Thema: Lackierung der Rückleuchten

Afragix - 14.10.2016 um 16:02

Hallo Jungs/Mädels,
Ich habe nun ja auch schon vieles hier gelesen und viele haben Ihre Rückleuchten Lasieren lassen.
Ich habe meine runden Lichter mit Tapetenkleber abgeklebt und den rest schwarz lackiert.
Und nun sagt mein Schrauber , ich würde damit ärger von der Polizei bekommen.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Ist halt nicht TÜV geprüft , aber was kann mir passieren?
Punke in Flensburg? oder nur die Aufforderung zum Rück einbau der Orginal Lichter?

Grüße aus Hamburg

http://fotos.fotoflexer.com/d07ce804fee97457786a47209de4916e.jpg


roadie1949 - 14.10.2016 um 16:12

Moin, nix passiert du hast ja die eigendlichen Leuchten nicht verändert

hab noch nicht gehört das jemand Ärger bekommen hat.


focuswaltrop - 14.10.2016 um 17:42

ob lasiert oder lackiert alles zu sehen
also
sollte es ok sein

muss ich auch noch machen ..
Blinker Nebelleuchten vorne ebenso


Bobbycar - 14.10.2016 um 17:48

.....oh oh. Wahrscheinlich wirst Du vor dem Hamburger Rathaus hingerichtet!
......war nur Spaß, es gibt keine Probleme.


SmartRoadsterCoupe - 14.10.2016 um 20:02

Zitat:
Afragix hat geschrieben:
Und nun sagt mein Schrauber , ich würde damit ärger von der Polizei bekommen.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Ist halt nicht TÜV geprüft , aber was kann mir passieren?
Dein Schrauiber scheint ein Quasselkopp zu sein, sicher das der sonst was weiß?
Du veränderst die Lichtaustrittsfläche nicht und somit änderst du auch nichts am Leuchtverhalten. Ergo es miuss nichts abgenommen werden, noch kann etwas beanstandet werden


Webghost - 15.10.2016 um 07:18

Hi

Da ich ja sowas kontrollieren könnte, wenn ich wollte
Ich würd da nix beanstanden !
Eher ein Lob für die doch sehr gute Arbeit aussprechen.

Gruß
Die "Rennleitung"


focuswaltrop - 15.10.2016 um 07:33

Hab noch was Lack über Lars


kissy2004 - 15.10.2016 um 08:54

Da bekommst du kein Ärger und selbst bei der 2 Jährlichen TÜV Untersuchung bekommst du die Plakete ;-) Zu deinem Schauber kann ich dir nur den Rat geben nicht alles zu glauben was Leute erzählen


schraubelocka - 15.10.2016 um 10:57

Mahlzeit,

ich möchte mal wieder Spielverderber spielen.
Nur weil es der Schrauber genau nimmt ist es kein Blödsinn.
Vielleicht kennt er den Unterscheid bei der Begutachtung durch einen vom Halter/Fahrer selbst gewählten "Tüv"-Prüfer und einem Sachverständigengutachten welches z.B. nach Personenschaden für's Gericht erstellt wird.
Dann wird niemand gefragt ob genug Licht zu sehen war.
Es ist dann nur eine nachträgliche Änderung an einem Bauteil mit E-Prüfzeichen...und selbiges ist dann nicht mehr gültig.

(Auszug aus dem Handbuch zur Überprüfung von KFZ)
Wir sind alle alt genug das Risiko abzuschätzen und selbst zu entscheiden. Dennoch ist und bleibt es eine Veränderung und das E-Prüfzeichen ist somit ungültig. Der Rechtsanwalt hat es dann bestimmt nicht leicht die Ordnungsmäßigkeit der Leuchten nachzuweisen.
Auch wenn es inzwischen Reparaturlacke (die gut funktionieren und eigentlich sinnvoll sind) für matte Kunststoffscheinwerfer gibt... genau genommen darf am "Glas" nicht lackiert werden. Allerdings ist das kaum sichtbar da es ganz genau wie Serie ausschaut.

Gruß
Mark


SRCinSE - 15.10.2016 um 13:34

Zitat:
schraubelocka hat geschrieben: Mahlzeit,

ich möchte mal wieder Spielverderber spielen.
... Der Rechtsanwalt hat es dann bestimmt nicht leicht die Ordnungsmäßigkeit der Leuchten nachzuweisen.
Auch wenn es inzwischen Reparaturlacke (die gut funktionieren und eigentlich sinnvoll sind) für matte Kunststoffscheinwerfer gibt... genau genommen darf am "Glas" nicht lackiert werden. Allerdings ist das kaum sichtbar da es ganz genau wie Serie ausschaut.

