roberttt - 30.1.2025 um 14:35
Hallo Zusammen
vielleicht bin ich gerade zu blöd den passenden Thread zu finden.
Also verzeiht wenn es die Frage schon mal gegeben hat.
Frage
Ich habe aktuell ein Bilstein-Gewindefahrwerk verbaut. Montiert sind spikeline mit SCC Spurplatten (10/20mmm)
Eventuell komme ich demnächst an Brabus Monoblocks 17 " ran.
Muss in meinem Fall dann nochmal eine Abnahme beim TÜV erfolgen ?
Ich weiß die Monoblocks sind OEM-Teile, aber die Kombi Bilstein, SCC und 17 Zoll führt zum TÜV, oder ?
Danke für eure Antworten
Vayce - 30.1.2025 um 19:08
Hi,
ja musst du.
Das was eingetragen ist wurde zusammen abgenommen, veränderst du was muss dies ebenfalls eingetragen werden.
Ich kann RS-Parts in Witten wärmstens empfehlen. Bin seit 15 Jahren dort wenn es ums eintragen geht. Der TÜV Prüfer kennt alle möglichen Kombinationen am Roadster. 17" Monos gehen auch mit 40/60 (Achse) und Fahrwerk.
Fährt sich auch sehr gut, bin ich selber bestimmt 100tkm gefahren.
Techmodrome - 31.1.2025 um 03:34
Könnte aber auch sein, dass es so eingetragen ist, dass alle Serienfelgen erlaubt sind. So wie bei mir.
Vayce - 2.2.2025 um 17:42
@Techmo
Jap, geht natürlich auch. Aber meine, dass der TÜV diese Eintragungen mittlerweile nicht mehr macht (also 40/60 für alle OEM Kombinationen).
|