Thema: xenon

SmartBrabus - 7.12.2005 um 17:06

hey hey
ich hab mir heute ne xenon anlage eingebaut oohhh ist das geil

grüße an alle und ne schöhne weihnachtszeit!!
MFG JJ


SmartBrabus - 7.12.2005 um 17:29

hab leider keine cam

lampen tauschen und zeichen die leitung die xenon anlage angeklemmt 20 min umbau arbeiten. kosten 215¤ http://cgi.ebay.de/ERSTAUSRUSTER-QUALITAT-XENON-NACHRUSTSET-6000-14000-K_W0
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mfg jj


Schluffy - 7.12.2005 um 18:13

Hört sich sehr gut an!
Gibt es eine allgem. Betrieberlaubnis? Was sagt denn der TÜV dazu?

Ich dachte, zu Xenon gehört mindestens eine Scheinwerferreinigungsanlage!

Gruß Frank


SmartBrabus - 7.12.2005 um 18:25

betriebserlaubnis habe ich aber von einer reinigunsanlake KA?
tüv war ich noch net was will der schon sagen "bessere sicht"


bguehring - 7.12.2005 um 19:07

Das ganze kling sehr interessant. Trotzdem warte ich erst mal ab ob die Lampen den Dauertest bestehen.

Grüße
Norry


derPrinz - 7.12.2005 um 19:17

Das Ding wurde im Smart-Forum durchgekaut.

Die haben definitiv keinen TÜV, und ohne Scheinwerferreinigungsanlage bekommste eh kein Xenon eingetragen.

Das ist ne Vorschrift um die Du nicht drum herum kommst. Die Leuchtweiteneinstellung fällt beim Roadster weg, da der Kofferraum nicht so stark beladen werden kann, das es sich stark genug auswirkt.

Da haste zwar was Schönes aber leider TÜV untaugliches gekauft.



[Editiert am 7/12/2005 von derPrinz]


ChrisB - 7.12.2005 um 19:17

Hallo SmartBrabus!

ich will ja kein Miesepeter sein aber folgende Info ist ganz interessant:

Der Tausch nur der Leuchtmittel, also der der H7 Lampe gegen die Xenonbrenner hat folgende Konsequenz.

Die Lampengehäuse sind vom Hersteller nur für Halogenbirnen ausgelegt und zertifiziert. Jegliche Änderung der Originalbestückung hat ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Im schlimmsten Fall kann durch die heißeren Xenonbrenner der Scheinwerfer in Flammen aufgehen.

Deine Betriebserlaubnis bezieht sich nur auf der Steuergerät!!!!! und nicht auf die Brenner (Das habe ich jedenfalls in diversen Foren schon dutzende Male über die Nachrüstlösungen gelesen und auch schon von der Dekra gehört, die sich mit solchem Scheiß tagtäglich rumschlagen dürfen!).

In dem Angebot bei E-Bay steht übrigens nichts von ABE, TÜV, Betriebserlaubnis, ..... (habe den Artikel aber nur schnell überfolgen)

Wenn die Teile so was hätten würde der Anbieter sich ja wohl damit brüsten der einzige zu sein, der das mit ABE anbieten kann.

Für dich bedeutet das wohl 209 Euro in den Sand gesetzt zu haben, da ich mir nicht vorstellen kann, dass das der TÜV abnimmt. Falls ja bitte Info an mich :-)

Außerdem ist bei Xenon !!! IMMER !!! die Scheinwerferreinigungsanlage in Deutschland vorgeschrieben!!!! Da gibt es keine Ausnahme !!!!!!

Nur beim Smart Roadster ist übrigens die automatische Leuchtweitenregulierung nicht erforderlich, die sonst auch vorgeschrieben ist, weil der Smart selbst bei max. Beladung vorne oder hinten kaum einfedert und damit den Gegenverkehr bei richtig eingestellten Lampen nicht blenden kann.

Die Reinigungsanlage ist aber Pflicht, weil die Glasscheiben vor den Lampen verdrecken und dann das Streulicht den Gegenverkehr blenden kann.

Nicht umsonst kostet das einzige verfügbare Xenonnachrüstkit für den SR/SRC ca. 1000 Euro mit Gutachten und Reinigungsanlage.