Jepp, dem ist leider zuzustimmen, wenn es wirklich mal ernst wird und darauf ankommt.

Denn nach § 21a Abs. 2 und 3 S. 1 StVZO darf ein Fahrzeugteil nur dann mit einem E-Zeichen gekennzeichnet sein, wenn es (Zitat) der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht.
Kenne den Text der Fahrzeugteilgenehmigung zwar auch nicht, aber da steht sicherlich mit drin, dass die nicht funktionellen Teile der Heckleuchte so transparent sein sollen, wie es Original eben aussieht und beschaffen ist.

Unbequeme (Rechts)Wahrheit:
Original-Fahrzeugteile mit E-Zeichen nach ECE-Regelung im Kreis lackieren, lasieren oder sonst wie abändern ist nach § 69a Abs. 2 Nr. 8 StVZO leider ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und Bestandteil des Bußgeldkatalogs im Sinne des § 26a StVG, ergo ticketbewährt.

Kommt man damit bei Prüfungen (z.B. bei der HU) unbeanstandet durch, kennt der prüfende Mensch entweder den Originalzustand nicht oder er lässt es schlicht gut sein - passt scho ....

Verschiebe den Thread mal raus aus der Plauderecke in den passenden Bereich "sonstige Technik"...

Nordische Grüße
SRBinSE


-Hecki- - 15.10.2016 um 14:05

@schraube
du wirst hier doch wohl nicht gegen urheberrecht verletzen wollen
durch das öffentliche publizieren von geschützten druckerzeugnissen.

du alter spielverderber.
manchmal muss man(n) bissi outlaw sein.


SmartRoadsterCoupe - 15.10.2016 um 16:19

Dann müsste ich ja auch die Zulassung meine Autos verlieren, wenn ich es in einer anderen Farbe lackiere, in der es die Zulassung erlangt hat


SRCinSE - 15.10.2016 um 20:48

Zitat:
SmartRoadsterCoupe hat geschrieben: Dann müsste ich ja auch die Zulassung meine Autos verlieren, wenn ich es in einer anderen Farbe lackiere ...

Such schon mal das E-Zeichen nach ECE-Regelung im Kreis an der Tridion Deines Roadys, Oli ...


SmartRoadsterCoupe - 16.10.2016 um 15:27

Was hat jetzt das E-Zeichen damit zu tun?


SRCinSE - 16.10.2016 um 15:44

In diesem Fred dreht es sich um Fahrzeugteile mit E-Kennzeichen (wie z.B. die Heckleuchten), nicht um die aktuelle Lackfarbe des Autos.


SmartRoadsterCoupe - 16.10.2016 um 15:47

Es dreht sich um etwas was Zulassung für den Straßenverkehr erhalten hat und nachträglich in der äusseren Beschaffenheit geändert wurde, ohne die Funktion zu beeinflussen oder zu ändern. Dein E Zeichen kannst dir dabei sonstwo hinstecken, Schlauschnacker


roadie1949 - 16.10.2016 um 15:50


Doddi - 16.10.2016 um 15:51

du kannst dein fahrzeug umlackieren ohne änderung in den papieren solange die originalfarbe irgendwo noch vorhanden ist. z.b. der vorderwagen und das heck im innenbereich.
das war eine aussage bei der zulassungstelle.


Tomor008 - 16.10.2016 um 19:31

Kann mich erinnern,dass mein SC meinte,als ich es drauf ansprach warum in den Papieren meines 451Grün drinsteht der Wagen aber komplett Schwarz ist,es würde egal sein.

Gruß


Afragix - 18.10.2016 um 12:23

Ok....Danke erst einmal für all die Info`s.
Bei Gelegenheit baue ich die Rückleuchten dann mal ein , mit der Hoffnung keine Punkte zu bekommen.
Habe leider gerade so viele anderen Probleme mit dem Roadster, daß der Rücklichter Umbau zur Zeit keine Priorität mehr hat.
Nach den 3 Strichen folgte der neue Aktuator , nun neue Kupplung , und nun vermutlich SAM schaden ...
Das Fass ohne Boden....
Knietief im Dispot sozusagen.

Liebesgrüße aus Hamburg sendet Afragix


Tomor008 - 18.10.2016 um 18:53

Der Roadster kann ne Sparbüchse ohne Boden sein...

Gruß


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