Thema: Distanzen eingetragen !

Ralf2012 - 21.3.2013 um 06:22

Hi zusammen,
also nach langer suche hab ich mich für die Eibach System 7 Distanzen
entschieden.
Vorne 50mm (je Seite 25mm)
Hinten 60mm (je Seite 30mm)
Hab das bei meiner Werkstatt wo der TÜVler einmal die Woche hinkommt
abnehmen lassen.
Hat 70 Euro gekostet eine sogenannte "Teilabnahme"
und nun hab ich einen Wisch den ich mitführen soll.
Die Eintragung in den Schein ist nicht unbed. erforderlich.
Ich kann die Distanzen nun mit allen Serienbereifungen fahren.
Dazu hat er auf einen COC Auszug verwiesen wo alle zugel. Größen drinnen stehen.

PS: mit den o.g. Plattenbreiten gibt es keinerlei Probleme oder Nacharbeiten am Fahrzeug da die Räder nun fast bündig mit dem Kotflügel abschliessen (nicht überstehen). Somit kann ich die Kombi sehr empfehlen !


SRCinSE - 21.3.2013 um 06:54

Danke für diesen Post, der bestätigt, was ich hier im Club in diesem Zusammenhang immer wieder schreibe.

Und unter Hinweis auf die COC auch mit allen Serienrädern (Gulaschtöpfe, Spines, Trackies, Spikes, beide Monos und Runlines) - so gehört sich das einfach.

Allerdings: 70,00 EUR Gebühren sind für eine einfache Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe c StVZO ein echt stolzer Preis. Viel mehr als die Hälfte darf sowas eigentlich nicht kosten. Und vorne hätten es vielleicht auch 20er Platten getan, oder?

Allzeit gute Fahrt und ab jetzt noch mehr Vergnügen in den Kurven mit der Breitspurgiraffe

Nordische Grüße
SRCinSE


steffan - 23.3.2013 um 10:28

GTÜ ruft 44 Euro auf.Top.
Eingetragen hat er für vorne 40mm und hinten 60mm.
Aber drauf achtenie Berichtigung in den Fzg-papieren muß "umgehend" oder bei "nächster Gelegenheit" erfolgen.


Piano - 23.3.2013 um 12:30

Was kostet denn die Abnahme eines Sportlenkrads, wenn ich schon Spurverbreiterungen drauf hab? Hat da jemand Erfahrung, was GTÜ und TÜV da aufrufen?


Düsentrieb - 23.3.2013 um 13:44

bei uns kostet jede eintragung bei der DEKRA 40.- dabei ist es egal ob lenkrad oder distanzen oder felgen.
und ab der 4. eintragung am selben tag ist der rest im preis dabei. also maximal 160.-¤...

da sieht man wiedermal wie unterschiedlich doch die preise sind. und ich dachte immer, die sind einheitlich?

mfg.


SRCinSE - 23.3.2013 um 15:23

Äh, ' gut die Hälfte von 70 ¤' geht bei mir bis so 40 ¤ ...

Mehr ist bei der Abnahme mit Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO aber auch echt nicht drin, denn der Sachverständige soll nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO 'nur' schauen und schriftlich bestätigen, dass der Ein- oder Anbau der neuen Fahrzeugteils ordnungsgemäß erfolgt ist.
Abnahme mit Teileguachten zum Teil ist deshab regelmäßig deutlich gebührengünstiger als ohne.

Mit der Gutachtenerstellung nach § 21 Abs. 1 StVZO für die konkludenten Neuerteilung einer Betriebserlaubnis für den Kleinen bei der Staßenverkehrbehörde (z.B. wegen der Kombinations-Fahrwerksänderung breiter & tiefer) ist das keinesfalls vergleichbar. Sowas geht mit Kosten ab 70 ¤ los und soll sich dem Vernehmen nach nach dem Aufwand richten.

Nordische Grüße
SRCinSE


Piano - 23.3.2013 um 15:55

Ich hab Distanzen und Tieferlegung jeweils über 19(3) Abnahmen eingetragen.
Wenn ich nun noch das Brabuslenkrad haben will, hat das zwar per se eine ABE, muss aber wegen der Fahrwerksänderung nochmal begutachtet werden. Ist das auch eine 19(3) Abnahme?


Dude - 23.3.2013 um 17:04

Lenkrad ist unabhängig von dem anderen Kram und ist eine §19 Abs. 3 Änderungsabnahme.


SRCinSE - 23.3.2013 um 17:05

Die Brabuslenke kommt mit einem Teilegutachten (§ 19 ... s.o.) daher und nicht mit einer Fahrzeugteil-ABE im Sinne von § 22 StVZO.

Selbst wenn man zum Fahrwerk oder zu den Federn und aber auch zu den Platten jeweils ein Teilegutachten hat, ist wegen der Kombinationsfahrwerksänderung 'normalerweise' eine sogenannte Einzelabnahme nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO fällig.
Denn die Teilegutachten gelten jeweils nur für den serienmäßigen Fahrwerkszustand 'Schmalspurgiraffe' und schließen sich in der Wirksamkeit quasi gegenseitig aus. Wird klar, wenn man jeweils den Text liest und ist außerdem ja auch irgendwie logisch.