Noch ein Tipp, falls Du das nicht glaubst. Warum haben alle Autos in Deutschland, die Xenon haben einen gänzlich anderen Scheinwerfer im Vergleich zu den Halogenscheinwerfern. Wenn es so einfach wäre, nur die Lampe zu tauschen, würden die wohl nicht zwei verschiedene Scheinwerfer entwickeln (kostet nämlich sehr viel Geld) und es gäbe mit Sicherheit auch Xenon als Sonderaustattung ab Werk für VW Fox, Lupo, Twingo, ..... und die ganzen anderen Kleinwagen! Oder etwa nicht, wenn die Lampen bei EBAY nur 200 Euro kosten?? Warum kostet Xenon ab Werk dann 800-2000 Euro???

Warum verkauf D&W, ATU, .... kein Xenonpacket für alle Fahrzeuge sondern nur Sets von Hella mit neuen Scheinwerfern, Steuergeräten, Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage?????

Viel Spaß beim TÜV oder der nächsten Polizeikontrolle!

Chris


derPrinz - 7.12.2005 um 19:20

ey Du Abschreiber


ChrisB - 7.12.2005 um 19:22

Hallo Prinz!

da bist du mir doch wenige Sekunden zuvor gekommen

Aber der Sachverhalt bleibt der Gleiche

@SmartBrabus

Ach ja, "tüv war ich noch net was will der schon sagen "bessere sicht"

Viel Spaß bei deiner Ansicht. Der TÜV wird dir schon was sagen, und zwar die Karre kommt hier nicht mehr vom Hof bis die "bessere Sicht" sprich das org. Halogenlicht wieder drin ist!! denn nicht alle was Besser ist, ist auch erlaubt!

435er Hinterräder habem mit Sicherheit auch eine bessere Traktion und führen zu einem kürzeren Bremsweg. Eintragen wird die dir der TÜV aber trotzem nicht!

So genug gesagt, das Thema kann geschlossen werden.

Gruß

Chris


derPrinz - 7.12.2005 um 19:26

Tut mir echt leid SmartBrabus, aber da biste echt auf fiesen Zubehördealer reingefallen.


irishman - 7.12.2005 um 22:32

Zitat:
Somit müssen die org. Scheinwerfer ... oder Pfeilen bearbeitet werden. Dies ist sicher nicht gerade die beste Lösung ...

Geronimo, das ist doch Dein Part, oder....


Kai - 8.12.2005 um 23:00

Der Prinz schrieb:
"Das ist ne Vorschrift um die Du nicht drum herum kommst. Die Leuchtweiteneinstellung fällt beim Roadster weg, da der Kofferraum nicht so stark beladen werden kann, das es sich stark genug auswirkt.

Da haste zwar was Schönes aber leider TÜV untaugliches gekauft."



Meine Meinung: Ich hab nen Heckgepäckträger, der ist auch original Smart mit Eintragung.
Wenn ich da nen schweren Koffer drauflege und das Heckabteil voll belade, dann geht der Wagen ziemlich weit nach oben (mit seinen Frontscheinwerfern).
Wenn dann auch noch hohe Geschwindigkeiten dazukommen (hab nen Rimowa- Koffer, der relativ hoch ist), dann wird durch den Luftdruck der Wagen hinten noch weiter eingepresst.
Insofern kann ein Roadie schon ganz schön blenden (tut meiner jedenfalls).

Die Sache mit den Xenonbirnen ist interessant, aber man benötigt ne Waschanlage. Hab mich bereits vor 2 jahren beim Tüv erkundigt.
Da meine vorderen Kunststoffteile lackiert sind, hatte ich Angst davor, daß durch die Bohrungen für die Wasserstrahler der Lack abplatzen könnte und mich damals gegen Xenon entschieden.

Ich wär echt vorsichtig. Wenn du nen Unfall baust und der Unfallgegner sagt, du hättest ihn geblendet, dann hast du keinen Versicherungsschutz, gell?

PS.: 435 er reifen hören sich gut an!


derPrinz - 9.12.2005 um 07:58

Die maximale Zuladung deines Kofferraum erhöht sich durch den Heckgepäckträger ja nicht, sondern das Volumen.ä

Wenn Du da viel Gewicht draufpackst, ist das ja deine Sache.

Wenn ich auf ein Auto einen Dachgepäckträger montiere, erhöht sich ja auch nicht die maximale Zuladung, sondern nur das Ladevolumen.

