Iceman88 - 23.5.2006 um 16:45
hi,
ich hab en problem...... und zwar hab ich letzten dienstag mein motorrad und auto führerschein bestanden.
Nun mein Smart steht in der Garage und am Samstag werd ich 18.....
meine frage wäre...... wie sieht die rechtslage da aus? darf ich am samstag fahren?
ich mein ich bin volljährig und hab en führerschein.... halt nur nicht grad zu hand! Ist ja eigentlich wie wenn mann ihn vergisst und ihn dann nachreichen muss.
Wisst ihr ob es da en Gesetzt gibt? Würdet ihr Fahren`?
Ich halts nicht mehr aus der Roadster muss jetzt einfach von mir gefahren werden!
Roadster-Freak - 23.5.2006 um 17:11
Hi,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!!
Ich hatte fast das selbe Problem letztes Jahr!!!
Es ist auf jedenfall so:
Sobald du 18 bist und den Führerschein in den Händen hälst, hast du eine gültige Fahrerlaubnis!!!
Wenn du 18 bist, den Führerschein bestanden hast, den Lappen an sich aber noch nicht in den Händen hälst, hast du keine gültige Fahrerlaubnis!!! Und wenn die Rennleitung dich dann erwischt, ist der Lappen schon weg, bevor du ihn überhaupt so wirklich hattest!!! Also besser bis Montag gedulden!! Ich weiß das ist schwer!!!
Du hast aber noch eine zweite Möglichkeit (macht aber nicht jedes Straßenverkehrsamt):
Du gehst mit einem deiner Eltern am Freitag zum Amt, erklärst denen die Situation und wenn du Glück hast bekommst du bzw. erst deine Eltern, den Lappen schon!!!
Natürlich mit der Auflage erst ab Samstag zu fahren!!
Wenn du deinen Führerschein ordungsgemäß hast, hast ihn aber zuhause liegen lassen, dann bist du ja im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, hast sie aber im Moment nicht zur Hand und dann musst du 20¤ löhnen!!!
Bis dann
Marc
[Editiert am 23/5/2006 von Roadster-Freak]
onassis - 23.5.2006 um 17:17
Hi Icemann88,
meine Nichte hatte das "gleiche Problem" und war ganz heiß auf ihren neuen MINI.
Aber die Sachlage ist tatsächlich so, wie von Roadster-Freak beschrieben...
Solang dir der Lappen nicht hochoffiziell ausgehändigt wurde, bist du nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ... und beim erwischt werden ist der Lappen gleich weg!
Halt durch, was sind denn noch 48 Stunden zusätzlich...???
Viel Spaß beim roadstern ab Montag!
Gruß,
onassis
XX2 - 23.5.2006 um 17:19
Zitat: Es ist auf jedenfall so:
Sobald du 18 bist und den Führerschein in den Händen hälst, hast du eine gültige Fahrerlaubnis!!!
Wenn du 18 bist, den Führerschein bestanden hast, den Lappen an sich aber noch nicht in den Händen hälst, hast du keine gültige Fahrerlaubnis!!! Und wenn die Rennleitung dich dann erwischt, ist der Lappen schon weg, bevor du ihn überhaupt so wirklich hattest!!!
Bis dann
Marc
So nicht richtig !!!
Da er mit erreichen seines 18.Lebensjahres volljährig ist,und seinen Führerschein ja auch schon bestanden hat,darf er auch am Samstag fahren. Wenn ihn die Rennleitung anhält,kostet ihn das max.10 euro,weil er seinen Lappen nicht "mitführt" !
Die Bulletten können aber auf den Zentralrechner der Zulassungsbehörden zugreifen,und daraus ersehen,das Herr X am X.XX.XXXX die Prüfung bestanden hat.Außerdem gibt es noch eine Bescheinigung wenn man mit 17 besteht,die jenes Bestätigt !!
Also,nimm deine Bestätigung mit,setz dich in deinen Roady,und hab Spaß !!!!! Ist vollkommen legal !!
Gruß Guido
Iceman88 - 23.5.2006 um 17:28
@guido.....
ich glaub dir jetzt einfach mal.... ich wäre wahrscheinlich so oder so ne runde gefahren.... und ich mein die rennleiter sind ja schliesslich auch nur menschen und ein paar von denen haben sogar "ein herz für kinder" *g*....
ich werd ihn en bissl über die hintersten landstraßen in der gegend rumfahren...... nicht zu viel und nicht in der stadt..
