die Distanzen wieder abmachen oder wieder zum TÜV....

Oder Du fragst den TÜV, ob er Dir gleich beides einträgt oder ohne Auflage...


Piano - 28.12.2013 um 12:28

Zitat:
ich habe auf meinem 25 vorne und 25 hinten drauf und das mit Brabus und der liebe Herr vom Tüv sagte ........ nix :-)

wann hast du das machen lassen?


SRCinSE - 28.12.2013 um 17:40

Zitat:
25/30 mit Spikes?
das glaub ich erst, wenn ich den Eintrag im Schein seh

Wieso?
GesamtET hinten -50mm bei Limit des Abnehmbaren bei -55mm - why not?

Allerdings ... (klick)


Piano - 28.12.2013 um 18:06

Die Gesamt-ET ist ja nicht das einzige Kriterium. Stichwort Radabdeckung: ich hätte mit Spikes (oder auch Monos, das ist ja egal) vorn die 20 mm neu nicht mehr eingetragen bekommen.


DerFalk - 28.12.2013 um 18:22

Ich hab Spikelines mit 20/30 die Tage eingetragen bekommen


kissy2004 - 28.12.2013 um 19:43

@ Piano

ich war vor ca. 2 Monaten wegen der TÜV Untersuchung da.


Raute123 - 28.12.2013 um 19:49

Also ich habe 20/20 Monos/Spinline drauf und der TÜV wollte Radabdeckungen.

Frage mich immer wie andere es so eingetragen bekommen. Man sieht sofort vorne und hinten das es nicht genug abgedeckt ist.

Glückwunsch an die glücklichen

Winterreifen (Spinline) musste ich nicht separat eintragen lassen. Es wurde auf die im Papier hinterlegten Serien Räder verwiesen

[Editiert am 28/12/2013 von Raute123]


DerFalk - 28.12.2013 um 20:01

Du kennst die flaschen Leute

Ne, nen Bekannter hat auch 3 Anläufe mit seinen Monos gebraucht.


Raute123 - 28.12.2013 um 20:11

Hatte leider kein Glück, soll laut TÜV auch mehr in Zukunft drauf geachtet werden.

Zum Glück bietet der Frosch schöne Abdeckungen an. Dann fliegen bei mir die Serienabdeckungen runter.

[Editiert am 28/12/2013 von Raute123]


yogi0911 - 29.12.2013 um 09:26

So erstmal vielen dank für eure Hilfe.

Habe jetzt Spurverbreiterungen bestellt VA + HA 50 mm.
Billiger wie 185¤ habe ich sie nicht gefunden.
Werde sie dann erstmal bei den Spinlines mit Winterschuhe eintragen lassen
und im Frühjahr die Sommerschuhe mit den Spikelines.

Die Spikelines werde ich jetzt im neuen Jahr noch Schwarz Pulverbeschichten lassen.
Dann noch neue Gummis drauf und fertig


KalleR - 29.12.2013 um 09:35

Wer schön sein will muss leiden .
Ich habe kein Mitleid.
Gruß Kalle


Piano - 29.12.2013 um 11:06

Ich bin gespannt, was der Prüfer im Frühjahr zu den Spikes sagt. Halt uns bitte auf dem Laufenden!


d - 29.12.2013 um 11:23

Zitat:
Wer schön sein will muss leiden .
Ich habe kein Mitleid.
Gruß Kalle


Hallo Kalle,
daß es an der Vorderachse nicht sinnvoll ist, mit breiterer Spur zu fahren, ist nachvollziehbar, Stichwort Lenkrollradius.
Hinten dagegen sollte es doch unkritischer sein. Hast Du da andere Erfahrungen?

Beste Grüße
Dieter


SRCinSE - 29.12.2013 um 11:32

Zitat:
Werde sie dann erstmal bei den Spinlines mit Winterschuhe eintragen lassen
und im Frühjahr die Sommerschuhe mit den Spikelines.

Äh, wirklich jede einzelne Serienfelge gesondert abnehmen und eintragen lassen?
Einfach nur einmal mit allen Serienrädern abnehmen lassen und gut.

Zitat:
"Serienfelgen" sind für den Kleinen:
- Gulaschtöpfe
- Spinlines
- Tracklines
- Spikelines
- Monos VI
- Monos A
- Runlines

Die hiesige Felgenliste irrt sich nicht, wenn da steht, dass für diese Felgen die Eintragung in die Fahrzeugpapieren ab Werk vorhanden ist. Wer das COC zum eigenen Roady (gebürtiger Franzose!) oder noch einen Alt-Brief aus der Vor-EU-Papierchen-Zeit hat, kann sich selbst davon überzeugen.

Zitat:
Wenn, dann aber besser gleich 'IN VERB.M.SERIENRAEDERN' (Zitat aus dem Text zu Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I meines QPs).
Und zwar allen Serienrädern mit 15, 16 und 17 Zoll (ergo auch Gulaschtöpfe) und den laut TypenABE für den Kleinen freigegebenen Reifengrößen.

Der Kleine ist ein gebürtiger Franzose und zumindest als der Brief / die Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, der Dich als Eigentümer des Kleinen ausweist, lag eine E(W)G-Übereinstimmungserklärung vor.

@Piano: Jepp, das Thema 'Radabdeckung' ist in den letzten 1 bis 2 Jahren in den Vordergrund gerückt und relativiert die Sache mit der maximalen GesamtET.

Insofern ist es jetzt noch wichtiger, noch vor dem Einkauf und dem Basteln bei berufener Stelle abzuklären, worauf es bei dem Vorhaben aus dortiger Sicht ankommt und um wie viel breiter man dort noch bereit ist, grünes Licht zu geben (Ständiger Dauertipp).

Nordische Grüße
SRCinSE


kissy2004 - 29.12.2013 um 11:37

hier ein guter Beitrag zum Thema

http://www.mercedes-forum.com/board/index.php?page=Thread&threadID=7449
6


SRCinSE - 29.12.2013 um 13:43

Und noch ein interessanter Beitrag in gleicher Richtung: http://www.a3-freunde.de/wiki/RadAbdeckung
Oder auch http://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Radabdeckungen

Ist aber teilweise veraltet, weil seit 2009 gilt (viel Spaß): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32010R1009:de:N
OT


Haegar28 - 29.12.2013 um 14:03

Alles schön und gut, aber das beantwortet nicht den Eingangsthread!
Fakt ist, das den Eibach Spurplatten ein Teilegutachten beiliegt, mit dem es problemlos
möglich ist bei einer Prüforganisation (bei mir die Dekra in 2013) die Verbreiterung
abnehmen zu lassen.

Eine ausreichende Radabdeckung ist zumindest bei den Spinline locker gegeben, bei den
Spikeline müsste man mal messen.


KalleR - 29.12.2013 um 15:01

Zitat:
Alles schön und gut, aber das beantwortet nicht den Eingangsthread!
Fakt ist, das den Eibach Spurplatten ein Teilegutachten beiliegt, mit dem es problemlos
möglich ist bei einer Prüforganisation (bei mir die Dekra in 2013) die Verbreiterung
abnehmen zu lassen.
Sorry,
das habe ich schon als Kind gelernt, wer am lautesten schreit hat Unrecht......und die Lebenserfahrung, dass wer mit "Fakt" argumentiert noch mehr

Die Gesetzeslage ist genau so wievon SRCinSE hier verlinkt.
http://www.a3-freunde.de/wiki/RadAbdeckung
Bis 1% Spurverbreiterung pro Rad, also 15mm, darf mit dem Gutachten jede Prüforganisation nach §19 StVZO eine Prüfbescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt austellen, darüber darf eine "Eintragung" nach §21 nur von in dem jeweiligen Bundesland zugelassenen Prüfstelle erfolgen.
Bei anderen Eintragungen auch unter Missachtung der Gesetzeslage sind diese rechtlich nicht gültig und bewahren den Nutzer nicht vor Folgen, z.B. Nichtbestehen der nächsten "Hauptuntersuchung" oder "Mängelkarte" oder Mitschuld als unschuldiges Opfer bei einem Unfall.
Eintragungen nach alter Rechtslage haben noch Bestandschutz, doch bei jetzigen Neueintragung muss das gültige ECE-Recht angewendet werden.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html
Das Leben ist weder ein Ponyhof noch ein Wunschkonzert.
Gruß Kalle



[Editiert am 29/12/2013 von KalleR]

[Editiert am 29/12/2013 von KalleR]


SRCinSE - 29.12.2013 um 15:44

@Haegar28:
Ja, doch: Bekanntlich können einfache Änderungen mit einem passenden Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO bei jeder Sachverständigen-Orga. abgenommen werden.

In den Auflagen dieses Teilegutachtens zu den Eibachplatten auf Seite 8 (A 27) ist z.B. nachzulesen, das Fahrwerk und Bremsen dem Serienzustand entsprechen müssen, soll die Abnahme über das Teilegutachten laufen: http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/12014/2299/E82XT0058-00A.PDF

Die Eignung der Platten ist bei Umrüstungen (z.B. bereits tiefer als die Schmalspurgiraffe) gesondert zu überprüfen und zwar gemäß §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO.
Diese Prüfung darf in den älteren Bundesländern nur der TÜV und in den jüngeren Bundesländern nur die DEKRA abnehmen - die Mitbewerber schauen zu.

Wenn es denn eine einfache Abnahme mit Teilegutachten wird und ETmäßig die Maße zwar eingehalten sind, aber das Fehlen von zusätzlichen Radabdeckungen moniert wird (Auflagen H1 und H2 laut Beispielteilegutachten) und man den Kleinen damit aber nicht verschandeln möchte, ist die Frage nach ausreichender Radabdeckung und wie diese zu überprüfen ist, nicht unwichtig.
Weniger breit gekauft kann dann mehr sein.

Wenn man sich auf Treffen in Sachen Radabdeckung mal so umschaut, traut am oft den eigenen Augen kaum: Roadys, die seit 4 oder 5 Jahren so unterwegs, durch die HU usw. waren, ist die Radabdeckung besonders hinten - wegen der nach innen abfallenden Linie des Kotflügels - eher ein Witz und z.B. im Regen hinterher zu fahren, ist wahrlich kein Vergnügen.
Mich wundert es deshalb kaum, dass bei Änderungsabnahmen in Sachen Radabdeckung seit einiger Zeit genauer hingesehen wird.

Ein passendes Teilegutachten zu den Platten zu haben, ist schon mal gut, macht die Abnahme aber nicht zum Selbstgänger.

Nordische Grüße
SRCinSE


M.D.W.74 - 29.12.2013 um 15:58

Zitat:
Diese Prüfung darf in den älteren Bundesländern nur der TÜV und in den jüngeren Bundesländern nur die DEKRA abnehmen - die Mitbewerber schauen zu.
Aber hoffentlich nicht mehr lange, man munkelt schon eine geraume Zeit, dass es damit bald vorbei sein wird.
Wann die Gleichbehandlung jedoch erfolgen wird und damit dieses verdammte Monopol endlich fällt, steht leider noch in den Sternen.. die Klagen dazu sollen wohl schon länger anhängig sein.
lg


schraubelocka - 29.12.2013 um 15:58

Hast ja immer wieder recht. Dennoch kann man nicht alle Autos über einen Kamm scheren.
Woran die Erschaffer der "15cm über Drehpunkt muss alles abgedeckt sein" nicht gedacht haben ist dass heute mehr Geländewagen auf der Straße als im richtigen Einsatzort unterwegs sind.

Mein G Benz war höhergelegt und mein Jeep auch...da war eigentlich kaum noch ein Radhausausschnitt nötig weil die Räder eher unterhalb des Aufbaus drehten.
Bei der Abnahme von Spurverbreiterungen machte sich die Dekra lächerlich als sie beim Verschränkungstest versuchten das Rad dicht an die Karosserie zu bekommen.
Am Ende wurde festgestellt dass ich verbreitern könne wie ich wolle....die Räder sind schon ab Werk kaum abgedeckt. treckergleich
Mein Smart hatte 25mm vorn und 35mm hinten ...die Lauffläche war dabei nicht schlechter abgedeckt als bei jedem unsinnigen SUV.


