Thema: Chiptuning - der ADAC sagt:

super_tina - 7.5.2007 um 07:07

Hallo,

zur Information an all die Neuen, die ihrem Kleinen ein Chiptuning verpassen wollen...
Ich habe gerade eben diesen Artikel hier gefunden: http://www.verbrauchernews.de/verkehr/artikel/2007040065.html

Zitat:
ADAC: Ohne Stempel gibt's Ärger
Probleme beim Chip-Tuning

(30.04.2007 - mg/adac) Wer in seinen PKW-Motor einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut ('Chip-Tuning'), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Wie der ADAC berichtet, erlischt andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt. Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich. Dies geht auch aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).

Das Chip-Tuning nutzt die Leistungsreserven des Motors aus. Da sich eine solche Maßnahme negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch oder das Abgasverhalten auswirken kann, lehnen die Fahrzeughersteller Chip-Tuning generell ab. Abgesehen davon besteht das Risiko, dass Garantieansprüche für das Fahrzeug mit einem Einbau des Chips verloren gehen.

Der ADAC weist darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder ob eine höhere Prämie fällig wird. Leistungen aus der Kaskoversicherung können vom Versicherer unter Umständen verweigert werden.

Pressemeldung, Quelle: adac (adac)

Grüße
Tina


RaSch-Power - 7.5.2007 um 13:55

Danke, das sollte einentlich jedem bekannt sein. Chiptuning nur mit TÜV und dann zur Versicherung und KVA. Meine Vers. (HUK) hat den Beitrag nicht erhöht. Beim KVA nach 2,5 Stunden 11 Euro fürs eintragen bezahlt.

....und seitdem 1oo Oktan getankt (halbe Schachtel Zigaretten)... da schließt sich der Kreis zum anderen Threat.


bernihexe - 7.5.2007 um 15:45

Danke Tina, dass war mir jedenfalls neu:

Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich. Dies geht auch aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).


Grüsse Berni


Kurvenfan - 7.5.2007 um 16:00

Zitat:
Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich

Wenn ein Chip ausgebaut wird, durch den eine Betriebserlaubnis erloschen ist ist kein weiterer Gang zur Zulassungsstelle erforderlich.
Nur wenn ein Tuning eingetragen wurde müsste man bei Rückbau wieder austragen lassen- dann geht man ein weiteres Mal.

Wenn ein Fahrzeug gechipt wird fährt man ohne Betriebserlaubnis- wenn der Urzustand wiederhergestellt wird, fährt man mit.
Sonst müsste man ja jedesmal wenn man ein Fahrzeug das auf abgesperrter Strecke für den Rennbetrieb aufgeblasen und nachher wieder in den Urzustand versetzt wird beim TÜV vorführen...
Chipt man, lässt eintragen und "entchippt" dann wieder ohne es austragen zu lassen- dann fährt man unter Umständen ohne BE.

Alles in allem nur ein wieder aufgewärmtes Thema (24.3.2006) um etwas zu schreiben zu haben.


bernihexe - 7.5.2007 um 16:05

dann hab ich ja doch keinen Fehler gemacht

Grüße


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