Thema: Änderung an Tankverschluß / -klappe - Betriebserlaubnis?

Dude - 3.3.2015 um 12:27

Also, um nicht noch mehr Unfrieden zu stiften hier nochmal die Fragestellung. Liebe Monika, das hat auch nichts mit Diskussionsucht zu tun. Aber vielleicht kannst Du diese Frage hier nun konkret beantworten?

Kann eine Änderung am Tankverschluß und/oder ein Austausch des Tankdeckels gegen einen selbstgebauten im Einklang mit der Betriebserlaubnis eines Autos stehen? Prinzipiell handelt es sich ja um Bauteile, welche in direktem Zusammenhang mit der Betriebssicherheit des Kraftstoffsystems stehen. Vielleicht hat jemand erhellende Informationen dazu. Eine Kurzrecherche war nicht so aufschlußreich wie erhofft.

Gruß


SmartRoadsterCoupe - 3.3.2015 um 12:39

Der Tankverschluss bleibt doch derselbe, er wurde nur seines Oberteiles beraubt, was als Angriffspunkt zum Öffnen dient. Das wozu er gemacht wurde, zum Abdichten ist doch unberührt. Man kann sich auch ins Hemdchen machen


Dude - 3.3.2015 um 12:52

Olli,
mir geht es nicht darum den dicksten und coolsten zu markieren sondern um zu wissen, was Sache ist.
Wenn ich so ein Teil ändere wird doch wohl kaum die BE bestehen bleiben? Dass es seinen Zweck danach noch erfüllt kann man zwar immer behaupten, aber es wäre mal was neues in Deutschland, wenn man es nicht auch beweisen müsste...

Auch den Tankdeckel zu tauschen gegen etwas selbst gebasteltes dürfte doch bereits Probleme machen?

Edit, jawohl.

[Editiert am 2015-3-3 von Dude]


Techmodrome - 3.3.2015 um 13:06

Zitat:
....dicksten und coolsten zu markieren (darin kann ich eh nicht gegen dich bestehen) sondern um zu wissen

Typisch Dude. Sorry, aber zu. Auf diese Anfeindungen (auch wenn sie wieder typisch Dude-like verpackt)
unter die Gürtellinie gehen habe ich keine Lust.

Thread zu.

(Eventuell wieder auf wenn das hohe Roß im Stall ist)

Danke.


Techmodrome - 3.3.2015 um 14:22

Thema wieder auf Wunsch eines Mitlesers offen.


-Hecki- - 3.3.2015 um 17:44

das ändern des tankdeckels hat keine auswirkung auf die betriebserlaubnis.
an allen meinen motorräder ist ein racing tankdeckel drauf und die sind eintragungsfrei.
da ich aber vermute das du mir nicht glauben wirst lege ich dir nahe einfach den TÜV anzurufen.
dann bist du 100% auf der sicheren seite.

bezüglich deiner bedenken wegen einer evtl. Manipulation des alu tankdeckels kann ich nur mnm kund tun.

ich halte den oem tankdeckel für einen witz.
wenn ich den aufmachen will kann ich das mit bloßen händen.
einfach tankklappe aufziehen und schon bin ich drin.
der zahnstocher als sperrdorn ist doch lächerlich.
ebenso die tankklappe die man durch einfaches verformen öffnen kann.

wenn es doch jetzt einen schönen aludeckel gibt ist es doch gut und um welten
besser als der verblichene plastikmüll.

er hat aber auch was gutes. ich kann ihn im gelben sack entsorgen.


Dude - 3.3.2015 um 18:56

Jo, da hast Du wohl recht, der Originale ist lächerlich. Passt aber zum Auto Aber auch beim Aludeckel bleibt doch letztlich nur der Zahnstocher als Sicherung. Mein normaler Deckel ist lackiert, das macht es derzeit ein klein wenig erträglicher.

Warum sollte ich Dir nicht glauben? Im Kradbereich wundert mich wenig. Vielleicht haben diese schlank machenden "Racingtankdeckel" ja auch eine E-Nummer. Aber es geht mir eben nicht nur um den Deckel, sondern auch um den Tankverschluss. Nicht, dass so ein ordinärer Tankverschluß am Ende noch etwas mit der Schadstoffklasseneinstufung zu tun hat. ...nichts ist unmöglich. Ich schaue morgen mal was ich in Erfahrung bringen kann und werde berichten.