KalleR - 29.12.2013 um 18:04

Bei Geländewagen gelten andere Bestimmungen als bei PöhKahWeh, die Welt ist sooo Komplifiziert Kalle


schraubelocka - 29.12.2013 um 18:28

Ja eben ... erklär mal den Dekraleuten hier ihre Arbeit.
Die Klassifizierung was ist was ergibt das nächste Problem. "Ihr Fahrzeug ist doch ein PKW" (JEEP) bzw. "...ein Kombinationskraftwagen" (G)

Ich kann Sachverständige die wenig Sachverstand haben, dafür umso mehr Vorschriften kennen wollen, nicht leiden
Bräuchte man nur Vorschriften lesen können sollten Sachverständige bald vom Schuster und Bäcker ersetzt werden können.

Alle sind gleich ...einige noch viel gleicher.


Haegar28 - 29.12.2013 um 21:25

Na ja, hier als Grossmaul bezeichnet zu werden finde ich zwar nicht besonders nett, aber wenn derjenige meint...

Fakt bleibt trotzdem Fakt, ob er will oder nicht, so steht es zumindest für meinen Roadster schwarz auf DEKRA-buntem Papier:

https://picasaweb.google.com/107182866308645652081/Pictures?authkey=Gv1sRgC
M3Pm9DLud2_YQ#5962919909613716754


Dort ist die nachträgliche Eintragung der Eibach Federn und vorhergehende Abnahmen (u.a. die Spurverbreiterung) zu lesen.

Die Namen und die Unterschrift des Prüfingenieurs sind zum Schutze der Personen unkenntlich gemacht worden.

Damit ist zumindest für mich meine Sorgfaltspflicht erfüllt und mir kann niemand
vorwerfen fahrlässig, oder gar grob fahrlässig gehandelt zu haben. Sollte dies
ein Richter anders sehen oder empfinden, dann ist das halt so.
Aber bis dahin werden wahrscheinlich auch nicht eingetragene (gem. §22 StVZO) Duftbäumchen am Innenspiegel unter Todesstrafe gestellt.

Hier gibt es übrigens noch einen allgemeinen Leitfaden:

http://www.dekra.de/fileadmin/user_upload/pdf/DEKRA-Tunig-Tipps-mit-Sicherh
eit.pdf


Tipp: Seite 2/3 mitte links

[Editiert am 29/12/2013 von Haegar28]


SRCinSE - 29.12.2013 um 23:46

Zitat:
Fakt bleibt trotzdem Fakt, ob er will oder nicht, so steht es zumindest für meinen Roadster schwarz auf DEKRA-buntem Papier:

https://picasaweb.google.com/107182866308645652081/Pictures?authkey=Gv1sRgC
M3Pm9DLud2_YQ#5962919909613716754


Dort ist die nachträgliche Eintragung der Eibach Federn und vorhergehende Abnahmen (u.a. die Spurverbreiterung) zu lesen.

Die Namen und die Unterschrift des Prüfingenieurs sind zum Schutze der Personen unkenntlich gemacht worden.

Wow, die trauen sich ja was bei der DEKRA...

Der Eintrag der Spinlinefelge (Typenmäßig freigegebene Serienfelge) als 'vorangegangene zulässige Änderung' lässt kaum einen guten Rückschluss auf die Sachkunde des Prüfers zu. Es sei denn, er gehört auch zu den Fachleuten, die jede Serienfelge wegen der Kombi-Fahrwerksänderung 'tiefer & breiter' einzeln abnehmen wollen. Hast Du wirlich nur vorne 25er Platten verbaut? Serienmäßig im Sinne der Auflage A 27 des Teilegutachtens war der Kleine bei der Prüfung deswegen aber nicht mehr.

Mein QP war damals auch schon breiter (SCC-Platten per Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO bei KÜS abgenommen), als die Eibachfedern (auch mit Teilegutachten) hinzukommen sollten: Der DEKRA-Mann hat die Hände gehoben und mich zum TÜV geschickt.

Noch mal ganz deutlich: Der entscheidende rechtliche Unterschied zwischen der 19er Abnahme (mit Teilegutachten) und der sogenannten Einzelabnahme nach § 21 StVZO besteht darin, dass es nach der 19er Abnahme bei der bisherigen Betriebserlaubnis bleibt - man muss deswegen meist nicht nochmal zur Straßenverkehrsbehörde - während nach der sogenannten Einzelabnahme kein Weg am Amt vorbeiführt, weil man nur dort für das geänderte Fahrzeug die Betriebserlaubnis erneut erteilt bekommen kann.

Die Reichweite des Tatbestandes von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO wird allgemein oft unterschätzt, von der Rechtsfolge (= bisherige typmäßige Betriebserlaubnis ist mit dem Vollzug der Fahrzeugänderung erloschen) möchte aber kaum jemand betroffen sein.

Kombifahrwerksänderung 'tiefer & breiter' ohne anschließende Abnahme nach §§ 21 i.Vm. 19 Abs. 2 StVZO und damit ohne Betriebserlaubnis unterwegs sein? Muss ja jeder selber wissen und wird ja vielleicht auch gar nicht entdeckt. Äh, zwecks HU ausgerchnet zum TÜV würde ich nicht fahren ...

Nordische Grüße
SRCinSE


Haegar28 - 29.12.2013 um 23:54

Ganz unten steht doch die Eintragung 30mm auf der Hinterachse.


Haegar28 - 30.12.2013 um 00:23

Da der Prüfingenieur die Freigängigkeit etc. gem A27 des Teilegutachtens geprüft hat, ist eine zusätzliche Prüfung gem. §§ 21 i.Vm. 19 Abs. 2 StVZO nicht nötig bzw. wäre nur zulässig wenn nach § 19 Absatz 2 die Betriebserlaubnis erloschen wäre. Ist sie aber nicht, da alle Punkte in beiden Fahrwerksrelevanten Teilegutachten vom Prüfingenieur abgearbeitet und beachtet wurden.
Mann, hat der meinen Roadie auf der Probefahrt rangenommen!!! Wenn man selbst fährt kommt einem das garnicht so schlimm vor, aber wenn man von Aussen zusieht...

Deinem DEKRA Prüfer wünschte ich mal etwas mehr Mumm in den Knochen, oder besser "Arsch in der Hose"


schraubelocka - 30.12.2013 um 06:25

Ich verstehe nicht wie man ein System "verteidigen" kann bei dem der Kunde mehr als der Sachverständige wissen soll.

Ich für meinen Teil habe weder ein schlechtes Gewissen noch Bedenken bei Eintragungen die es hundertfach (ohne Beziehungen, Schmiergeld usw.) gibt.
Wenn ich alles anzweifeln würde dürfte ich auch keinen Roadster fahren bei dem werksseitig das Kennzeichen zu tief hängt.

Heagar kann ich nur zustimmen dass es wohl kaum vorsätzlich oder fahrlässig sein kann wenn es ein zugelassener Prüfer abgenickt hat.

Nach eurer Ausführung müsste sich jeder Kunde besser als der Prüfer und besser als der darüber richtende Richter auskennen.

Und ja jeder der etwas Ahnung vom Roadster hat findet an fast jedem Fahrzeug hier problematische Stellen.
nichteingetragene Lenken, Fahrwerksänderungen, Leuchtmittel, Kennzeichenhöhe, Höhe der Positionsleuchten, geklebte Rückleuchten, Auspuff ohne Eintragung /Zulassung, verdunkelte Scheiben sogar lackierte, lackierte Leuchten, elektrische Änderungen, Pedalauflagen ohne Abnahme usw. ...erkennt ihr euch wieder ?

Man sollte sich darauf besinnen wozu diese Abnahmen eigentlich nötig sind.
Von einem Sachverständigen erwarte ich sorgfältige Arbeit und Überprüfung der Verkehrsicherheit.
Hat er geträumt soll er dem Ärger dafür bekommen aber wohl kaum der Kunde.


SRCinSE - 30.12.2013 um 13:34

Stimmt, stimmt, habe ich übersehen: Ganz unten auf dem Gutachtenbild sind auch die 30er Platten hinten genannt zu sehen, okay, I'm so sorry.

Nee, nee, es geht nicht um eine Sytemverteidigung.

Ius vigilantibus scriptum geht sicherlich auch nicht soweit, dass der Kunde besser als der Sachverständige wissen muss, welche Prüfungskompetenz er hat oder eben nicht hat.

Ich ziehe es vor, für meinen Roady eine gültige Betriebserlaubnis zu haben (äh, soweit ich das beurteilen kann) und wenn Änderungen am Fahrzeug im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO gemacht werden, ist der Bestand der Betriebserlaubnis bereits sehr weit fortgeschritten gefährdet.

Über eine Abnahme mit Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO bekommt man die Sache wieder hin, wenn der zuständige Sachverständige grünes Licht gibt und sämtliche Bedingungen des Teilegutachtens erfüllt sind, wovon ich in Haegars Fall im Hinblick auf den verlinkten Text des Beispiel-Teilegutachtens und den Zustand des bereits verbreiterten Fahrwerks allerdings nicht ausgehe.
Der Sachverständige, mit dem er zu tun hatte, aber offenbar schon.

Habe in Sachen Kombinationsfahrwerkänderung 'tiefer & breiter' hinsichtlich Prüfungsart und Zuständigkeit dafür eben andere Erfahrung gemacht, aber das soll es dann auch gewesen sein, weil ich nicht auf Streit aus bin.

@M.D.W74: Ja, das kann besser als bisher werden, weil es nach § 10 Abs. 1 Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, Sache der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Behörde ist, die Stellen zu bestimmen, die eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr unterhalten dürfen.

@Schraube: Jepp, so ist. Deswegen ja auch mal wieder der Hinweis auf die allgemeine Unterschätzung der Tatbestandsreichweite von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO und den damit verbundenen, im Ernstfall möglicherweise unliebsamen Folgen.

Bin ansonsten soweit raus und wünsche guten Rutsch.

Nordische Grüße
SRCinSE

Edit hat nur einen fehlenden Buchstaben nachgetragen.

[Editiert am 3/11/2014 von SRCinSE]


Haegar28 - 30.12.2013 um 15:33

Wie gut, das nur der zuständige sachverständige und staatlich zugelassene Prüfingenieur massgeblich ist und nicht irgendwelche Meinungen und/oder Interpretationen über/von der StVZO!

Damit ist dieses Thema für mich abgehakt und ein schlechtes Gewissen habe ich mir jetzt auch nicht einsuggerieren lassen, da ALLE Punkte der Teilegutachten eingehalten wurden!


SRCinSE - 30.12.2013 um 20:35

Zitat:
Damit ist dieses Thema für mich abgehakt und ein schlechtes Gewissen habe ich mir jetzt auch nicht einsuggerieren lassen, da ALLE Punkte der Teilegutachten eingehalten wurden!

Was den Wortlaut des Teilegutachtens zu den Federn angeht, stimme ich Dir zu.

Hinsichtlich der Platten jedoch nicht, weil deren Teilegutachten vom ansonsten serienmäßigen Fahrwerkszustand ausgeht.
Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht und Dein DEKRA-Prüfer hatte eben ein wenig zu viel 'Arsch in der Hose'. Ist aber kaum Dein Problem.

Abgesehen davon, dass den Meisten die Details herzlich egal sind, solange alles glatt über die Bühne geht, halte ich Deinen Fall der Abnahme der Kombinationsfahrwerkänderung 'tiefer & breiter' im Rahmen einer einfachen Einbauabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO für einen sehr seltenen Einzelfall - Respekt.

Einsuggerieren musst Du Dir gar nichts und hier wiederholt nachlesen würde ich an Deiner Stelle allerdings auch nicht machen.
Alles wird gut, die Startfrage zu diesem Fred ist sicherlich auch beantwortet worden und ja, das Thema ist wirklich durch.

Nordische Grüße
SRCinSE


yogi0911 - 15.1.2014 um 18:57

Heute sind ENDLICH meine Spurverbreiterungen gekommen.
Pro Rad 25mm, habe sie gleich montiert - sieht Super aus!
Bin dann gleich zur DEKRA gefahren und hab sie eintragen lassen mit
meinen Spinline.
Jetzt muss ich nur noch die Spikeline eintragen lassen. Habe den Prüfingenieur
gefragt ob es da Probleme geben könnte, dass er glücklicherweise verneinte.
Aber gleich mit eingetragen hat er sie leider nicht ohne nochmaligen vorfahren.
Naja macht ja nix - warten wir bis zum Frühling und Zahlen nochmal 40¤


j-a-n - 16.1.2014 um 12:38

mit spurverbreiterungen liebäugel ich auch schon länger. merkt man die im fahrverhalten? was für welche hast du denn verwendet und wie werden die montiert? Ich fahre spikeline-felgen und im winter stahlies.


