Thema: Polizeikontrolle

roadster-fahrer - 2.3.2011 um 14:47

Da ich in den letzen 3 Wochen 2 mal von der Polizei kontrolliert wurde. Wollte ich einfach mal berichten.
Abblendlicht vorne links war ausgefallen nach einem Kinobesuch. Rückfahrt ca. 01:30. Hinter einem Polizeiwagen an der Ampel gestanden. Die dann natürlich erstmal ausgestiegen sind um mich zu kontrollieren und mich darauf hinzuweisen dass mein Licht nicht brennt (Was ich natürlich schon beim losfahren bemerkt hatte und die Nebelschweinwerfen eingeschaltet habe).

Also Roadster ausgeschaltet und Führerschein und Fahrzeugschein hergegeben.

jetzt wirds Lustig (Fand den Polizisten sehr seltsam).

Ging los mit "jaja das glaube ich ihnen nicht dass das Licht eben erst seit dem Kinobesuch kaputt ist" , ging weiter mit "da müssen sie mal in die Werkstatt fahren und das machen lassen", ich meinte "das Birnchen wechseln bekomm ich noch selbst hin", antwort: "naja wenn sie so geschickt sind ist prima".

Wollte der mich verarschen oder was war los? Habs nicht verstanden...naja.

Dann meinte er Nebler verboten anzumachen bei normalen Wetter. 3 Sätze weiter doch ganz ok damit andere Fahrzeuge nicht denken einem würde ein Motorrad entgegen kommen.

Hä ja was jetzt gut oder nicht gut?! Weiss ja, dass Nebler nicht erlaubt sind innerorts bei normalem Wetter.

Naja Augenkontakt konnte der gute Herr schätze 30 Jahre alt auch nicht halten warum auch immer.(ich 24)

Und zu guter letzt als seine Kollegin zurück kam nachdem sie mit ihrer Zentrale den Datenabgleich usw. abgeschlossen hatte, wurde ich gefragt ob ich mein Auto mal umlackieren lassen haben.

Mein Auto ist und war schon immer komplett black jack. Die Polizistin meinte das Auto sei in "weiss" eingetragen und hinterlegt.

Haha ich konnte nicht mehr in dem moment. Hab dann nur freundlich drauf hingewiesen, dass es mein Auto gar nicht in weiss ab Werk gibt.(hoffe das stimmt^^).

Dann durfte ich endlich fahren.

Die zweite Kontrolle vor 3 Tagen war weniger lustig. Alles normal verlaufen.


Bueller - 2.3.2011 um 15:29

Nun ja , auch die " GRÜNEN " müssen üben!


Lindheimer - 2.3.2011 um 16:06

Nebelleuchten an einem Tag oder Nacht wo kein Nebel ist ??? Da haste aber großes Glück, der hätte die auch eine Straffe aufbrummen können weil Nebelleuchten werden erst angemacht unter 50 m Sichtweite.


BluesBrother1973 - 2.3.2011 um 19:05

Zitat:
Nebelleuchten an einem Tag oder Nacht wo kein Nebel ist ??? Da haste aber großes Glück, der hätte die auch eine Straffe aufbrummen können weil Nebelleuchten werden erst angemacht unter 50 m Sichtweite.

Erst informieren, dann klugscheißen Das mit den 50 Metern gilt nur für die Nebelschlußleuchte, also das helle rote Ding hinten...

StVO §17(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das Bußgeld für eingeschaltete Nebelscheinwerfer bei normalem Wetter sind 10 Euro und für die falsche Benutzung wäre 35 Euro (siehe Bußgeldkatalog)


Lindheimer - 3.3.2011 um 05:39

Das ist Mir egal, ich hab die Info der wo mit Nebelleuchten rumfährt wo kein Nebel ist bekommt eine Straffe.


SRCinSE - 3.3.2011 um 07:18

Ganz egal ist es eigentlich nicht, denn BluesBrother1973 hat schlicht den in dieser Frage entscheidenen Verordungstext im Wortlaut zitiert.

Nebelscheinwerfer dürfen danach bei Witterungsverhältnissen, bei denen die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist, eingeschaltet sein.
Also nicht nur, wenn es neblig ist, sondern schlicht nahezu immer dann, wenn witterungsbedingt schlechte Sichtverhältnisse herrschen.

Die Nebelschlussleuchte dagegen darf nur benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ist die Sicht jedoch durch Regen oder Schneefall beeinträchtigt, darf das Ding hinten nicht eingeschaltet werden, die beiden vorne aber schon.
Das wissen offenbar Viele nicht (mehr), denn an wieviel Tagen im Jahr liegt die Sichtweite wegen Nebel unter 50m und wie oft wird das Blendding hinten dagegen eingeschaltet.

