Thema: abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

ralle0808 - 30.6.2009 um 18:14

Hallo,
ich habe im Frühjahr 2008 meinen SR abgemeldet und in die Garage gestellt.
Mein TÜV und ASU waren bis 02/09 gültig.
jetzt meine Frage:
kann ich den SR solange ich möchte abgemeldet lassen?

Gruß Ralf


Ludo - 30.6.2009 um 18:21

Bis zu 7 Jahre.

Brauchst dann aber erst mal ne "Rote Nummer" um zum TÜV zu kommen, Zulassung gibts nur mit mindestens einem 1/2 Jahr TÜV.


ciao

Ludo


ralle0808 - 30.6.2009 um 18:29

Hi Ludo

was ich kann Ihn 7 Jahre einfach stehen lassen?
ich habe ihn mit den Kennzeichen von meiner LAG sie hat ne Kugel zum TÜV gebracht und den bekommt er morgen inkl. ASU.
Naja dann kann er wenigstens das Billstein gleich abnehmen und eintragen und wenn ich wieder Zeit habe wird er auch wieder zugelassen

gruß ralf


Ludo - 30.6.2009 um 18:55

7 Jahre war die letzte Auskunft der Zulassungsstelle.


Aber frag dort ruhig selbst noch mal nach, womöglich nützen die Bundesländer Ihre "Hoheit" wieder aus, und bei dir isses ganz anders.

ciao

Ludo


MadMax - 1.7.2009 um 09:27

Zitat:
Hi Ludo

was ich kann Ihn 7 Jahre einfach stehen lassen?

gruß ralf

Du kannst ihn auch noch viel länger stehen lassen
Das Problem ist dann nur das er ab einer bestimmten Zeit (welche ich jetzt nicht 100%-ig benennen kann) die er abgemeldet war, nur nach einem Vollgutachten wieder zuzulassen geht.

[Editiert am 1/7/2009 von MadMax]


Ludo - 1.7.2009 um 09:30

Zitat:
nur nach einem Vollgutachten wieder zuzulassen geht.


War ein Jahr, sollten jetzt (laut KFZ-Zulassungstelle LB) 7 Jahre sein.

ciao

Ludo


bernihexe - 1.7.2009 um 11:35

..... sind jetzt 7 Jahre und wenn der Tüv abgelaufen ist kannst Du mit der Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte genannt) auf direkten Weg zum Tüv und von dort unmittelbar danach zur Zulassungsstelle fahren!

Grüße


Ludo - 1.7.2009 um 11:40

DER Weg ist gefährlich, wenn Du dann beim TÜV mit Mängel wieder rauskommst..............bist Du gestrandet.

Ich würde allemal den Weg über die "Rote" Nummer wählen, dann kann ich in Ruhe zur Werkstatt, Tankstelle, Waschanlage etc..



ciao

Ludo


bernihexe - 1.7.2009 um 12:51

naja ich hab eigentlich die antwort auf ralles frage geben wollen beim o. g. Fahrzeug gehe ich nicht davon aus dass er nicht übern Tüv kommt

Grüße


Ludo - 1.7.2009 um 13:07

OK, ich bezog mich auf die 7 Jahre.

ciao

Ludo


ralle0808 - 1.7.2009 um 17:06

Hallo

danke für die vielen Infos, es wurde mir heute mit den 7 Jahren durch den TÜV auch bestätigt und ich war beim TÜV und habe keinen bekommen.
Hatte vor 2 Jahren ein Problem mit meinen Rädern " Schmidt Revolution Space,
vorn 8,5J x 17 mit 215/40, 20 mm Distanzen je Seite,
hinten 9,5J X 17 mit 245/35, 55 mm Distanzen je Seite
und jetzt hab ich diese Probleme wieder.
Ich wohne in der Uckermark Land Brandenburg 100km nordöstlich von Berlin an der polnischen Grenze und für fast alle Abnahmen in den neuen Bundesländern soll die DEKRA zuständig sein und die wollten mir meine Räder mit den Spurverbreiterungen nicht eintragen bzw. nur Einzelabnahme usw.
Also bin ich nach Berlin zum TÜV gefahren und dort hat sich die DEKRA und der TÜV das Teretorium geteilt.
Beim TÜV in Berlin wurde alles Abgenommen und eingetragen und ich zahlte für alles mit Lenkrad usw. ca. 200,-¤.
Mir hat damals keiner gesagt das ich mit dem Gutachten vom TÜV zur Zulassungsstelle alles eintragen lassen muß.