*nichtmehraushalt*
*fahrenwill*
red-scorpion - 23.5.2006 um 17:34
Glückwunsch zur Prüfung und gute Fahrt.
Kann nur sagen "Aufpassen".
oder so
Gruß Peter
Roadster-Freak - 23.5.2006 um 17:53
Warum steht denn dann auf dieser Bestätigung drauf:
Mit dieser Bescheiningung bitte nicht fahren??? (So ähnlich zu mindest)
Außerdem sagt bzw. erklärt das (fast) jeder Prüfer!!!
Also ich würds lassen, denn man wird doch immer kontrolliert wenn mans gerade nicht brauchen kann!!!
Bis dann
Marc
Iceman88 - 23.5.2006 um 17:59
Da steht drauf "Gilt nicht als Führerschein"
Ich erkläre mir das halt so....... die weisen bekommen ja nur die unter 18 Jährige.. das die nicht denken das sie damit rumfahren können steht das drauf.
Es gibt immer idioten!
jokkell100 - 23.5.2006 um 20:27
Solange nur der kleinste Zweifel besteht, würd ich es lassen.
Egal, was alle anderen gutmeinenden meinen. Nachher ärgerst Du Dir
n Loch in den Bauch, wenn die Pappe weg ist, bevor Du sie bekommst.
Oder aus Iceman88 wird schneller Coolmann2007ohnePappe als Du schauen kannst.
Dann lieber mit (jajaja, ich weiss) Papi oder Mami n paar Runden auf dem Verkehrsübungsplatz
drehen. Nicht spannend, aber legal und übt. Wie der Name schon sagt.
[Editiert am 23/5/2006 von jokkell100]
andreas - 23.5.2006 um 21:24
... ich habe an meinen 31'ten mit einem modell vom roady spielen dürfen. ist doch auch was feines
GLÜCKWUNSCH auf alle fälle!
*ps. zu dem zeitpunkt gabs den roady noch nirgends zu fahren. erst 1 woche später als vorführschlitten und dann 3 monate später im eigenen
Techmodrome - 24.5.2006 um 00:39
Ruf doch einfach bei der Rennleitung an und frage nach dem Rechtlichen. Sagen sie das Du darfst lass es Dir schriftlich bestätigen und hab Spaß, ansonsten kneif die Pobacken zusammen und sitz die 48Stunden aus.
Stell Dir vor, es passiert was, so mit Toten oder sowas ähnlichem und Du hättest NICHT fahren dürfen! Dann kannste aber gleich ein Ticket in eine andere Galaxie buchen, denn Dein Leben auf der Erde ist genau dann ausgelebt!
XX2 - 24.5.2006 um 03:07
Zitat: Ruf doch einfach bei der Rennleitung an und frage nach dem Rechtlichen. Sagen sie das Du darfst lass es Dir schriftlich bestätigen und hab Spaß.......
Das machen die....!!! Gaaaanz bestimmt..........!!! ( ...ich hab auch ne Bescheinigung, die mir ausdrücklich erlaubt,das ich meinen Lappen immer "vergessen" darf
Zitat: Stell Dir vor, es passiert was, so mit Toten oder sowas ähnlichem und Du hättest NICHT fahren dürfen! Dann kannste aber gleich ein Ticket in eine andere Galaxie buchen, denn Dein Leben auf der Erde ist genau dann ausgelebt!
Ich glaube Iceman wollte als "volljähriger" Führerscheininhaber unserer Welt(Galaxie), mit seinem wahrscheinlich gut versicherten,und ordnungsgemäß zugelassenem Kraftfahrzeug,eine schöne Geburtstagsrunde drehen.
Stell dir vor du hättest eine Knarre,und deinen Waffenschein nicht dabei.....: Dann darfst du nicht losgehen,und jemanden umlegen !!!
*sarkasmodus-aus*
@iceman88: Fahr vorsichtig,und viel Spaß mit deinem Roady !!!
Gruß
Guido
[Editiert am 24/5/2006 von XX2]
Heckschleuder - 24.5.2006 um 18:54
Die Aussage von XX2 ist Schrott.
Da ich ebenfalls an einem Samstag meinen 18. hatte kenne ich die Rechtslage ganz genau, vor allem deshalb weil mein Bruder genau den Scheiss gebaut hat den XX2 hier verzapt (sorry aber es regt mich einfach auf wenn Leute die Rechtslage nicht kennen und nur nach Schein und Sein (vorsicht Wortspiel) reden).
