Thema: Wieso 865KG Leergewicht?

Anonym - 13.5.2005 um 19:46

Tag, hab mir heute ein Smart Roadster mit so ziemlich allem und 60 KW gekauft!
(hab bisher nur den Fahrzeugbrief)
Nur wie kommt der auf 865 KG Leergewicht?
Dachte das Leergewicht ist 790...
was ist da so schwer?
Was wiegen eure?


SAM - 13.5.2005 um 19:52

Der Fahrer (angenommen: 75 kg) wird mitgerechnet.


Svenx82 - 13.5.2005 um 19:53

Oh das wusste ich garnet das der mitgerechtnet wird!
Wierder was gelernt!


Pata - 13.5.2005 um 19:57

>> Der Fahrer (angenommen: 75 kg) wird mitgerechnet.


Wieso heißt es dann "LEERgewicht"???

865 kg habe ich übrigens auch stehen.

Pa[leerer Magen]ta


GoChris - 13.5.2005 um 22:34

Es wird nicht von dem "Gewicht des leeren, stehenden KFZ" ausgegangen sonder von dem Gewicht eines Leeren fahrenden Fahrzeug, wie in Betrieb halt und da gehört der Fahrer dazu


smartys - 14.5.2005 um 06:25

Korrekt !
Ist zwar total bekloppt, aber es stimmt !


reinhard.schaft - 14.5.2005 um 06:35

Au Backe, bei meinem grazilen Körper von 115 kg kann ich dann nur noch eine kleine Reisetasche mitnehmen.


Anonym - 14.5.2005 um 09:44

Und wenn der Fahrer nun was getrunken hat? Ist das dann Leergewicht oder fahren unter Volllast?


smartys - 14.5.2005 um 10:27

Wer Alkohol trinkt , obwohl er noch Autofahren muss, hat ja einen entsprechendes Vakuum im Kopf.
Dieses wir dann ja nur mit Alk ausgeglichen !!!!

Dürfte also kein Problem sein !!!!

Stell Dir mal vor , Du hast Dein Auto nur für 6 Monate im Jahr angemeldet.
Und dann musst e für 3 Monate den Lappen abgeben........

HORROR !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Anonym - 14.5.2005 um 10:45

Und wie werden die 75 KG des Fahrers berechnet?
Handelt es sich dabei eventuell um die reine Fleischeinwaage, ohne Knochen


GoChris - 14.5.2005 um 13:12

Das ist wohl der eutsche Durschnittssmartroadsterfahrer


Brabusboy - 14.5.2005 um 19:53

Hab mich auch mal mit der Definition Leergewicht eines Kraftfahrzeugs befasst und bin auf das hier gestossen:

Das Trockengewicht ist das Gewicht eines Fahrzeugs ohne Betriebsstoffe (Öl, Benzin, Kühlflüssigkeit). Das Leergewicht ist das Gewicht eines Fahrzeugs mit allen Betriebstoffen, Bordwerkzeug und vollem Tank, aber ohne Fahrer.


hier nachzulesen:

http://www.lexikon-definition.de/Trockengewicht.html

Mein Roady hat übrigens Leergewicht von 895kg
also ohne Fahrer und Beifahrer! ...ganz zu schweigen vom Gepäck...

Das zulässige Gesamtgewicht (also das was er max. vollbeladen wiegen "darf") beträgt 1030kg

man rechne also:
1030kg
- 895kg
ergibt
135kg!!!

heisst also, wenn die obenstehende Definition des Leergewichts stimmt, "darf" ich
max. 135kg Z-U-L-A-D-E-N !!!!?????

so, und nun teilen wir mal die 135kg durch zwei, also Fahrer + Beifahrer(in)
dann darf jede Person max. 67,5kg wiegen!!!!!!!!

also, schnell abspecken!!!

Grüssle,
Brabusboy

[Editiert am 14/5/2005 von Brabusboy]


SAM - 15.5.2005 um 01:53

Keine Panik. Was das Lexikon als Leergewicht definiert und was das Straßenverkehrsamt dafür hält muss nicht das gleiche sein.


smartys - 15.5.2005 um 06:56

Stimmt SAM !!!

Ich hatte mir die gleiche Rechnung aufgetan wie Brabusboy.

Und habe dann bei Smart angerufen !!!

