Thema: Türen von Innen öffnen wenn man über die Scheibe greift

Ncc1701 - 11.3.2004 um 11:16

Hallo Leute
Ich habe mal was ausprobiert Fenster hoch und Dach auf ist ja versichert aber man kann doch locker reingreifen und über die Türoffner Innen den Roady aufmachen wie sieht das denn Versicherungstechnisch aus ? und ist das bei Cabrios normal das Sie dann aufgehen wenn mann so leicht an die Türgriffe kommt ?


GrafZahl - 11.3.2004 um 11:34

Ja. Das ist normal. War bei meinem alten MX-5 auch so. Nur, daß man/frau da noch einen Schieber beiseite schieben mußte. Aber der liegt da direkt beim Türgriff (innen), und das war auch kein Problem. Aber die Versicherungen wissen das, und das ist mit abgedeckt. Warum sonst sind die Typklassen bei offenen Fahrzeugen so hoch?

Ich hatte allerdings noch nie das Problem, daß mir jemand Böses am Auto wollte. Uff.

Live Long And Prosper

GrafZahl


tgenter - 11.3.2004 um 12:08

also: altes handy ins auto legen, mitten in der stadt mit offenem dach stehen lassen, handy wird natürlich geklaut und ich bekomms von der versicherung bezahlt?

oder: ich habe einen kratzer am lenkrad. stell ich mein auto mit oben ohne an die straße, sag da hat sich jemand zugriff zu mein auto verschafft, eine packung taschentücher geklaut und mein lenkrad verkratzt. bekomm ich kostenlos ein neues?

ciao, thomas


Maik - 11.3.2004 um 12:19

@thomas
nö.

handy ist nicht versichert, außer wenn fix mit dem auto verbunden.

kratzer am lenkrad trägt die vollkasko (je nach sb also nicht kostenlos). die teilkasko trägt es nur, wenn im zusammenhang mit diebstahl versicherten gutes.

ist aber auch genauso, wenn die kiste zu ist.

[Editiert am 11/3/2004 von Maik]


putorius - 11.3.2004 um 12:32

ich bekomm morgen lieben besuch vom herrn versicherungsfritze. ich werd ihn mal diesbezüglich löchern. bericht kommt dann freitag so gegen 1200.


tgenter - 11.3.2004 um 13:03

gott. wie schlecht. alles was mit "offenem dach" zu tun hat läuft also generell über vollkasko und kostet mich damit viel?


Maik - 11.3.2004 um 13:34

@thomas
nein. wenn ordentlicher diebstahl, dann teilkasko. sehe gerade, dass in meinem letzten post nen paar worte fehlen (editier).

das offene auto untersteht dem gleichen versicherungsschutz wie ein geschlossenes.

nur ist das meiste IM auto nicht versichert.


tgenter - 11.3.2004 um 14:14

ordentlicher diebstahl ist, wenn der langfinger mein handschuhfach durchwühlt, die geldbörse nimmt, aber das handschuhfach wieder aufräumt? ne, im ernst: was ist ordentlicher diebstahl?

danke, thomas


Maik - 11.3.2004 um 15:14

wieder aufräumt ist gut

"ordentlicher" diebstahl heißt, dass ein diebstahl im sinne der versicherung stattgefunden hat.

beispiel: scheibe einschlagen, sitz zerbeissen, lederjacke, photoapparat und handy klauen: pech gehabt. kein diebstahl im versicherungssinne, weil der einbruch nicht dem steheln eines versicherten gegenstandes galt.

beispiel2: wie oben, aber die reißen das radio raus, zerstören dabei das amaturenbrett und der fahrerairbag löst aus.

bis auf jacke, handy und photoknippser wird der schaden im rahmen der teilkasko ersetzt. das radio ist fester bestandteil des autos und mitversichert (ggf. aufschlagspflichtig, aber das ist getze mal egal).

aber achtung: das ist mein wissensstand, ich bin kein versicherungsmänneken.


cessybaers - 11.3.2004 um 15:22

Für Wertgegenstände bist Du selbst verantwortlich, selbst bei einem total geschlossenen Auto, darfst Du nix offen liegen lassen, da dies schon eine Einladung zum Diebstahl ist und da zahlt keine Versicherung.


tgenter - 11.3.2004 um 15:53

okay. türen abgeschlossen, fenster hoch, dach im kofferraum. die abdeckung vom lenkrad (der plastikdeckel wo smart drauf steht) fehlt, wenn ich zurückkomme. bekomme ich endlich ein neues lenkrad?

ciao, thomas


Dieses Thema kommt von: smart-roadster-club.de
https://www.smart-roadster-club.de/user.php/

URL dieser Webseite:
https://www.smart-roadster-club.de/user.php//modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&fid=4&tid=6703