SmartRoadsterCoupe - 25.3.2017 um 20:53
Was kann ich max. an Spurplatten fahren mit Monoblock VI ?
prittstift69 - 16.5.2017 um 16:35
Frage in die Runde:
Brauche ich wenn ich die ABE von Eibach habe die Spurverbreiterung nicht eintragen?
Lohnen sich die 15mm Spurverbreiterung pro Seite an der VA überhaupt?
Alle Angaben ohne Gewähr:
Fahrzeug Smart Roadster (452)
Quelle ABE von Eibach*
VA: 7.0Jx17H2 ET 20 mit 205/40 R17 max Distanzringbreite 15mm -> Gesamt ET 5
HA: 8.0Jx17H2 ET-15 mit 225/35 R17 max Distanzringbreite 20mm -> Gesamt ET -35
Quelle Teilegutachten SSC*
VA: 7.0Jx17H2 ET 20 mit 205/40 R17 max Distanzringbreite 35mm -> Gesamt ET -15
HA: 8.0Jx17H2 ET-15 mit 225/35 R17 max Distanzringbreite 20mm -> Gesamt ET -35
*http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/22017/2299/ABE91465.PDF
*https://spurverbreiterung.de/certificates/sm1_mccsmart_roadster_t_452_1005
12.pdf
Stephan
flockmann - 16.5.2017 um 16:37
Spurplatten musst Du immer eintragen lassen....verhält sich genauso wie mit Federn.
Grüsse vom F.
prittstift69 - 15.7.2017 um 13:01
Ist es billiger ein neues Fahrwerk (B14) und Spurplatten gleichzeitig einzutragen oder wird jeweils eine Gebühr fällig?
Stephan
flockmann - 15.7.2017 um 13:13
Bei mir war es ein bischen Verhandlungsgeschick..... hatte aber auch ein bischen mehr zum Eintragen als nur Federn und Platten.
Grüsse vom F.
SRCinSE - 15.7.2017 um 21:00
Zitat: flockmann hat geschrieben: Spurplatten musst Du immer eintragen lassen....
Nicht, wenn die Platten mit ABE daher kommen und die einzige Fahrwerksänderung sind und bleiben.
Die beliebte Kombi-Fahrwerksänderung "breiter und tiefer" dagegen wird bei normalem Verlauf auf eine sogenannte Einzelabnahme hinauslaufen.
Gebührenmäßig eher kein günstiger Spaß, aber eben auch nur eine Gebühr an den TÜV.
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