Der Fahrer wird beim Leergewicht immer mitberechnet.

Bekloppt !!!!


Brabusboy - 15.5.2005 um 15:49

Zitat:
Stimmt SAM !!!

Ich hatte mir die gleiche Rechnung aufgetan wie Brabusboy.

Und habe dann bei Smart angerufen !!!

Der Fahrer wird beim Leergewicht immer mitberechnet.

Bekloppt !!!!

aha...
wird immer mitgerechnet...
sowas gibts nur bei Smart...

na dann müsste man ja, wenn mans genau nimmt, das im Fz-Schein (zu 14) eingetragene Leergewicht immer dem jeweiligen Fahrer anpassen, oder

Es soll ja Fahrerinnen und Fahrer von z.B. 50kg bis 150kg geben
Aber wie ich hier lese soll angeblich ein "Durchschnittsgewicht für Smart-Fahrer(innen)" von 75kg angenommen werden...

Na ja, da liegt ich garnicht so schlecht

wie siehts bei euch so aus???!!!

schlanke Grüsse,
Brabusboy


Pierre - 15.5.2005 um 15:59

Zitat:
sowas gibts nur bei Smart...

Nö, das ist das Gesetz. 75kg für den Fahrer und 90% Befüllung.

Pierre


fidelio - 15.5.2005 um 17:23

Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß*


fidelio - 15.5.2005 um 17:24

sollte natürlich serienmäßig heißen...


Brabusboy - 15.5.2005 um 17:38

Zitat:
Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß*

Fahrer mit 68kg !!??
mann, die werden immer noch leichter...

für Frauen kein Problem, die sind meist noch um einiges leichter, aber für Männer???
na ich weiss nicht....


mario - 16.5.2005 um 10:03

75kg?!
da will smart mir aber schmeicheln


Pierre - 16.5.2005 um 10:09

Zitat:
75kg?!
da will smart mir aber schmeicheln

Nicht Smart, sondern die Statistik. 68kg ist scheinbar das Körpergewicht des erwachsenen Durchschnittseuropäers.

Pierre, der sich fragt, ob in den USA generell 145kg gerechnet werden - aber wahrscheinlich gibts da so hirnrissige Vorschriften erst gar nicht.


Anonym - 16.5.2005 um 10:13

@pierre

nein da verwechselst du was !

145 kg gilt nur für Toyota nicht für USA !


SRCinSE - 27.5.2012 um 16:43

Wieder hervorkram und gleich mal Klugsch..ß-Modus on:

Zitat:
Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß*

Jau, passt ('harmonisiert') auch einigermaßen mit der Legaldefinition des 'Leergewichts' aus § 42 Abs. 3 StVZO (klick).

Wer da wohl von wem abgeschrieben hat?

Klugsch..ß-Modus off

Nordische Grüße
SRCinSE


KalleR - 27.5.2012 um 17:02

Moin,
trotz allem drückt mein SR mit ohne fiktivem und realem Fahrer 840 kg auf die Waage
200 kg weniger wäre mir lieber.

Gruß Kalle


Düsentrieb - 27.5.2012 um 17:17

Zitat:
so, und nun teilen wir mal die 135kg durch zwei, also Fahrer + Beifahrer(in)
dann darf jede Person max. 67,5kg wiegen!!!!!!!!

super... dann kann ich ja sogar noch gepäck mitnehmen
mein helferlein liegt im moment bei 49,8 und ich hatte morgen nach dem pinkeln 59,9 auf der waage.

gut was

mfg. DÜSENTRIEB


Mr.Smart - 27.5.2012 um 20:56

Jetzt erklärt es mir, warum der Wagen in der Kurve geradeaus ging.
Wir hatten als Personen sportliche 190kg dabei, vollgetankt und ein wenig Gepäck. Das der Wagen dann nicht mehr richtig fährt... erklärt einiges. ÜBERLADEN!

Nein, nicht ernst gemeint.

[Editiert am 27/5/2012 von Mr.Smart]


Outlaw58 - 28.5.2012 um 06:04

Jau, passt ('harmonisiert') auch einigermaßen mit der Legaldefinition des 'Leergewichts' aus § 42 Abs. 3 StVZO.


Das ist hier wie in vielen Bereichen:

EU-Recht bricht nationales Recht!!

Ich halte das für problematisch in manchen Rechtsbereichen..........