SRCinSE - 16.1.2014 um 13:49

Zitat:
Bin dann gleich zur DEKRA gefahren und hab sie eintragen lassen mit
meinen Spinline.
Jetzt muss ich nur noch die Spikeline eintragen lassen. Habe den Prüfingenieur
gefragt ob es da Probleme geben könnte, dass er glücklicherweise verneinte.
Aber gleich mit eingetragen hat er sie leider nicht ohne nochmaligen vorfahren.
Naja macht ja nix - warten wir bis zum Frühling und Zahlen nochmal 40¤



Sch..ß Geldschneiderei

Genau das ist es, wenn jede Einzelne der Serienfelgen, die für den Kleinen als Schmalspurgiraffe 'von Geburt an' typmäßig freigegeben ist, nach Plattenmontage latürnich nur jeweils einzeln abgenommen werden soll. Passt eine, passen alle.

Schlicht Umsatzmaximierung zu Gunsten der DEKRA, aber zu wessen Lasten?

@j-a-n: Bitte zu diesem Thema die Suchfunktion benutzen. Vorsicht - Du findest bei erfolgreicher Suche Lesestoff für Wochen, den es gibt kaum ein Thema, über das hier mehr gepostet wurde. Denn die serienmäßige Radfehlstellung im Radhaus bedarf ja der Korrektur, Kurven fahren neu erleben, weniger Spurrillennachlauf - äh, und Auto bei Mistwetter schneller und intensiver 'eingesaut'.

Nordische Grüße
SRCinSE


j-a-n - 31.3.2014 um 12:21

Zitat:
@j-a-n: Bitte zu diesem Thema die Suchfunktion benutzen. Vorsicht - Du findest bei erfolgreicher Suche Lesestoff für Wochen, den es gibt kaum ein Thema, über das hier mehr gepostet wurde.

genau das ist mein problem - genauso wie wenn man nach TLE sucht.

BTT: Ich lese also hier raus, dass ihr 15mm/20mm "empfehlt", sofern man Serienbereifung (spinnline/stahl) fährt.
Sind das 15mm/20mm pro Achse oder pro Schreibe?


SRCinSE - 31.3.2014 um 12:49

Wenn von "15/20 mm" die Rede ist, sind damit vorne jeweils eine 15er Platte pro Rad und hinten jeweils eine 20er Platte pro Rad gemeint.

Ja, insgesamt wird die Spur des Kleinen damit vorne um 30mm und hinten um 40mm verbreitert.

Okay?

Nordische Grüße
SRBinSE


Vince - 31.3.2014 um 15:56

moin,

Zitat:
sofern man Serienbereifung (spinnline/ stahl ) fährt.

... Stahlfelgen solltest du aber nicht auf die Alu-Distanzen schrauben
Die müssen dann - falls für den Winter - vorher runter!

LG, Vince


d - 31.3.2014 um 19:19

Zitat:
moin,
... Stahlfelgen solltest du aber nicht auf die Alu-Distanzen schrauben
Die müssen dann - falls für den Winter - vorher runter!

LG, Vince

Hallo Vince,
was spricht dagegen?
Der in Bezug auf Korrosion kritische Kontakt zwischen Aluminium und Stahl?
Nun, ohne die Distanzen und mit Alufelgen hast Du diesen Kontakt doch auch.
Oder siehst Du es als kritisch an, daß die Stahlfelge nicht vollflächig an der Auflagefläche anliegt, und sich damit in das Alu der Distanzen "einarbeiten" könnte und das Anzugsmoment nicht mehr gewährleistet ist?

Oder gibt es einen Grund, den ich übersehen habe?

Beste Grüße
Dieter


d - 31.3.2014 um 19:27

Zitat:
mit spurverbreiterungen liebäugel ich auch schon länger. merkt man die im fahrverhalten? was für welche hast du denn verwendet und wie werden die montiert?

Hallo,
grob vereinfacht: In Bezug auf das Fahrverhalten verbessert sich nix - die Smart-Entwickler haben sich schon etwas dabei gedacht, die Spurweite genau so festzulegen, wie sie ist.
An der Hinterachse sind Distanzen dabei weniger kritisch als vorn, Stichwort Lenkrollradius.

Im besten Fall wird das Fahrverhalten nicht allzuviel schlechter.

Beste Grüße
Dieter


blackmatzek - 31.3.2014 um 19:43

Zitat:
... die Smart-Entwickler haben sich schon etwas dabei gedacht, die Spurweite genau so festzulegen, wie sie ist.
...

Meinst du ? Was denn noch, ausser möglichst viele Teile vom Fortwo übernehmen zu wollen ?


M.D.W.74 - 31.3.2014 um 20:14

Lass doch gut sein, man darf doch noch träumen dürfen..
@d
Vieles aus der Theorie lässt sich in der Realität nicht so einfach übertragen, das gilt gerade auch für den Roadster.
Lg


d - 31.3.2014 um 20:25

[Quote...möglichst viele Teile vom Fortwo übernehmen zu wollen ?



Hallo,
das Argument zieht nicht, denn die Felgen des Roadsters sind keine Fortwo-Teile.
Hätte Smart eine andere Spurweite gewollt, hätte man eine andere Einpreßtiefe vorgesehen.

Beste Grüße
Dieter


M.D.W.74 - 31.3.2014 um 20:38

..die Hinterachse ist dabei aber weitestgehend gleich und darauf kommt es doch an!
Noch mehr neg. ET wäre auch kaum noch vertretbar gewesen.. und es sah in der Serie schon schrecklich genug aus, auch mit den geänderten Felgen.
Lg


[Editiert am 31/3/2014 von M.D.W.74]


Vince - 1.4.2014 um 05:59

moin Dieter,

Zitat:
was spricht dagegen?
Der in Bezug auf Korrosion kritische Kontakt zwischen Aluminium und Stahl?
Nun, ohne die Distanzen und mit Alufelgen hast Du diesen Kontakt doch auch.
Oder siehst Du es als kritisch an, daß die Stahlfelge nicht vollflächig an der Auflagefläche anliegt, und sich damit in das Alu der Distanzen "einarbeiten" könnte und das Anzugsmoment nicht mehr gewährleistet ist?

... die Fragen hab ich mir 2012 auch gestellt
Grundsätzlich geht das schon, nur bei den Smart-Stahlfelgen scheiden sich die Geister.
Z.B. bei meinen SCC-Distanzen steht im Gutachten:

"Die Verwendung der Aluminium-Distanzringe in Verbindung mit Stahlrädern ist nur zulässig, wenn die Radauflagefläche eine durchgehend plane Auflagefläche aufweist."

Eine plane Oberfläche haben die Stahlfelgen aber nicht, siehe auch in diesem Thread, da gibt es weiter unten Bilder:

http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=30146


Wenn die Andruckfläche nicht eben - wie bei den Alufelgen - ist, kann es im schlimmsten Fall vorkommen, dass sich die breiteren Distanzen mit separater Verschraubung infolge des vergrößerten Hebels verformen.

Ob sich, wie auch schon oft angemerkt wurde, die Stahlfelge in die Aludistanzen mit der Zeit einarbeitet, kann ich nicht sagen, fahr die Kombi ja nicht
Aber da es nur wenige Berührungspunkte zw. Stahlfelge und Distanzscheibe und dazu ein hohes Drehmoment gibt, ist das durchaus nachvollziehbar.

Daher rate ich eigentlich von der Kombi Stahlfelge/Aludistanzen ab.

LG, Vince


yogi0911 - 7.4.2014 um 22:51

Erst mal Hallo,

also habe jetzt meine Sommerreifen montiert, zur erinnerung Spikelines mit 25mm Distanzscheiben.
Wollte dann gestern zur Dekra, habe mir gedacht gibt ja keine probleme. Gleicher Prüfer, super passt dachte ich, naja denken kann man viel
Er lachte nur und sagte ohne Kotflügelverbreiterung - no way
Er würde vorne nur 10mm und hinten 30mm pro Achse eintragen.
Wenigstens hat er keine 40 Tacken verlangt.
Also weiter zur Küs - gleiches ergebniss, und auch umsonst. Dachte mal wieder und fuhr zum Tüv.
Natürlich auch ohne Chance auf Eintragung, aber die wollten wenigstens meine 40¤

So wird jetzt nix anderes überbleiben als 5mm und 15mm Distanzscheiben zu bestellen, oder halt Kotflügelverbreiterungen anzubauen.
Habe aber noch keine gefunden die ich anbauen will
Wisst ihr evtl. welche die optisch einigermaßen nach was aussehen?
Über Bilder wäre ich sehr dankbar.

viele grüße

yogi


KalleR - 8.4.2014 um 05:07

Hallo Yogi,
vom 42 gibt es Verbreiterungen die an den Roady passen, da solltest du mal suchen, denn hier in den Tiefen des Forums müsste es genung Bilder dazu geben.
Gruß Kalle


zabaione - 8.4.2014 um 05:12

guckst Du hier!


schraubelocka - 8.4.2014 um 05:54

Moin,

die 5mm und 15mm Distanzscheiben lohnen nicht und fallen kaum auf.
Es würde immer noch schrecklich nach Serienzustand aussehen.

Mit den dezenten Verbreiterungen gefällt mir es auch nicht aber 25mm auf der VA und 35mm an der HA bekommt man heute nicht mehr so einfach eingetragen. Vor wenigen Jahren klappte das noch relativ einfach und es war auch gut abgedeckt.


Gruß Mark


Namoru - 8.4.2014 um 06:33

Also ich war vor kurzem erst beim TÜV und habe jetzt 25mm pro Seite und Achse drin stehen. Vom Rechnerrischeb ist es das selbe hinten bei mir wie 35 hinten. Weil ich hinten 225/45 zr 15 drauf habe. Er wollte nur ne Runde fahren und jetzt darf ich die Reifen mit meinen spurplatten fahren. Aso felgen sind die Serien trackis. Er hat nur vorne gemeckert und da musste ich die radabdeckung von barbus kaufen, die für die Kugel passen auch bei uns. Muss jetzt nur sagen das ich mit die Dinger jetzt noch für hinten holen werde weil nur vorne schaut es etwas komisch aus.

Gruß Daniel


Vince - 8.4.2014 um 06:35

moin,

Zitat:
Er lachte nur und sagte ohne Kotflügelverbreiterung - no way
Er würde vorne nur 10mm und hinten 30mm pro Achse eintragen.

... also, ich meine mich erinnern zu können, dass 30mm pro Achse vo. u. hi. mit Spikes problemlos gehen, von der zulässigen ET her und auch ohne Abdeckung.

Ich hab bei mir vorn 40mm und hinten 50mm pro Achse, da steht auch nix raus, eine Abdeckung wurde laut TÜV nicht benötigt, hatte extra vorher gefragt.

Eigentlich wollte ich hinten 60mm, das wollte der TÜV aber nicht
Aber so wie es jetzt ist, ist es auch okay.

LG, Vince

LG, Vince


yogi0911 - 8.4.2014 um 07:47

War gestern ja bei drei verschiedenen Prüforganisationen (Dekra,Küs und Tüv) aber wie schon geschrieben bei keiner eine Chance auf eintragung.
Mark hat recht die 5 und 15 mm lohnen sich nicht.

Bin jetzt am überlegen die H&R Radabdeckung zu bestellen. Diese werden aber geklebt glaube ich und das will ich eigentlich auch nicht. Aber es wäre halt der günstigste versuch durchzukommen.

http://www.ebay.de/itm/H-R-Radabdeckung-Kotflugelverbreiterung-vorne-hinten
-fur-Spurverbreiterungen-/110893069168?pt=DE_Autoteile&hash=item19d1bdf
370


Habe auch keine Lust wieder hunderte von Teuros in was zu stecken das dann doch nicht eingeragen wird.