Was das Begucken, ob die Lenke richtig verbaut ist und alles damit funzt, wie es soll, damit zu tun hat, was am Fahrwerk verändert wurde, äh, erschließt sich mir nicht ...

Nordische Grüße
SRCinSE


Piano - 23.3.2013 um 18:22

Wenn das Fahrwerk verändert wurde, begutachtet der TÜV die veränderten Lenkkräfte.
Nachdem jedes Bauteil mit ABE/Teilegutachten meist nur gegenüber dem Serienzustand freigegeben ist, sich Veränderungen aber oft gegenseitig beeinflussen, macht es natürlich schon Sinn, sich das jeweilige Gesamtsystem anzuschauen.


SRCinSE - 23.3.2013 um 21:19

Zitat:
Wenn das Fahrwerk verändert wurde, begutachtet der TÜV die veränderten Lenkkräfte.

... und die legen dafür solange die Servounterstützung außer Gefecht oder wie?
Statt 38cm Lenkkranzdurchmesser nur noch 34cm bei gut 400 Kilo Achslast vorne?

Ooookay.



Back to topic ...


Piano - 24.3.2013 um 06:38

@ SRC: das hab ich grad nicht ganz verstanden... was meinst du?

Generell ist es ja so, dass ein Bauteil mit ABE oder Teilegutachten nur eine Freigabe mit bestimmten anderen Komponenten hat, die meist dem Serienzustand entsprechen. Eine Spurverbreiterung mag ein Teilegutachten haben, das belegt, dass (u.a.) die Lenkkräfte nicht in einem Maß verändert werden, die in Verbindung mit dem Serienlenkrad als kritisch betrachtet werden. Wenn nun zusätzlich ein 34 cm-Lenkrad verbaut wird (das in Verbindung mit dem Serienfahrwerk eine ABE hat), muss eine Freigabe für das Lenkrad in Verbindung mit der Fahrwerksveränderung erfolgen (u.a. in Bezug auf die Lenkkräfte).
Und nicht jeder mit Distanzen und Brabuslenke hat eine Servolenkung drin.....


Piano - 24.3.2013 um 11:34

Da haben mir sowohl TÜV als auch Hersteller was anderes erzählt.


SRCinSE - 24.3.2013 um 11:52

Gut, das mag auch in der Hinsicht einen Zusammenhang geben.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, das bei den meisten Abnahmen in Sachen 'tiefer & breiter' sich kaum Gedanken an die dadurch veränderten Lenkkräfte gemacht werden. Der Prüfungsschwerpunkt dürfte woanders sein.

Bei der Kurzabnahme der Lenke (eben mit Teilegutachten) dagegen wird der Prüfer sicherlich auch nebenbei mitprüfen, ob die Lenkkräfte noch im Rahmen sind und ob man auch mit der neuen Lenke das Fahrzeug schlicht problemlos lenken kann.

And now, please: back to topic.



Nordische Grüße
SRCinSE


Piano - 24.3.2013 um 13:22

Mei, in Bayern ist halt nicht nur das Abitur, sondern auch der TÜV härter

BtT...


M.D.W.74 - 24.3.2013 um 14:03

..würde schon fast das Gegenteil behaupten (was den TÜV angeht) so oft wie ich schon mit dem R. und anderen Fzg. zwecks Eintragungen usw. da "unten" war- da geht irgendwie viel mehr.
lg


Neoelectric - 30.5.2013 um 11:47

Mein TüV Nord hier bei Hannover meinte beim Vorgespräch, dass es knapp 100¤ kosten wird. Ich sehe mich gerade nach einer günstigeren Alternative um. Mir scheint das schon etwas sehr undurchsichtig zu sein, das Gewerbe... Jeder hat einen anderen Preis. Und wir reden nicht von 3¤ Unterschied...

Edit: Und er möchte, wenn ich den Bezug auf das CSC Dokument haben möchte, den Roadster auf den Stahlfelgen sehen (weil es da wohl die größten Probleme/Angaben/wieauchimmer mit den ET´s gibt). Ich habe gesagt, dass ich die nur zum Abstellen im Winter habe und sonst nur auf Trackis und Spikes unterwegs bin. Darauf meinte er, dass dann auch nur die eingetragen werden...

Das kommt mir ein wenig nach Mafiageschäftsmarotten vor... Alles eine Sache des Geldes..


[Editiert am 30/5/2013 von Neoelectric]


BostRider - 30.5.2013 um 12:12

Das ist ja ein Interessanter TÜV Mann. Weis der auch das man Distanzen mit Stahlfelgen nicht fahren darf?

Oder verstehe ich da was falsch?


Neoelectric - 30.5.2013 um 13:43

ja, das wusste er, aber laut eibach gutachten ist es dennoch möglich...


