Thema: Xenon TÜV

achim867 - 16.12.2009 um 14:57

Hallo Leute,
war heute beim TÜV in Rastatt wegen Xenon Nachrüstung, die sind nicht so begeistert.
(Die Lampen und Spritzwasseranlage bekomme bei Hella Bi 331¤ + Mwst. u. Spritz 159¤)
Die sagen ich brauch eine NivoRegelung.
Wie sah es bei Euch aus?
Gruß
Achim


SmartRoadsterCoupe - 16.12.2009 um 15:01

Frage mal wie die das begründen und sage denen das der Roady von Haus auch keine manuelle/elektrische Scheinwerferegulierung wie andere Autos hat, weil der Kofferraum eh nur mit 50 Kilo belastet werden darf und hinten keine Sitzplätze sind. Ergo, keine Scheinwerferregulierung nötig weil der Wagen nicht "einknickt"

[Editiert am 16/12/2009 von SmartRoadsterCoupe]


SRCinSE - 16.12.2009 um 15:45

Sssss - man soll ja nicht unken, aber schaue z.B. mal hier ...

Schätze mal, dass es keine legale Umrüstmöglichkeit auf Xenon gibt.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


M.D.W.74 - 16.12.2009 um 15:58

Da geht es aber um diese allseits beliebten "Nachrüstsetts" ohne Zulassung von E-Bay & co.
Klar kann man legal (mit TÜV und ABE) Xenon einbauen, das geht halt nur mit den kompletten Kits z.B von Hella, wo nicht nur die Leuchtmitel an sich, sondern der komplette Scheinwerfer usw. getauscht wird...
Mfg


Maddin26 - 16.12.2009 um 17:00

Also ich kenne auch nur so: Spritzwasseranlage zur Reinigung der Scheinwerfer+ NivoRegelung + Xenon Scheinwerfer mit ABE erst dann macht der TÜV mit
MFg


cessybaers - 16.12.2009 um 18:05

Wir haben hier in Berlin inzwischen div. Roadys mit Xenon drin, ja sogar 4-fach, also auch Fernlicht. Abblendlicht ist mit neuen Scheinwerfern und Reinigungsanlage, aber ohne Nivi und bei allen TÜV ohne Probleme auch nachfolge TÜV 2 Jahre danach bei anderer Prüfstelle ohne Mängel. Am Besten ihr kommt zum Alex (bap) nach Berlin und laßt Euch das ganze Set bei Ihm einbauen und eintragen.


ultimate - 16.12.2009 um 18:41

Ich habe auch ein Gutachetn dafür da...

Allerdings war ich damals auch ohne beim TÜV und er hat es mir eingetragen nachdem er seine Bestimmungen nachgeblättert hat zum Thema LWR

Man ist das lange her... Ich glaube ich war damals der erste der das drin hatte ohne den Satz von Michalak zu kaufen. Daraufhin hatte dann el lobo die Sammelbestellung gemacht.


SmartRoadsterCoupe - 16.12.2009 um 19:10

Leute, der Roady braucht keine automatishce Scheinwerferhöhenverstellung!!!!
Überlegt mal warum noch nicht mal eine manuelle Scheinwerferhöhenverstellung eingebaut ist, obwohl vorgeschrieben?

Das Umbauset mit TÜV von Michalak hat auch keine!!!

Wichtig ist das ein Xeninbrenner in einem dafür zugelassenen Scheinwerfer betrieben wird und es gibt von Hella 90mm Scheinwerfer für Xenon. Dazu ne Scheinwerferreinigungsanlage verbaut und zum TÜV.,


m.haardt - 16.12.2009 um 20:01

So ist es, wobei es sein kann, dass der TÜV nur sagt: Hat alles E-Nummer und ist korrekt eingebaut, da gibt's nichts abzunehmen. So ging es mir.

Michael


SmartRoadsterCoupe - 16.12.2009 um 20:08

Zitat:
So ist es, wobei es sein kann, dass der TÜV nur sagt: Hat alles E-Nummer und ist korrekt eingebaut, da gibt's nichts abzunehmen.

Trotzdem würde ich dann zur Sicherheit und Ärgervermeidung bei der Polizei auf eine Eintragung bestehen.