Die Brabus Verbreiterungen für die Kugel passen auch auf unserem?
Aber für den Satz bin ich auch gleich wieder ca. 130¤ los und ob das dem Tüv genügt, weiß nur der Prüfer, und der sagt "das muß ich im eingebauten zustand sehen"

Dann gibt es ja noch die vom Frosch

http://www.wild-sixty-nine.com/shop/article_MS-452-FL-R01/Kotfl%C3%BCgelver
breiterung-Small.html?sessid=hWGXmOyL63XBiOgL9zdeflVwUVzI11hSOOP1S633od7qMO
XSWlpd0kW1A2A5DBEJ&shop_param=cid%3D2%26aid%3DMS-452-FL-R01%26


Aber über 220¤ und keine Garantie ob es meinem Prüfer genügt.

War noch so frohen mutes als er mir meine Spinlines eingetragen hat, und für die Spikelines eigentlich keine probleme sah.

Habe ja gestern die Distanzscheiben wieder runter gemacht. Die Reifen sehen ja so verloren aus im Radkasten - es muß eine Lösung her


Techmodrome - 8.4.2014 um 08:00

Die 42 Verbeiterungen kosten keine 10¤ das Stück.


yogi0911 - 8.4.2014 um 08:13

Habe nur im Netzt gesucht und diese gefunden

http://www.ebay.de/itm/Brabus-Kotflugelverbreiterung-Smart-Fortwo-450-451-/
131150992471?pt=DE_Autoteile&hash=item1e89355457


Aber dann werde ich mal ins SC fahren und dort fragen.

Danke Techmo


Techmodrome - 8.4.2014 um 08:22

C0014440V001C22A00 Black Aufsatzteil links 8,29 Euro
C0014447V001C22A00 Black Aufsatzteil rechts 8,29 Euro
C0014448V000000000 Befestigungssatz 6 Stck pro Stck 0,42 = 2,52 Euro
(Alles Netto Preise)
Gesamtpreis 19,10 + 19% = 22,73 Euro

Stand der Preise ist 03/2007

Ach so, das sind die Gleichen wie im Ebay Inserat - nur eben "ohne" Brabus, dafür aber
die Gleichen

[Editiert am 8/4/2014 von Techmodrome]


Raute123 - 8.4.2014 um 08:26

Die normalen Radabdeckungen habe ich auch. Werden mit Clipsen fixiert und können nach evtl. Rückrüstung auch problemos wieder entfernt werden.

@yogi0911: Die vom Frosch kosten 55¤ der Satz, nicht einzelnt.

@Techmodrome: Die von Dir genannten Preise sind immernoch aktuell!

[Editiert am 8/4/2014 von Raute123]


Rallofax - 8.4.2014 um 09:14

@yogi0911

Du hast mein volles Mitgefühl.

Ich hab hier seit Ewigkeiten die ssc mit 25/35 liegen, incl. diesem Supersonderaufmeinefahrgestellnummerschreiben.
Aber hier im Norden keine Change auf Eintragung, selbst unser "Dorf" TÜV der eigentlich
bekannt dafür ist doch das eine oder andere Auge zuzudrücken will nicht.
Er hat's mir so erklärt das nur noch nach EU Richtlinie abgenommen werden darf.
Hat dann gemessen nach 30°/50° Regel und Vollabdeckung. Das Ergebnis war ähnlich
wie bei dir

Sind die Radabdeckungen vom 450 glatt oder haben die eine genarbte Oberfläche (wegen lackieren) ?


yogi0911 - 8.4.2014 um 09:24

Hätte noch ne frage zu den Aufsätzen Techmodrome
Sind die links und rechts jeweils die vorder und hinter Achse?

Aber vielen Dank für die Teilenummern. Das wird mir in meinem SC sehr helfen.

@Raute: ich brauche aber 4 Stk. pro Kotflügel und ein Satz hat nur 2 Stk. Auf den Bild sieht man nur das sie am vorderen Teil des Kotflügels verbaut sind. Würde es aber am hinteren Teil auch brauchen und ob sie dort auch passen müsste man Testen


Raute123 - 8.4.2014 um 09:25

Die haben eine leicht genarbte Oberfläche.
Müssen sicherlich vor dem lacken nochmal bearbeitet werden.

VG


Raute123 - 8.4.2014 um 09:30

Zitat:
@Raute: ich brauche aber 4 Stk. pro Kotflügel und ein Satz hat nur 2 Stk. Auf den Bild sieht man nur das sie am vorderen Teil des Kotflügels verbaut sind. Würde es aber am hinteren Teil auch brauchen und ob sie dort auch passen müsste man Testen

Der Thomas (Frosch) sagt das die auch hinten passend sind.

Wieso brauchst du 4 Stück pro Kotflügel?! eigentlich sollten 2 für vorne, nach vorne abdeckend, und zwei für hinten, nach hinten abdeckend reichen.

[Editiert am 8/4/2014 von Raute123]


yogi0911 - 8.4.2014 um 09:39

@ Raute: Hast Du auf VA und HA die Radabdeckungen drauf?
Wenn ja passen li und re auf beiden Achsen oder ist es ein Satz die Techmo aufgeschrieben hat, also für vorne und hinten?

@ Rollofax: da haben wir ja das gleiche Schicksal Bin auch in meiner Umgebung sämtliche Dorf-Prüfstellen abgeklappert. Hoffe das es jetzt mit Radabdeckung klappt

[Editiert am 8/4/2014 von yogi0911]


Raute123 - 8.4.2014 um 09:43

Habe die hier von dir gennanten Radabdeckungen drauf VA und HA.
http://www.ebay.de/itm/Brabus-Kotflugelverbreiterung-Smart-Fortwo-450-451-/
131150992471?pt=DE_Autoteile&hash=item1e89355457#ht_4420wt_1141


Es macht nur links und rechts einen Unterschied, die Achse ist dabei nicht relevant.

Das sollte auch für den TÜV vollkommen ausreichend sein.

[Editiert am 8/4/2014 von Raute123]


Techmodrome - 8.4.2014 um 10:56

Es könnte jetzt noch passieren dass der TüV die Reifen diagonal belastet,
bzw. das Fahrwerk diagonal verschränkt. Dabei könnten die Reifen an den Clipsen
schleifen. -> wieder kein TüV!

Dazu könnte man dann die Haltenasen abschleifen und die Verbreiterungen mit
Sikaflex auf die Kotflügel aufkleben. Und wofür das Ganze? Richtig, für den Herrn
Kokolores.

TüV ist sicherlich wichtig, hat sich aber über die Jahre hinweg zu einem Kasperbudenverein
entwickelt. Mal im ernst - was können die an den neuen Autos denn noch großartig
machen? Alles mit PLastik verkleidet und das dürfen die nicht entfernen. Dahinter kann
der komplette Hocker wegfaulen und der TüV guggt zu.

Hier in China fahren 20 Jahre alte Jetta als Taxi mit den üblichen "CHina-Xenon" Lampen
und niemand stirbt. In Thailand fahren Autos mit einem negativen Sturz von bis zu
45°(!) und niemand stirbt.

Und hier kaspert man wegen solch einem Kappes rum und wundert sich, das man
diesen "Verein" nicht mehr ernst nehmen kann.

Vom Thema abgewichen -> sorry. Ich drücke Dir die Daumen das Euer TüVler den
Wagen nicht diagonal... Du weißt schon. Ansonsten schönes Clipse sägen.

Ich hatte damals (2007) diese Verbreiterungen auch montiert. Für genau den Zeitraum
der Abnahme. Danach hatte es niemals mehr irgendjemanden interessiert und die
Kugel fährt heute noch so rum - ein Forumsmitglied kennt den Wagen ja - ich sage nur
"versetzte Antenne" auf dem Dach.


Raute123 - 8.4.2014 um 11:18

@Techmo: Genau den von dir genannten Test haben die auch bei mir gemacht. Die Achsen wurden diagonal belastet. Damals hatte ich noch auf mein 25/25 mm Eibach und 20er Distanzen vorne und hinten noch meine damaligen Monos mit RA drauf. Es war wirklich knapp..

Gebe dir vollkommen Recht, denke es gibt andere Bereiche worauf man den Fokus legen sollte.

@yogi: Kannst ja mal einen Satz holen und die für den Prüfer jeweils vorne und hinten mal anclipsen. Dann sieht der Prüfer ja was Sache ist.

[Editiert am 8/4/2014 von Raute123]


cooper - 8.4.2014 um 16:15

....haben unsere lieben Prüfer irgenwas seid dem letzten Jahr verändert.
Bei mir ist eingetragen: 40 mm tiefer
25 / 35 Spurplatten auf Spikes oder Rials und nix mit Verbreiterungen.

Ein nordeutscher Kollege fährt die Spikes mit 25 tiefer und 30 / 35 Spurplatten, ebenfalls eingetragen und nix mit Verbreiterungen...

Bei mir hat er TÜV auch den Eintauchtest (180 mm) gemacht ich habe ihm gesagt wenn es ne Beule gibt zahlt er :-) war aber nicht und bestanden wurde auch...ohne Probleme
lg cooper


KalleR - 8.4.2014 um 16:34

Zitat:
....haben unsere lieben Prüfer irgenwas seid dem letzten Jahr verändert.
Jau,
steht oben und habe ich auch schon mehrfach erwähnt, die Anwendung der neuen EU-Vorschriften .
Gruß Kalle


yogi0911 - 11.4.2014 um 11:22

Habe gerade meine bestellten Radabdeckungen vom SC abgeholt (kompl. 59¤)
Bin mir jetzt aber nicht sicher wie ich diese setzten soll. Mittig am Kotflügel, oder mehr nach vorn
oder hinten gedeht?
Habe keine Ahnung wie ich sie Plazieren soll


Namoru - 11.4.2014 um 12:00

Die Abdeckungen gehören genau mittig, gleicher Winkel in beide Richtungen nur so sind die Fest ansonsten sind sie vorne etwas locker

Gruß Daniel


yogi0911 - 11.4.2014 um 13:04

Dann komm ich gleich zum nächsten Problem, denn die Abdeckung verjüngt sich nach vorne hin und damit passen sie so unmöglich an den Kotflügel.
Jetzt kann ich entweder den Haltesteg etwas anpassen oder ich schleife die Radabdeckung passend.
Weiß noch nicht welche die bessere Lösung wäre
Dachte eigentlich die Teile passen ohne Nacharbeit
Mache jetzt dann noch Fotos zur besseren verständnis


yogi0911 - 11.4.2014 um 14:10



Das erste Bild zeigt den Abstand am Hinteren Teil der Abdeckung



Das zweite Bild den Abstand am vorderen Teil





Jetzt ist die frage was ich wegmachen soll. Den Zapfen oder die Abdeckung anpassen?

[Editiert am 11/4/2014 von yogi0911]


yogi0911 - 11.4.2014 um 14:19

Hat mit den Bildern was nicht geklappt.
Also neuer versuch

http://s6.postimg.org/exh2yp3xt/hinten.jpg

http://s6.postimg.org/oxbzelf75/vorne.jpg

http://s6.postimg.org/4yw4c7ui9/image.jpg

http://s6.postimg.org/5qysbeypd/oder_so.jpg


SRCinSE - 11.4.2014 um 14:37

Versuche es mal mit IMG anstatt URL ...
Die .jpg-Dateien passen.


yogi0911 - 12.4.2014 um 06:21

SRCinSE danke für den Tip.

@all: hat keiner das problem gehabt, haben die Radabdeckungen gepasst?


cooper - 12.4.2014 um 16:02

Ich konnte sie völllig easy an den hinteren Kotflügeln von hinten nach vorne schieben. Sogar ohne Lack Beschädigungen.
LG cooper


yogi0911 - 12.4.2014 um 21:27

Danke Cooper
Auf die Idee bin ich natürlich nicht gekommen.
Aber das könnte so funktionieren. Werde es gleich morgen versuchen.
Muss ich aber nicht von vorne nach hinten schieben?
Komme ja an den hinteren Laschen locker in den Kotflügel und dann nach hinten schieben.
Egal - versuch macht mich klüger

Gruß yogi


Raute123 - 13.4.2014 um 10:54

Cooper hat recht. So wird bzw. habe ich es auch gemacht. Ordentlich vorher sauber machen das da keine kleinen Steine oder ähnliches sind und dann vorsichtig nach der gewünschten Seite verschieben und fest clipsen.

Fertig, ganz ohne Nacharbeiten!

Ps. Beachte noch die Seiten links und rechts. Sie sind unterschiedlich von der breite.

