wernerbottrop - 6.4.2011 um 09:43
Hallo, ich habe mal gehört dat geht....`????
Ist das so oder eher wie die Storry der Wechselkennzeichen?
Dank und Gruss
Werner
wernerbottrop - 6.4.2011 um 09:50
ok,
geht nur innerhalb des gleichen Bundeslandes.
Bitte löschen.
SRCinSE - 6.4.2011 um 10:51
Warum denn löschen?
Die Frage kommt früher oder später nochmal, wenn z.B. jemand von Fuhlbüttel (HH) nach Norderstedt (Kreis SE, S-H) oder z.B. von Berlin nach Potsdam (Brandenburg) umzieht.
Stimmt: Nur innerhalb des eigenen Bundeslandes kann man das bisherige Kennzeichen behalten, weil die jeweilige oberste Landesbehörde nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV (Klick) nur für den eigenen Bereich Ausnahmen dieser Art genehmigen darf.
Darüber hinaus: Es kann also in den 16 Bundesländern auch welche geben, in denen es nicht genehmigt ist / wird.
Auskunft erteilt jeweils die nach dem Umzug zuständige Zulassungstelle, wenn man im bisherigen Ländle geblieben ist.
Dabei gilt dann regelmäßig: Wie man in den Wald hineinruft, so ...
Nordische Grüße
SRCinSE
Roadrunnerin - 6.6.2011 um 09:19
Momentan geht das "Nummernschildbehalten" nur in Schleswig-Holstein und
Hessen. Die anderen 13 BLänder sind noch nicht soweit
derZapi - 6.6.2011 um 12:56
13?
Roadrunnerin - 7.6.2011 um 11:21
ja 14 andere BLänder, hab mich vertan
Vayce - 7.6.2011 um 11:36
Eine Möglichkeit gibts.
Dein Hauptwohnsitz muss weiterhin dort sein wo du aktuell wohnst.
Falls du den Wagen also über einen Freund, bzw. Familienmitglied anmeldest,
bleibt das Nummernschild!
LG, Vayce
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