Thema: Keine Eintragung notwendig?

Kellydie0 - 22.6.2010 um 13:23

hallo,
ich habe gerade mit im Smart Center in Bottrop angerufen und mit einem Herrn
Wolter telefoniert.
Ich wollte ein Teilegutachten oder ne ABE für den Brabus Heckspoiler und die geschraubten Brabus Pedale. Dieser Herr Wolter meinte das ich das nicht bräuchte
da alles für den Smart Roadster 452 in der e.G Typengenehmigung seit 2003 steht. Man könnte alle Brabus Teile verbauen ohne etwas eintragen zu müssen da diese Teile ja auch schon ab Werk so verbaut worden sind. Darauf machte ich ihn aufmerksam das ich kein Brabus Modell Smart Roadster habe. Er sagte ja das ist schon richtig so, einfach dran montieren und fahren.

Stimmt das jetzt?
Bitte nur Antworten wenn man wirklich Ahnung hat und selbst keine Verwirrenden fragen dazu stellen. Danke


Maddin26 - 22.6.2010 um 13:46

Zitat:
e geschraubten Brabus Pedale. Dieser Herr Wolter meinte das ich das nicht bräuchte

Es gibt zwei Arten der Pedalerie "Brabus":
-Schrauben & draufstecken
Für die geschraubte Variante gibt es eine ABE und damit must du zum TÜV.
Ich habe die ABE hier in Form von PDF.
Für die "gesteckte" Version gibt es dies nicht, die waren ab Werk geliefert beim Exklusiv.


Nitrizek - 22.6.2010 um 14:13

Zitat:
Für die geschraubte Variante gibt es eine ABE und damit must du zum TÜV.

Mit einer ABE muss man nie zum TÜV. Deswegen heisst es doch Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)!!


blackfish1001 - 22.6.2010 um 16:05

aber bei der geschraubten Variante liegt ein Teilegutachten be und damit musst du zum TÜV so wie Maddin das gesagt hat...


Techmodrome - 22.6.2010 um 16:15

Das ist richtig, aber es ist keine ABE!


megadeep - 22.6.2010 um 19:11

Zitat:
Mit einer ABE muss man nie zum TÜV. Deswegen heisst es doch Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)!!


Das ist so nicht richtig. Die ABE besagt lediglich, daß dieses Bauteil für den Betrieb in diesem Fahrzeug zugelassen ist.
Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (dazu gehört die komplette Bremsanlage und somit auch das Bremspedal) muss sich der TÜV davon überzeugen, daß das Bauteil auch korrekt eingebaut ist, so daß durch den Einbau keine Gefahr entstehen kann.
Also musst du zum TÜV !


SRCinSE - 22.6.2010 um 21:02

Zitat:
Mit einer ABE muss man nie zum TÜV.

Sorry, da muss ich Dir widersprechen und stimme megadeep zu.
Es gibt auch - seltene Ausnahmen - ABEs, für deren Wirksamkeit der Ein- oder Anbau der Fahrzeugteile abgenommen werden muss.

Empfohlene Lesestelle für die Lesewilligen: '§ 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile'.

By the way:
In der StVZO regelt § 20 die typenmäßige ABE (wenn, dann seitens des KBAs zugunsten des Herstellers und logischerweise dort auch 'nur' deutsches Recht), § 21 die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (u.a. sogenannte Einzelabnahme) und 'schließlich' § 19 die Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (einschließlich Abnahme mit einem Teilegutachten).

@Kellydie0:
Kann sein, dass es stimmt, was der gute Mann im sC Dir erzählt hat.

Kommt drauf an, was genau in der EG-Genehmigung für den Typ, Ausf. 452 unter Nr. e1*2001/116*0224*00 drinsteht, die der damaligen smart GmbH am 5.2.2003 durch das KBA erteilt worden ist.
Der genaue Wortlaut dieser EG-Typengenehmigung wäre doch mal interessant ...

Ein Sachverständiger (muss nicht vom Technischen Überwachungsverein sein, es gibt die viele andere Orgas. ....) sollte Dir Deine Frage aber definitiv beantworten können. Sie machen eben nicht nur Abnahmeprüfungen, sondern sollen auch beraten.

Nordische Grüße
SRCinSE


Nitrizek - 22.6.2010 um 23:49

hier gings um eine eintragung, die muss bei einer ABE nicht vorgenommen werden. überprüfung des korrekten einbaus ist eine andere sache.


bernihexe - 23.6.2010 um 11:28

Ein SC in Bottrop, soll das neu sein?


blackfish1001 - 23.6.2010 um 12:42

könnte es sich da evtl. um das Brabus HQ handeln die jetzt auch für Smart zuständig sind ???


SRCinSE - 23.6.2010 um 13:23

Zitat:
hier gings um eine eintragung, die muss bei einer ABE nicht vorgenommen werden.

Tzzzz ....

Okay , dann hier einfach mal den Wortlaut von § 22 Abs.1 StVZO:

Zitat (es sind fünf Sätze, die ich mit römischen Zahlen durchnummeriert habe):
(1) I Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. II Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. III Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.
IV Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. V In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

Zitatende

Wie den Sätzen 3 bis 5 zu entnehmen ist, gibt es auch ABEs für Fahrzeugteile mit Abnahmeauflage. Dürfte aber eine Ausnahme sein, weil für ein sicherheitsrelvantes Bauteil stattdessen auch ein Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs.3 Nr.4 Buchst. a StVZO vorliegen kann.

Was die Pedale angeht, kann ich mir u.a. zusammen mit Maddin26 und blackfish1001 sehr gut vorstellen, dass der 'ordnungsgemäße Einbau' so oder so abgenommen werden muss.

Nordische Grüße
SRCinSE


trams - 23.6.2010 um 17:33

@bernihexe
Hallo Bernd. Du solltest doch wissen was gemeint ist oder .


Maddin26 - 23.6.2010 um 21:23

Ich habe gerade mal reingeschaut.
Ist ein Teilegutachten und da steht drin:
Nach Montage muss einen unabhängigen Sachverständiger samt Schreiben die Änderung vorgeführt werden.
Naja so oder so ähnlich.
Gruss


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