Thema: Anschlussgarantie nach Werksgarantie oder Gebrauchtwagengarantie

smart217 - 26.2.2006 um 11:15

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Anschlussgarantie. Wann muss diese abgeschlossen werden.
Habe mein SRC als Halbjahreswagen bei DC gekauft. Habe noch Werksgrantie bis Mai 2006.
Bei Kauf habe ich eine DC Gebrauchtwagengarantie bekommen, diese läuft aber noch bis November 2006.
Wann muss ich die Garantieverlängerung beantragen? Im Mai oder im November?

Danke

Gruß


suj - 26.2.2006 um 11:47

normalerweise innerhalb der Garantie. Welche das bei dir ist, wird dir dein SC mitteilen können


roadster-of - 26.2.2006 um 12:36

Ich würde mal bei dem anbieter der Gebrauchtwagengarantie anfragen. Oft werden die Kunden auch vor ablauf der GW-Garantie angeschrieben. Ich würde das aber lieber vor ablauf der Werksgarantie abklären, da ja wie bekannt ist die Verlängerung vor ablauf abgeschlossen werden muss.


jokkell100 - 26.2.2006 um 12:36

Innerhalb von 24 Monate nach Erstzulassung.
Aber es gibt Einschränkungen. Soweit ich weiss,
kann die nur der Erstbesitzer erwerben.
Und Garantie 05.2006 und Halbjahreswagen??
Wie das? Ich rechne daraus 21 Monate.
War das Auto ein Miertfahrzeug? Dann ists nämlich
auch Essig mit Werksgarantie.


smart217 - 26.2.2006 um 12:43

Meiner ist EZ 05/04
ab Kaufdatum von mir 11/04 2 Jahre Garantie.
1,5 Jahre über die Werksgarantie (5/06) und 0,5 Jahre über die DC Gebrauchtwagengarantie (11/06)


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