Thema: Tieferlegung

AC - 8.4.2018 um 16:45

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe da einmal eine Frage zur Tieferlegung:

Der Smarti wurde original mit 16 Zöllern Spikeline ausgeliefert. Nun könnte eine Tieferlegung durchgeführt werden mit ABE vom TÜV. Auf dieser wäre aber nur die Erienbereifung mit 15 Zoll freigegeben. Auto hätte aber ab Werk die 16 Zöller Spikeline drinnen.

Würde das Probleme bei der TÜV Vorführungmachen?
Serienmäßig wären ja 16 Zöller ausgeliefert worden. Somit wären es Serienmäßige Reifen

Was sagt ihr dazu?

Gruß

AC


skullralle - 8.4.2018 um 16:55

Hallo, entscheidend ist mit welchen Felgen du beim TÜV zur Eintragung der Tieferlegung warst. Es gibt serienmäßig auch 17 Zoll Felgen.
Gruß Ralle


AC - 8.4.2018 um 17:02

Hallo,
Das Auto war mit 16 Zöllern beim Tüv. Nur in den Papieren steht nur 15 Zoll zulässig, da dass so eine Sammel ABE aus Österreich ist.. Da habe ich Besorgnis vorm nächsten TÜV, ob der so durch kommt


skullralle - 8.4.2018 um 17:06

Wie das bei euch in Österreich ist, keine Ahnung. Gibt es in Österreich eine ABE für die Tieferlegung? Hier muß das beim TÜV vorgeführt werden und wird dann so in die Papiere eingetragen. Es gibt auch einige die haben alle Serien Bereifungen eingetragen von 15 Zoll bis 17 Zoll.
Gruß Ralle


AC - 8.4.2018 um 17:14

Ich komme aus Deutschland Das Gutachten ist vom TÜV Österreich.


roadie1949 - 8.4.2018 um 17:38

Moin, sollte in Deutschland keine Rolle spielen da du ja im Cocpapier eine Freigabe für alle Serienfelgen hast und es hier keine Vorschrift gibt wie hoch oder wie tief ein Auto sein muss also die Bodenfreiheit.


supernasenbaer - 8.4.2018 um 17:53

Was genau hast du denn zu den Federn?

Eine ABE die explizit nur für max 15Zoll-Felgen gültig ist (so wie du es beschreibst)? Dann musst du die Kombination Tieferlegungsfedern und 16Zoll vom Prüfer begutachten lassen.

Eine ABE, die für alle serienmäßig zugelassenenen Rad-Reifen-Kombinationen gilt? Dann musst du nix machen, solang du mit Serienrädern untwerwegs bist.

Ein Teilegutachten? Dann heißt es sowieso Abnahme nach §19/§21.

Hilfreich wäre hierbei zu wissen um welche Federn genau es sich handelt. Evntuell hat ja jemand eine ABE aus/für Deutschland, die genau diese Umschärfe beseitigt.


AC - 8.4.2018 um 18:25

Danke für Eure Hilfe.

Die sind von RS Parts. Ich meine das hier: https://www.rs-parts.com/catalog/product/view/id/1021/s/rs-sportfedernsatz-
smart-roadster/category/105/


Die 40 mm Variante. Da gibt es diese TÜV Österreich ABE mit dieserr 15 Zoll Begrenzung.


roadie1949 - 8.4.2018 um 18:41

Das einfachste ist bei RS-Parts anrufen und nachfragen.


AC - 8.4.2018 um 18:54

Ergibt Sinn


SmartRoadsterCoupe - 8.4.2018 um 19:22

Das einfachste ist eigentlich beim TÜV nachzufragen, denn der soll es eintragen und nicht RS Parts


SRCinSE - 8.4.2018 um 19:38

Zitat:
supernasenbaer hat geschrieben:
Ein Teilegutachten? Dann heißt es sowieso Abnahme nach §19/§21.

Nein.
Ist es ein Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO, reicht eine einfache und relativ gebührengünstige Abnahmeprüfung im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO vollkommen aus. Ja, selbst der TÜV Austria bekommt sowas hin.

Wortlaut von § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
Vorspann
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

Nr. 4 für diese Teile

a)
die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b)
der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c)
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.



Problemchen könnte der Verwendungsbereich sein, der nämlich vom EG-Typengenehmigten Auto- und Fahrwerkszustand (also ohne Distanzen) ausgeht. Das Teilegutachten zu den Platten gilt für den Verwendungsbereich ohne Tieferlegung.

Und erst, wenn sich die Verwendungsbereiche quasi gegenseitig ins Gehege kommen, führt an einer Begutachtung nach § 21 Abs. 1 S. 2 bis 4 StVZO kein Weg vorbei, zieht man es vor, nach dem Einbau weiter mit Betriebserlaubnis für die eigene Flachkugel unterwegs zu sein.

40mm tiefer nur durch Federwechsel unter Beibehaltung der Dämpfer würde ich nicht machen, weil das Fahrverhalten gruselig wird.

Ach ja:
Abnahmen logischerweise "I. VERB.M.ALLEN SERIEN RAD-/REIFENKOMBINATIONEN".
So lautet jedenfalls der Text im Falle meines Autochens und deswegen sind z.B. Spikes statt den serienmäßigen Monos für den Brabus (s. Sig-Bild) problemlos auch durch die HU gegangen.
Jede EG-Typengenehmigte Felge nur einzeln abnehmen zu wollen, ist ein ertragreiches Geschäftsmodell der Prüforgas auf dem Rücken der Kunden.

Blöd, dass man sich das Teilegutachten zu den RS-Federn nicht vorab schon mal vorab ansehen kann, das laut "Details" ja mitgeliefert werden soll.

LG
SRBinSE


L0B0 - 9.4.2018 um 13:19

Moin Axel,

diese Tieferlegung wurde eingetragen mit 16" Spikeline drauf. Genauso wie die Spurplatten.

Du darfst sämtliche Serienfelgen fahren. Sogar die 17" Runline und Monos.
Wo ist das Problem?

Ist der Schlüssel eigentlich angekommen?

Gruß, Jörg


AC - 9.4.2018 um 17:10

Hallo Jörg,

Danke für Deine Rückmeldung.

Der Schlüssel ist angwkommen und funktioniert.


Danke.

Ich habe noch einmal auf den Schein geschaut. Da steht mit allen Serien Rad Reifenkombinationen.

Auf dem einen Gutschten stand nur 15 Zoll.

Danke für die Aufklärung, ds brauche ich mir keine Sorgen über den nächsten TÜV Termin zu machen.

Gruß

AC


skullralle - 9.4.2018 um 17:14

Da hättest du aber auch gleich in den Schein gucken können.
Gruß Ralle


AC - 9.4.2018 um 17:16

Mich hat dieses Gutachten oder ABE verwirrt.

Aber ja....


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