"Die Fahrerlaubnis gilt erst mit der Aushändigung des Führerscheins als erteilt." Fahren ohne ausgehändigten Führerschein wird genau so geahndet als hätte man nie einen Führerschein gemacht.
Das Ganze läuft dann eben so: Polizeikontrolle -> Sperrung des Führerscheins bei der Zulassungsstelle -> Abwarten der Gerichtsentscheidung durch die Zulassungsstelle -> Urteil -> Aushändigung des Führerscheines.
Im Fall meines Bruders gab es weitere 3 Monate Führerscheinsperre (insgesamt 5 Monate da zwischen Polizeikontrolle und Gericht 2 Monate lagen), 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und 500 EUR Strafe.
P.S: Ich hatte Glück, da der Landrat ein guter Freund meines Vaters war übergab mir dieser persönlich meinen Führerschein am Samstag
Techmodrome - 24.5.2006 um 19:26
Zitat: Das machen die....!!! Gaaaanz bestimmt..........!!! ( ...ich hab auch ne Bescheinigung, die mir ausdrücklich erlaubt,das ich meinen Lappen immer "vergessen" darf
Du hast eine ganz "andere" Bescheinigung, da bin ich mir ganz sicher.
XX2 - 24.5.2006 um 20:15
Du hast eine ganz "andere" Bescheinigung, da bin ich mir ganz sicher.
Jupp...die gleiche wie du...aber bei mir steht "Freigänger" drauf
...by the way : Wußte garnicht wieviele Hobbyjuristen wir hier haben !?
*Sarkasmodus-ein*( extra für micha )
Naja....wird immer jemanden geben der nach Vorschrift das Klopapier benutzt,und sich bei braunen Fingern beim Hersteller beschwert..... )
*sarkasmodus-aus*
@iceman: ICH bin DER Typ,der schon mit 16 Auto gefahren ist....,deswegen sehe ich das auch wohl "etwas entspannter". Die Entscheidung liegt bei DIR.....
Ein hoch auf "Die lieben deutschen Gesetzte"....und damit ist die Sache für mich erledigt.
Gruß
Generation 68/71
Techmodrome - 24.5.2006 um 20:32
Zitat: *Sarkasmodus-ein*( extra für micha )
Naja....wird immer jemanden geben der nach Vorschrift das Klopapier benutzt,und sich bei braunen Fingern beim Hersteller beschwert..... )
*sarkasmodus-aus*
Wo bitteschön ist hier der Sarkasmus? Ich sehe nur einen dümmlichen Satz der in die Zeilen zwischen den Worten "Sarkasmus" gerutscht ist. Anscheinend hast Du während der Deutschstunde tatsächlich immer in der Raucherecke gestanden.
Zitat: @iceman: ICH bin DER Typ,der schon mit 16 Auto gefahren ist....,deswegen sehe ich das auch wohl "etwas entspannter". Die Entscheidung liegt bei DIR.....
Dann konntest Du also schon Autofahren bevor Du der deutschen Gramatik mächtig warst. Glückwunsch - obwohl - es trifft ja auch noch heute im höheren Alter zu.
Zitat: ....und damit ist die Sache für mich erledigt.
...was Iceman natürlich viel hilft wenn er Probleme mit dem Gesetz bekommt und er anstatt seinen Roady zu fahren ihn lediglich in der Garage besuchen darf.
Ich kann mich nur wiederholen:
Ich habe noch in keinem Forum zuvor einen solch dämlichen Bauern wie Dich getroffen der es schafft einen solchen Haufen Gülle in seinen Posts abzusondern.
Und jetzt darfst Du gerne wieder auf meiner Auspuffblende herumhacken oder mir Kopfnüsse androhen, Depp.
XX2 - 24.5.2006 um 20:39
Zitat: Und jetzt darfst Du gerne wieder auf meiner Auspuffblende herumhacken oder mir Kopfnüsse androhen, Depp.
(...und schon hab ich dich wieder )
Viel Spaß noch allein im Serverraum.....
smartie_OT - 24.5.2006 um 20:40
...
guido, lass es doch einfach ... weiss doch,diese verkrampften Stammtischler
werden dir doch nie rechtgeben ...
@iceman: wie möchtest du deinen 18 geburtstag in erinnerung behalten ?
manchmal muss ein mann eben tun was ein mann eben tun muss ...
p.s. mich haben die in den letzten 5 jahren nicht einmal angehalten,
smart interessiert die nun wirklich nicht
just my 2 (euro)cents
*halbeflaschetrollingerintushab*
smartie_OT - 24.5.2006 um 20:44
edit mode off ...
