Thema: Flügeltüren TüV Schweiz

mitschka - 30.9.2004 um 12:03

Habe mein Roadster zur Prüfung des CH TüV angemeldet. Heute hat der Experte angerufen und mitgeteilt, dass diese nicht geprüft werden müssen, da an keiner Festen Verbindungen geschweiss oder abgeändert wurde.

So kann ich nun mit guten Gewissen auf den Strassen weiter fliegen......


cyberalfa - 30.9.2004 um 13:35



Gelobt sei der schweizer TÜV!


Streetmaschine - 30.9.2004 um 18:09

Zitat:
Gelobt sei der schweizer TÜV!

Kann mich Cyberalfa nur anschließen, der deutsche TÜV hätte megamäßig abkassiert.


kufra - 30.9.2004 um 19:01

und in österreich wird nicht in jedembundesland typisiert......anscheinend nur in oberöstereich


3022484000 - 30.9.2004 um 19:34

@ kufra und warum fahrn die ganzen Kärnter in die Steiermark ihre Umbauten abzunehmen

@mitschka super nicht schlecht aber wundern tuts trotzdem weil sich da ja einiges verändert hat zb. für Helfer nach einem Unfall wen der Wagen auf dem Dach liegt oder ähniches, aber trotzdem super!

SL DANIEL...


mitschka - 1.10.2004 um 18:07

aus diesem Grunde schreibt der TüV vor, dass die Türe einen gewisen Winkel geöffnet werden kann. Und sonst nehmen sie die grosse Klemme raus......


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