Soll heissen : Wenn Du durch den Heckgepäckträger mehr Platz hast, heisst das nicht das Du mehr Gewicht mitnehmen darfst.


Kai - 9.12.2005 um 22:21

@der Prinz: die maximale Zuladung verändert sich in der tat nicht, aber die Art und Weise, wie ich die maximale Zuladung verteilen kann (plus veränderter Luftwiederstand durch den Spoiler-Effekt des Heckkoffers).
Mit Heckgepäckträger kann ich den Wagen ganz anders beladen, als mit Dachgepäckträger.

Aber darum gehts ja auch nicht.

Es geht um Xenon, und das ist (leider) verboten.


derPrinz - 10.12.2005 um 07:58

Klar kannste ganz anders Beladen mit Dachgepäckträger.
Das war ja auch nur ein Beispiel.

Aber Du kannst jetzt mit dem Heckgepäckträger auch nicht mehr Gewicht auf die Hinterachse laden als ohne.
Das wollte ich damit sagen.
Ausserdem sollte sich der SR mit Koffer ziemlich genauso verhalten wie ein SRC, also nix mit Spoilereffekt. Wahrscheinlich wird es sogar noch einige Verwirbelunbgen mehr geben und deshalb eher Gegenteiliges bewirken.

Verboten ist DIESE Xenongeschichte so wie sie hier verbaut ist, auf jeden Fall.


bguehring - 10.12.2005 um 08:55

Ob diese Xenongeschichte weiter verboten bleibt, das ist doch die interessantere Frage. Kostengünstig wäre sie. Vieleicht hat jetzt noch jemand eine Idee zu einer kompackten Scheinwerferreinigungsanlage? Die Lampenfassungen vorne kannste entsprechend bekleben, damit der Lack nicht geschädigt wird.

Wer hat den eine Scheinwerferreinigungsanlage eingebaut und zu welchem Preis?

Grüße
Norry


derPrinz - 10.12.2005 um 09:27

Es gibt von Hella eine für (glaub ich) 179 Euro

So wie es bei Ebay angeboten wird, ist es definitiv verboten und wird niemals vom TÜV eingetragen.
a) wie schon gesagt, keine Scheinwerferreinigungsanlage
b) keine ABE auf die Birnen

Hat sich also eigentlich schon erledigt.


Fenchurch - 10.12.2005 um 10:35

Zitat:
Es gibt von Hella eine für (glaub ich) 179 Euro

So wie es bei Ebay angeboten wird, ist es definitiv verboten und wird niemals vom TÜV eingetragen.
a) wie schon gesagt, keine Scheinwerferreinigungsanlage
b) keine ABE auf die Birnen

Hat sich also eigentlich schon erledigt.


Aber Dicker,

einer der ohne Innenrückspiegel durch die Gegend fährt , interessier sich doch nicht für so
Kleinigkeiten wie TÜV, oder ?


derPrinz - 10.12.2005 um 10:41

Hat mit den Lampen ja nix zu tun....

Da der Innenspiegel bei einem zweiten Aussenspiegel nicht benötigt wird, und du dies scheinbar immer noch nicht weisst, sehe ich über das "aber Dicker" einfach mal drüber weg.

Schliesslich müssen so Kleingeister wie Du auch was zu melden haben.
Wenn nicht im echten Leben, dann wenigstens hier

[Editiert am 10/12/2005 von derPrinz]


Fenchurch - 10.12.2005 um 12:23

Zitat:
Hat mit den Lampen ja nix zu tun....

Da der Innenspiegel bei einem zweiten Aussenspiegel nicht benötigt wird, und du dies scheinbar immer noch nicht weisst, sehe ich über das "aber Dicker" einfach mal drüber weg.

Schliesslich müssen so Kleingeister wie Du auch was zu melden haben.
Wenn nicht im echten Leben, dann wenigstens hier

[Editiert am 10/12/2005 von derPrinz]


Kleingeister ?

Sind das nicht eher diejenigen, welche im Forum andere User beleidigen und wenn man dann feststellt, dass die IP des Trolls und von derPrinz identisch ist es auf den Nachbarn schiebt ROFL . Das sind für mich Kleingeister Dein Nachbar behauptet im übrigen etwas völlig anderes !

Also bitte trag doch nicht so DICK auf ! Schuster ( Tischler ) bleib bei deinem Leisten.