Auch für Dich nur so zur Info, Lindi.

@roadster-fahrer: Ist für die Poilzei eine Ermessenssache, ob man, wenn bei Dunkelheit das Abblendlicht gerade mal hopps gegangen ist, den Rest der Fahrt ausnahmsweise aus gegebenen Anlass nicht besser mit eingeschalteten Neblern fährt. Es geht dabei nicht um das Sehen können, sondern um das rechtzeitg Gesehen werden zu können. Auf diese Idee ist der Polizist offenbar im Gegensatz zu Dir zwar nicht sofort, aber irgendwann dann doch gekommen.
Vermutlich wollte sich die Streifenwagenbesatzung 'nur' kurz davon überzeugen, dass das mit dem defekten Abblendlicht an dem flachen kleinen Auto schon bald in Ordnung gebracht wird und erfahren, warum trotz normaler Sichtverhältnisse - äh, mitten in der Nacht - unzulässigerweise (s.o.) die Nebler eingeschaltet sind.
Sie hätten es auch lassen können, aber aus polizeilicher Sicht wäre in der Situation untätig bleiben wohl nicht so ganz okay gewesen.

Nö, stimmt, den Kleinen konnte man ab Werk nicht in weiß bestellen. Guckst Du: http://web.me.com/kaisackmann/jhwus/page5/page10/page16/page16.html

Nordische Grüße
SRCinSE


KalleR - 3.3.2011 um 07:29

Ja nun, weiß und schwarz sind streng genommen auch keine farben.

Kalle


knoetter - 3.3.2011 um 10:43

Nicht ganz,Kalle...Schwarz ist keine,aber Weiß ist ein Gemisch aus mehreren Farben!


roadster-fahrer - 3.3.2011 um 10:49

Ja war echt alles ein wenig seltsam. Naja ich schalte lieber die Nebler an wenn eine Lampe durchbrennt. Lieber Zahl ich dann die 10¤ Straffe als nicht gesehen zu werden in der Nacht mit einem kleinen schwarzen Auto und dann noch sonst was dadurch passiert..!


jj66 - 3.3.2011 um 11:10

sehe ich auch so,lieber gesehen werden,wenn eine Birne ausfällt und zusätzlich etwas anmachen,als garnicht gesehen werden - da gibts genügend andere #Spinner# die immer damit rumfahren und wenn man das vernünftig den Kolleg. erklärt, passiert einen auch nichts- weil #die Bullerei# sind auch nur Menschen - mfg


cessybaers - 3.3.2011 um 11:49

Schreibt einer der es wissen muss


reinhard912 - 3.3.2011 um 19:44

hallo cessy,
ich würde mal sagen die wollten sich einfach nur mal ein bildschönes Auto ansehen und nicht auf die plumpe Art fragen dürfen wir mal Ihr Auto anschauen, oder es war ein etwas ungewöhnliche art der Kontaktaufnahme eines 30-jährigen? Hatte bis dato noch keine Begegnungen der dritten Art und die beiden Polizisten am Montag nach meine´m Unfall mit einem Dachs haben nur gefragt nachdem sie den Roady gesehen hatten ob ich zu schnell gefahren bin. Ich fahre nachts nie schnell und im Westerwald sowieso nicht.

Hake es ab unter einer lustigen Lebensepisode.

Grüße reinhard912


irishman - 3.3.2011 um 21:25

Mal davon ab,

jeder von uns fährt mit zwei Ersatzbirnen rum (die aus dem Fernlicht)

dauert keine Minute, und schon fährt man(n) wieder Stvzo-konform...


Nitrizek - 3.3.2011 um 21:37

lindheimer, kannst du dich nicht mal bemühen einen satz zu schreiben den man auf anhieb versteht? wenigstens ein paar zusätzliche satzzeichen wären schön.
hier gings darum mit neblern zu fahren weil das abblendlicht defekt war. stell dir mal vor das abblendlicht fällt links und rechts aus. fährst du dann lieber nur mit standlicht weil es gerade nicht neblig ist?


