Thema: Rücklicht hinten rechts

enrico-palazzo - 10.5.2016 um 13:35

Hallo.
Da mein hinteres rechtes Rücklicht im Bereich "Rückwärtsganglämpchen" durchgeschmort ist suche ich Ersatz. "Technisch" sollte das Teil einwandfrei sein. Optisch Note 2-3 - soll zusammen mit dem linken lackiert werden. Also keine Rissen etc.

Preisvorschläge per pn.

Alternativ könnte man mir auch direkt zwei schwarze (in Wagenfarbe Schwarz, jack black, c55l, mit Lampenaussparungen) anbieten.

Gruß


Doddi - 10.5.2016 um 13:36

da wird dir nur der gang zum sc helfen.
ca 105,00¤ und es ist neu.


Minotaurus - 10.5.2016 um 13:56

...und wenn es dann neu ist, dann bitte AUF GAR KEINEN FALL vergessen, anstatt der Rückfahrbirne eine LED-Lampe einzubauen! Sonst hast Du genau dasselbe Problem innerhalb kürzester Zeit wieder.
Das mit der Rückfahrleuchte war ganz einfach einer der typischen Konstruktionsfehler bei Smart.


borat - 10.5.2016 um 15:44

Was macht Ihr denn mit Euren Kisten, dass sich andauernd die Rückfahrmodule lösen? Wenn man im Stand die Zündung an hat, reicht es doch schon, einfach auf N zu stellen und man hat Ruhe?!?

Deswegen die Betriebserlaubnis wegen unzulässigem Leuchtmittel zu riskieren würde ich überdenken.


enrico-palazzo - 11.5.2016 um 08:58

Sie war von Anfang an defekt (Kauf vor 2 Jahren). Immer steht Wasser drin etc.

Interesse besteht immer noch - hat jemand das Teil zum Verkauf?


Markus20 - 11.5.2016 um 09:21

Anstatt eine neue zu kaufen, könntest du auch kleine Löcher von unten in das Modul bohren. So haben es viele gemacht und ist wesentlich günstiger als eine Neue. Eine Gebrauchte ohne Wassereinbruch wirst du nur sehr schwer finden.


Bobbycar - 11.5.2016 um 09:36

Wenn Du beide neu kaufst, kosten sie im SC Erlangen beide 220¤ inkl. Versand. Vernünftige Gebrauchte sind meistens teurer, wenn Du überhaupt welche findest.
In jedem anderen SC kosten die Lampen 124¤ pro Seite


Minotaurus - 11.5.2016 um 12:33

@borat Die Betriebserlaubnis kann mich mal...
Bei mir kommen LED-Lampen rein und damit basta.


Bobbycar - 11.5.2016 um 14:07

.....ich habe auch schon welche bestellt.....


blackmatzek - 11.5.2016 um 14:18

Zitat:
Minotaurus hat geschrieben: @borat Die Betriebserlaubnis kann mich mal... (...)

Soll jeder halten wie er mag. Wenn man hier aber so einen Tipp als "zwingend" raushaut, sollte man auf die rechtlichen Probleme hinweisen, und wenn sie noch so unwahrscheinlich zum Tragen kommen werden.


Minotaurus - 11.5.2016 um 15:44

"Zwingend" ist hier gar nix. Wo hast Du denn das gelesen? Meinetwegen darf jeder so viele neue Rückleuchten kaufen wie er gerade lustig ist. Dass dieser offensichtliche Konstruktionsfehler schon seit vielen Jahren bestens bekannt ist, das ist ja mittlerweile kein Geheimnis mehr.
In diesem Sinne...


blackmatzek - 11.5.2016 um 19:23

Zitat:
Minotaurus hat geschrieben: ... dann (...) AUF GAR KEINEN FALL vergessen, (...)

"zwingend", "dringend", " must have" .... Such dir was Passenderes aus. Ich finde es wichtig, bei allen gutgemeinten Tipps auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen. Nicht jeder ist technisch versiert genug, dass aus dem Effeff zu wissen. Ich finde, diese Umsichtigkeit zeichnet dieses Forum u.a. aus.


corollali - 11.5.2016 um 19:57

Heute TÜV neu.... Ihn hat die LED nicht interessiert. Ich finde es auch nicht sicherheitsrelevant.
Nochmal kauf ich sicher keine neue Rückleuchte.