Und ja, ich "mach mir lieber ins Hemdchen" als dass ich hinterher in die Röhre gucke. Jeder Kontakt mit dem Rechtsstaat ist ein vermeidbarer


killerbarbie - 3.3.2015 um 18:59

Da es anscheinend immer noch offene Fragen gibt,
versuche ich es nochmal genau zu erklären.

Der originale Tankdeckel wird vorsichtig an 4 Stellen leicht angesägt (Foto).
Dann kann man den "Griff" einfach mit einem Schraubendreher abheben.




Dieser Griff enthält lediglich die Rasterung, welche für das Durchrutschen bei zu festem Anziehen sorgt.

Die wirklich wichtigen und relevanten Features wie Dichtung und Tankentlüftung, verbleiben in dem weiter genutzten Deckelteil.
In den wird einmalig der "Spezialschlüssel" gesteckt, der dann als neuer Griff, im Tankdeckel verbleiben kann.


Dude - 3.3.2015 um 19:12

OK, danke für die Information.


Vince - 3.3.2015 um 19:35

moin,

Zitat:
Aber auch beim Aludeckel bleibt doch letztlich nur der Zahnstocher als Sicherung. Mein normaler Deckel ist lackiert, das macht es derzeit ein klein wenig erträglicher.

... allerdings ist es schwieriger, den "Zahnstocher" durch Drehbewegung des Aludeckels zu beschädigen, denke ich.
Den Originaldeckel simpel aufzuziehen oder -hebeln ist da wesentlich einfacher und unsicherer.

BTW: mein Deckel ist auch in Tridionfarbe, daher ebenfalls erträglich

LG, Vince


SRCinSE - 4.3.2015 um 22:04

Das hier ist der fast schon berüchtigte § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO:

Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



Und hier zum Abrunden (dass es auch zum WME452 passt) noch der Wortlaut von § 19 Abs. 7 StVZO:

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

Von Haus aus kommt der WME452 als gebürtiger Franzose mit einer EG-Typgenehmigung daher.
Müsste eigentlich im COC zum eigenen Auto nachzulesen sein, ob der Tankdeckel in der EG-Typgenehmigung besonders genannt wird.
Wenn nicht, kann ich mir kaum vorstellen, dass bereits durch eine Tankdeckeländerung (funzt danach immer noch wie vorher) im Rechtssinne "die in der EG-Typgenehmigung genehmigte Fahrzeugart geändert wird".

Verdammt deeeeehnbarer, eben unbestimmter Rechtsbegriff.

Beispiel 1: Wechsel auf Brabuslenke: Ohne Änderungsabnahme mit Teilegutachten gilt die Rechtsfolge von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO wegen und seit dem Basteln. Denn mit dem Umbau ist die genehmigte Fahrzeugart geändert, denn die Brabuslenke ist nicht von der EG-Typgenehmigung erfasst.

Beispiel 2: Wechsel des Handbremsgriffs. Damit soll bereits die genehmigte Fahrzeugart geändert worden sein????

Blöd eigentlich, dass man in so einer Sache im Zweifelsfall kaum selbst die letzte Entscheidung hat.

Nordische Grüße
SRBinSE


SmartRoadsterCoupe - 5.3.2015 um 05:41

Und Wechsel der Lautsprecher ist auch zweifelhaft


zabaione - 5.3.2015 um 06:57

erlischt eigentlich durch das Anbringen der Euro-Plakette auch die Betriebserlaubnis?
Schließlich wird ja dadurch die Windschutzscheibe signifikant schwerer und das Festigkeitsverhalten dadurch geändert....


nemo - 5.3.2015 um 08:58

Zitat:
erlischt eigentlich durch das Anbringen der Euro-Plakette auch die Betriebserlaubnis?
Schließlich wird ja dadurch die Windschutzscheibe signifikant schwerer und das Festigkeitsverhalten dadurch geändert....

