Thema: Schaltwippen eintragen?

Dude - 1.8.2010 um 21:33

Hi,
das leidige Thema: bei Austausch der Schaltwippen erlischt die ABE. Hat sich schonmal jemand den Spaß gegönnt, die Dinger eintragen zu lassen?
Gruß


BluesBrother1973 - 2.8.2010 um 07:28

Erzähl doch mal, wieso sollte beim Austausch der Schaltwippen die ABE erlöschen?


Dude - 2.8.2010 um 07:40

Natürlich bin ich nicht vom Fach. Allerdings ist diese Einschätzung allgemein bestätigt. Es wird das geprüfte Bauteil "Lenkrad" verändert.
Gruß


mich@el - 2.8.2010 um 07:43

da hat der dude recht :-)
allerdings frag ich mich wirklich wem es auffallen sollte und vor allem welcher unfall passieren könnte an dem die schaltwippen schuld sind.


Dude - 2.8.2010 um 08:25

Hallo,
ich glaube, da hast mich mißverstanden. Ich meinte den Austausch der Original-Schaltwippen gegen andere. Diese sind ja, mit Ausnahme eines Herstellers, weder geprüft, noch zugelassen oder sonst irgendwie begutachtet.

Ob man im Falle eines Falles keine Probleme bekommt kann sicher nur ein Jurist mit Spezialisierung beantworten.

Klar werde ich beim TÜV nachfragen, wollte mich aber im Vorfeld etwas erkundigen. Forensuche ergab leider nicht soviel Aufschluß.

Gruß


Dude - 2.8.2010 um 08:27

Zitat:
da hat der dude recht :-)
allerdings frag ich mich wirklich wem es auffallen sollte und vor allem welcher unfall passieren könnte an dem die schaltwippen schuld sind.

Wem es auffallen sollte? Dem Gutachter der Versicherung, die die Kosten übernehmen muss! Es interessiert dann nicht unbedingt, welches Bauteil den Unfall verursachte hat, sondern ob das Fahrzeug ABE hat oder nicht.

Gruß


[Editiert am 2010-8-2 von Dude]


SRCinSE - 2.8.2010 um 08:28

Bin auch nicht wirklich vom Fach, aber weil die Wippen Teile einer Wippen-Lenke sind und nach Änderung der Lenke durch den Wippentausch diese Lenke nicht mehr die Identität mit der Lenke hat, wie sie z.B. (im Brabus-Lenken-Fall) in dem Teilgutachten (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO) beschrieben ist, erlischt die BE des Kleinen.

Ja klar, kommt insgesamt ein wenig sophistisch daher, aber so sieht es aus in Deutschland.

Die enorme Reichweite der Erlöschensvorschrift aus § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO nach Änderung am Roady wird gerade hier im Club - so mein Eindruck - fast erstaunlich oft unterschätzt.

@mich@el: Dass der Wippengebrauch mit einem Unfall zusammenhängt oder gar dafür ursächlich ist, dürfte eher eine seltene Ausnahme sein. Ob aber ein Unfallauto zum Unfallzeitpunkt eine BE hat oder nicht, ist in dem Fall sicherlich nicht uninteressant.

@Kurve: Bei einem Sachverständigen nachfragen ist 'ne sehr gute Idee. Vielleicht kommt es zu einer Einzelabnahme.

Nordische Grüße
SRCinSE


oh-gee - 2.8.2010 um 08:28

Es kommt drauf an welche Schaltwippen du meinst.

Die aus Alu haben keine ABE und werden aufgrund ihrer Beschaffenheit(Radien und Kanten) sowie der Befestigung, die nicht sicher ist, nicht eingetragen, es sei den mit den üblichen Kontakten.

Die Wippen die ich herstelle, sind als Ersstzteil zertifiziert, entsprechen dendiversen ECE Richtlinien und haben eine ABE, sind somit nicht eintragungspflichtig.

Da ich aber keine Lust hatte, die ABE immer dabei zu haben, habe ich sie eintragen lassen.

Die Sonderanfertigungen mit Bohrungen und Schlitzen werden vom TÜV per Einzelabnahme eingetragen.


Dude - 2.8.2010 um 09:02

"Beschaffenheit"? Ist hier ein Verletzungsrisiko relevant?
"Befestigung"? heißt sicher hier "kann nicht abfallen"?

Leider entsprechen die von dir hergestellten Wippen so gar nicht meinem Geschmack. Sonst hätt ich die schon längst genommen.


Dude - 2.8.2010 um 09:44

Zitat:
Das Du die Wippen als solche meintest ging aus deinem Beitrag nicht hervor.

Dochdoch, ich schrieb: "bei Austausch der Schaltwippen erlischt die ABE"

Zitat:
Aluwippen sind soweit mir bekannt nicht eintragbar weil keine entsprechenden Prüfungen vorliegen.
Das heißt man müsste ein Gutachten erstellen, um eine Eintragung zu erreichen... Das Thema ist damit so gut wie tot wenn man keine Beziehungen hat.

Zitat:
Wenn dir die langen Wippen nicht gefallen lass doch die Originalen optisch verändern...
...er spricht in Rätseln...


oh-gee - 2.8.2010 um 09:57

die Aluwippen sind in TÜV Augen noch zu scharfkantig= Verletzungsrisiko, in sich zu instabil,
die Befestigung ist mangelhaft und löst sich mit der Zeit -Aussage Tüv.


Muss jeder selbst entscheiden was ihm wichtig ist- nur optik oder Sicherheit und Funktionalität.

Michael meint, dass die originalen "veredelt," also beschichtet super aussehen.

Du darfst in die Originalen nicht mal Löcher reinbohren, weil dann auch die ABE flöten ist.


Dude - 2.8.2010 um 11:18

Wenn der TÜV so argumentiert ist natürlich alles verloren. Ich würde die geschraubte Befestigung sogar für sicherer als die originale Steckverbindung halten, die Verletzungsgefahr hinter dem Lenkrad für nicht gegeben sehen (wenn eines meiner Körperteile dort ist hat mein Körper ganz andere Probleme) und eine Instabilität der Dinger sollte auch eher positiv als negativ gesehen werden, denn mechanische Belastung erfahren sie ja kaum und wenn, ist es gar nicht schlecht wenn sie nachgeben...
Naja, schade. Ein unüberlegter Erwerb mehr ;-) Will jemand schöne Schaltwippen kaufen? *g*


AluonkelMaik - 2.8.2010 um 11:51

Frag doch einfach mal bei Deinem TÜV nach,wenn die nicht ganz so paragraphengeil sind und den kopf benützen, sollten die wohl eintragbar sein.


Dude - 2.8.2010 um 12:28

Um es mal zusammen zu fassen: Es gibt keine direkte und eindeutige Erfahrung damit also werde ich ganz ergebnisoffen mit meinem TÜV sprechen. Werde Euch dann hier am Ergebnis teilhaben lassen.
Gruß und Dank an alle!

[Editiert am 2010-8-2 von Dude]


cooper - 2.8.2010 um 15:27

DAS wäre sehr gut


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