Doddi - 11.5.2016 um 20:42

ich hab meinen tüver gefragt, was er davon hält wenn im rückfahrscheinwerfer ein led leuchtmittel drinne ist.
er hat gesagt, solange es leuchtet wenn er es prüft ist es ihm egal. wie hell oder welches weiß interressiert auch nicht. er darf nichts auseinander bauen oder öffnen bei der prüfung. halt nur prüfen und gucken obs geht.
wer da nun ne led rein packt oder nicht muß jeder selber wissen.


Phin - 11.5.2016 um 20:47

Glaub das wird solange keinen interessieren bis ein Versicherungsgutachter eine Möglichkeit sieht die Versicherung vom Zahlen abzuhalten. Oder aber einer meint "ich hab den nicht rückwärts fahren geseh'n!"...

EDIT: Und dann wird es recht schnell akademisch ob die Gefahr den Nutzen aufwiegt, während man sich beim Öl oder Aditiven in die Hose macht sobald es nicht von Benz freigegeben ist. Im Gegensatz zum Öl geht es beim Licht ja ggf. um die Betriebserlaubnis. Also locker bleiben, wer cool ist ist eben cool.

Edit2: Neo war zu schnell und ich hab zu früh geklickt


Neoelectric - 11.5.2016 um 20:50

Sollte ich aus irgendeinem Grund einem anderen Auto hinten drauf fahren, wieso auch immer, und der hat offensichtlich illegale Leuchtmittel verbaut, dann könnt ihr davon ausgehen, dass ich geblendet wurde, den Rest macht mein Anwalt.

Den TÜV interessiert so ein Mumpitz nicht, aber die Versicherungen im Schadenfall.

Edit: Phin war schneller. Das wir mal einer Meinung sind...


Minotaurus - 11.5.2016 um 21:29

"Illegale Leuchtmittel" ... ist das sowas ähnliches wie LSD oder so?
Die Begriffsähnlichkeit zu LED kann doch sicher kein reiner Zufall sein, oder?
Da muss man(n) ja in Doitschland ANGST bekommen!


Neoelectric - 12.5.2016 um 03:51

Wer sagt denn, dass ich so etwas nicht auch verbaut habe? Ich möchte lediglich aufzeigen, was für Möglichkeiten bestehen. Warum immer wieder die Rede vom TÜV ist, ist mir ein Rätsel. Solange es leuchtet und nichts abfällt sind die zufrieden.

Ich denke bei uns in Deutschland ist das mit dem Thema Änderungen am Fahrzeug noch recht human. Schau mal nach Österreich und in die Schweiz, die haben Spaß.


Joymachine - 12.5.2016 um 03:52

Zitat:
Phin hat geschrieben: Glaub das wird solange keinen interessieren bis ein Versicherungsgutachter eine Möglichkeit sieht die Versicherung vom Zahlen abzuhalten. Oder aber einer meint "ich hab den nicht rückwärts fahren geseh'n!"...


Na und!
In Deutschland ist automatisch der Schuld, der rückwärts fährt. Wer rückwärts fährt muss sich davon überzeugen, das der rückwärtige Raum frei ist.
Wenn er dies nicht kann, muss eine Person ihn einweisen.

Kommt es jetzt zu einen Zusammenstoß, muss der rückwärts gefahrene seine Unschuld beweisen.

Hier bin ich mir sicher, da ich bereits als Zeuge deswegen bei Gericht war.


sundriver - 12.5.2016 um 04:28

Zitat:
Na und!
In Deutschland ist automatisch der Schuld, der rückwärts fährt. Wer rückwärts fährt muss sich davon überzeugen, das der rückwärtige Raum frei ist.
Wenn er dies nicht kann, muss eine Person ihn einweisen.

Kommt es jetzt zu einen Zusammenstoß, muss der rückwärts gefahrene seine Unschuld beweisen.

Hier bin ich mir sicher, da ich bereits als Zeuge deswegen bei Gericht war.

Also ich kenne das so, dass 'IN DER REGEL' der rückwärts Fahrende Schuld ist. Aber 'in der Regel' heisst halt nicht 'immer' und 'automatisch'. Wie es bei der Juristerei so ist, es kommt auf den einzelnen Fall an, da wird dann 'IN DER REGEL' auch nicht das Rückfahrtlicht geprüft, ist aber eben auch nicht ausgeschlossen.

Ansonsten würde mich der Paragraf mit dem Automatismus echt interessieren ...


Dude - 12.5.2016 um 07:10

Wer auffährt, ist auch schuld. Jetzt beweist ihr Schlaumeier einmal, ob der Vordere rückwärts gefahren ist oder nicht, wenn es keine Zeugen gibt.