Ne E-Nummer steht auch auf meinen Serienscheinwerfern und wenn ich da nen Xenon H7 Brenner verbaue ist es nicht dasselbe, von daher besser eingetragen im Schein stehen haben


SRCinSE - 16.12.2009 um 21:49

@achim867:

Da ist IMO echt was dran:

Zitat:
..... sage denen das der Roady von Haus auch keine manuelle/elektrische Scheinwerferegulierung wie andere Autos hat, weil der Kofferraum eh nur mit 50 Kilo belastet werden darf und hinten keine Sitzplätze sind. Ergo, keine Scheinwerferregulierung nötig weil der Wagen nicht "einknickt"

Der WME 452 entspricht offenbar auch ganz ohne Leuchtweiteregelung - sowas hat das kleine Auto ja tatsächlich nicht - der Vorgabe aus § 50 Abs. 8 StVZO.
Also muss bei der Ausstattung des Kleinen 'mit Gasentladungslampen' im Hinblick auf § 50 Abs. 10 Nr. 1 StVZO, der eine automatische Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8 vorschreibt, auch nichts weiter gemacht werden.
Die manuelle Leuchtweiteregelung von Fahrzeugen, die sowas von sich aus haben, muss bei Xenon-Nachrüstung quasi automatisiert werden. Aber doch nicht beim Roady ...

Schaue Dir dazu vielleicht § 50 StVZO mal im Originaltext an: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/

Toi, toi, toi ...

Nordische Grüße
SRCinSE


KalleR - 16.12.2009 um 22:19

Die StVZO ist im Rahmen der EU-Richtlinien noch nicht einmal Schnee aus dem letzten Winter.
Hier spielt die Musik:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.10327
08/ECE-Regelungen.htm


Gruß Kalle

[Editiert am 16/12/2009 von KalleR]


SRCinSE - 17.12.2009 um 09:03

Zitat:
Die StVZO ist im Rahmen der EU-Richtlinien noch nicht einmal Schnee aus dem letzten Winter.
Hier spielt die Musik:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.10327
08/ECE-Regelungen.htm


Nicht nur, weil es hier oben im Land zwischen den Meeren momentan endlich mal wieder schneit:

Dass das Recht über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland einer ECE-Regelung folgt, kann schon deswegen nicht wirklich sein, weil es sich hierbei um technische Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen im Zuge der internationalen Harmonisierung handelt.
Konkret zulassungsrelevant oder bedeutungsvoll hinsicht des Bestehens oder des nicht (mehr) Bestehens der Betriebserlaubnis nach Fahrzeugänderung sind die ECE-Regelungen, soweit erkennbar, jedoch nicht.
Sie sorgen aber immerhin für diese kleinen, eingekreisten E-Nummern auf den Bauteilen ....

Die StVZO musste im Laufe der Zeit schon reichlich 'Federn lassen', soweit sie den ECE-Regelungen entsprechende und davon inhaltlich abweichende, technische Vorschriften enthielt, was an den vielen weggefallenen Vorschriften noch rudimentär erkennbar ist.

Aber der nicht unerhebliche Rest ist unverändert durchaus noch geltendes Recht und ich gehe davon aus, dass der Prüfer, mit dem es achim867 zu tun hat, sich auf § 50 Abs. 10 Nr. 1 StVZO bezieht, wenn er bei der Abnahmeprüfung auch gerne das Vorhandensein und die Funktionalität einer automatischen Leuchtweiteregelung sehen möchte, was IMO beim Roady im Hinblick auf die Vermeidung der Blendwirkung ziemlich neben der Spur ist. Der Serienzustand kommt ja auch ohne aus ...

Aber ist hier ja jetzt unter'm Strich auch egal und ich lasse mich auch gerne wieder eine Besseren belehren.

Hauptsache, achim867 bekommt jetzt langsam auch in Rastatt die Abnahme von seinen Hella-Xenonlampen mit Scheinwerferreinigungsanlage - bestimmt mit E-Nummer nach irgendeiner ECE-Regelung - abgenickt, das Gutachten wird erstellt und die Änderung wird bei der Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.
Und schon ist alles gut.

Edit hat gerade selbständig was dazugelernt:

Es gibt tatsächlich eine maßgebende ECE-Regelung für den 'Anbau des Scheinwerfers' und zwar diese hier (pdf-File zum Runterladen!)
§ 50 Abs. 10 StVZO steht dem aber inhaltlich offenbar - Hilfe , ist das viel zu lesen - nicht entgegen ...
Wikipedia ist natürlich mit Vorsicht zu genießen. Trotzdem fügt Edit diesen Link hier ein und empfiehlt Interessenten die Lektüre von Abschnitt 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht

Mea culpa, Kalle. Du behälst recht und Edit hat Ruhe ...