VG

[Editiert am 13/4/2014 von Raute123]


cooper - 13.4.2014 um 16:14

@ yogi0911

Bitte, gern geschehen. Genau deswegen haben wir doch ein Forum, auch ohne Jhwus

Lg cooper


Raute123 - 15.4.2014 um 18:33

Und yogi,hat es geklappt?

VG


Rallofax - 30.4.2014 um 17:54

so...nächster Versuch...und ich kann das immer noch nicht glauben was mir da heute passiert ist

hab jetzt ganz vorschriftsmäßig vorne und hinten die Abdeckungen dran.
Mit dem Supersonderaufmeinefahrgestellnummerschreiben zur Fahrwerksfestigkeit für mitlerweile 149,00 Teuros ( hab die scc 25mm vorne und 35mm hinten ) also letzte Woche wieder einmal zum TÜV und mal wieder eine andere Station probiert. (Recht kleine auf'm Dorf)

Ich: Guten Tag...bin zur $21 Abnahme meiner Spurverbreiterung da.

Prüfer: Oh, tut mir leid aber der Kollege für die §21 Abnahmen ist diese Woche nicht da

Noch ein wenig Smalltalk und einen Termin für nächste Woche Mittwoch gemacht.

Heute Morgen war das dann so weit:

Ich: Guten Tag...ich war letzte Woche schon einmal hier wegen $21 Abnahme meiner Spurverbreiterung und sollte heute Morgen wieder kommen.

Prüfer: Der Kollege für §21 kommt erst um 10:00 Uhr, wollen sie so lange Warten ?

Ich: ja dann warte ich...(Wieso mach man hier eigentlich Termine ?)

...10:45 §21 Prüfer immer noch nicht da

Prüfer: Der Kollege hat gerade angerufen er kommt heute nicht...dann muss ich das wohl machen, sie waren ja letzte Woche schon mal hier.

Ahha..zumindest wissen die worum es geht.

Prüfer: der Kollege hatte sich das Auto ja schon angesehen, war da alles in Ordnung ?

Ich: Ja war alles in Ordnung...( ??? Der §21 Kollege war doch gar nicht da ? wie soll er sich da was angesehen haben ?)

Prüfer: haben Sie die Gutachten dabei ? und erklären mal kurz was gemacht wurde.

Ich: erst mal den Erklärbär gemacht, vorne 25mm, hinten 35mm, Serienfelge ET's usw.

Prüfer: So viel Papier ? (Blättert das Gutachten mindestens 5 mal durch) und wozu dieses Schreiben das es ein Gutachten zur Fahrwerksfestigkeit gibt ?...(Blättert wieder völlig hilflos in den Papieren rum)

Ich: größer 2% und ET außerhalb des Teilegutachtens.

Prüfer: ja wenn das so ist dann brauche ich aber das richtige Gutachten, die Bestätigung reicht nicht.

Ich bei bei SCC angerufen, Situation beschreiben und darum gebeten das Fahrwerksfestigkeitsgutachten per Fax zu senden.
10 min später war das Gutachten dann auch auf dem Faxgerät.

Prüfer: mmh..Stufengutachten...(blättert wieder Ratlos im Gutachten rum)...können Sie nicht noch mal wieder kommen wenn der Kollege wieder da ist ?

Ich: Hab mir heute extra einen Tag frei genommen von daher wäre das ganz gut wenn Sie das fertig machen könnten

Mittlerweile steh draußen schon eine Schlange an Autos die alle TÜV wollen und der Vorraum ist mit Menschen gerammelt voll. (Der Arme TÜV Onkel ist heute ganz alleine da). Einige murren schon rum warum das nicht weitergeht.

Prüfer: (inzwischen hektisch und hoch rot im Gesicht) ja wenn das denn alles so in Ordnung ist ...können Sie heute Nachmittag noch mal wieder kommen ? Ich mach die Papiere fertig, Sie brauchen die nur noch rausholen.

Ich: na gut (und dabei grimmig aus der Wäsche kuck), dann komm ich heute Nachmittag noch mal wieder.

Also um 15:00 Uhr noch mal zum TÜV, Prüfbericht war tatsächlich schon fertig, noch 84,00 Teuros bezahlt und einen schönes Wochenende gewünscht.

Er hat mir dann noch die Papiere und..räusper... ALLE FAXE gegeben.

Ich dann schnell raus und wech. Ähhh..ich hab jetzt eine $21 Abnahme ohne das sich auch nur ein Prüfer das Auto angesehen hat

Und im Eintragungstext steht auch nichts von Kotflügelverbreiterungen ?



Was mach ich nun, Kotflügelverbreiterungen dran lassen oder wieder abbauen ?



cooper - 30.4.2014 um 18:04

Was gibt es doch für Spacken auf der Welt... nicht du Rollofax

Lg cooper


Tomor008 - 30.4.2014 um 20:58

Wenn die Verbreiterungen in den Papieren nicht expliziet erwähnt werden kannste wieder abmachen.
Ich hab vorn und hinten pro Seite 30mm mit Trackis und die extra mitgegebenen Verbreiterungen mussten nicht dran und stehen auch nicht in den Papieren.Die hinteren würd ich evtll. dranlassen.Musste aber für Dich selbst wissen.
LG


Namoru - 1.5.2014 um 10:21

Ja Rallofax dann hat es ja endlich geklappt, aber ich würde die Verbreiterung dran lassen, schön ich Jackblack lackieren, dann passt es super in dein Farbkonzept, für hinten muss ich mir auch noch welche holen, nur vorne wirkt komisch finde ich.

Aber so wie bei dir schaute doch jetzt schick aus.

Gruss Daniel


Zapfestreich89 - 1.5.2014 um 12:38

Glückwunsch zu der unkomplizierten Eintragung!

Ich würde die Kotflügel Verbreiterungen drann lassen!
Das passt ganz gut zu der Rot/Schwarzen Farbkombination.

Gruß Zapfe


Rallofax - 1.5.2014 um 13:34

Ich werd die erst mal dran lassen. In natura sieht das auch besser aus.
Hier fehlt das 3D auf dem Foto. Die in Rot zu lackieren wäre auch eine Option
das schwarz verstärkt irgendwie das SUV aussehen
Hätte ich das vorher gewusst das die TÜV Kollegen so im Kaos versinken
hätte ich dehnen gleich das Gutachten für andere Federn mit untergeschoben

Auf jeden Fall ist das jetzt meine TÜV Lieblings Station

Wenn ich zurück denk an die letzten Versuche was einzutragen wo die TÜV Onkels
den kleinen mit ner Lupe abgesucht haben....


Zapfestreich89 - 1.5.2014 um 13:45

Zitat:
Wenn ich zurück denk an die letzten Versuche was einzutragen wo die TÜV Onkels
den kleinen mit ner Lupe abgesucht haben....

Das kenne ich nur zu gut... das hört nur leider bei der regelmäßigen TÜV HU nicht auf.

Gruß Zapfe


SRCinSE - 1.5.2014 um 19:52

Zitat:
Prüfer: der Kollege hatte sich das Auto ja schon angesehen, war da alles in Ordnung ?

Ich: Ja war alles in Ordnung...( ??? Der §21 Kollege war doch gar nicht da ? wie soll er sich da was angesehen haben ?)

....

Also um 15:00 Uhr noch mal zum TÜV, Prüfbericht war tatsächlich schon fertig, noch 84,00 Teuros bezahlt und einen schönes Wochenende gewünscht.

Er hat mir dann noch die Papiere und..räusper... ALLE FAXE gegeben.

Ich dann schnell raus und wech. Ähhh..ich hab jetzt eine $21 Abnahme ohne das sich auch nur ein Prüfer das Auto angesehen hat

Nicht schlecht, Herr Specht. Aber ganz sicher kein Standard.

Zitat:
Und im Eintragungstext steht auch nichts von Kotflügelverbreiterungen ?



Im Text selbst zwar nicht, aber bestimmt doch in einem der Teilegutachten, die dem Prüfer vorlagen, so als Auflage mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "ausreichende Radabdeckung muss sein". Wenn man sich Deinen Post vom 08.04.2014 weiter oben nochmal so durchliest ...

Wo ich inzwischen null Verständnis für habe:
Wenn es schon eine §§ 21 Abs. 1a i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO Begutachtung wird - 84 Steinchen sind dafür mittelprächtig - und man sich klar macht, dass man laut Überschrift der Vorschrift dabei ist, sich über das Gutachten eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge bezogen auf das eigene, kleine Autochen auf der Grundlage dieses Gutachtens im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 6 StVZO zu besorgen, dann aber doch bitte auch gleich und mit großer Selbstverständlichkeit mit allen Serienrädern (gut, gerne auch ohne die Gulaschtöpfe - irgendwas ist ja immer) und nicht nur mit den Felgen, die gerade drauf sind.
Ganz ohne Felgen geht es ja nicht, also idealerweise schön mit Spikes drauf, denn die sind hinten mit -20mm ET "topextrem" unter den Serienfelgen des WME452 und insofern erste Wahl. Wenn die passen, passen alle Anderen auch.

Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

Zitat:
Was mach ich nun, Kotflügelverbreiterungen dran lassen oder wieder abbauen ?

Abgesehen davon, dass es auf Deinem schwarzroten Siegertreppchen doch recht stimmig aussieht, das Thema Radabdeckung laut EU-Marschrichtung aber ohnehin ein Thema bleiben wird - wann steht die nächste HU an? - und jeder, der bei Regen hinter Dir herfährt, gar nicht böse ist, wenn die Gischt nicht ganz so heftig ist, ist die Antwort doch eigentlich klar, oder?

Inzwischen bereits meine Dauerthese:
Während für die Betriebserlaubnis für den eigenen Kleinen die Wenigsten die Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO haben wollen, wird die vergleichsweise enorme Reichweite des Tatbestands dieser Vorschrift vom Durchschnitts-User grob unterschätzt, was die unbekümmerte Sorglosigkeit angeht, mit der Änderungen am Roady einfach mal so gemacht werden.
Die Rechtsfolge sind die ersten beiden Worte der Vorschrift und das Wort "Sie" bezieht sich dabei auf die Worte aus Satz 1 von § 19 Abs. 2 StVZO , die da lauten: "Die Betriebserlaubnis".

Ist ein bisschen ausführlicher geworden, weil davon auszugehen ist, dass dieser Fred immer mal wieder über die Suche gefunden noch oft gelesen werden wird.

149,00 EUR inzwischen für so gut wie gar Nichts

Äh, habe erstmal fertig.



Nordische Grüße
SRBinSE


Haegar28 - 1.5.2014 um 21:31

Zitat:
Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Zum Thema Betriebserlaubnis könnte man noch so einige Seiten füllen und sich darüber streiten, ob der SMART Roadster überhaupt eine Betriebserlaubnis ab Werk hätte bekommen dürfen!?!
Siehe Thematik manuelle Leuchtweitenregulierung!


Rallofax - 1.5.2014 um 21:55

Zitat:
Zweiter Punkt: Ich kann in dem Text das kleine Wörtchen "AUCH" nicht finden. Es fehlt zweimal und zwar jeweils vor "IN VERB.M.".
Willst Du - aus welchem Grund auch immer (z.B. Wintereinsatz o.ä.) - zukünftig mal wieder ohne Distanzen unterwegs sein und zwar weiterhin mit Betriebserlaubnis, fährst Du als Erstes wieder zum TÜV, Gutachten erstellen lassen für die Austragung der Distanzen. Wieder nach §§ 21 Abs. 1a ff. StVZO und anschließend auch wieder zum Amt für die neue Zulassungsbescheinigung (gerne wieder ohne den Text). Was der Spaß kostet, weißt Du ja bereits.

da steht zu 15.1 A. Gen 205/50R15....also "Auch Genehmigt", ist so schon OK.
Damit sind alle Kombinationen nach EU Übereinstimmung fahrbar nur mit Platten eben nur die Trackline.

Zitat:
Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Nach einer §21 Abnahme muss diese sofort in die Papiere eingetragen werden da die alte Betriebserlaubnis erloschen ist
und eine neue ausgestellt werden muss.
Bei einer §19 reicht es den TÜV Prüfbericht mitzuführen, eine Eintragung in die Papiere ist hier zurückgestellt.