Zitat:
Zitat: *Sarkasmodus-ein*( extra für micha )
Naja....wird immer jemanden geben der nach Vorschrift das Klopapier benutzt,und sich bei braunen Fingern beim Hersteller beschwert..... )
*sarkasmodus-aus*
Wo bitteschön ist hier der Sarkasmus? Ich sehe nur einen dümmlichen Satz der in die Zeilen zwischen den Worten "Sarkasmus" gerutscht ist. Anscheinend hast Du während der Deutschstunde tatsächlich immer in der Raucherecke gestanden.
Zitat: @iceman: ICH bin DER Typ,der schon mit 16 Auto gefahren ist....,deswegen sehe ich das auch wohl "etwas entspannter". Die Entscheidung liegt bei DIR.....
Dann konntest Du also schon Autofahren bevor Du der deutschen Gramatik mächtig warst. Glückwunsch - obwohl - es trifft ja auch noch heute im höheren Alter zu.
Zitat: ....und damit ist die Sache für mich erledigt.
...was Iceman natürlich viel hilft wenn er Probleme mit dem Gesetz bekommt und er anstatt seinen Roady zu fahren ihn lediglich in der Garage besuchen darf.
Ich kann mich nur wiederholen:
Ich habe noch in keinem Forum zuvor einen solch dämlichen Bauern wie Dich getroffen der es schafft einen solchen Haufen Gülle in seinen Posts abzusondern.
Und jetzt darfst Du gerne wieder auf meiner Auspuffblende herumhacken oder mir Kopfnüsse androhen, Depp.
Techmodrome - 24.5.2006 um 20:45
Es geht hier nicht darum eventuell angehalten zu werden, sonder darum das wenn ein Unfall passiert er diesen eventuell ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht hat. Das kann ihm finanziell so das Genick brechen das er auf Jahre kein grün mehr sieht.
Aber es gibt Menschen die sowas einfach nicht kapieren wollen, Und dann kommen solche ARSCHGEIGEN wie ihr es seid und gebt auch noch solche Tipps.
Sorry, aber wenn ich solch einen Dreck lese kann ich mich echt nicht zurückhalten.
XX2 - 24.5.2006 um 20:49
Zitat: @iceman: wie möchtest du deinen 18 geburtstag in erinnerung behalten ?
manchmal muss ein mann eben tun was ein mann eben tun muss ...
....so isses !
Prost Olli (...schönen Tach Morgen !!! )
Gruß
Guido
smartie_OT - 24.5.2006 um 21:01
come on, techmo ... er ist auch mit 17 schon alt genug die tragweite seiner
handlungen zu überblicken (sonst hätte er ja keinen smart )
wir sagen hier nich was er tun soll, sondern was wir tun würden
n8
Techmodrome - 24.5.2006 um 21:04
Und ich schreibe das ich es nicht ok finde.
Iceman88 - 25.5.2006 um 10:04
also jungs....
ich werd nicht fahren was sind zwei tage gegen min 3 jahre wenn ich keinen unfall baue...
die 48 stunden verbring ich mit ner party und meiner freundin der fällt schon was ein das ich auf andere gedanken komme...... hab am montag ja frei.... dann fahr ich da!
smartys - 25.5.2006 um 10:11
...mach' lieber irgendetwas anderes verrücktes. Auch wenn's SCHWER fällt .
DURCHHALTEN !!!!!!!
Techmodrome - 25.5.2006 um 11:35
Zitat: also jungs....
ich werd nicht fahren was sind zwei tage gegen min 3 jahre wenn ich keinen unfall baue...
die 48 stunden verbring ich mit ner party und meiner freundin der fällt schon was ein das ich auf andere gedanken komme...... hab am montag ja frei.... dann fahr ich da!
Sehr vernünftige Einstellung. Dafür Daumen nach oben!
Flatliner - 26.5.2006 um 10:30
Mahlzeit,
ich hatte das selbe bei meinem Motorrad Führerschein. Ich wollte mit meiner Buell direkt zum Landkreis fahren um den Schein abzuholen. Doch ein Freundlicher grün weißer Beamter sagte das ich erst Fahren darf wenn ich auch den Schein von Landkreis ausgehändigt bekommen habe, egal ob bestandene Prüfung oder nicht.
Also wenn man erwischt wird steht ein Fahrverbot aus da die Jungs mit 18 ja meist noch Probezeit haben.
Schlaue entscheidung mit den 2 Tagen warten.
Gruß
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