Nordische Grüße
SRCinSE

[Editiert am 17/12/2009 von SRCinSE]


achim867 - 18.12.2009 um 11:46

Hallo zusammen,
TÜV hat gestern um 16 Uhr bei mir angerufen und hat grünes Licht gegeben.
Kein EBay zeug sonder von der Firma Hella legal
xenon normal Stück 384¤ 1BL 008 194 007
Bi xenon Stück 331¤ 1AL 009 997 001
Scheinwerferreinigungsanlage 159¤ 8WS 008 549 001
Wassertank mit zwei Pumpen 59¤ 8BW 003 443 057

Gruß
Achim


achim867 - 18.12.2009 um 11:56

Nachtrag,
willelos wird es beim Motorrad, da ist der TÜV fast explodiert, BMW hat bei einem Modell Xenonscheinwerfer

[Editiert am 18/12/2009 von achim867]


SmartRoadsterCoupe - 18.12.2009 um 12:02

BMW hat aber auch ne Anti-Dive Gabel, die nicht eintaucht. Ich weiss nicht ob die auch beim Beschleunigen gegenhält und somit ein Blenden verhindert



Was meinst Du bei Deinen Teilenummern:
xenon normal Stück 384¤ 1BL 008 194 007
Bi xenon Stück 331¤ 1AL 009 997 001

Ist das nur ne Auflistung was es gibt oder was Du verbaut hast?
Wieso ist Bi-Xenon denn Günstiger?
Handelt es sich nur um die Scheinwerfer oder komplett mit Schaltgerät und Brenner?


SRCinSE - 18.12.2009 um 12:41

Zitat:
BMW hat aber auch ne Anti-Dive Gabel, die nicht eintaucht.
Die heißt Telelever und sie taucht tatsächlich kaum ein. Guckst Du hier. War wahrscheinlich ein entscheidendes Kriterium, um mit dem Xenon-Brenner-Moped durch die Typ-Prüfung zu kommen.

Xenon war, soweit ich weiß, nur bei den 1200er Tourern der K-Baureihe (LT und GT) möglich. Schätze, das diese Wuchtbrummen der 6-Zentnerklasse bei dieser Ausstattung dann fahrwerksmäßigim Sinne eines Niveaumaten einstellbar sind.
Als Boxertreiber muss ich das nicht so genau wissen.

Außerdem: OT Ende

Nordische Grüße
SRCinSE


eddy - 18.12.2009 um 13:45

Zitat:
xenon normal Stück 384¤ 1BL 008 194 007
Bi xenon Stück 331¤ 1AL 009 997 001
Scheinwerferreinigungsanlage 159¤ 8WS 008 549 001
Wassertank mit zwei Pumpen 59¤ 8BW 003 443 057

wäre das Rundum-Sorglos-Paket von Michalak nicht günstiger gewesen?

http://shop.michalak.eu/product_info.php/info/p149_Bi-Halogen-Scheinwerfer-
--NEU.html


Das haben damals einige bei Maik an einem Basteltreffen verbaut.


skullralle - 18.12.2009 um 14:13

Ich glaube Du hast da bei Deinem Link etwas verwechselt oder?
Gruß Ralle


[Editiert am 18/12/2009 von skullralle]


M.D.W.74 - 18.12.2009 um 14:18

Genau, das bei Michalak ist doch Bi- Halogen.. er will aber Xenon!
Mfg


m.haardt - 18.12.2009 um 21:25

Billiger wäre es, sich Brenner und Vorschaltgerät auf Ebay zu besorgen und nur den Scheinwerfer bei Hella zu kaufen (1BL 158 060-021). Die Nummer des Vorschaltgerätes weiß ich leider nicht, aber da gibt's nicht so viele von, deswegen hat man auf Ebay ganz gute Chancen. Etwas problematisch ist die Beschaffung des Steckers, bei manchen Auktionen ist der allerdings mit dabei.

Michael


ChrisB - 20.12.2009 um 19:26

Wenn du bei Ebay ein Set aus Vorschaltgerät (mit e-Nummer) und D2S Brennern (ebenfalls mit e-Nummer) günstig bekommst, dann ist das in Verbindung mit dem Xenonscheinwerfergehäuse von Hella i.O.