KalleR - 28.5.2012 um 06:29

Zitat:
Jetzt erklärt es mir, warum der Wagen in der Kurve geradeaus ging.

Moin,
dass hat mit Zuladung nichts zu tun, das erklärt nur, dass du vorne einen viel zu hohen Reifendruck fährst.....wie oft ist hier schon darüber geschrieben worden, dass die Werksempfehlung bewußt ein gnadenloses Untersteuern erzeugt, um die Frontantriebsfahrer nicht gandenlos zu überfordern .
Ich habe meinen ohne Höhenausgleich jeweils vorne und hintenmit Fahrer auf zwei Radwaagen gemessen, VL 245, VR 225, Hl 275, HR 245 [kg)

Gruß Kalle


Mr.Smart - 28.5.2012 um 08:10

Korrekt, ich hatte zu viel Reifendruck 2,1 V/H. Aktuell fahre ich vorne 1,8 und hinten 1,9 und konnte die Kurven im Harz gut meistern. Meine bekannten Stellen hier in der Umgebung gaben auch keine Untersteurungseigenschaften mehr an. Klebt wie Kaugummi. In zwei Wochen ist Fahrsicherheitstraining. Mal sehen, wie das da geht.


SRCinSE - 28.5.2012 um 09:36

Zitat:
Das ist hier wie in vielen Bereichen:

EU-Recht bricht nationales Recht!!

Nö, soweit ist es zum Glück (!?) noch nicht. Vgl. Art. 23 Grundgesetz.

Die Politik verpflichtet sich nur immer wieder, vorhandenes nationales Recht mit dem EU-Recht abzustimmen bzw. es daran anzupassen. Oder EU-Neuregelungen ('Richtlinien') in nationales Recht umzusetzen. Die StVZO ist dafür ein Paradebeispiel und einiges vom ehemals deutschen Recht gilt über die Schiene immerhin jetzt überall in den europäischen Ländern, in denen der nationale Gesetzgeber als dortiger Träger der Hoheitsrechte bereits ....

Jupp, auf der Ergebnisebene unproblematisch ist das oftmals nicht gerade. Leider.

Nordische Grüße
SRCinSE


knoetter - 28.5.2012 um 10:32

Zitat:
und ich hatte morgen nach dem pinkeln 59,9 auf der waage.

@Düse: Du bist leichter als ich??? Das glaube,wer will...ich bringe 67,5kg,bin also absoluter Durchschnitt!
Dafür bringt meine Süße nur knapp 42kg...


Düsentrieb - 28.5.2012 um 12:45

glaube es mir ruhig KNOETTER. ich lüge nicht. du kannst mich nicht mehr mit dem fetten kerl von früher vergleichen. ich habe letztes jahr im JUNI mit meiner gewichtsreduzierung bei 96 kg begonnen. und seit einer woche zeigt die digitalwaage jeden morgen weniger als 61 kg an.
mein wunschgewicht habe ich aber erst erreicht wenn ich JEDEN morgen unter 60kg liege. das ist mein ziel und das habe ich fast erreicht.

mfg. DANIEL...


knoetter - 28.5.2012 um 13:17

Liebling,ich habe die Kinder geschrumpft... Bei Peggy isses andersrum,sie würde gerne ein paar Kilos zunehmen!


dirtyharry - 28.5.2012 um 13:43

dann kann peggy von meiner peggy 52 kg, etwas abhaben

dirtyharry


Segelflieger - 31.5.2012 um 15:13

Die Leute mit nem Brabus wären froh wenn sie real echte 865 kg hätten

Die haben alle knappe 900 oder mit Vollausstattung sogar drüber.

Mein 60kW hatte komplett ohne Ausstattung, mit fast leerem Tank 830 kg.


Dude - 31.5.2012 um 18:08

Ach quatsch, der Brabus hat eingetragene 895 Kilo MIT Fahrer und fast vollem Tank.


Sunshine-Freak - 3.6.2012 um 12:48

Na dann passt ja auch mein Kampfgewicht von 66-67kg gut in die Runde
Die selben Angaben hat logisscherweiße auch Mercedes, da wird wie schon einer richtig postete, der Fahrer mit 68kg + 7kg Leichtgepäck angegeben...

Aber is ja auch klar, der Apfel fällt nicht weit vom Stamm!


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