Thema: Garantie frage.

Lindheimer - 19.1.2010 um 18:33

Wielange hat man eigentlich auf einen Turbolader die Werksgarantie.


RedSpeedy - 19.1.2010 um 19:33

Die reine Werksgarantie gilt 2 Jahre ab Erstzulassung.
Alles andere sind entweder (gekaufte) Zusatz-Garantieversicherungen
oder - bei gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz viel Glück, Kulanz Deines Smart-Centers
- auf Kulanz vom Hersteller braucht man sicher nicht zu hoffen.
Gruß,
Sabine


unstoppable - 19.1.2010 um 20:59

Es kommt immer darauf an was für Stempel du in deinem Serviceheft hast, wenn du Kulanz möchtest. Ansonsten habe ich Smart als sehr entgegenkommend erlebt, vor allem wenn ein Schaden nun gar nicht mit der Laufleistung des Wagens zusammen passt.


schraubelocka - 20.1.2010 um 08:04

ich dachte lindheimer meint die garantie auf einen neuen turbolader (also das ersatzteil)

beim selbsteinbau wird es bestimmt probleme geben falls man von der gewährleistung/garantie gebrauch machen möchte

bei einer autobatterie (da wird einem kein fehlerhafter einbau unterstellt) gibts 2 jahre für privatkunden

als firma bekommt mein chef nur 1/2 jahr


Lindheimer - 20.1.2010 um 08:57

Was der ein und ausbau angeht, das kann ich mir denken das da die Garantie weg sein könnte oder auch ist. Das was mich Interessiert ist das ersatzteil selbst vom Smart, ist da Garantie drauf ??


Kai - 20.1.2010 um 09:18

Wenn man selber geschraubt hat, wirds ganz schwierig.
Man könnte dir einen Einbaufehler unterstellen bzw. die Nutzung eines Chiptunings, durch welches Teile übermäßigen Verschleiß erleiden.

Frag doch einfach mal beim Rechtsanwalt deines Vertrauens an.


vonWiegburg - 20.1.2010 um 21:44

du hast auch da auf jeden fall garantie, bleibt nur die frage wer wem nachweisen bzw. beweisen muss ob durch eine leistungssteigerung oder den selbsteinbau ein verfrühtes zerlegen des turbos verantwortlich war. wenn smart sagt es lag z.b an einer leistungssteigerung, musst du anhand eines gutachters, bei dem du natürlich erst in vorleistung gehen musst, versuchen nachzuweisen dass das nicht der fall sondern ein materialfehler o. ä. war.

[Editiert am 20/1/2010 von vonWiegburg]

[Editiert am 15.3.2010 von SAM]


Drivesmart - 22.1.2010 um 13:31

Äh, zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied. Ersteres muss ausdrücklich vereinbart sein, letzteres gilt auch ohne besondere Vereinbarung, kann man als Händler gegenüber Privatleuten auch nicht ausschließen (Denk an Ebay).

Es kann also sein, dass ein nachträglich gekaufter Turbo mit Garantie verkauft wird, dass aber auch Teil der Garantiebedingungen sein, dass die Garantie erlischt, wenn er nicht durch eine Fachwerkstatt eingebaut wird.


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