Thema: Monoblock 6 vom 450er auf Roady??

schrauber1980 - 26.1.2013 um 16:14

Hallo Leute,

weiß jemand ob die Monoblock 6 in 16 Zoll vom Fortwo 450 auf den Roadster passen?
Vorallem wie sie drauf sitzen,stehn sie zu weit raus oder sind sie überhaupt fahrbar?

Danke für alle Antworten.


SRCinSE - 27.1.2013 um 00:31

Die haben hinten wenig negative ET - minus 1mm, meine ich gelesen zu haben.
Roadyfelgen von smart haben hinten alle zwischen -15 und -20 mm ET.
Wenn, dann nur mit heftigen Distanzen und mit sogenannter Einzelabnahme.
Ob es dazu für den WME452 eine Unbedenklichkeitbescheinigung vom Hersteller gibt?



Piano - 27.1.2013 um 05:52

Laut meinem SC gibts seitens Smart gar keine Aussage in Form irgendeines Papiers über die Verwendung von 42 Felgen für den 452, und unser Tüff sagt, ohne ABE oder Teilegutachten trägt er grundsätzlich nichts ein.


M.D.W.74 - 27.1.2013 um 09:16

..Faulheit darf man nicht unterstützen, also schnellstens den TÜV wechseln.
lg


Zapfestreich89 - 27.1.2013 um 12:09

Der eine: "Schau mal der hat 16" Monos auf seinem Roady."
Der andere: "Schlimm... zu mehr hat es wohl nicht gereicht! "



Natürlich passen die 16er Monos auch auf unseren Roady, sehen aber ziemlich bescheiden aus.
Da die Rad/Reifen Kombination außerdem keine Freigabe für unser Auto hat, muss du diese dann per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen.
Ob sich das am Ende wirklich lohnt?!

Gruß Zapfe

[Editiert am 27/1/2013 von Zapfestreich89]


SRCinSE - 27.1.2013 um 12:31

Grundsätzlich heißt ja wohl hoffentlich, dass es Ausnahmen von der Regel gibt.

Klugsch..ß-Modus on:
Schließlich gibt es für viele Felgen an Neuwagen kein gesondertes Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO oder eine allgemeine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeugteil im Sinne des § 22 Abs. 2 StVZO.

Ronal ist der Hersteller (klick), der die Monos mit dem markanten 3 / 112 Lochkreis an den Kunden smart ausliefert.

Mit Rücksicht auf die fehlende negative ET hinten einer 450Mono bei der Verwendung auf dem WME452 führt der Weg über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/-erklärung des Felgenherstellers für die alternative Verwendung auf dem WME 452 einschließlich eventueller entsprechender Auflagen.
Mit dem Zettel hat man dann beim Tüv bei der Einzelabnahme nach §§ 19 Abs. 2 i.V.m. 19 StVZO gute Chancen, dass es abgenommen wird.

Aber ob der Hersteller überhaupt mitmacht und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt?

Kontaktaufnahme mit dem Hersteller gibt es hier.
Klugsch..ß-Modus off

Diese Liste hier ist in dem Zusammenhang auch interessant - äh, im UK gilt die StVZO latürnich nicht: http://www.evilution.co.uk/513

Berichte bitte gelegentlich mal, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Kugel-Strikelines habe ich - meine ich - schon mal auf nem Roady mit deutschem Kennzeichen gesehen.

Nordische Grüße
SRCinSE


schrauber1980 - 7.2.2013 um 22:57

Danke für all euro fragen.
das hört sich ja nicht so einfach an.


schrauber1980 - 7.2.2013 um 22:58

Euro Antworten meinte ich


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