Ralle - 30.5.2013 um 14:31

Hallo
Mein Tüv Mann in NRW trägt auch nur die gerade montierten Felgen ein.
Wenn ich Spikies und Trackies eintragen wollte müßte ich zwei mal hin.
Grüße Ralle


Neoelectric - 30.5.2013 um 14:35

Ne, das ist es ja. Die trägt er so ein, wenn ich mit Stahlfelgen ankomme... Er hatte auch kein Problem damit, dass die Reifen auf den Stahlfelgen jetzt fast 11 Jahre alt sind. DOT 2002... Sind noch die original Contis...


Piano - 30.5.2013 um 14:54

Bei meiner Lenkrad-Aktion hat mich der Tüff-Mensch auch mit Spikes und Brabusfelgen antreten lassen.


Neoelectric - 30.5.2013 um 15:01

Für die Lenke o.O

Die haben doch echt einen an der Waffel...


Piano - 30.5.2013 um 15:19

Ich hab mich auch gefragt was das soll, nachdem ja beide Felgen mit 205er Schlappen bestückt sind. Aber der Tüff-Mensch war der Meinung, nachdem sich die Einpresstiefe unterscheidet, könnten die Lenkkräfte bei den Brabusfelgen größer sein... also hat er mich nochmal antreten lassen (ich hab aber nur einmal bezahlt).


Mikel - 30.5.2013 um 17:59

@Ralf2012
Was hat der TÜVMokel zu der Gesamteinpresstiefe von -40 im Eibachgutachten auf der Hinterachse gesagt? Mit Spikeline ET-20 und 30er Platten habe ich Gesamt ET -50. Hier verweigert sich der eine oder andere Ingenör das einzutragen. Die wollen max 20er hinten. Fahrwerkfestigkeitsgutachten interessiert den Einen oder Anderen auch nicht wirklich. Bei -40 ist trotzdem Schluss. Es gibt dauernd andere Infos. Es ist echt ratsam sich einen Eintragungszuständigen zu suchen, es mit dem aufs Kleinste durch zu hecheln und auch mit dem durchzuführen.Und wenn der nicht will, gibt es halt andere. Oder gleich zu einem Spezialisten wie Smarttuner oä. Seh ich das jetzt falsch?
mfg


SRCinSE - 30.5.2013 um 18:21

Der Eintragungstext im Fall meines QPs lautet: ...' in Verb. mit allen Serienrädern' ...

Ist ja auch logisch, weil alle Serienräder laut Typ WME452 die nahezu gleichen Außenmaße haben. Die ET der Hinterradfelgen mit dem bekannten 3 / 112 Lochkreis (Gulaschs, Spines, Trackies, Spikes, beide Monovarianten, Runlines) variiert um gerade mal 5mm und liegt zwischen -15mm bis -20mm.

Original-smart-Rädertypen einzeln abnehmen lassen müssen, ist daher Abzocke und bildet schlicht Reingewinn der Prüforga.

Äh, und die gesonderte Überprüfung der Lenkkräfte - Welchen Sollwert darf der Ist-wert denn nicht unter- oder überschreiten und wie wird gemessen? - ist offenbar eine Spezialität ausschließlich im Freistaat Bayern.

Nordische Grüße
SRCinSE


Piano - 30.5.2013 um 18:26

Zitat:
Äh, und die gesonderte Überprüfung der Lenkkräfte - Welchen Sollwert darf der Ist-wert denn nicht unter- oder überschreiten und wie wird gemessen? - ist offenbar eine Spezialität ausschließlich im Freistaat Bayern.

Das ist keine bayrische Spezialität. Das hat mir der Experte von Atiwe schon erzählt, und die sitzen in NRW.

Wie das gemessen wird? Ganz einfach - Probefahrt des Tüffprüfers, Soll- und Istwert werden dabei subjektiv bestimmt.


SRCinSE - 30.5.2013 um 19:01

Für den Kleinen wurde vom KBA eine Typen-Betriebserlaubnis einschließlich aller Serienräder (und insoweit auch mit allen verschiedenen Lenkkräften) erteilt.

Nur, weil die Spur breiter ist als im Serienzustand, ändern sich die Lenkkräfte bei der Verwendung von anderen freigegebenen Felgentypen im Verhältnis zueinander nicht.
Mit der Notwendigkeit der Lenkkraftüberprüfung wird nur begründet, warum dringend die Fahrgeilheit gestillt werden muss.

Dass das auch in NRW überprüft wurde, habe ich hier noch nie gelesen.

Hier im Norden wird die Sache wahrscheinlich im Rahmen der kurzen Probefahrt inzident mit überprüft, aber nicht gesondert thematisiert.

Nordische Grüße
SRCinSE


Mikel - 30.5.2013 um 21:09

Ha, ich hab die Lösung!
Man kann es drehen wie man will, es ist und bleibt SUBJEKTTÜV

Gute Nacht mfg


Neoelectric - 30.5.2013 um 21:20

boar ist der flach


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