Ganz zu schweigen von dem eingeschränkten Sichtfeld


Dude - 5.3.2015 um 09:08

gäähn
wenn der Aludeckel abfällt ist durchaus die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben. Und der Aludeckel ist ja nicht weiter durch ein Fangseil o.ä. befestigt. Nicht jeder fährt mit verschlossener ZV herum und nicht jeder hat den Tankdeckel-Zahnstocher (kenne einen Roadster, wo der definitiv nicht vorhanden ist).
Warte noch auf die Antwort vom Prüfer.


M.D.W.74 - 5.3.2015 um 16:54

Komisch, meiner hat den Stift nicht bzw. gar keine Schließfunktion der Tankabdeckung über ZV, sondern nur einen Abschließbaren original Tankdeckel..
LG


SmartRoadsterCoupe - 5.3.2015 um 17:10

Zitat:
Komisch, meiner hat den Stift nicht bzw. gar keine Schließfunktion der Tankabdeckung über ZV, sondern nur einen Abschließbaren original Tankdeckel..
Gewichtstuning oder wie?


killerbarbie - 5.3.2015 um 19:12

@ Dude

Daß der Deckel aus irgendeinem Grund von selbst aus dem Verschluss springt, halte ich für ausgeschlossen.
Da sind die Paßmaße und die federnden Druckstücke schon in der Lage, ihn dort zu halten.
Die Drivelock-Funktion kann jeder, der sich wie Du, solch große Sorgen über die Verkehrsgefährdung macht, aktivieren.
Dabei sollte er natürlich sicherstellen, daß der Rastbolzen (Zahnstocher) vorhanden ist.

Für die, denen all das immer noch nicht sicher genug ist, sind sowohl im Außenring, als auch im Deckel Gewinde - zur Befestigung eines "Fangseils".


Mach Dir doch mal um wirklich gefährliche Änderungen am Fahrzeug Gedanken, Auspuffblenden die mitsamt dem Auspuffendrohr abreißen.
(Da ist auch kein Seil dran, und das ist erwiesener Maße, schon hunderte Male passiert).

Oder zum Beispiel Biligbremsen aus Ebay.
Da würdest sogar Du evtl. jemanden finden, der Deiner Meinung ist.

Aber so langsam solltest Du, bevor Du dich gänzlich lächerlich machst - einsehen, daß von diesem Tankdeckel keine übermäßige Gefahr ausgeht.
Wir haben uns wirklich lange mit der Entwicklung beschäftigt, um fast alle Unwägbarkeiten auszuschließen.






[Editiert am 5/3/2015 von killerbarbie]


Dude - 5.3.2015 um 20:17

Du hast mich ja längst überzeugt, ich konnte es nur noch nicht zugeben
Ich denke, die meisten Prüfer drücken da schon ein Auge zu, oder man macht eben ein Fangband dran. Aber eigentlich sollte Eure Ausführung überzeugend genug sein.

Der Auspuff ist eine andere Sache, die Teile sind ja normalerweise fest verbunden, man kann doch nicht alles dreifach für den Fall der Fälle anbinden Und dann wären da dann noch Smart Center, die den Unterboden nicht mehr richtig festmachen oder einen wissend mit Nägeln im Reifen vom Hof fahren lassen... Ein Schelm wer böses denkt.

Ganz ehrlich, es ist gute Arbeit und mir gefällt das Design. Hätte Maik nicht nachgehakt hätte ich auch nichts weiter geschrieben. Es war jedoch mein Fehler, direkt im SB-Thread zu antworten.

Gruß


Dude - 9.3.2015 um 17:25

Die aktuelle Info vom Prüfer ist, dass bei aktuellen Fahrzeugen (ab 2001) aufgrund von Emissionsregeln die Dichtheit nachgewiesen werden muss. Da hier die Dichtung nicht verändert wird, sollte dies nicht notwendig sein. Des Weiteren ist auszuschließen, dass eine Verletzungsgefahr von dem Teil ausgeht.
Gruß


Tomor008 - 9.3.2015 um 19:25

Mönsch Matze,das hättste auch gleich haben können.
Gruß


Dude - 9.3.2015 um 19:36

Needu, das wär doch etwas zu einfach gewesen.


Dieses Thema kommt von: smart-roadster-club.de
https://www.smart-roadster-club.de/user.php/

URL dieser Webseite:
https://www.smart-roadster-club.de/user.php//modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&fid=47&tid=33595