Thema: keinen TÜV bei LED Tagfahrlicht

bikeronfire - 26.11.2012 um 11:53

Hi
war am Freitag beim TÜV.
Der Vorbesitzer hatte dieses Teil verbaut:

http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=28793


Nun bekomme ich keinen Tüv weil beim Abdimmen der LED's bei eingeschaltetetm Licht 4
Positionslichter vorhanden sind. ( incl. der 2 Standlichter ganz unten.) Und das ist nicht zulässig.
Birne raus unten aber auch nicht.
Kann man die Abdimmfunktion irgendwie bei den LED's abschalten? habe keinen Schaltplan , soweit ich weiss ist das relais integriert.

Ausserdem haben die Leuchten ziemllich unterschiedliche Helligkeit.


SmartRoadsterCoupe - 26.11.2012 um 12:14

Tagfahrleuchten dürfen nur leuchten wenn alles anderes aus ist, sobald Standlicht am Fahrzeug an geht muss das Tagfahrlicht erlöschen, das kann man aber auch überall nachlesen. Das ganze ist einfach nur falsch angeschlossen



[Editiert am 26/11/2012 von SmartRoadsterCoupe]


zabaione - 26.11.2012 um 12:26

Zitat:
Tagfahrleuchten dürfen nur leuchten wenn alles anderes aus ist, sobald Standlicht am Fahrzeug an geht muss das Tagfahrlicht erlöschen, das kann man aber auch überall nachlesen.

na ja, ganz so ist es nicht mehr Oli!
Inzwischen sind auch TFL's erlaubt, die beim Einschalten der Standlichter gedimmt werden.


SmartRoadsterCoupe - 26.11.2012 um 12:27

Ja und, das ändert nichts an der Tatsache das dann die gedimmten TFL als Positionslampen gelten und davon nur 2 Stück am Auto sein dürfen vorne. Abgesehen davon zeigt der Link zu den mir verkauften und das waren keine gedimmten

Zitat:
Nun bekomme ich keinen Tüv weil beim Abdimmen der LED's bei eingeschaltetetm Licht 4
Positionslichter vorhanden sind. ( incl. der 2 Standlichter ganz unten.) Und das ist nicht zulässig.
Birne raus unten aber auch nicht.
Wo steht das, das man die originalen Standlichter nicht still legen darf? das soll Dir der TÜV Prüfer bitte zeigen. Es sind lediglich 2 Positionslichter vorgeschrieben, welche eine Zulassung haben müssen. Ob diese nun Original sindb oder nicht ist unerheblich. Sie müssen lediglich eine Zulassung haben und die Abmessungen einhalten

[Editiert am 26/11/2012 von SmartRoadsterCoupe]


Bobbycar - 26.11.2012 um 13:02

@bikeronfire

wo kommst Du her? Ich habe gerade mit meinem Bekannten vom TüV gesprochen. Der könnte Dir ggf. helfen.....


SmartRoadsterCoupe - 26.11.2012 um 13:05

Zitat:
wo kommst Du her?
Oberbayern


Bobbycar - 27.11.2012 um 05:35

......das sind gut 600 km. Ich werde mit meinem Bekannten mal telefonieren, ob er Dir aus der Ferne helfen kann.....


KalleR - 27.11.2012 um 11:39

Moin,
hier findet man die entsprechende Regelung
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html
viel Spaß beim Suchen .
In der Sekundärliteratur findet man folgenden Satz:
"Es sind zwei bzw. max. vier ( zwei davon im Scheinwerfer) zulässig."
Dem TÜV-Menschen mangelt es wie so oft an Vorstellungsvermögen und Kompetenz.
Hier ist der entsprechende Auszug aus der StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51.php
Wenn dein Licht natürlich wiklich ein Tagfahrlicht ist, dann liegt es einfach nur siehe oben am Anschluß.......mit einem Wechselrelais ganz locker selbst zur korrekten Funktion zu bringen.

Gruß Kalle



[Editiert am 27/11/2012 von KalleR]


Dieses Thema kommt von: smart-roadster-club.de
https://www.smart-roadster-club.de/user.php/

URL dieser Webseite:
https://www.smart-roadster-club.de/user.php//modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&fid=46&tid=30363