Da waren halt mehrere unglückliche Faktoren im Spiel

Und sollten noch mal andere Felgen kommen:
Die 149,00 waren für mich sozusagen eine einmal Investition da der Prüfer den Satz "Diese Bestätigung ist nach der Begutachtung der Fahrwerksveränderung durch den Sachverständigen einzuziehen" übersehen hat und mir das gefaxte Gutachten von SAT auch mitgegeben hat


Vince - 2.5.2014 um 07:06

moin,

ich hatte ja so einen ähnlichen Tanz, siehe hier:
http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=30013


Und bei mir steht bei der Abnahme der Distanzen auch unter dem TÜV-Gutachten, dass die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen hat.
Und es steht auch drin: ZU 15.1,2: WAHLW. ...

Die 149,- Euro sind eh eine Einmalinvestition, denn auch wenn der Prüfer das Fax eingezogen hätte, bist du bei SCC gelistet und kannst das Gutachten jederzeit wieder anfordern. Wenn ich Herrn Gundel richtig verstanden habe, auch wenn du nach dem jetzigen einen anderen Roadster fährst.

LG, Vince


Rallofax - 2.5.2014 um 08:57

Liebe Roadster Club Kollegen,

an dieser Stelle noch eine kleine Bitte, keine PN wegen dem Gutachten.

Ich kann es durch aus Verstehen das ihr das Gutachten gerne hättet und 149,00 Teuros eine Menge Geld sind. Aber die Weitergabe des Gutachtens ist Urheberrechtlich eine äußert heikle Angelegenheit die mir sehr viel Ärger einbringen kann.

Seht das mal so, es gibt nur noch eine Handvoll Firmen die Produkte für unseren kleinen anbietet oder sich überhaupt darum kümmern. Die Erstellung von Gutachten kostet eine Menge Teuros und angesichts der wenigen Roadster die auf unseren Straßen unterwegs sind ist die Marge für Roadster Teile schwindend gering.

Wenn jeder von uns seinen Beitrag (Teuros) dazu leistet wird es auch in Zukunft noch diese Firmen geben die Teile für den kleinen anbieten. Der Smart Roadster ist eben mehr eine Liebhaberei als ein Massenprodukt.

Viele Grüße
Ralf


Neoelectric - 2.5.2014 um 09:43

Ich sitze gerade im Wartebereich beim TüV und will mir die Distanzen eintragen lassen. Vorne 25mm hinten 30mm je Seite, für die Spikes und wenn er es macht auch gleich für meine Trackies. Ich werde berichten Will vermeiden mir irgendwas ans Auto zu klippsen... Ausserdem haben die mir im Herbst kurz vor Saisonende bei einem Vorgespräch bestätigt (nur Mündlich halt...) das es kein Problem sei, steht ja alles im Eibach Gutachten drin. Das gibt es bei Eibach übrigens völlig GRATIS zum Download


Neoelectric - 2.5.2014 um 10:37

Dadadadadaaaaaaaa

Distanzen sind drin. Keine Verbreiterungen, kein Dummstellen, alles schön. Nett wie immer. Einen Kaffee gabs auch und gekostet hat mich der Spaß 81,00¤. Darf alle Serienfelgen fahren, nur keine Schneeketten, also so, wie es im Gutachten vonEibach auch drin steht. Bei den Spikes ist dem TüV Rheinland leider ein Tipp
fehler bei der Einpresstiefe HA für genau die 30mm unterlaufen, aber bei den anderen Stärken stand es richtig und da der 1+1 rechnen konnte, passte das.

Freu


Rallofax - 2.5.2014 um 12:20

Na dann herzlichen Glückwunsch...

Das Gutachten von Eibach ist wirklich total Konfus.

Bei 5 bis 20er Platten sind die Spike richtig mit 6,5x16 ET +24 und hinten 7x16 ET -20 angegeben
Bei 25er vorne stimmst aber hinten steht 7x16 ET -15
Bei den 30er vorne 6,5x16 ET +29 hinten 7x16 ET -10

Bei den Trackis sieht genauso aus
Bei 5 bis 25er stimmt es
Bei 30er steht vorn 6x15 ET +29 hinten 7x15 ET -10

Da sollte man Eibach mal drauf aufmerksam machen das die da Müll im Gutachten stehen haben.

Hat man nun einen TÜVler als Erbsenzähler wird's wieder interessant.

Dummerweise hat Eibach keine Platten > 30mm hier gibt es ja anscheinend auch so was wie ein Festigkeitsgutachten:

Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt eine Bestätigung der
Betriebsfestigkeit vor: Nr. 640 / 3327 / 00026-01 - TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH

Wäre interessant was da drin steht


Neoelectric - 2.5.2014 um 14:24

Sagen wir, wenn man einen Prüfer hat, der nicht selbstständig denken kann...

Meinem ist es ja vorhin aufgefallen, hat den Fehler erkannt, hat in seinem System geprüft, hat das Gutachten von H&R und SCC und die Räderliste auch nochmal aufgerufen um sicher zu gehen - ja, die Möglichkeit hatte er - und gut war. Überstehen tut da laut ihm nix, warum manche eine Spurverbreiterung verlangen, konnte er sich auch nicht erklären. Da wo es abgedeckt sein muss, ist es abgedeckt. Dank dem Fehler vom TüV Rheinland (nicht Eibach) hat das ganze halt etwa eine halbe Stunde gedauert, sonst wären wir nach 10-15 Minuten fertig gewesen. Es handelt sich um eine TüV-Nord Niederlassung.


SRCinSE - 2.5.2014 um 20:31

Zitat:
da steht zu 15.1 A. Gen 205/50R15....also "Auch Genehmigt", ist so schon OK.
Damit sind alle Kombinationen nach EU Übereinstimmung fahrbar nur mit Platten eben nur die Trackline.

Über die Brücke gehe ich nicht:
Dein "A." bezieht sich auf den Wert, der im Feld 15.1 steht.
Steht da nicht sowas wie 185/55R15 auf hinten 6Jx15 (also Gulaschtöpfe und spins) drin, also die schmalste typmäßig von Haus aus bereits freigegebene Radkombi (= Felge mit Decke)?

Dein Text bedeutet, dass Du weiterhin - ohne Distanzen - sämtliche Serienfelgen montieren darfst, ohne damit den Bestand der Betriebserlaubnis ab Werk zu gefährden.
Auf den eingetragenen Platten darfst Du lediglich Trackies montieren. Kommt da noch ein anderer Felgensatz hinzu und die Distanzen sollen aber bleiben, fährst Du erstmal wieder zum TÜV für die erneute gebührenpflichtige Begutachtung nach § 21 Abs.1a StVZO ff., um anschließend wieder beim Amt Gebühren für die wieder neu ausgestellte Zulassungebescheinigung mit noch längerem Text oben drauf zu löhnen. Spätestens beim dritten Felgensatz auf den Distanzen muss die Zulassungsbescheinigung geeignet amtlich verlängern werden, damit genug Platz für den ganzen Text bleibt ...
Eine Begutachtung gleich unter dem Blickwinkel wirklich aller Serienalufelgen erspart enormen Aufwand.

Zitat:
Zitat:
Aus diesem Grund sollte man eben nicht ALLES im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es reicht völlig die Abnahmebestätigung gem. §XX-YY einfach im Fahrzeug mitzuführen (z.B. Handschuhfach), eine Eintragung im Fahrzeugschein ist NICHT Pflicht. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen eine Winterbereifung notwendig werden, ggf. auf Gulaschtöpfen ist man halt wesentlich flexibler was die "Papierlage" angeht und macht sich nicht strafbar wegen einer nicht vorhandenen Betriebserlaubnis.

Nach einer §21 Abnahme muss diese sofort in die Papiere eingetragen werden da die alte Betriebserlaubnis erloschen ist
und eine neue ausgestellt werden muss.
Bei einer §19 reicht es den TÜV Prüfbericht mitzuführen, eine Eintragung in die Papiere ist hier zurückgestellt.

Genau - so sieht es aus.
Es ist schon zu unterscheiden zwischen diesen beiden Abnahmearten:

Bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO eben mit Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe a StVZO guckt sich der Prüfer an, ob der An- oder Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist und der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. Ist das der Fall, schreibt er die Bestätigung und es bleibt bei der bisherigen Betriebserlaubnis. By the way: Alle drei Unterpunkte (bezeichnet mit den Buchstaben a bis c ) müssen erfüllt sein, soll nicht die Rechtsfolge von §19 Abs. 2 S. 2 StVZO gelten, was ja regelmäßig vermieden werden soll.
Ob man zukünftig das Muster-Gutachten von der Abnahme ständig mitführt oder sich die Änderung beim Amt eintragen lässt, kann man halten wie ein Dachdecker (vgl. § 19 Abs. 4 Nr. 2 StVZO).

Bei der Begutachtung nach § 21 StVZO hingegen soll ein Gutachten zur Vorlage im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde erstellt werden, weil ohne diesen Zettel dort nicht über den Antrag auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug im Sinne des § 21 Abs. 1a i.V.m. Abs. 1 S. 1 StVZO entschieden werden kann.
Die neue Betriebserlaubnis für den geänderten Kleinen wird dort nicht wortwörtlich erteilt, sondern konkludet dadurch, dass eine neue Zulassungsbescheinigung ausgefertigt wird. Dabei wird der Text aus dem Gutachten des Prüfers wortwörtlich in den Text der neuen Zulassungsbescheinigung übernommen (vgl. § 21 Abs. 1 S. 6 StVZO).

Der deutlich höhere Preis für eine 21er-Begutachtung als für lediglich eine 19er-Änderungsabnahme ist sicherlich auch damit zu begründen, dass dafür Prüfprotokolle zu erstellen sind, die zusammen mit dem Gutachten 10 Jahre aufzubewahren sind (vgl. § 21 Abs. 2 StVZO).

Mal sehen, ob und wann ich dazu komme, einen aus meiner Sicht optimalen Eintragungsmustertext für ein Gutachten im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO zur Vorlage beim Amt hier zu posten.

Nordische Grüße
SRBinSE


yogi0911 - 3.5.2014 um 10:17

Bin am Frohlocken

Habe heute endlich erfolgreich meine eintragungs Tortur hinter mir.
Nach mehreren Anläufen bei Tüv, Dekra und Küs. Habe ich heute endlich
einen Prüfer bei der Dekra erwischt der mir meine Eibach Distanzen mit 25mm
auf Spikline eingetragen hat



Hatte mir ja auch die Radabdeckungen vom 450 besorgt, da ein Prüfer meinte die
brauche ich. Aber der heute meinte geht auch ohne
Also habe ich jetzt das gleiche Problem wie Rallofax.
Wieder runter damit oder drauf lassen?





Denke aber ich werde sie wieder runter machen.

Nächstes Jahr werde ich dann versuchen eine Tieferlegung eingetragen zu bekommen.
Bei dem Prüfer heute wären die Chancen nicht schlecht gestanden.

Aber jetzt freue ich mich erst mal, dass es heute endlich glatt über die Bühne ging.

viele Grüße vom kalten und verregneten Alpenrand

yogi


Rallofax - 3.5.2014 um 11:26

na yogi dann auch Dir Glückwunsch...

müsstest mal von hinten zeigen, bei 35er ist hinten durch die Verbreiterung noch Luft. Da könnten auch 40 noch durchgehen. (Wenn denn der Prüfer... )
Könnte mir vorstellen das es bei deinen 25er hinten ohne besser aussieht. Aber ansonsten passen die zu eben gut zu rot/schwarz.

PS. Du brauchst dringend schwarze Seitenblinker


SRCinSE - 3.5.2014 um 13:12




Im Rahmen einer einfachen 19er-Abnahme mit Teilegutachten zu den Platten war bereits Prüferhopping nötig?

Man, man, man (Kopfschüttel):
Und dann auch noch mit dem Ergebnis, dass Du weiterhin alle Serienfelgen außer Spikes ohne Platten fahren darfst (eben laut Typgenehmigung für den Kleinen).
Und wenn aber Spikes montiert werden, müssen die im Rechtssinne von der Dekra bestätigten 25mm Eibach-Platten montiert sein. Spikes ohne Platten zu montieren, ist bei dem Bestätigungstext nicht mehr ohne erneute Änderungsabnahme möglich, ohne es gleich mit der Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO zu tun zu bekommen.

Dann viel Spaß nächstes Jahr bei der 21er Begutachtung der Kombinationsfahrwerksänderung "tiefer&breiter", die exklusiv nur vom TÜV gemacht werden darf (in den jüngeren Bundesländern exklusiv nur von der Dekra - kann sich inzwischen geändert haben).