Dude - 4.3.2011 um 09:27

Hm, rechts kann es schon etwas mehr als eine Minute dauern, weil dieser dämliche Wischwasserbehälter so böse im Weg ist :-(


roadster-fahrer - 4.3.2011 um 10:32

Ja stimmt hätte man eigentlich schnell tauschen können auf dieser Seite. Naja nächstes mal. Aber wie schon gesagt Nebler an und und gut ist. Wenn die 10¤ dafür haben wollen irgendwann meinetwegen.
Gibts eigentlich auch Strafen fürs mit Fernlicht fahren? Wenn nicht ganz schön doof, weil sowas wirklich stört und blendet im Gegensatz zu meinen kleinen Neblern die fast den Boden lecken.


jj66 - 4.3.2011 um 10:41

Fernlicht fahren- natürlich !!! mit Gefährdung des Gegenverkehrs und es kommt zum Unfall, zahlst und bekommst Punkte!!!
Eine Ordnungswidrigkeit kann verfolgt werden, muss nicht zwingend!!!- es liegt im Ermessen des Beamten….
Und falls er seine Statistik noch nicht voll hat an dem Tag, # zockt er ab# – damit er beim seinen Chef gut abrechnen kann….und das Weihnachtsgeld stimmt trotzdem nicht, Scherz am Rande


SRCinSE - 4.3.2011 um 12:43

Zitat:
Zitat aus dem Gesetzestext:

*Klug-Sch..ß-Modus on* für einen OT-Beitrag

Nee, ist formell betrachtet kein Gesetzestext.

Die StVO (klick) ist kein parlamentarisches Gesetz, sondern eine der Rechtsverordnungen, die auf die Ermächtigung aus § 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) für die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde (z.Z. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), jeweils mit Zustimmung des Bundesrates, zurückgehen.

Wie auch z.B. die StVZO (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StVG), die wegen der Harmonisierung des Europäischen Rechts aber nur noch fragmentarisch gilt (aber z.B. noch die §§ 19 - 22 StVZO).

@jj66: Seit der Förderalismus-Reform im Jahr 2006 - bis dahin waren die Bezüge der Beamten bundesweit einheitlich geregelt, weil der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz dafür hatte seit Mitte der 70er Jahre - ist jedes Bundesland wieder selbst zuständig, die Bezügehöhe zu bestimmen.
Toll, ganz große Klasse: 16 Bundesländer plus der Bund für sich selbst macht 17 verschiedene Besoldungsgesetze in Deutschland, die sich besonders schon im Bereich Sonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) unterscheiden. Wofür das gut ist und welcher Vorteil sich daraus ergibt, ist mir noch nicht klar.

Die Unfallfolgen sind dann noch relativ harmlos, wenn sich die Sache noch gut mit Geld regeln lässt. Und dass es auch Punkte gibt, ist dann sicherlich Nebensache ....

*Klugsch..ß-Modus off*

Ist wirklich nicht böse gemeint, okay?

Nordische Grüße
SRCinSE


BluesBrother1973 - 5.3.2011 um 15:27

Zitat:
Jaaaaa ... Du hast ja Recht!

Und wer Recht hat, der zahlt beim nächsten Treffen eine Kiste Bier


Johann612 - 20.4.2011 um 09:24

Heute wurde ich auf der A8 zwischen München und Stuttgart von der Polizei angehalten. Ich grad auf der Heimfahrt von der Bundeswehr, Uniform noch angehabt.

--------- Bitte Folgen -----------

hübsche nette junge Polizistin:

Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte. (5 Sekunden angeschaut)
Eigentlich habe ich Sie nur wegen Ihrem Fahrzeug angehalten da ich es mir genauer anschauen wollte.

Die blonde Polizistin stellte mir Fragen zwecks Verbrauch und Fahrverhalten. Wollte unbedingt den Kofferraum sehen und war einfach begeistert. Nach einer netten Unterhaltung durfte ich auch nach 5 Minuten schon weiter fahren.


Techmodrome - 20.4.2011 um 09:36

Ich hätte dann aber mal den Spies umgedreht.

Telefonnummer, Alter, Familienstand und Treffpunkt erfragt.


teslamo01 - 20.4.2011 um 09:41

oder du hättest ihr direkt eine Probefahrt (als Beifahrerin) angeboten......


SRCinSE - 20.4.2011 um 09:43


SmartRoadsterCoupe - 20.4.2011 um 10:13

Quatsch Probefahrt, zu ner Spritztour hättest sie einladen müssen


jogimuc - 20.4.2011 um 12:17

Zitat:
wurde ich gefragt ob ich mein Auto mal umlackieren lassen haben.

das ist halt typisch Smart:

meiner ist im "richtigen Leben": rot und Tridion silber und in den Papieren steht "grau/ schwarz"

Selbst die Typenschlüsselnummer ist FALSCH, habe ein Coupe also TSN 006 in den Papieren steht aber TSN 005

Sinnigerweise ist die FIN richtig als Coupe verschlüsselt....und im Klartext steht da auch "Roadster Coupe"


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