So und heute sagt der gute Mann vom TÜV ich fahre seid dem Tag ohne Betribserlaubnis.
Er hat nicht die Berechtigung alles neu abzunehmen und ich müßte eine neue Abnahme bei der DEKRA bzw. beim TÜV in Berlin durchführen.
DEKRA bei uns hab ich gleich probiert und zur Antwort bekommen, Sie dürfen das bei uns in Schwedt nicht abnehmen.

Jetz brauch ich also einen Berliner der mir sagen kann, wo ich meinen TÜV von kompetenten Leuten bekommen.

Gruß Ralle


Ludo - 1.7.2009 um 17:24

Sorry , "kompetenter TÜV" ist ein Oxymoron.

Frag doch mal bei Berlin-Tuning, der kann Dir vielleicht helfen.


ciao

Ludo


ralle0808 - 1.7.2009 um 17:38

Ich brauch aber ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 STVZO

Räder
Distanzen
Billsteinfahrwerk
Bremsscheiben
Brabus Sportauspuff mit Blende
Brabus Lenkrad
Heckspoiler

gruß Ralle


bernihexe - 2.7.2009 um 00:39

Sorry Ralle, wie Du geschrieben hast warst Du schon beim Tüv und hattest eine Einzelabnahme machen lassen und es nur vergessen beim STVA in die Papiere eintragen zu lassen.... richtig?

Wenn es bereits eine Einzelabnahme war erhälts Du vom Tüv die Unterlagen bzw. die Papiere hierüber und diese Einzelabnahme kann doch nicht erloschen sein??? Du musst sie doch nur eintragen lassen????

Ich hab meine Flügel bis heute nicht eintragen lassen und war bereits 2mal beim Tüv !!!

Grüße


ralle0808 - 2.7.2009 um 03:32

ja da hast Du recht, ich habe eine Abnahme der Felgen u.s.w. nur das Bilstein Gewindefahrwerk ist dazu gekommen.
Der TÜV Prüfer sagte mir ich hätte in einer Bestimmten vorgeschriebenen Zeit alles bei der Zulassungsstelle eintragen lassen müssen und weil ich das nicht gemacht habe ist das Gutachten nicht mehr gültig.

gruß ralf


Ludo - 2.7.2009 um 04:41

Geh mit dem Gztachten zur Zulassungsstelle, nur DIE bestimmen obs geht oder nicht.

ciao

Ludo


MadMax - 2.7.2009 um 06:57

Zitat:
ja da hast Du recht, ich habe eine Abnahme der Felgen u.s.w. nur das Bilstein Gewindefahrwerk ist dazu gekommen.
Der TÜV Prüfer sagte mir ich hätte in einer Bestimmten vorgeschriebenen Zeit alles bei der Zulassungsstelle eintragen lassen müssen und weil ich das nicht gemacht habe ist das Gutachten nicht mehr gültig.

gruß ralf

Ja das ist so leider die gängige Praxis. Aber ich glaube das der Hinweis auf die unverzügliche Nachtragung in die Fahrzeugpapiere auch irgendwo im Kleingedruckten des Abnahmeprotokolls steht.


Ludo - 2.7.2009 um 07:02

Nö, heißt meistens "bei gelegenheit", sprich nächste Handlung bei der Zulassungsstelle. Viele Halter haben den Brief ja auch gar nicht, sondern liegt bei der Bank oder Kreditinstitut.

ciao

Ludo


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