Jepp, schwarze Seitenblinker, das wäre es.
Gibt es - meine ich mal gelesen zu haben - für die A-Klasse aus der Generation, der auch der Kleine angehört und kommen gleich mit E-Zeichen daher, also alles gut.

@Rallofax: Spikes hinten bringen schon mal -20mm ET mit. Abzüglich 40er Platte ergeben sich -60mm ET. Das sind dann auch für das "Stufengutachten" 5mm über dem Limit von -55mm GesamtET.

35mm Platten hinten sind das Maximum, möchte man weiterhin die Freiheit haben, Serienfelgen der eigenen Wahl zu montieren und ohne erneute Wiedervorführung einfach mal auszuwechseln.

25mm Platten vorne wären mir allerdings wenigstens bereits 5mm zu viel. Roadster auf Anabolika.

Aber jeder natürlich so, wie er mag.

Äh, und wie es entweder die Betriebserlaubnis des Kleinen nicht gefährdet oder dass zumindest der Neuerteilung der Betriebserlaubnis über die Begutachtung und durch die Straßenverkehrsbehörde nichts im Wege steht.

Nordische Grüße
SRBinSE


yogi0911 - 3.5.2014 um 20:55

Ja SRCinSE es war ein Prüferhopping.
Und Jetzt muss ich echt wenn ich die Spik's ohne Platten fahren will,
wieder eine §19 Abnahme machen?
Und hast recht vorne würden 20mm völlig reichen.
Vielleicht findet sich ja wer für ein Taschgeschäft, und dann Natürlich
wieder zu Abnahme nach §19

Und ja schwarze Blinker müssen noch, bei BT glaube habe ich welche gesehen


SRCinSE - 4.5.2014 um 13:35

Schaut man sich das Eibach-Teilegutachten (klick) mal genau im Detail an, stellt man nicht nur fest, dass es vom 21.01.2010 datiert, sondern dass es für alle Eibach-Platten, die es passend für den Kleinen gibt, gilt und Dein Prüfer sich bei der Formulierung des o.g. Bestätigungstextes schlicht wortwörtlich an den Textvorschlag aus Ziffer 7 des Teilegutachtens gehalten hat.

Dass es ein Prüferhopping gab, ist angesichts der Angaben im Anhang W-2 Seite 2 eigentlich logisch, denn Spikes hinten kommen selbst bereits mit -20mm ET daher und da im 16 Zollbereich nach diesem Teilegutachten bereits bei -40mm GesamtET das Ende der Fahnenstange dessen erreicht ist, was bestätigt werden kann, sind damit hinten nur Platten bis 20mm Stärke abnehmbar.
Lediglich insoweit ist im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b StVZO der im Teilegutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten.

Also zur Bestätigung mit diesem Teilegutachten von 25mm-Platten hinten entweder

1. einen Prüfer finden, der jenseits des Verwendungsbereichs auch -45mm GesamtET durchwinkt (wie in Deinem Fall geschehen)
oder
2. spezielle Spikes hinten dahingehend finden, dass sie nur -15mm ET haben.

Ersteres ist offenbar einfacher ....

Deine Änderung macht bereits eine Begutachtung nach § 21 Abs. 1a StVZO, eventuell mit Stufengutachten eben wie bei Rallofax, nötig.
Nicht zuständig zu sein, wird von den Prüfern, die nicht dürfen, sicherlich öfter bedauert.

Unser kleines Autochen hat als gebürtiger Franzose eine EG-Typengenehmigung im Sinne des § 19 Abs. 7 StVZO.
Danach sind folgende Felgen Originalserienfelgen (wegen der dazugehörigen Maße und Decken vgl. unsere Felgenliste - in die Zulassungsbescheinigung hat es allerdings leider nur das schmalste 15''-Rad geschafft):

Gulaschtöpfe (Stahlfelgen)
Spinlines
Tracklines
Spikelines
Monoblock VI
Monoblock A
Runlines

Weil Du mit Spikes vorgefahren bist, hat sich der Prüfer aus diesem Kreis der originalen Rad/Reifenkombinationen diese Kombi raus gegriffen und nur dafür sein Okay gegeben.
Hätte er in den Text aus dem Teilegutachten ergänzend das Wörtchen "AUCH" noch vor "M. EIBACH-DISTANZRINGEN ..." hinzugenommen, könntest Du wahlweise mit oder ohne Distanzen unter den Spikes unterwegs sein, ohne Wiedervorführen zu müssen.

Der Gutachtenersteller hat bei der Formulierung des Textes an dieses Detail offenbar nicht gedacht.
Aber immerhin - bei in meinem Fall war es jedenfalls so - wird man zum Schluss gefragt, ob der Textentwurf so gefällt, was man - wie man sieht - eher nicht leichtfertig bejahen sollte.

Wie wäre es mit diesem Text - kurz, knapp und gut, wenn denn vier gleiche Platten verbaut werden sollen mit einer 19er Bestätigung im Verwendungsbereich des Teilegutachtens zu den Platten:

"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX) IN VERB. M. SERIENM.RAD/REIFENKOMBI*"



Nordische Grüße
SRBinSE


Merlin - 4.5.2014 um 15:16

Zitat:
"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX) IN VERB. M. SERIENM.RAD/REIFENKOMBI*"



Nordische Grüße
SRBinSE

Und wieso nicht gleich nur so?

"AUCH M. EIBACH-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (XXMM BREIT, KENNZ: 91XXXXXX)"

weil "Serienräder" sind ja eh erlaubt.....


SRCinSE - 4.5.2014 um 15:36

Stimmt.
Kann man bei Gelegenheit (z.B. wenn man das Okay zum Textentwurf geben soll) ja mal versuchen ...


Merlin - 4.5.2014 um 17:12

Wieso nur versuchen


SRCinSE - 4.5.2014 um 19:17

Dass die von Dir vorgeschlagene Kurzversion des Textes durchgeht, halte ich nicht für wahrscheinlich.
Versuch macht daher klug.


Merlin - 4.5.2014 um 19:30

Dann sei hiermit klug


Mikel - 13.7.2014 um 23:03

Moin Moin,

in bezug auf Neoelectirc und Rallofax...... handelt es sich hier tatsächlich um einen Fehleintrag des TÜV Rheinland? Wäre ja mal interessant zu wissen, denn ich kenne keine Spikeline mit ET -10 hinten. Dann kommt es auch für andere Felgengrößen nicht hin. Ich bin immer davon ausgegeangen, dass es sich dann um andere Felgen handeln müsste die mit der genannten Reifengröße 205/45R16 aber dann mit ET-10 kombiniert ist bei 30iger Distanzen. Richtig müsste dann im Gutachten stehen 205/45R16...7x16(h)....-20/-50 bei 30er Distanzring???...oder wie jetzt

Gruß Mikel


HaraldS. - 15.7.2014 um 13:13

Zitat:
Moin Moin,

in bezug auf Neoelectirc und Rallofax...... handelt es sich hier tatsächlich um einen Fehleintrag des TÜV Rheinland?

Gruß Mikel

Das ist eine gute Frage ! Die Antwort kennt wahrscheinlich nur Eibach, es wäre aber komisch wenn denen der Fehler noch nicht aufgefallen wäre. Hat denn noch keiner dort nachgefragt ? Ich habe gestern auch die 25 und 30mm Distanzscheiben an meinen Roadster montiert, war jedoch noch nicht beim TÜV.


PS: Ich habe gerade mal eine Anfrage an Eibach geschickt.

Gruß
Harald

[Editiert am 15/7/2014 von HaraldS.]


SRCinSE - 15.7.2014 um 14:20

Zitat:
Die Antwort kennt wahrscheinlich nur Eibach, es wäre aber komisch wenn denen der Fehler noch nicht aufgefallen wäre. Hat denn noch keiner dort nachgefragt ? Ich habe gestern auch die 25 und 30mm Distanzscheiben an meinen Roadster montiert, war jedoch noch nicht beim TÜV.


PS: Ich habe gerade mal eine Anfrage an Eibach geschickt.

Antworten auf solche Fragen holt man sich besser, bevor man bastelt und den Kleinen verändert.

Außer (vgl. § 19 Abs. 7 u. Abs. 5 S. 2 u. 3 StVZO) für die eine Fahrt noch zur Änderungsabnahme (äh, bei der Plattenstärke hinten besser gleich zur Begutachtung laut § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO) ist die Betriebserlaubnis für Dein Auto seit Montage kraft § 19 Abs. 7 u. Abs. 2 S. 2 StVZO erloschen.

Ius scripta vigilantibus est

Mittelholsteinische Grüße
SRBinSE


HaraldS. - 15.7.2014 um 14:29

Ich weiß das die Betriebserlaubnis erloschen ist, daher fahre ich zur Zeit ja auch mit meinem Zweitwagen. Ich hatte Heute noch keine Zeit für die Abnahme.


Mikel - 15.7.2014 um 16:17

Hatte auch schon eine Anfrage an Eibach gemailt. Mal sehen was da kommt

Gruß Mikel


HaraldS. - 16.7.2014 um 13:42

So,
gerade habe ich die Kombination Eibach Federn 25mm tiefer und Distanzscheiben 25/30 mm in Verbindung mit Spikeline Felgen eingetragen bekommen. Kotflügelverbreiterungen waren nicht nötig. Prüfer war von der GTÜ, gekostet hat die Eintragung 53 Euro.

Von der Fa. Eibach habe ich bisher keine Antwort bekommen.

Gruß
Harald


SRCinSE - 16.7.2014 um 20:49

Zitat:
So,
gerade habe ich die Kombination Eibach Federn 25mm tiefer und Distanzscheiben 25/30 mm in Verbindung mit Spikeline Felgen eingetragen bekommen. Kotflügelverbreiterungen waren nicht nötig. Prüfer war von der GTÜ, gekostet hat die Eintragung 53 Euro.

Wow, der Prüfer von der GTÜ traut sich entweder zu viel oder die GTÜ darf jetzt auch Begutachtungen im Sinne von § 21 Abs. 1 StVZO machen - äh, dann war die Abnahme aber günstig:

Hinten z.B. bis Du mit Spikelines ( Felge = -20 mm ET) und 30mm Platten bei einer GesamtET -50mm. Schau mal in den Text des Teilegutachtens z.B. hier.

Im Anhang W-2 auf Seite 3 steht doch ganz klar, dass bei einer Distanzringbreite von 30 mm und bei einer Radgröße hinten von 7 x 16 Zoll die Einpresstiefe der Felge nicht weniger als -10mm EigenET betragen darf, damit die GesamtET von -40 mm dieses Teilegutachtens nicht überschritten wird.
Eine Spikeline-Hinterradfelge mit nur -10mm ET wäre für mich eine Sensation.

Mit dem verlinkten Teilegutachten der Fa. Eibach sind bei Spikes hinten maximal 20er Platten abnehmbar, weil die Felge daneben bis zur 40mm Grenze selbst ET -20mm haben darf und dann ist mit Spikes auf Kante genäht.

Schau Dir weiter Auflage A27) auf Anlage A Blatt 2 an. Danach muss für die Geltung des Teilegutachtens zu den Platten das Fahrwerk dem Serienzustand entsprechen. Die Eignung ist bei der Verwendung von Umrüstungen gesondert zu überprüfen.

Der GTÜ-Prüfer kann es trotzdem. Ihm doch egal. Er hat offenbar einfach den ordnungsgemäßen Anbau der Platten bestätigt, ohne sich ernsthaft näher mit dem im Teilegutachten angegebenen Verwendungsbereich der Platten zu befassen.

Du hast den Prüfzettel mitbekommen, den Du ab jetzt immer schön unterwegs mit dabei hast. Zum Straßenverkehrsamt musst Du nicht unbedingt.

Hoffentlich kommt es nie wegen eines Unfalles zu eine Begutachtung durch einen fähigen Sachverständigen und zur nächsten HU würde ich an Deiner Stelle bevorzugt wieder zur selben GTÜ-Prüfstelle fahren.

Bei einer tatsächlich vollzogenen Kombifahrwerksänderung "tiefer und breiter" führt an einer Begutachtung nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO (= "Einzelabnahme") trotz Teilegutachten sowohl zu den Federn als auch zu den Platten nur dann der Weg vorbei, wenn man gar nicht vor hat, einen Antrag im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 StVZO auf Wiedererteilung der erloschenen Betriebserlaubnis zu stellen.