Ob jemand was zu sagen hat oder nicht, bestimmt nicht ein Troll wie Du ! Jetz kann nur noch die gute Kurve mit Zensur helfen LOL


derPrinz - 10.12.2005 um 12:28

Du bist ein armer Mann, soviel steht fest


irishman - 10.12.2005 um 13:15

Mann?


derPrinz - 10.12.2005 um 13:18

Wesen


derPrinz - 10.12.2005 um 13:27

das soll deine feminine Seite mehr herausheben


irishman - 10.12.2005 um 13:31

von wegen "Dicker"

ich sach nur: mit Bauch geht auch!


derPrinz - 10.12.2005 um 13:34

Was will ich mit nem Sixpack, wenn ich ein ganzes Fass haben kann


bguehring - 10.12.2005 um 13:49

Zitat:
Es gibt von Hella eine für (glaub ich) 179 Euro

So wie es bei Ebay angeboten wird, ist es definitiv verboten und wird niemals vom TÜV eingetragen.
a) wie schon gesagt, keine Scheinwerferreinigungsanlage
b) keine ABE auf die Birnen

Hat sich also eigentlich schon erledigt.

Wer sagt den, dass es weiter verboten sein muß. Es gibt die Möglichkeit der Einzelabnahme. Es gibt viele Produkte wo das so läuft.
Es müßte halt einer probieren. Mit Scheinwerferreiningung+Xenon+beklebten Lampenfassungen. Die Stärke und die Einstellung der Lampen wird in fünf Minuten durch eine Fachwerkstatt geprüft. Was soll den da einer Einzelabnahme im Wege stehen.

Grüße
Norry


derPrinz - 10.12.2005 um 13:52

ein Lichtgutachten kostet schlappe 4000 Euro.
Das ist es was die Hersteller dieser Dinger abschreckt und sie es desahlb ohne Gutachten auf den Markt bringen.

Die 4000 Euro müsstest dann quasi Du bezahlen wenn Du es eintragen lassen willst.
Da die Brinen kein Gutachten haben, muss erst eins erstellt werden.

Such mal im Smart-forum nach Xenon, da wurden die schonmal durchgekaut.
Dort hat sich auch der Anbieter der DInger dazu geäussert und es selber eingestanden.


irishman - 10.12.2005 um 13:55

Hast Du nen Link? *rumsuchenspar*


derPrinz - 10.12.2005 um 13:59

der hier müsste es sein

http://www.smart-forum.de/modules.php?op=modload&name=Forum&file=vi
ewtopic&topic=46748&forum=20


bin mir zwar nicht sicher, aber ich habs mal eben schnell gesucht.
Muss weg

Bis gleich Udo


Duncan-Idaho - 10.12.2005 um 14:14

Zitat:
ein Lichtgutachten kostet schlappe 4000 Euro.
Das ist es was die Hersteller dieser Dinger abschreckt und sie es desahlb ohne Gutachten auf den Markt bringen.

Die 4000 Euro müsstest dann quasi Du bezahlen wenn Du es eintragen lassen willst.
Da die Brinen kein Gutachten haben, muss erst eins erstellt werden.

Aber dabei bedenkst du nicht den Unterschied zwischen Mustergutachten und Einzelabnahme

Ein Mustergutachten bezahlt man einmal und kanns dann seinen Produkten so oft man sie verkauft beilegen. Das kostet die 4000 Euro

Eine Einzelabnahme wird nur für den einzelnen konkreten Fall gemacht und hat keinen "Anspruch" auf Wiederholung an anderen Fahrzeugen. Die zahlst du selbst aber die ist auch wesentlich günstiger.
Ich habe bereits einige im Fahrwerksbereich an meinem Roady machen lassen. Kostenpunkt 105,- Euro pro Einzelabnahme


derPrinz - 10.12.2005 um 14:22

Ja, aber da war ja schon ein Gutachten für Fahrwerk dabei.

Bei den Birnen nicht, da muss es komplett begutachtet werden und das kostet.

Jetzt bin ich aber weg.


Duncan-Idaho - 10.12.2005 um 15:04

Zitat:
Ja, aber da war ja schon ein Gutachten für Fahrwerk dabei.

Bei den Birnen nicht, da muss es komplett begutachtet werden und das kostet.

