Thema: Nochmal Garantieverlängerung

JBR - 28.2.2007 um 06:35

Hallo,

mein Roadster ist im Juli 2007 3 Jahre alt und das erste Jahr der Garantie-
verlängerung wird dann auslaufen. Bevor das passiert, möchte ich noch
ein weiteres Jahr anhängen - geht das noch???

Hat jemand Erahrung damit ??

Für jeden Tipp dankbar
JBR
PS: Ohne die Verlängerung werde ich KEINEN Tag länger dieses Auto fahren


SMARTFRED - 28.2.2007 um 07:07

Ja klar geht das. Frag mal in Deinem SC nach.

Hattest Du denn schon viel Ärger mit dem Roady?????


JBR - 28.2.2007 um 09:55

Ja, ständig geht irgendwas nicht!

Jedoch hat er mich niemals stehen lassen und immer nach
Hause gebracht - mit "roten und gelben Lampen" - aber zuHause!!

Ich habe schon das "fünfte" Lenkrad und das dritte Steuergerät
verbaut bekommen - das möchte ich nicht selbst bezahlen müssen!

Deswegen fahre ich meinen Roady nur solange er in Garantie ist



In diesem Sinne
JBR


SMARTFRED - 28.2.2007 um 12:34

Hört sich ja nicht so gut an.............. Es gibt halt immer wieder Montagsautos.


JBR - 28.2.2007 um 12:44

Aber ein viertes Jahr Garantie ist möglich ???
Mein Smart-Service scheint mir das nicht verkaufen zu wollen!

Jedenfalls muß erst mal nachgefragt werden, ob dies geht
Man frägt aber schon 4 Wochen!

CU
JBR


gcrapels - 28.2.2007 um 12:45

Das dritte Steuergerät ?
Nach welcher Logik verfahren da die schlauen Köpfe eigentlich ? Wieso sollte ein Steuergerät überhaupt aussetzen, und das auch noch zwei mal ? Das klingt dann doch sehr nach einem anderen Fehler, der ignoriert wird und das Steuergerät schädigt. Statt auf die verlängerte Garantie zu hoffen, wäre es da nicht besser den eigentlichen Fehler beheben zu lassen, was heißen könnte, dass der Roady für längere Zeit im SC bliebe ? Die normale Garantiefrist ist nicht um sonst auf zwei oder drei Jahre beschränkt. Nach dieser Zeit sollte es einfach keine materialfehlerbedingten Beanstandungen mehr geben können, die noch nicht entdeckt wären, und ausschließlich verschleißbedingte Mängel auftreten.


jan_hh - 28.2.2007 um 18:20

Also wenn das immer wieder der selbe defekt ist hast du ja auch immer wieder 2 jahre garantie auf die austauschteile. (Wenn keine verschleissteile was ein Steuergerät und ein Lenkrad ja nicht sein dürften)


Skeptiker - 28.2.2007 um 18:30

Soviel ich weiß gibt es auf Ersatzteile generell nur 6 Monate Gewährleistung...


super_tina - 28.2.2007 um 19:04

Laut meinem SC hat man nur die volle Garantie auf Dinge, die man auch selber bezahlt hat. Wenn es aber ein Teil ist, das durch die Auto-Garantie ersetzt wurde, dann gilt diese Garantiefrist nur max. bis Ende der Autogarantie.


jan_hh - 28.2.2007 um 20:26

Zitat:
Soviel ich weiß gibt es auf Ersatzteile generell nur 6 Monate Gewährleistung...

Ach so, wenn die das über gewährleistung machen müssen Sie aber die Gesätzlich Vorgeschriebene von 12 Mon. einhalten


RIPCURL - 28.2.2007 um 20:40

Aufpasen, da vertut ihr euch. Hatte eine sehr laaaange Diskusion mit dem SC wobei sich leider auch nach einer Recherche herausgestellt hat, dass die Teile, die die innerhalb der Gewaehrleistung ausgetauscht werden, keine Gewaehrleistungsverlaengerung bekommen.


jan_hh - 28.2.2007 um 20:48

Also normalerweise müssen Sie auf neu Verbaute teile Gewährlst. oder Garantie geben.

Mal am besten den Verbraucher Schutz anrufen.
Gruss
Jan


SurferdesSandwurms - 2.3.2007 um 10:13

Zitat:
Aber ein viertes Jahr Garantie ist möglich ???

ich meine ja.
kuck mal auf der smart homepage nach der garantie-plus. hab den fleyer daheim und da steht das drinne, wann man wie lange verlängern kann.

nur mus man aufpassen. anscheinend sind diverse teile in der anschlussgarantie nicht abgedeckt.

muss mir das nochmla durchlsesen, hab das auch vor...


super_tina - 2.3.2007 um 10:28

Zitat:
Aufpasen, da vertut ihr euch. Hatte eine sehr laaaange Diskusion mit dem SC wobei sich leider auch nach einer Recherche herausgestellt hat, dass die Teile, die die innerhalb der Gewaehrleistung ausgetauscht werden, keine Gewaehrleistungsverlaengerung bekommen.


