Thema: garantie bei inspektion in freier werkstatt

markus76 - 18.1.2004 um 13:09

dies erhielt ich soeben auf meine anfrage an info@smart.com - interessanterweise kam die antwort von einer @daimlerchrysler.com-adresse:

"...Sie können natürlich von einer anderen Werkstatt die Inspektion durchführen lassen, aber beachten Sie bitte, dass dann die Garantie von Ihrem smart verfählt. Bei einem smart center bleibt die Garantie vorhanden. ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Ihr smartinfocenter Team"


Anonym - 18.1.2004 um 13:48

In der AUtobild stand letztens ein Beitrag, dass die Garantie nicht verfällt, wenn Wartungsarbeiten in anderen Werkstätten durchgeführt werden. Das ist so ein neues Gesetz. Oder noch ein Beispiel: Wird dein Türschloss in einer anderen Werkstatt repariert und ein paar tage darauf fällt deine tacobeleuchtung aus kriegst du trotzdem noch garantie. Da das eine mit dem anderen ja nichts zu tun hat.


leusche - 18.1.2004 um 14:01

Desweiteren gibt es ja seit 1.1.2003 ein neues Gewährleistungsgesetz, das besagt, daß der Händler in der Pflicht ist, dem Kunde die Schuld zu beweisen.
Solange ich das richtige Öl in meinen Motor einfülle, bekomme ich auch die volle Garantie beim Motorschaden.


EMPTY6PACK - 18.1.2004 um 14:13

Boah,die arbeiten sogar Sonntags Wurde mir aber auch nahegelegt,da ich in meiner Stadt einen Chrysler Händler mit Werkstatt habe und mein SC 35km entfert ist,der Herr von Chrysler rief bei Smart an und die sagten auch Garantie wäre weg und dabei wollte ich nur das Öl wechseln!!!!


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