Nicht für das Fahrwerk.. Für die Distanzscheiben an sich und für die Felgen an sich...

aber nicht für Kombination wie z.B. 70mm Verbreiterung pro Seite Hinten, Abrollumfang usw.

O.K.
in der Sache hast du rechtm dass alle Einzelkomponenten an sich ok sind.
bei diesem billigxenon Angebot scheints für die Birnen nicht so zu sein, aber für die allein 400 Euro?


Sagdusem - 10.12.2005 um 15:08

Ich hasse diese blöden Egoisten die sich alles mögliche Lichtzeugs ans Auto basteln und damit andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich blenden .
Ja die Chance diese Deppen nachher zu kriegen sind sehr gering , wenn man wegen den in den Graben fliegt , wenn nicht gar was noch schlimmeres passiert .

In letzter Zeit fallen mir zwei Sorten unangenehm auf , die einen mit halbem funktionierdem Licht und die anderen mit ner ganzen Lichtorgel oder Flutlichtlampen . Denen wünsche ich , das sie mal einen LKW blenden und der sie grad überrollt .

Es reicht doch das ganz normale Licht vollkommen aus , so Blind kann doch keiner sein das er da nichts sieht , diese blinden Hühner .


bguehring - 10.12.2005 um 15:56

Zitat:
ein Lichtgutachten kostet schlappe 4000 Euro.
Das ist es was die Hersteller dieser Dinger abschreckt und sie es desahlb ohne Gutachten auf den Markt bringen.
Die 4000 Euro müsstest dann quasi Du bezahlen wenn Du es eintragen lassen willst.

Duncan hat zur Einzelabnahme schon Stellung bezogen. Es muß zusätzlich noch gesagt werden, das es schon viele gibt, die fahren mit Teilen wie z.B. dem Startknopf rum, die haben auch Abnahmen beim Tüv bekommen. Da ist es so wie bei diesem Xenon. Der Startknopf ist auch ohne ABE und wird aber ohne weiteres in vielen Fällen eingetragen. Auch hier gab es an anderer Stelle schon Diskusionen und Nachweise die letztlich aussagen, "eigentlich ist es er nicht erlaubt". Nur, wenn der Tüv sagt, die Scheinwerfer blenden nicht andere, und sind technisch einwandfrei durch die Scheinwerferreinigung, dann gibt es auch die Tüv-Erlaubnis. @SmartBrabus solltes probieren die zu bekommen, den sonst fährt er ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend.

Grüße
Norry


Fenchurch - 10.12.2005 um 16:04

Zitat:
Du bist ein armer Mann, soviel steht fest


Ja ja , gewisse Unzulänglichkeiten in Punkto Literatur muss man bei Dir wohl hinnehmen Chrischi.

Fenchurch ist ein Synonym für eine weibliche Person und somit ist Deine Bemerkung wohl voll daneben.
Eventuell verrät Dir mal einer sogar das Buch und den Autor auf Grund wessen eine Straße und Railwaystation in London ein Synonym für eine weibliche Person sein können.

Ach und die Anmerkung von wegen Deiner FEMININEN Seite - welche Körbchengröße hast Du denn ?

Zu den Bemerkungen von Micha genannt die Kurve !

Wenn Du doch immer so nett auf Christian aufpasst, dann geh doch mal zum netten Nachbarn von Christian M _ _ _ _ e und frag ihn einfach.
Dann kannst Du ja gerne weiter hier im Forum behaupten, dass der Troll unter den diversen Prinzen nicht derPrinz war. Du kannst dann auch gerne wieder den Thread schließen, bevor es zu peinlich für der( die) Prinz wird und weiter die W-LAN Story forcieren.

Also absofort alle Beleidigungen auf Fenny = weiblich ausrichten !


derPrinz - 11.12.2005 um 08:00

@Norry

Stimmt, manche Sache bekommt man eingetragen obwohl keine ABE vorhanden ist-
Leider ist das dann so, falls etwas passiert, und der Wagen unter die Lupe genommen wird, diese Eintragung nicht zählt, insofern sie nicht der STVZO entspricht.

Ich würde mir auch manchmal wünschen das es einfacher geht, aber manche Sachen muss man halt teuer bezahlen, weil sich einige nette Herren solche Vorschriften einfallen lassen.
Obwohl ich wenn ich mir so manche Sachen an Autos in Belgien oder den USA ansehe, dann bin ich darüber doch wieder ziemlich froh.


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