Die meisten Angebote sind aber mit H7 o.ä. Sockel, die dann in das Xenon-Scheinwerfergehäuse von Hella nicht reinpassen.

Toll finde ich von den Anbietern immer den Hinweis:

"FÜR JEDEN PKW GEEIGNET (universeller nachrüstsatz)
EINZEL-ABNAHME-EINTRAGUNGSFÄHIG (für die verwendung im öffentlichen straßenverkehr)"

und dann ganz am Ende der Artikelbeschreibung im Kleingedruckten

"Im Bereich der StvO nicht zugelassen (aber einzel-abnahme-eintragungsfähig - voraussetzungen hierfür sind: scheinwerferreinigungsanlage, automatische leuchtweitenregulierung und bauartgeprüfte scheinwerfer)"

Das ist ein Widerspruch in sich, weil es KEINEN bauartgeprüften Scheinwerfer für Xenonbrenner im H7 Sockel gibt. Damit ist auch eine Einzelabnahme generell UNMÖGLICH

Legal geht es nur mit einem Scheinwerfer (z.B. dem von Hella), der einen D2S Sockel und eine Bauartgenehmigung für den Betrieb mit einem D2S Xenonbrenner hat.


m.haardt - 20.12.2009 um 23:58

Zitat:
Wenn du bei Ebay ein Set aus Vorschaltgerät (mit e-Nummer) und D2S Brennern (ebenfalls mit e-Nummer) günstig bekommst, dann ist das in Verbindung mit dem Xenonscheinwerfergehäuse von Hella i.O.

Genau davon spreche ich, und zwar nicht irgendein Vorschaltgerät, sondern ganz genau das, was Hella im Set verkauft. Wie gesagt, es gibt nicht viele Verschiedene und ich erkannte es schon auf einigen Bildern auf Ebay wieder. Ich weiss nicht, ob Hella für das Vorschaltgerät oder für den Brenner so viel berechnet, aber der Kostenunterschied zwischen Set und dem Gehäuse einzeln ist heftig. Ich erfuhr das aber auch erst, als mir ein paar Monate nach dem Umbau ein Stein in den Scheinwerfer flog und ich ein Ersatzgehäuse kaufte.

Michael


ChrisB - 21.12.2009 um 10:38

Ich denke das ist egabl, ob von Hella oder nicht. Die Vorschaltgeräte scheinen ohnehin nur von einigen wenigen Firmen hergestellt zu werden. Die gleichen sich of bis auf den Aufkleber wie ein Ei dem anderen.

Kannst also auch ein Vorschaltgerät von Phillips oder einer anderen Firma nehmen. Hauptsache E-Nummer und D2S Sockel.

Beim Roadster würde sich evtl. die neueste Generation empfehlen. Die sind digital und deutlich kleiner vom Gehäuse und damit leichter beim Roadster zu verbauen.


eddy - 21.12.2009 um 11:59

Zitat:
Ich glaube Du hast da bei Deinem Link etwas verwechselt oder?

stimmt, ich wollte den Link
http://shop.michalak.eu/product_info.php/info/p150_Bi-Xenon-Scheinwerfer.ht
ml

posten. Sorry, Asche auf mein Haupt !

Wäre aber dann immer noch günstiger als einzeln, oder?

m.haardt
hast Du noch den alten Scheinwerfer noch?
Ich habe schon oft das Glas getauscht .... dann könnte man den wieder benutzen.


m.haardt - 21.12.2009 um 22:43

Nein, den wollte jemand haben - vielleicht hat er das Glas getauscht? Ich wusste nicht, dass das geht. Aber sind die Gläser und Reflektoren für Xenon nicht anders als für H7, weil es auch eine andere Lichtquelle ist?

Ich habe aber noch die alten Scheinwerfer mit H7 Leuchtmittel drin, falls mal jemand günstig welche sucht.

Michael


eddy - 22.12.2009 um 10:35

Zitat:
Aber sind die Gläser und Reflektoren für Xenon nicht anders als für H7, weil es auch eine andere Lichtquelle ist?

nein, das Glas ist immer gleich, die Linse sitzt dahinter.