Du bist ja nicht der Erste, der schlicht mit einer einfachen Änderungsabnahme und -bestätigung nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO in Sachen "tiefer und breiter" davongekommen ist.

Okay, muss jeder für sich selbst wissen, wie er sich dazu stellt.

Bin lieber mit zweifellos gültiger Betriebserlaubnis für meinen kleines Autochen unterwegs, weil nur dann kein Problem mit dem Versicherungsschutz besteht und mir im Haftpflichtfall kein Regress droht und oben drauf nicht auch noch die Vertragsaufkündigung winkt.

Nordische Grüße
SRBinSE


Neoelectric - 17.7.2014 um 05:57

Ja, es handelt sich um einen Schreibfehler im Gutachten. Ist dem Prüfer auch aufgefallen. Da dieser aber rechnen konnte, sein Kollege ebenfalls, beide auch human drauf sind und den Leuten das Leben nicht unnötig schwer machen wollen, ist es dann durch gegangen. War doof, hat aber geklappt.


HaraldS. - 17.7.2014 um 07:08

Der Prüfer hat beide Gutachten ausgiebig studiert, und sah keinen Grund eine Abnahme nach §19 Abs. 3 zu verweigern. Auch die Sache mit der Einpresstiefe von -10 bei der Spikeline-Felge ist ihm aufgefallen, auch er sah darin einen Schreibfehler.

Ich glaube kaum, das man mir im Falle eines Unfalles einen Strick draus drehen kann. Letztendlich muß ich mich als Laie auf die Aussagen und die Kompetenz des Prüfers verlassen.


SRCinSE - 17.7.2014 um 07:26

Zitat:
Ja, es handelt sich um einen Schreibfehler im Gutachten. Ist dem Prüfer auch aufgefallen.

Meinst Du das wirklich?

Hat doch irgendwie System, dass laut dem verlinkten Eibach-Teilegutachten zu den Platten

1. fast durchgängig bei -40mm GesamtET das Ende des Verwendungsbereiches erreicht ist (Ausnahme: Bei 6x15 Zoll hinten (z.B. Spines) geht es bis -50mm GesamtET)

2. und man zu vielen Felgendaten, die auf dem Anhang W-2 verzeichnet sind, in der Realität genauso lange wie vergeblich nach Felgen mit diesen Abmessungen suchen kann.

Nee, einen Schreibfehler im Gutachten halte ich nicht für wahrscheinlich. Es wurde auch gecheckt, wie es im Verwendungsbereich um die Betriebsfestigkeit bei einer Spurweitenänderung von mehr als 2% bestellt ist und sie haben sich das vom TÜV Pfalz bestätigen lassen.

Bei Monos hinten (-15 mm ET) z.B. ist danach bei -30mm GesamtET bereits Schluss in Sachen Verwendungsbereich. Ergo damit hinten maximal 15er Platten.

Aber mal sehen, was die Fa. Eibach auf die oben geposteten Anfragen antwortet.

Vor dem Hintergrund, dass das maximal abnehmbare Limit hinten bei -55mm GesamtET liegt (äh, die Laufflächenabdeckung lassen wir mal außen vor), kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es mal wieder schlicht darauf (klick) hinausläuft.



Aber bei der beliebten Kombi-Fahrwerksänderung des Kleinen "tiefer & breiter" eben nicht nur über die einfache und gebührengünstige Änderungs- und Bestätigungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO, sondern über die Begutachtung zwecks Neuerteilung der Betriebserlaubnis für den nicht nur optisch "optimierten" Kleinen von der Straßenverkehrsbehörde (§§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO - "Einzelabnahme").

Mittelholsteinische Grüße
SRBinSE




[Editiert am 17/7/2014 von SRCinSE]


Mikel - 8.8.2014 um 20:50

...Also bisher keine Antwort von Eibach
Habe erstmal eine neue Anfrage an Eibach gesendet, steter Tropfen höhlt den Stein...

Gruß Mikel


Webghost - 14.6.2016 um 10:58

Hi

Thema mal rauswühle :-)
Habe eine Frage zu diesem Set :
http://www.ebay.de/itm/381554621236?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPage
Name=STRK%3AMEBIDX%3AIT


Kann ich 50/60 an meinem QP mit Tracklinefelgen verbauen, ohne dass die Lauffläche aus dem Radhaus steht ?

Oder ist das zu viel und ich sollte besser das hier nehmen http://www.ebay.de/itm/271882682466?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPage
Name=STRK%3AMEBIDX%3AIT30/40


Es sollte nicht nur erlaubt sein, sondern eben auch gut aussehen. (geht das überhaupt )
Möchte keine Platten kaufen und dann feststellen, shit zu viel oder schlimmer noch zu wenig ...


L0B0 - 14.6.2016 um 11:33

Zitat:
Webghost hat geschrieben:
Kann ich 50/60 an meinem QP mit Tracklinefelgen verbauen, ohne dass die Lauffläche aus dem Radhaus steht ?

Miss doch einfach mit einem Zollstock nach, wie weit sie drin stehen .. dann kannst Du die maximale Verbreiterung ablesen.

Gruß, Jörg


Angryangel - 14.6.2016 um 12:31

hab die Kombi mit den Spiklines gerade drauf passt gut

hatte auch schon die tracklines drauf da hätten es hinten fast 5 mehr sein dürfen für meinen geschmack oder vorne 5 weniger sofern du auf den Tracklines die 205/50 drauf hast passen tut es auf alle fälle wurde letztes Jahr auch anstandslos eingetragen allerdings ist meiner nicht Tiefergelegt

evtl kannst hier noch ein paar euros sparen

http://www.duw-tuner.de/advanced_search_result.php?keywords=Smart+roadster


Webghost - 14.6.2016 um 14:15

Zitat:
Angryangel hat geschrieben:
hatte auch schon die tracklines drauf da hätten es hinten fast 5 mehr sein dürfen für meinen geschmack oder vorne 5 weniger sofern du auf den Tracklines die 205/50 drauf hast passen tut es auf alle fälle wurde letztes Jahr auch anstandslos eingetragen allerdings ist meiner nicht Tiefergelegt

Hi
Cool danke !
(Denke ja du meinst das Set mit 50/60 !?)
Und ja, hab 205er drauf.


Angryangel - 14.6.2016 um 15:52

Ja ich meinte die kombi mit 50/60

und wie gesagt etwas Geschmackssache bei den trackline mit den 205er reifen würde zumindest für mich entweder hinten 5 mehr oder vorne 5 weniger besser aussehen


Webghost - 14.6.2016 um 17:48

Hi
Du hast nicht zufällig ein Foto davon ?

Hab mir aus deinem Link daher mal die Art.-Nr. für 40/60 rausgeschrieben.
Der soll ja auch noch bissi was tiefer ... so 25-35mm ;-)


Angryangel - 14.6.2016 um 18:21

mit den trackline leider nicht

allerdings Achtung wenn ich nicht falsch liege sind die 20er Spurplatten zum durchstecken erst ab 25 wird bei Eibach separat verschraubt früher gabs mal 20er zum verschrauben von H&R aber die gibt es meines Wissens nach auch nicht mehr

ich bevorzuge irgendwie immer die separat verschraubten wenn irgendwie möglich

der link von mir ist der günstigste Anbieter den ich gefunden habe der einzige wo günstiger sein kann ist kfzteile 24 wenn die gerade ne Rabat Aktion wie 25% auf alles haben


Webghost - 14.6.2016 um 19:04

Hii
Ok
Stimmt, man sollte alles lesen ... sind zum durchstecken und die Radbolzen kommen da dann extra.
Ich schau mal ... ist eh noch bischen was hin bis die dran sitzen ;-)


Tomor008 - 14.6.2016 um 19:26

Auf Seite 6 im Fred"Mein Roadster hat was Neues 2"hab ich zwei Bilder verlinkt mit v /h 60mm und Trackis.

Gruß

Ähm,und 25mm Tieferlegung v/h.


Klaus - 14.6.2016 um 20:03

Wie sieht das mit dem Fahrverhalten dann aus ? Spurrillen jagen ?


Tomor008 - 14.6.2016 um 20:24

SpurRillen jagen kannste überall auf der Welt , egal wie breit die eigene Spur ist , da sie ja nun mal auch kein festes Maß haben . Von daher . . .

Gruß


Angryangel - 14.6.2016 um 21:24

Also ich fand das Fahrverhalten mit den Tracklines besser als den Spikelines deswegen hab ich mir sogar nen Satz Türkise gekauft bin nach dem aufarbeiten nur noch nicht dazu gekommen neu reifen zu besorgen und sie zu montieren


Webghost - 14.6.2016 um 21:41

Zitat:
Tomor008 hat geschrieben: Auf Seite 6 im Fred"Mein Roadster hat was Neues 2"hab ich zwei Bilder verlinkt mit v /h 60mm und Trackis.

Gruß

Ähm,und 25mm Tieferlegung v/h.

Hi
Super !
Dann weiß ich jetzt was ich da drauf mache, Danke !


Klaus - 14.6.2016 um 23:33

Mit 205er Reifen auf Trackline und mit Serienfahrwerk schmeisst es den Roadster ständig und heftigst in Spurrillen, mit 195er Reifen nicht mehr. Bei anderen Leuten hat das Experimentieren mit der genauen Spurverbreiterung auch dazu geführt, dass er nicht mehr den Spurrillen so hinterhergegangen ist wie im Originalzustand. Daher die Frage.


Tomor008 - 15.6.2016 um 04:04

Es gibt Straßen in D , wo es egal ist wie breit die Spur ist . Deswegen hab ich die Teile nicht verbaut . Meine Motivation war das schnellere und sicherere Kurvenheizen .

Gruß


Phin - 15.6.2016 um 07:00

Kann mir übrigens dabei mal einen Tipp geben wo ich mit meiner Sonderkombi (vorn 185 auf 15", hinten 205 auf 15" Spinlines) Spurplatten eingetragen bekomme? Die ET-24 wird da das Problem sein....


enrico-palazzo - 28.6.2016 um 09:16

Nach langem googeln SuFu:

- Hat jemand irgendwo Bilder der Fortwo-verbreiterung auf unserem Roadster als Anhaltspunkt? Konnte keine finden.

Bezüglich des fehlerhaften Eibach-Distanzengutachten:

- Hat jemand eine Antwort/korrigiertes Gutachten von Eibach bekommen? Das aktuelle 2010er Gutachten gibts ja überall im Netz (welches ich auch auf CD und ausgedruckt habe, jedoch falsch teilweise).

Es ging ja um die falsch ausgewiesenen ETs der Serienräder

Für Hilfe in einem, oder in beiden Fragen wäre schon geholfen


SRCinSE - 28.6.2016 um 10:31

Zitat:
enrico-palazzo hat geschrieben: :

- Hat jemand eine Antwort/korrigiertes Gutachten von Eibach bekommen? Das aktuelle 2010er Gutachten gibts ja überall im Netz (welches ich auch auf CD und ausgedruckt habe, jedoch falsch teilweise).

Es ging ja um die falsch ausgewiesenen ETs der Serienräder

Für Hilfe in einem, oder in beiden Fragen wäre schon geholfen

Schätze mal, dass es bei dem bisherigen Gutachten zu den Eibachplatten schlicht bleibt und sich das Problem nur lösen lässt,
wenn Du auch einen Prüfer findest, der darin einen Schreibfehler sieht. Viel Vergügen ...

Das KBA erfasst die Teilegutachten zentral und wenn darin ein Fehler wäre, hätte der Plattenhersteller ein echtes Problem. Liest nach, wer möchte, hier (klick).
Nein, es ist nicht Aufgabe des Teilegutachtens, die ET der typgenehmigungsmäßig für den WME452 freigegeben Räder anzugeben.
Angenehm ist es aber schon, wenn in dem angegeben Verwendungsbereich sich doch die eine oder andere wirlich existierende Serienfelge ET-mäßig wiederfinden lässt, nur leider nicht bei jeder Plattenstärke.

Äh, 20mm SCC-Platten gibt es zum Selbstverschrauben.

Nordische Grüße
SRBinSE


Dieses Thema kommt von: smart-roadster-club.de
https://www.smart-roadster-club.de/user.php/

URL dieser Webseite:
https://www.smart-roadster-club.de/user.php//modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&fid=55&tid=31894