Thema: Keil auf Windschutzscheibe - was ist erlaubt?

tgenter - 24.5.2005 um 14:43

Hi,

bin ich richtig informiert, dass man die Windschutzscheibe am oberen Rand zu 10 % bekleben darf?

Welche Vorschriften gibt es diesbezüglich?

Ciao, Thomas


irishman - 24.5.2005 um 14:48

Du darfs das bis 100%.....


Neh sorry, ich glaube das hat eher was mit der größe der Scheibe zu tun....


tgenter - 24.5.2005 um 16:56

Wäre cool, wenn man den so tief machen darf, wie die Sonnenblenden innen sind. Das bedeutete ja fast die Hälfte der Scheibe ...

Ciao, Thomas


Cobold - 24.5.2005 um 19:22

Also so ein Tönungsstreifen wäre manchmal nicht verkehrt


3022484000 - 25.5.2005 um 06:53

das man nur mehr Sehschlitze hat wie bei einem Panzer oder wie
Die Scheibe ist ja jetzt schon sehr klein, fahrt Ihr nie auf richtig guten Bergstrassen mit steilen Serpentienen?
Da brauch ich den ganzen Bereich um den Überblick zu behalten.

SL DANIEL...


F. aus B. - 25.5.2005 um 06:58

...da bist Du aber noch nicht in der Sackeifel gewesen........da gibt es weit und breit keine Berge....


uki1908 - 25.5.2005 um 07:04

Zitat:
das man nur mehr Sehschlitze hat wie bei einem Panzer oder wie
Die Scheibe ist ja jetzt schon sehr klein, fahrt Ihr nie auf richtig guten Bergstrassen mit steilen Serpentienen?
Da brauch ich den ganzen Bereich um den Überblick zu behalten.

SL DANIEL...


Hi Daniel,
die Berge und Serpentinen sind hier im Ruhrgebiet ausgesprochen dünn gesät.

Urlaub UND Roady geht nun mal nicht !

Ich brauche allerdings diese Streifen auch nicht.

ASL
Udo


tommy00 - 25.5.2005 um 19:19

Hey Tomi machst du dir jetzt doch einen drauf? Kriegst du ja von deinem Kumpel der die macht. Micha macht mir auch einen dauf. Aber pass auf die Grünen auf


Itchy - 25.5.2005 um 19:54

Wann würde mir denn so ein Tönungsstreifen was nützen? Wenn ich da ein Tönungsstreifen hätt, ok... aber die Sonne scheint auch über der Frontscheibe rein... von daher finde ich einen solchen Streifen eh nicht wirklich sinnvoll...

Aber ich lasse mich gerne korrigieren


tommy00 - 25.5.2005 um 20:14

Hey Itchy das soll doch einfach nur geil aussehen,mehr nicht.
meiner wird so breit wie der vom White Tiger sieht richtig hammer aus.
Wenn du es mal sehen willst,wie es ausschaut ,bitte schön mltuning.de

tommy


[Editiert am 25/5/2005 von tommy00]


Cobold - 25.5.2005 um 20:30

Leider sieht man auf den Fotos nicht wirklich wie groß der Streifen ist, da der Tiger immer von unten aufgenommen wurde

.. und Thomas hat auf seine eigentliche Frage

Zitat:
Welche Vorschriften gibt es diesbezüglich?
auch noch keine Antwort bekommen.


tgenter - 25.5.2005 um 22:01

Hi,

Tommy, ich überege noch, ob wieder einer drauf kommt.

Zum Sinn: Einerseits hat Tommy Recht. Es soll gut aussehen ... und das tut es. Es lässt den Wagen gedrungener wirken. Zum anderen ist es sehr angenehm beim Fahren. Ich weiß nicht warum. Und zum dritten ist es durch den keil im inneren des Wagens dunkler. Das mag ich sehr, damit man nicht gut hineingucken kann. Ein Tick ...

Ich hatte bereits mal einen Streifen drauf. Genauer gesagt zwei Streifen. Das erste mal habe ich 13 Zentimeter am oberen Rand zugeklebt. Das war sehr fein. Unangenehm fällt dann nur die Schwärzung der Scheibe im Bereich des Rückspiegels auf, weil diese dann tiefer geht als die Beklebung. Anschließend hatte ich einen Streifen, der um die 18 cm war. Das war mir aber dann zum Fahren zu tief und hatte an jeder Ampel negative Nebeneffekte

Mich interessiert eigentlich nur, welche Vorschriften es dabei gibt. Wahrscheinlich montiere ich nicht noch mal so einen Streifen. Es ist mir momentan zu riskant ...

Hier mal ein Foto von meinem Roadster mit dem kleineren 13 cm Keil:

http://thomasgenter.de/_bilder/roadster/keil/001.jpg

Und so sieht es aus, wenn man mit dem kleineren 13 cm Keil aus einem Auto geblitzt wird:

http://thomasgenter.de/_bilder/roadster/keil/002.jpg

Da will ich nicht wissen, wie viel vom Kopf auf einem Foto noch zu sehen ist, wenn der Keil größer wird. Und nur für die Optik verpflichtet zu sein, ein Fahrtenbuch schreiben zu müssen - da habe ich keine Lust zu!

Ciao, Thomas


Reifen-Rocco - 26.5.2005 um 09:19

Die Keile sind bis zu, wenn ich mich jetztt nich irre bis zu 11cm vom Oberen Scheibenrand (solange das Sichtfeld nicht beeinträchtigt wird)vom Tüv erlaubt und brauch keine Eintragungen in den Schein!!!


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