ChrisB - 22.12.2009 um 20:24

Im Glas (könnte auch schon ein Teil vom Gehäuse sein) ist eine Nummer eingedruckt wo der TÜVler oder Polizist ablesen kann, ob es ein Halogen oder Xenonscheinwerfer ist. Bei Halogen steht wenn ich mich richtig erinnere was mit ".... HC ..." drin und bei Xenon war es "... DC..." oder so.


m.haardt - 22.12.2009 um 21:25

Das wäre in der Tat ein Grund, das Glas nicht zwischen Halogen und Xenon zu wechseln.

Eddy: Mach doch mal ein Bild, wenn Du einen offen hast, das interessiert mich jetzt. Wie geht das, zerlegst Du das Gehäuse und kannst das Glas dann entnehmen, oder musst Du es rausschneiden?

Michael


eddy - 23.12.2009 um 09:31

Zitat:
Das wäre in der Tat ein Grund, das Glas nicht zwischen Halogen und Xenon zu wechseln.

ja, könnte Probleme machen.
Wenn ich nicht irre ist die Nummer, die innen im Glasrand steht, aber bei allen (Abblendlicht, Fernlicht, Xenon) gleich. Das Glas ist ja auch das gleiche.
Welche Scheinwerfer es ist steht auf dem Gehäuse (wenn ich nicht irre).

Zitat:
Eddy: Mach doch mal ein Bild, wenn Du einen offen hast, das interessiert mich jetzt. Wie geht das, zerlegst Du das Gehäuse und kannst das Glas dann entnehmen, oder musst Du es rausschneiden?

nachdem ich ca. 20 Scheinwerfer auf Vorrad repariert ist erstmal Ruhe. Bilder habe ich von so trivialen Sachen nicht.
Das Glas bekommt man leicht ab wenn man es vorher in Lösungsmittel legt. Dann wird der Kleber weich und man kann es abnehmen. Dann alles sauber machen und das neue Glas wieder einkleben.


ChrisB - 23.12.2009 um 18:31

Die Kennzeichnung zwischen Xenon und Halogen ist definitiv unterschiedlich, denn die wurde bei meiner Eintragung mit in den Schein eingetragen, und das stand so auch im Gutachten drin.

Kennzeichung:

Hella
00 DR 375.02A E1 917
00 DC 50R -00917


Schau doch mal nach was bei der Halogenvariante drinsteht und poste es hier.


eddy - 23.12.2009 um 20:57

mit der Bezeichnung hast Du vollkommen Recht !

die Bi-Xenon stehen als
E1 25 DCR00 1677
im Schein

Aber die Nummer im Glas, welches ja nur getauscht wird ist IMHO immer die gleiche.
Ich muss aber erst meine Scheinwerfer ausbauen um das genau sagen zu können. Bei den Blinker (mit und ohne Nebler) sind die Nummern im Glas definitiv die selben.


achim867 - 28.12.2009 um 10:51

Zitat:
BMW hat aber auch ne Anti-Dive Gabel, die nicht eintaucht. Ich weiss nicht ob die auch beim Beschleunigen gegenhält und somit ein Blenden verhindert



Was meinst Du bei Deinen Teilenummern:
xenon normal Stück 384¤ 1BL 008 194 007
Bi xenon Stück 331¤ 1AL 009 997 001
Kabel Netzversorgung zu Steuergerät 8JD 156 151 8o7 zwei mal
Bi Xenon Klappensteuerung zu Klemme 56 8JA 746 184 002
Ist das nur ne Auflistung was es gibt oder was Du verbaut hast?
....... was es gibt und verbaut habe.........
Wieso ist Bi-Xenon denn Günstiger?
.........so ist es bei Hella.........
Handelt es sich nur um die Scheinwerfer oder komplett mit Schaltgerät und Brenner?
.........in meinem Fall BiXenon mit Schaltgerät und Spritzanlage...........


achim867 - 28.12.2009 um 11:04

Zitat:
Hallo zusammen,
TÜV hat gestern um 16 Uhr bei mir angerufen und hat grünes Licht gegeben.
Kein EBay zeug sonder von der Firma Hella legal
xenon normal Stück 384¤ 1BL 008 194 007
Bi xenon Stück 331¤ 1AL 009 997 001
Scheinwerferreinigungsanlage 159¤ 8WS 008 549 001
Wassertank mit zwei Pumpen 59¤ 8BW 003 443 057
Kabel zu Boardnetz 2x 8JD 156 151 807
BiXenon Klappesteuerung Kabel 2x 8JA 746 184 022

Gruß
Achim


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