Genau das sagte ich doch bereits !

Es gibt nur indirekt eine Garantie auf die Teile, nämlich nur dann wenn der Wagen sowieso noch Garantie hat. Läuft die Garantie nach Einbau ein paar Tage später aus, dann hat man auch KEINE Garantie mehr auf die durch die Wagengarantie bezahlten Teile. Nur wenn man selber etwas kauft/bezahlt, dann hat man auch die volle Garantie darauf.



[Editiert am 2/3/2007 von super_tina]


gcrapels - 2.3.2007 um 11:17

Alles gut & schön, Garantie hin oder her, aber wieso hat JBR schon das fünfte Lenkrad (?) und dritte Steuergerät verbaut bekommen ? Was geht da ab ? Oder war das mit dem 5. und 3. eher so'ne Redensart ? Auf jeden Fall stimmt da etwas nicht, die wirkliche Ursache sollte erforscht werden und nicht (nur) die Frage geklärt, ob die ständigen Besuche beim SC finanziell abgesichert sind oder nicht.


super_tina - 2.3.2007 um 11:48

Zitat:
Alles gut & schön, Garantie hin oder her, aber wieso hat JBR schon das fünfte Lenkrad (?) und dritte Steuergerät verbaut bekommen ? Was geht da ab ?
Weil es solche Sachen gibt... Schonmal was von "Montagswagen" oder "Murphy's Law" gehört? Es ist wie es ist und es ist JBRs Entscheidung, ob er das hinnimmt oder den Wagen wieder abstößt oder ähnliches.


gcrapels - 2.3.2007 um 12:00

Entschuldigung, aber als Techniker kann ich mich mit derartigen Argumenten nicht abfinden. Entweder es gibt einen ersichtlichen Grund, weshalb ein Steuergerät zweimal aussetzt, oder der Grund ist noch nicht entdeckt und sollte deshalb im Fadenkreuz des SC's stehen. Das hat nichts mehr mit einem Montagsauto zu tun.


super_tina - 2.3.2007 um 12:11

JBR hatte nach der Garantie gefragt...


jokkell100 - 2.3.2007 um 13:13

Zitat:
Aber ein viertes Jahr Garantie ist möglich ???
Mein Smart-Service scheint mir das nicht verkaufen zu wollen!

Jedenfalls muß erst mal nachgefragt werden, ob dies geht
Man frägt aber schon 4 Wochen!

Dieses Vorgehen scheint bei Smart System zu haben. Vor ein oder zwei Wochen
stand in der Autobild in der Rubrik Kummerkasten ein sehr ähnlicher Fall drin.
Da hat der Roadybesitzer auch nach der Garantieverlängerung nachgefragt,
und auch da hiess es, man wolle sich erkundigen ob das möglich sei.

Nach Wochen des Wartens und immer wieder Anrufens hiess es dann, ja,
ist möglich, leiten wir in die Wege. Aber passiert ist nichts. Bis dann endlich die
Garantie abgelaufen war. Und dann hiess es , Garantieverlängerung nicht
möglich, da Werksgarantie abgelaufen!!!

Worauf der Roadyfahrer bei AutoBild reklamiert hat und die haben dann dafür
gesorgt, das er seine Verlängerung doch noch bekommen hat.

Für JBR bedeutet das: Dranbleiben, hartnäckig sein, und erst Ruhe geben, wenn er
den Garantieschein für die Verlängerung in der Hand hält.

Ich hab den Eindruck, das Smart ganz schnell aus der Produktgewährleistung rauswill,
um durch den Verkauf teurer Ersatzteile wenigstens ein bisschen von der versenkten
Kohle wieder einzunehmen.

Was die Garantie/Gewährleistung angeht, so hat Tina Recht. Bei Ersatzteilen, sofern
sie nicht ausdrücklich als Verschleissteile bezeichnet sind, muss der Händler nach
EU Recht 24 Monate Gewährleistung geben. Allerdings muss der Käufer nachAblauf von 6 Monaten dem Händler im Schadenfall beweisen, dass das Teil bei Übergabe schon einen Mangel hatte. Das nennt man Beweislastumkehr. Es dürfte einem Verbraucher schwer fallen,
so einen Nachweis zu führen. Somit ist man eigentlich nur in den 6 Monaten nach Kauf
einigermassen sicher, alles danach liegt beim kulanten Verhalten des Händlers.


super_tina - 2.3.2007 um 13:49

Zitat:
Nach Wochen des Wartens und immer wieder Anrufens hiess es dann, ja,
ist möglich, leiten wir in die Wege. Aber passiert ist nichts. Bis dann endlich die
Garantie abgelaufen war. Und dann hiess es , Garantieverlängerung nicht
möglich, da Werksgarantie abgelaufen!!!
Daher.... GANZ WICHTIG ..... IMMER alles schriftlich festhalten und notfalls per Mail oder kurzen Brief noch einmal rückbestätigen. Die können sich dann nicht mit einer abgelaufenen Frist herausreden.


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