Thema: Spurverbreiterung maximal und tiefer legen

Sanderino - 6.2.2016 um 13:54

Hallo, ich möchte mein Roadster aufpäppeln .
Er soll etwas tiefer liegen und Spurverbreiterung bekommen.
Habe momentan noch nichts gemacht. Habe die 15 Zoll Spinline mit 185 Reifen.
Was darf ich da Max an Verbreiterung nehmen? vorne sowie hinten.
Oder erst tiefer und dann Verbreiterung?
Ist ja auch ne Geldfrage, deshalb eines zur Zeit.
Grüße aus Hamburg


frank28717 - 6.2.2016 um 16:36

Meines Wissens ist bei 20mm vorn und 25mm hinten pro Rad derzeit die Grenze. Früher ging mehr. Über die "Suche" findest Du seitenweise Infos zu "Spurverbreiterung" und "Tieferlegung"


SRCinSE - 6.2.2016 um 17:04

Moin,

my 2 cents:

1. Zunächst mal hier (klick) unter "Suchen nach:" mit den Adjektiven "tiefer" und danach "breiter" jeweils die SuFu starten und sich Wissen zum topic anlesen.

2. Derart ordentlich bis gut vorinformiert, einfach mal an einem WME452-Treffen teilnehmen, auf denen fahrwerksmäßig serienmäßige WME452 (= "Schmalspurgiraffen") mittlerweile nur noch selten zu sehen sind.
Roadsterfahrer/Innen kommen bei so einer Gelegenheit miteinander meist gut ins Gespräch, teilen bereitwillig vorhandenes Wissen, stehen Rede und Antwort und

3. so finden sich letztlich für Dein Optimierungsvorhaben die Infos, die Du suchst.

In der Frage wie und wie viel tiefer als Serie und in der Frage wie viel breiter als Serie gibt es unterschiedliche Meinungen - und auf den Treffen auch viele, im Detail und Budget unterschiedlich bereits fertig optimierte Flachkugeln zu sehen.

Wie Dein Autochen dann genau "gepimmt" wird, wird sich dann zeigen.
Ein Member hier hat den Sig.-Spruch "Tiefer und breiter ist Pflicht, der Rest ist Kür". Da ist was dran.

Konkreter, budgetschonend und weiterhin volle Funktionalität - eigene Erfahrung:
Eibachfedern (-25 mm vorne und hinten) mit SCC-Platten 20mm vorne und 25 bzw. 30mm hinten -
so hätte der Kleine besser vom Band laufen sollen.

Wenn nicht beides gleichzeitig drin ist, zunächst mit den Spurplatten anfangen.
Mit dem passenden Teilegutachten dazu ist die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO regelmäßig ein Selbstgänger.

Mittelholsteinische Grüße
SRBinSE


roadie1949 - 6.2.2016 um 20:56

Oder mal hier " Nördlichster Treff 2016 " vorbei kommen und sich Anregungen und Tipps holen.


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