Thema: Haftung

irishman - 31.8.2004 um 11:00

So, zurück aus Wermelskirchen stellt sich mir da mal eine Frage. Wie sieht das eigentlich mit der Haftung der Veranstalter aus.

Gibbet es da irgenwelche Dinge, die man beachten muß? Schließlich ist eine Roadster-Tour in diesem Ausmaß ja eine "öffentliche" Veranstaltung, was also, wenn was passiert?

In Leonberg mussten wir da irgend einen Wisch unterschreiben, so genau hab ich mir das damals allerdings nicht durchgelesen.

greetz


braveheart - 31.8.2004 um 11:03

Soweit mir bekannt, ist es eine öffendliche Veranstaltung, wenn das ganze bei der Stadt angemeldet ist und wenn Funkgeräte benutzt werden.
Beides wurde bei der Tour ja nicht gemacht

Werde mich aber mal erkundigen.


sockenschuss - 31.8.2004 um 11:29

Funkgeräte? hatte die jemand? also wir nich! Schon gar nicht auf Kanal 2! Heike, Ute? wir hatten keine oder?


Rita - 31.8.2004 um 11:32

also, wenn ihr mir jetzt so kommt, dann war das die erste und letzte Tour

Aber gut, dass Du mal gefragt hast Irish, werde mir mal Info dazu besorgen! Danke!


irishman - 31.8.2004 um 11:41

Zitat:
also, wenn ihr mir jetzt so kommt, dann war das die erste und letzte Tour

Ich hoffe nicht aber gerade deswegen würd mich das halt interessieren. Was sagen denn unsere Herren Anwälte dazu?


Tobias - 31.8.2004 um 15:23

Wir haben uns doch alle spontan getroffen, oder war das von jemandem organisiert?
War doch reiner Zufall das iwir uns getroffen haben.


For4ForMe - 31.8.2004 um 15:47

Zitat:
Soweit mir bekannt, ist es eine öffendliche Veranstaltung, wenn das ganze bei der Stadt angemeldet ist und wenn Funkgeräte benutzt werden.
Beides wurde bei der Tour ja nicht gemacht



Rita - 31.8.2004 um 17:26

WELCHE TOUR??????? *ganzdummfrag*


Speedy - 31.8.2004 um 17:29

Da muß ich mich wohl verfahren haben.....dieses Sch....-Navi....*g*


Speedy - 31.8.2004 um 17:31

Zitat:
In Leonberg mussten wir da irgend einen Wisch unterschreiben, so genau hab ich mir das damals allerdings nicht durchgelesen.

....na ob das mal keine Abbuchungsgenehmigung war


irishman - 31.8.2004 um 19:26

JEEEEETZ weiß ich endlich, warum ich hier mittlerweile drei Kühlschränke rumstehen hab

Neh, mal im Ernst, ich will hier ja keinen anstinken, aber es wäre doch sicherlich möglich, dass sich durch einen kleinen Rempler oder irgend etwas anderes, eine große Sache enwickelt. Manchmal erlebt man sowas ja auch in der Verwandschaft oder Familie (ich sach nur Erbengemeinschaft).

Von daher wäre es doch gut, dass man irgend einen Wisch (nein, keine Abbuchungsgenehmigung) unterschreibt und somit die "Organisatoren" wenigstens außen vor bleiben.

Und wie sich manche ereifern können, könnte ich leicht beweisen, z.B. mit nem anonymen Thread "der Roadster ist sch.... , haben wir das nicht schon oft genug erlebt?

greetz Irish(derdenteufelnichtandiewandmalenwill)man


sunandfun - 31.8.2004 um 19:35

Ich bin da nur so Roadys gefolgt, wollte mal wissen was da so los ist, sorry mein Name ist Weib=Neugier! Und bevor ich mich versah, sah ich im Rückspiegel noch son Roady und plötzlich hörte ich, über ein mir unbekanntes Gerät, so suspekte Komments wie Doppelpunkt Laola Doppelpunkt, woher auf einmal dieses suspekte Gerät kam weiss ich auch nicht mehr?! und dann auf einmal noch Condome-Was ist passiert? ach ja ich soll unter Alzheimer ab und an leiden, hatt man es jetzt bemerkt ?
Und wie ich schon sagte, sagte ich es überhaupt? Bin Weib und wollte nur meine zügellose Neugier befriedigen, woher hatte ich auf einmal eigentlich einen Roadster? was ist das Smart? Nie gehört! Kann man das essen
Reichlich verwirrt bin
Wer seit Ihr? warum schreibe ich?

KKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK@all
Was heißt dieses dämliche KK?