Die theoretische Möglichkeit den versicherungsschutz zu verlieren kann man nicht wegdiskutieren. Ich frage mich nur immer mehr, warum nicht endlich die Zulassung solcher Leuchtmittel entbürokratisiert wird. Wo ist hier bitte das Scheißproblem? Letztlich sind die LED sogar ausfallsicherer, weil bei ihnen nicht eine Glühwendel durchbrennen kann.


SRCinSE - 12.5.2016 um 08:00

Hier mal der Wortlaut von § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Dazu den Wortlaut von § 52a Abs. 1 und 2 StVZO:

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.


Wenn das verbaute LED-Leuchtmittel in etwa den/die gleichen Lichtstrom/Lichtstärke wie das Original-Birnchen mit Glühfaden hat, kann ich mir kaum vorstellen, dass es bei Begutachtung nach einem Unfall oder sonst dazu geeignet untersucht deswegen final ernsthaft zu juristischem Ärger kommt. Weder hinsichtlich der Gültigkeit der Betriebserlaubnis noch hinsichtlich des Regresses der eigenen Kaskoversicherung und auch nicht hinsichtlich der Leistung der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Dauert eh nicht mehr lange, dann sind die Old-School-Glühbirnen gar nicht mehr neu zu bekommen. Ersatzleuchtmittel wird dann - wie auch immer - ohne Glühfaden daherkommen müssen.

Verschiebe den Fred passend mal weg vom Marktplatz.

Nordische Grüße
SRBinSE


Phin - 12.5.2016 um 09:42

Recht haben und bekommen.... viel Spaß beim Klagen gegen die Versicherung. Ich hab jetzt im Freundeskreis drei größere Streitfälle im Bezug auf nicht zahlen wollende Versicherungen erlebt (Berufsunfähigkeit, Brand, Auto)... wenn ich mich richtig erinnere ging da kein Streitfall unter 3 Jahren zuende.


Cobold - 12.5.2016 um 20:00

Wenn man eine LED-Rückleuchte konstruiert, die das gleiche Abstrahlverhalten hat, wie sie im technischen Anhang zur genannten Regelung der StVZO zu finden ist, dann bekommt sie auch eine Zulassungsnummer. So ein lichttechnisches Gutachten kostet halt eine Stange Geld, daher macht es keiner. Ansonsten gilt das alte Spiel vom Recht haben und Recht bekommen sowie die vom Richter und Kläger.


Minotaurus - 12.5.2016 um 20:37

Es gibt mittlerweile eine ganze Menge Neufahrzeuge, die bereits ab Werk LED Lampen haben und ihr tut hier gerade so, als ob das höchst illegales Teufelswerk wäre.
Liegt das tatsächlich daran, dass wir mittlerweile allesamt schon alte Autos mit ebenso veralteter Technik fahren?


SRCinSE - 12.5.2016 um 21:27

Kann man im Jahre 11 nach Produktionsschluss so sehen.

Als die EG-Typengenehmigung für den Kleinen erstellt wurde, waren LED-Leuchtmittel noch kein Thema für die Hersteller.


d - 12.5.2016 um 21:55

Die Ursache der angeschmolzenen Rückfahrleuchten liegt in der Hitzeentwicklung der 21 Watt-Birne. Statt LED genügt auch eine 10 Watt-Birne, die es mit derselben Fassung gibt.
Außer im dirkten Vergleich sieht man den Unterschied in der Leuchtstärke nicht, und ist zumindest TÜV-seitig unkritisch.


L0B0 - 13.5.2016 um 04:40

Zitat:
Die theoretische Möglichkeit den versicherungsschutz zu verlieren kann man nicht wegdiskutieren.

Man verliert niemals den Versicherungsschutz. Man begeht höchstens eine Obliegenheitsverletzung und wird mit max. 5000 Euro in Regress genommen. Das ganze maximal zweimal in Tateinheit. Das war's dann aber auch.

Dass man aufgrund erloschener Betriebserlaubnis o.ä. den Versicherungsschutz verliert ist ein weitverbreitetes Märchen... aber nach wie vor Unsinn.

Ich habe auch eine LED Rückleuchte und ein reines Gewissen. Den Versuch eines Anwalts, einen kausalen Zusammenhang bei einem wie auch immer gearteten Unfall herzustellen, möchte ich sehen..

Gruß, Jörg


xrcaddy - 26.9.2016 um 17:39

An die, die trotz der Hinweise bereits eine LED verbaut haben, welche Farbe und Lumen habt Ihr genommen?


Roadi13 - 27.9.2016 um 16:25

http://www.ebay.de/itm/Philips-X-Treme-Vision-PY21W-Led-Retrofit-/231827383
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