SaF Heike

[Editiert am 31/8/2004 von sunandfun]

[Editiert am 31/8/2004 von sunandfun]


Calimero - 31.8.2004 um 20:29

Hallo Irishman,

...nein ich bin kein Rechtsanwalt, meine Aussagen behufen auf älteren Informationen und sind ohne Gewähr.

Inwieweit für welche Größenordnung eine Genehmigungspflicht besteht, hängt von den jeweiligen regionalen Ordnungsbehörden ab. Von der Genehmigungspflicht sind meißt befreit Konvois im öffentlichen Interesse, bsp. ein Feuerwehrzug, ein Militärkonvoi, etc. , sowie meist auch Hochzeitsgesellschaften.

Ansonsten gilt (?): Mehr als drei Fahrzeuge mit dem selben Abfahrtsort, der vorher festgelegten selben Strecke und einem gemeinsamen Ziel, mit gleichem Abfahrtszeitpunkt, und dem Interesse als Kolonne zu fahren und zusammenzuhalten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig wenn es einem gemeinsamen Zweck der Freizeitgestaltung oder Vereinspflege dient.
Fürdie Teilnehmer der Kolonne gilt die StVO, es sei denn Ordnungsbehörden greifen regulierend in den Verkehrsfluss ein um die Kolonnenfahrt zu gewährleisten. (Eskorten, Kreuzungsabsperrungen, etc. ) Je nach Behörde ist eine Eskortierung bei mehr als zwanzig Fahrzeugen vorgesehen.
Haftungsrechtlich gelten individuelle Regeln. Bei einer nicht eskortierten Kolonne hat sich jeder "für sich" an die StVO zu halten.
Eine illegale Kolonne, die eigentlich der Genehmigung bedarf würde im "Streitfalle" bei Aufbringen durch die Polizei, z.B. an eben Funkgeräten, Routenplänen, übereinstimmenden Interessensmerkmalen ( Fahrzeugtyp) erkennbar sein. Doch grundsätzlich gilt auch hier, "wo kein Kläger, da kein Richter" . Ansonsten gilt § 29 Abs.2 StVO. *

In Wermelskirchen fand eine Orientierungfahrt statt, mit zeitversetztem Start, sowie zwei verschiedene Routen - gelb und blau. Die Meeting Points befanden sich auf Privatgelände. Die Orientierungsfahrt nutzte die Straßen nicht übermäßig. Insofern sehe ich hier gerade kein Problem. Übrigens kann es nach einem starken Regenguss, so wie am Samstag schon mal vorkommen, daß sich die ganzen undichten Roadsterfahrer zwecks Schadenfeststellung auf den Weg in nächstgelegene Smart Center machen. So kann es natürlich in der Nähe des Centers zwangsläufig zu einer unwillkürlichen Ansammlung ähnlicher Fahrzeugtypen kommen.



Gruß Calimero

*@sunshine: So "gefalle" ich Euch. Stimmts?!

[Editiert am 31/8/2004 von Calimero]


SmartEve - 1.9.2004 um 09:43

Inwieweit für welche Größenordnung eine Genehmigungspflicht besteht, hängt von den jeweiligen regionalen Ordnungsbehörden ab. Von der Genehmigungspflicht sind meißt befreit Konvois im öffentlichen Interesse, bsp. ein Feuerwehrzug, ein Militärkonvoi, etc. , sowie meist auch Hochzeitsgesellschaften.



Na dann ist ja alles im grünen Bereich gewesen - JÖRG hat ja geheiratet und wir waren alle eingeladen und haben und zufällig auf dem Weg zur Aggertalsperre getroffen!
Beweisfotos eines Hochzeits-Autos gibts ja auch genug, gell?!


Rita - 1.9.2004 um 10:40


Calimero - 1.9.2004 um 16:38

...wer hat denn eigentlich den Brautstrauß gefangen??

Ich mein ja nur; wegen der Hochzeit nächstes Jahr im Bergischen Land...

Gruß Calimero


MC-Marty - 1.9.2004 um 16:47

Zitat:
Hallo Irishman,

...Fürdie Teilnehmer der Kolonne gilt die StVO, es sei denn Ordnungsbehörden greifen regulierend in den Verkehrsfluss ein um die Kolonnenfahrt zu gewährleisten. (Eskorten, Kreuzungsabsperrungen, etc. ) Je nach Behörde ist eine Eskortierung bei mehr als zwanzig Fahrzeugen vorgesehen. ...

[Editiert am 31/8/2004 von Calimero]


Na Toll, die würden doch nie nachkommen!!!!!


Kurvenfan - 1.9.2004 um 16:53

Genau, es sei denn, die Hätten sich auch einen Roadie zugelegt...
Obwohl einige am Samstag Probleme hatten, das Thema dieses Threads zu behalten...


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